13 November 2011

CDU denkt an ein neues Grundgesetz

Das schreibt der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe pünktlich in den morgen beginnenden Parteitag hinein: Zwischen Merkel und Schäuble gebe es Überlegungen, nach einer Reform der EU auch die deutsche Verfassung europatauglich zu machen, auf dass die umgestaltete EU mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet werden kann.

Was laut BVerfG ja mit dem gegenwärtigen Grundgesetz nicht geht.

das heißt: Grundgesetzänderung,

schreiben die Spiegel-Kollegen.

Entweder über den Artikel 23, also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Oder in verschärfterer Form: über Artikel 146 Grundgesetz, also durch eine direkte Beteiligung des Volkes. Die Deutschen würden dann das Grundgesetz aufgeben und sich eine völlig neue Verfassung geben.

Eine neue Verfassung

Eigentlich ist das nicht so überraschend: Dahinter verbirgt sich die Position des Zweiten Senats aus dem Lissabon-Urteil, dass die Kompetenzübertragung an die EU die Grenze des nach dem Grundgesetz Möglichen erreicht habe, dass Art. 79 III auch Zweidrittelmehrheiten an solchen weiteren Schritten hindere und dass dies nur mit einer neuen Verfassung nach 146 GG samt Volksabstimmung gehe.

Alles, was Merkel in den letzten Monaten gemacht hat, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass sie genau diesen Weg über 146 GG ins Auge fasst.

Da fällt mir natürlich ein Haufen Fragen ein: Wird es eine verfassunggebende Versammlung geben? Eine richtige Generalrevision der Verfassung, wie es die Finnen, die Schweizer vorgemacht haben? Wir bauen uns eine neue Republik?

Oder wird das eine Minimal-Reform? Ein dem Grungesetz-Text bis auf Art. 23 und 146 wortlautgleicher Entwurf, der dann einer Volksabstimmung unterzogen wird, gegebenenfalls parallel zur nächsten Bundestagswahl? Keine konstitutionelle Neugründung, sondern nur eine als solche verkleidete, ganz normale Grundgesetzänderung?

Ich wäre für letzteres, und zwar aus zwei Gründen.

Europäischer revolutionärer Moment

Erstens glaube ich nicht daran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ohne das Grundgesetz denken lässt. Das ist anders als in der Schweiz oder in Frankreich: Das Grundgesetz ist bei uns die Bedingung der Möglichkeit deutscher Staatlichkeit, nicht andersherum. Es hat seine Gründe, dass die Wiedervereinigung nicht mit einer neuen Verfassung einherging. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, der mal diese, mal jene Verfassung hat, aber immer mit sich selbst identisch bleibt. Bei uns ist zuerst die Verfassung und dann der Staat. Wir sind da eher den USA ähnlich, oder Belgien.

Daran ändert auch die Situation nicht, in die uns die jetzige Krise in der EU bringt. Niemand will die Bundesrepublik durch eine neue, andere Republik ersetzen, es gibt überhaupt keinen Grund dafür. Wofür es dagegen sehr wohl einen Grund gibt, ist, dass wir uns eine neue EU bauen. Wir haben es, wenn überhaupt, mit einem europäischen revolutionären Moment zu tun, nicht mit einem deutschen.

Die deutsche Verfassungsdebatte ist aber mit der europäischen auf das engste verknüpft. Die Debatte über eine neue Verfassung liefe parallel oder jedenfalls eng verbunden mit der Debatte über den Umbau der EU. Zumal Deutschland als dickster Staat der EU, als Währungs- und Schuldengarant von außen als derjenige wahrgenommen wird, der sagt, wo es in und mit der EU künftig langgeht.

Das heißt zweitens: Wenn wir tatsächlich die deutsche Nation neu konstitutionalisieren wollten, dann würde das darauf hinauslaufen, dass wir in Wahrheit eine Debatte darüber führen, wie wir Europa neu konstitutionalisieren. Ich bin sehr dafür, dass wir diese Debatte führen, aber das können wir nicht alleine tun. Das ist nicht etwas, das wir Deutschen mit uns selbst ausmachen könnten. Das müsste als gesamteuropäischer Verfassungsgebungsprozess geschehen. Und den werden wir nicht bekommen.

 

 


30 Comments

  1. Bernd Sun 13 Nov 2011 at 22:06 - Reply

    Ich denke schon rein pragmatisch dürfte eine neuformulierung großer Teile des Grundgesetzes (als Verfassung) ganz schön auslegungsprobleme nach sich ziehen. Die ganzen BVerfG Urteile sind dann nur noch schwer anwendbar. Von daher bietet sich eine Mini-Reform an. Alleine schon deswegen weil dann die Diskussionsphase deutlich kürzer wird, als wenn jeder noch seine letzte Änderung mit unterbringen will.

    Bernd

  2. Christian S. Sun 13 Nov 2011 at 22:57 - Reply

    “Erstens glaube ich nicht daran, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ohne das Grundgesetz denken lässt. Das ist anders als in der Schweiz oder in Frankreich: Das Grundgesetz ist bei uns die Bedingung der Möglichkeit deutscher Staatlichkeit, nicht andersherum. Es hat seine Gründe, dass die Wiedervereinigung nicht mit einer neuen Verfassung einherging. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, der mal diese, mal jene Verfassung hat, aber immer mit sich selbst identisch bleibt. Bei uns ist zuerst die Verfassung und dann der Staat. Wir sind da eher den USA ähnlich, oder Belgien.”

    Du bist also der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland nichts mit dem Deutschen Reich zu tun hat? Oder missverstehe ich? http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

  3. Pascal Sun 13 Nov 2011 at 23:55 - Reply

    Christian S: Ich glaube, du missverstehst. Max sagt meiner Ansicht nacht nichts über irgendwelche rechtshistorischen Rechtsnachfolge-Debatten. Der Punkt ist: Deutschland als heutiger Staat gründet auf dem Grundgesetz. Es ist nicht nur das bloße “Betriebssystem” des Staates, sondern etwas “Heiliges”, ein Repräsentationssymbol, soetwas wie die Reichsinsignien der Bundesrepublik.
    Man könnte hier nicht einfach wie in Frankreich ein Problem lösen, indem man die Verfassung neu aufsetzt und als Dritte Republik weitermacht.

    Ich finde die Idee einer Mini-Verfassungsneugebung dennoch gruselig. Ich möchte nicht die Ewigkeitsgarantie auf dem Altar der internationalen Finanzmärkte opfern. Zumal es ja schon absurd ist. Volksabstimmungen als Element partizipativer Demokratie werden mehrheitlich abgelehnt. Bei vom Grundgesetz ausgeschlossenen Änderungen hingegen soll das Volk den nötigen Sachverstand dann haben?

    Und was passiert mit der Autorität des Bundesverfassungsgerichts, wenn man sich einfach in einem konkreten Einzelfall über ein konkretes Urteil hinwegsetzt, indem man dafür die elementarsten Grundsätze übern Haufen wirft?

  4. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 00:10 - Reply

    @Pascal: Also, zumindest den letzten Punkt halte ich für unproblematisch. Das war schließlich die Idee des Bundesverfassungsgerichts, das so zu machen. Die vom Zweiten Senat gehen ja seit Monaten an keinem Mikro vorbei, ohne diesen Weg auf das Dringlichste zu empfehlen.

    @Christian S.: Ich glaube tatsächlich, dass die These vom Fortbestand des Deutschen Reiches eine Fiktion war, die dadurch entstand, dass sich die Notwendigkeit der Verantwortungsübernahme für den Krieg und für die Ostdeutschen mit dem damals im Staatsrecht vorherrschenden Etatismus traf. Ansonsten ist 1949 ein neuer Staat entstanden. Mehr dazu in unserem Buch “Die Deutschen und das Grundgesetz”.

  5. Christian S. Mon 14 Nov 2011 at 00:26 - Reply

    Du nimmst also in diesem Fall die Mindermeinung in der juristischen Debatte ein, richtig?

  6. VonFernSeher Mon 14 Nov 2011 at 06:51 - Reply

    Einfach nur toll geschrieben. Auch wenn ich nicht mit Ihnen einig wäre, müsste ich Sie für den herausragenden Stil loben, weil man diesen Artikel wohl einem Experten und einem absoluten Laien vorlegen könnte, und beide fänden ihn erklärend. Mehr davon!

  7. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 08:34 - Reply

    @Christian: Juristisch gilt die Fiktion, und ich akzeptiere das. Ist doch klar, dass völkerrechtlich die Bundesrepublik nicht einfach sagen kann, geht uns nichts an, was mit dem Deutschen Reich war, wir sind ein komplett neuer Verein. Und wegen der Teilung wird aus der völkerrechtlichen auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Aber trotzdem bleibt das eine Fiktion. Das ist keine juristische, sondern eigentlich eine historische Frage (und meine Position dazu habe ich von der Historikerin in unserem Autorentrio Marion Detjen übernommen).

    @Vonfernseher: Danke! Freut mich sehr.

  8. earli Mon 14 Nov 2011 at 09:11 - Reply

    Volksabstimmung bedeutet nicht “neue Verfassung”, sondern überhaupt erstmal Verfassung. Das Grundgesetz ist per Definition keine, denn darüber wurde nie abgestimmt. Das Grundgesetz meidet auch die selbstbezeichnung “Verfassung” gänzlich, in Artikel 146 wird das besonders deutlich.

    Als Verfassungsblog sollte man solche Details achten.

    Und außerdem gibt es einige Gründe, die Republik durch eine neue zu ersetzen: Die fehlende Gewaltenteilung. Gerade als Jurist sollte dir die Richterwahl am Herzen liegen.
    Da sind die Verfassungen einiger Länder – zum Beispiel die Berliner – deutlich weiter, und zeigen, was möglich ist.

    Hiermit deabonniere ich jetzt dein Blog, obwohl ich deine Ungarn-Artikel sehr schätzte. Was du hier geschrieben hast, ist unter aller Sau.

  9. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 09:16 - Reply

    Ja, tschüss dann.

  10. Franz a Mon 14 Nov 2011 at 10:14 - Reply

    earli: Sie haben offensichtlich keine Ahnung, warum erzählen Sie dann darüber. Natürlich ist das GG eine /unsere Verfassung. Der Begriff wurde wegen der dt. Teilung gewählt. Eine Verfassung benötigt (glücklicherweise) keine direkte Volksabstimmung.

    Richterwahl ist auch schlecht: Statt Sachverstand kommt es dann zum Wettbewerb der schönen populären Worte.

    Selber unter aller Sau. ;P Super Stil.

  11. earli Mon 14 Nov 2011 at 10:23 - Reply

    @Franz:
    1. Doch, eine Verfassung ist nur dann eine, wenn sie vom Volk abgestimmt wurde, wie zum Beispiel die Verfassung des Landes Berlin. Der Bundestag versucht das natürlich schon lange, sich darüber hinweg zu setzen.
    Eine Diktatur des Parlaments – wie wir sie aus UK kennen, wird erst zur Demokratie, wenn das Parlament vom Volk beauftragt wurde.
    Sonst kann ja jeder kommen und ein Parlament gründen, Regeln für die Kandidatur aufstellen, Leute über Kandidaten abstimmen lassen, und dann behaupten, man hätte Autorität.

    2. Ich wollte nicht gesagt haben, dass Richter gewählt werden sollten. Ich wollte sagen, dass die Form, wie zur Zeit Richter gewählt werden, ein Graus ist.

  12. neuköllner Mon 14 Nov 2011 at 10:40 - Reply

    Auch ich stimme der Einschätzung zu, dass es eine Totalrevision des Grundgesetzes nicht geben sollte. Theoretisch mag es zwar letztlich doch so sein, dass dieser Staat -wie jeder andere- auch mit einer anderen Verfassung gedacht werden kann, aber das wäre politisch-praktisch natürlich völlig inopportun.
    Besonders eins verstehe ich im Moment an dieser Änderungsdebatte nicht: Es wird gesagt, wesentliche weitere Integrationsschritte seien mit dem GG in der jetzigen Form nicht zu machen. Das dürfte gerade auch auf die jetzt von einigen agestrebte europäische “Wirtschaftsregierung” (oder Fiskalunion etc.) zutreffen. Auch diese soll ja auf europäische Ebene mit einer Vertragsänderung light eingeführt werden. Deswegen also hier die Verfassungsneugebung light. Wie stellt Merkel sich das aber konkret vor: will sie in die entsprechenden Brüssler Verhandlungen wieder mit einem “starken Mandat” (also in diesem Fall mit der bereits erfolgten Verfassungsneugebung) gehen? (Man bedenke den Zeitdruck…)Dann kaufte der poivoir constituant allerdings die Katze im Sack…
    Oder sie verhandelt in Brüssel nur unter Vorbehalt der Zustimmung des Volkes (in dem Verfassungsneugebungsprozess). Vielleicht würde das diesmal ihre Verhandlungsposition eher stärken. Wenn die Zustimmung dann ausbleibt, wäre Merkel freilich am Ende, und Europa ginge es nicht viel besser.
    Sauberer wäre gewiss die “Neukonstitutionalisierung” Europas (das wäre ja wohl auch wiederun eine Totalrevision) mit anschließender Ratifizierung des Ergebnisses in den Mitgliedstaaten. Aber dies ist wohl in der Tat im Moment nicht vorstellbar.

  13. causb Mon 14 Nov 2011 at 11:41 - Reply

    Ich könnte mir Vorstellen, dass bei Erwägung einer Minimalrevision schnell mehr Begehrlichkeiten geweckt werden.
    Zumal der Artikel 146 GG vorher mit einem entsprechenden Durchführungsgesetz praxistauglich gemacht werden müsste. Dürfte wohl einiges an Erpressungspotential/Verhandlungsspielraum haben.

    Da ich der “Neukonstitutionalisierung” Europas ebenfalls keine Chance gebe dürfte alles beim Alten bleiben. So drängend sind die Zeiten dann doch (noch) nicht, wenn man bedenkt unter welchen Umständen bisherige deutsche Verfassungen entstanden sind.

    Bleibt das Provisorium in Permanenz bis auf weiteres was es ist.

  14. IANAL Mon 14 Nov 2011 at 11:56 - Reply

    @EARLI: Sorry, aber Du schreibst hier völligen Unsinn. Die Verfassung der USA wurde auch nicht per Volksabstimmung angenommen. Bring bitte mal einen Beleg für eine wissenschaftlich anerkannte Definition von “Verfassung”, nach der eine Volksabstimmung Vorausstzung wäre – Du wirst keine finden.

    Und was die Bezeichnung “Grundgesetz” betrifft: das ist im Niederländischen (“grondwet”; “wet”=Gesetz) sogar das einzige Wort für “Verfassung”. Entsprechend heißt ein- und derselbe Text in Belgien in den drei Amtssprachen das Landes “constitution”, “grondwet” und “Verfassung”, siehe http://www.senate.be/doc/const_nl.html, http://www.senate.be/doc/const_fr.html und http://www.senate.be/deutsch/const_de.html

  15. earli Mon 14 Nov 2011 at 14:23 - Reply

    @Ianal: Das sind ja auch Monarchien, was erwartest du da? Die haben gar kein Interesse daran, ein Wort für Verfassung zu haben.

  16. IANAL Mon 14 Nov 2011 at 14:33 - Reply

    @EARLI: Das meinst Du jetzt hoffentlich nicht ernst, oder?

  17. Max Steinbeis Mon 14 Nov 2011 at 14:47 - Reply

    don’t feed the troll.

    Earli, Sie hatten sich doch schon verabschiedet, oder?

  18. IANAL Mon 14 Nov 2011 at 15:25 - Reply

    @Max: OK.

    Im Übrigen fände ich es ziemlich mutig, jetzt eine Verfassungsdebatte mit dem Ziel einer Volksabstimmung zu wagen, die ja sicher als Referendum über die EU, den Euro und alles was da sonst noch dranhängt, wahrgenommen würde. Das kann auch schiefgehen.

    Selbst wenn man das so niedrig wie in diesem Rahmen möglich hängt, die Abstimmung am Tag der Bundestagswahl abhält etc., glaubt doch hoffentlich niemand, dass die EU-Skeptiker aller Couleur diese Steilvorlage nicht nutzen würden? Vielleicht fragt man besser noch mal Jacques Chirac nach seiner Sicht der Dinge…

  19. Coccodrillo Tue 15 Nov 2011 at 12:14 - Reply

    Ich teile die Ansicht, dass eine Totalreform des Grundgesetzes das Letzte ist, was wir jetzt brauchen. Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Vorgaben des Zweiten Senats im Lissabon-Urteil auf eine deutsche Version des britischen “EU Referendum Lock” abzielten. Zwar ist es ziemlich skurril, dass so etwas in Deutschland erstens vom Verfassungsgericht angeordnet wird und zweitens, trotz des ach-so-europafreundlichen Grundgesetzes, formal über eine neue Verfassung erfolgen muss, während die Verfassungen aller anderen europäischen Länder offenbar kein grundsätzliches Problem mit solchen Souveränitätsabgaben haben… Aber wenn die Ulemas in Karlsruhe das so sehen, wird wohl kein Weg daran vorbeiführen, wenn wir die EU weiter reformieren wollen. Auf keinen Fall aber sollte man die Diskussion darüber dann auch noch mit irgendwelchen nationalen Verfassungsfragen aufladen, von denen sich im Moment keine einzige mit derselben Wichtigkeit aufdrängt.

    Was mir aber die größten Sorgen macht, sind die letzten Zeilen des Blogeintrags oben, nämlich “dass wir in Wahrheit eine Debatte darüber führen, wie wir Europa neu konstitutionalisieren. […] Das ist nicht etwas, das wir Deutschen mit uns selbst ausmachen könnten. Das müsste als gesamteuropäischer Verfassungsgebungsprozess geschehen. Und den werden wir nicht bekommen.” Ich habe selbst vor zwei Wochen mal über das Problem geschrieben, das dadurch entsteht, dass wir immer 27 nationale Europa-Debatten haben statt einer europäischen (http://foederalist.blogspot.com/2011/10/sind-nationale-europa-debatten-das-was.html/). Bei einem nationalen Referendum über die EU werden wir am Ende sehr viel darüber diskutieren, wie weit wir die Verfassungsrealität der Bundesrepublik für die europäische Integration öffnen wollen – und sehr wenig darüber, wie eigentlich die EU beschaffen sein soll, in der wir künftig leben wollen.

    Ich wäre deshalb am ehesten dafür, einen neuen europäischen Verfassungskonvent einzuberufen, dessen Ergebnisse dann (anders als 2003/04) nicht erst von einer Konferenz der nationalen Regierungen nach Belieben abgeändert werden, sondern zur Ratifikation einem europaweiten Referendum unterworfen werden. Dieses europaweite Referendum könnte man zugleich als 27 nationale Referenden gestalten, etwa in der Art, dass die europäische Verfassung nur dann gilt, wenn ihr eine Mehrheit der Unionsbürger und zugleich einer Mehrheit der Staatsbürger von mindestens drei Vierteln der Mitgliedstaaten zugestimmt hat. Die Mitgliedstaaten, in denen eine Mehrheit die europäische Verfassung abgelehnt hat, würden dann ein weiteres Referendum durchführt, ob sie unter diesen Umständen die Verfassung doch akzeptieren oder aus der Union austreten wollen. Die Folge davon wäre, dass wir endlich eine gesamteuropäische Debatte über die Zukunft der EU hätten – und nicht eine nationale Auseinandersetzung über die nationale Europapolitik.

  20. Coccodrillo Tue 15 Nov 2011 at 12:16 - Reply

    Sorry, im Link in meinem vorherigen Kommentar war ein Slash zu viel. Richtig muss er heißen:
    http://foederalist.blogspot.com/2011/10/sind-nationale-europa-debatten-das-was.html

  21. VonFernSeher Tue 15 Nov 2011 at 16:53 - Reply

    @Neuköllner
    Eine Totalreform wäre bestimmt nicht gut, aber wenn man dereinst an der Verfassung mittels Volksabstimmung herumschraubt, könnte man doch zumindest ein paar Begriffe an moderne Einsichten anpassen, z.B. den der Diskriminierung oder solche Kleinigkeiten, dass man Glaubensbekundungen in einem säkularen Staat nicht weglassen, sondern hinzufügen dürfen muss.

    Wenn man sich sowieso eine neue Verfassung gibt, könnte man ja auch über mehrere Versionen bausteinweise abstimmen, ganz so, wie das auch mit Änderungsanträgen bei der Gesetzgebung geschieht.
    (Ja, ich weiß, dass das nicht sehr realistisch ist, weil es wahrscheinlich das Wahlvolk “überfordert”, werden die Politiker sagen. Aber schön fände ich es trotzdem.)

  22. Coccodrillo Wed 16 Nov 2011 at 14:45 - Reply

    @FernSeher: Das “Anpassen von Begriffen an moderne Einsichten” ist doch auch ohne Volksabstimmung problemlos möglich – Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat und durch. Sicher könnte man da sprachlich einiges aufhübschen; dass es nicht getan wird, liegt wohl daran, dass man Unsicherheiten vermeiden will, ob die geänderten Begrifflichkeiten auch geänderte Rechtsinhalte bedeuten sollen oder nicht. (Außerdem kostet eine Grundgesetzänderung halt immer auch Zeit und Geld.)

    Ich denke, es ist sehr wichtig, dass man eine Volksabstimmung nicht überfrachtet, sondern möglichst präzise und konkret die Frage stellt, auf die man eine Antwort haben will – ansonsten ist das Risiko zu hoch, dass über sonst was abgestimmt wird, etwa die Popularität der Regierung, und nicht über die Verfassungsreform selbst. Die einzige Frage aber, für die eine neue Verfassung und darum möglicherweise ein Referendum notwendig ist (möglicherweise – denn eigentlich könnte man ja auch ein neues Grundgesetz durch einen Parlamentarischen Rat schreiben und dann z.B. von den Landesparlamenten ratifizieren lassen, ohne eine Volksabstimmung durchzuführen), ist die der weiteren europäischen Integration. Alle anderen Fragen kann man dann wieder getrost dem regulären Verfassungsänderungsverfahren überlassen.

  23. Coccodrillo Wed 16 Nov 2011 at 14:48 - Reply

    @VonFernSeher: Entschuldigung, habe oben das “Von” im Namen vergessen…

  24. neuköllner Thu 17 Nov 2011 at 13:15 - Reply

    @VomFernseher
    Das scheint mir gerade die Überfrachtungsfalle zu sein, die man meiden sollte. “Moderne Einsichten”, was soll das sein? Was soll sonst noch rein in die durch die aktuelle Krise veranlaßte GG-Revision? Ein neues, “modernes” Staatskirchenrecht am besten? Noch mehr Staatszielbestimmungen? Das würde wohl doch nicht zuletzt einen längeren Denk- und Debattenprozess erfordern, der, da bin ich etwa mit Coccodrillo wohl einer Meinung, in keinem Verhältnis zu Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Fragen steht.

  25. VonFernSeher Thu 17 Nov 2011 at 23:36 - Reply

    @Coccodrillo @neuköllner

    Warum sollte man sich aber zweimal auf in eine neue Republik machen? Wenn man einmal eine verfassungsgebende Versammlung bestellt hat, kann und sollte man das GG als Basis nehmen und nur dort verändern, wo es nötig ist. Das sage ich, weil ich das Grundgesetz für die beste in Kraft befindliche Verfassung der Welt halte. Aber dann sollte man es auch überall dort verändern, wo es nötig ist.

    Das Ziel einer verfassungsgebenden Versammlung sollte doch immer die Verfassung sein, die nach bestem Wissen und Gewissen die für die Zukunft aller Menschen und jedes Menschen in ihrem Geltungsbereich die Beste ist. Und halt nicht nur eine Änderung, die gerade weiterhilft.

    Wie gesagt halte ich das GG für eine hervorragende Verfassung, an der nur wenig geändert werden muss. Aber das Wenige sollte dann auch getan werden.

  26. Coccodrillo Sat 19 Nov 2011 at 20:01 - Reply

    @VonFernSeher:

    Gerade wenn die neue Verfassung am Schluss durch eine Volksabstimmung ratifiziert werden soll, spricht viel dafür, die Frage des Referendums so einfach wie möglich zu halten – damit die Debatte darüber so präzise wie möglich verlaufen kann und das Wahlvolk am Schluss auch weiß, worüber es abstimmt. Wenn man eine Vielzahl kleiner Änderungen vornimmt, dann besteht immer die Gefahr, dass die öffentliche Auseinandersetzung darüber auf Nebenschauplätze abgleitet: Die Medien stürzen sich gern auf auffällige, aber vielleicht weniger wichtige Dinge, während wichtige, aber schwer darzustellende Fragen unter den Tisch fallen. Deshalb die Warnung vor der “Überfrachtung”.

    Denn es geht ja eben, siehe Max Steinbeis, gerade nicht darum, sich “auf in eine neue Republik” zu machen. Es geht darum, dass die EU reformiert werden muss, und dass das Bundesverfassungsgericht diese Reform anscheinend nur dann zulassen will, wenn sich Deutschland dafür ein neues Grundgesetz gibt. Und genau mit dieser Frage sollte sich der Verfassungsgeber auseinandersetzen.

  27. VonFernSeher Mon 21 Nov 2011 at 19:24 - Reply

    @Coccodrillo
    Es geht so oder so in eine neue Republik. Und dann kann man es auch richtig machen. Das war und ist meine Aussage. Wir leben – trotz gleicher Verfassung – auch nicht mehr in der Bonner Republik.

    Und die Warnungen, man solle das Stimmvolk nicht an Nebenschauplätze führen oder mit Kleinigkeiten überfrachten, weil es ja sonst nicht mehr wisse, worüber es abstimme (also: wo es sein Kreuz zum machen habe), sind mir zuwider.

    Wer entscheidet denn, was die Kleinigkeiten und Nebenschauplätze sind? Es gibt viele Kleinigkeiten im Grundgesetz, deren Änderung einen gewaltigen Unterschied machten. Ich würde, hätte ich die Chance, einige kleine Änderungen machen, die für mich aber entscheidend sind. Manch anderer würde vielleicht mehr ändern wollen.

  28. Heiko Wed 7 Mar 2012 at 20:13 - Reply

    1. Das Grundgesetz ist nur ein provisorium . Das Volk sollte auf jedem Fall darüber entscheiden , damit wir wieder ein Staat werden. Rein rechtlich befinden wir uns noch im Deutschen Reich wo andere uns sagen was wir dürfen und was nicht.
    2. Ich bin davon überzeugt das man es uns nicht zutraut diese Entscheidung selbst zu treffen. Wir werden wieder einmal von unserer ” Volkvertretern” bevormundet.

  29. […] Voßkuhle, eine verfassunggebende Versammlung. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, unter anderem von Max Steinbeis und Manuel Müller, dass ein solcher Prozess der Konstitutionalisierung nicht als nationaler, […]

  30. […] Voßkuhle, eine verfassunggebende Versammlung. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, unter anderem von Max Steinbeis und Manuel Müller, dass ein solcher Prozess der Konstitutionalisierung nicht als nationaler, […]

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