Gerichtshof ohne Beschwerdeführer
Die Unterstützung für den Afrikanischen Gerichtshof der Menschenrechte und Rechte der Völker schwindet. Am 14. November 2019 hat der Außenminister von Tansania eine Erklärung unterzeichnet, die den Staatsangehörigen des Landes den Zugang zum Individualbeschwerdeverfahren vor dem Gerichtshof versperrt. Nach dem Rückzug Tansanias verbleiben gerade einmal acht von 55 Staaten der Afrikanischen Union, die das Individualbeschwerderecht anerkennen.
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