28 August 2014

Aufnahme in die ENA: Gehorsam ist ein raues Geschäft

Lebhafter Dank gebührt den Chevaliers des Grands Arrêts dafür, dass sie auf ihrem Blog stadt- und weltweit die Themen im Öffentlichen Recht bekannt gegeben haben, die bei den drei Concours für die ENA gestellt wurden. Die drei Themen sind diese: für den ersten Concours, “Der Verwaltungsrichter, Richter der Wirtschaft”; für den zweiten, einen Beitrag zu den “Veränderungen in den Beziehungen zwischen Verwaltung und Verbrauchern, sowohl aus Sicht des Gesetzgebers als auch der Justiz”; für den dritten, “einen Vermerk zu verfassen zum Spielraum der öffentlichen Gewalt, die öffentlichen Freiheiten zu beschränken”.
Anscheinend technische Fragen des Verwaltungsrechts, die keines besonderen Kommentars bedürfen. Tatsächlich sind diese Themen einfach bewundernswert, in ihrer entwaffnenden Schlichtheit, in ihrer Transparenz zu der Auffassung, wie hohe Beamte ausgebildet werden sollten. Sicher kann man einwenden, dass es sich um Themen eines Wettbewerbs handelt, mit denen zuallererst die Kenntnisse der Kandidaten im öffentlichen Recht abgeprüft werden sollen. Zweifellos, aber sie enthüllen, prinzipiell einem engen Zirkel hoher Funktionäre vorbehalten, auch die dominante Kultur eines Milieus.
Erinnern wir uns, dass die ENA bei ihrer Entstehung (ordonnance du 9 octobre 1945) zum Ziel hatte, den Zugang zu hohen öffentlichen Ämtern zu demokratisieren. Im Geist von Michel Debré war die Schule unablösbar mit dem Betriff der Meritokratie verknüpft, und noch mehr dem des öffentlichen Dienstes. Die drei Themen zeigen jedoch etwas ganz anderes. Zunächst sind es drei Themen, weil es drei Concours sind, für drei Typen von Kandidaten, die sich nicht die gleichen Hoffnungen machen können und von denen die Auswahlkommission nicht absolut identische Qualitäten erwartet.

Der verwunschene Zirkel

Die Kandidaten des ersten Concours, die so genannten Externen, sind diejenigen, die den Königsweg beschreiten. Sie sind die Lieblingskinder der Republik, Produkte der guten Schulen, haben zumeist eine große Politikhochschule absolviert (am öftesten die von Paris). Ihre Eltern haben sich bereit erklärt, ihren Sprösslingen für teures Geld eine Gelehrsamkeit zu erkaufen, die sie vor all zu engem Verkehr mit dem universitären Plebs bewahrt.
Diese haben über den “Verwaltungsrichter, Richter der Wirtschaft” geschrieben. Ist die Sorge nicht ganz natürlich, wenn man bedenkt, dass der Kandidat des ersten Concours die ENA als einer der besten Fünfzehn zu verlassen strebt, also in den “Grands Corps”? Nach einigen Jahren beim Conseil d’Etat oder beim Rechnungshof hoffen sie den schlecht bezahlten öffentlichen Dienst in Richtung irgendeines öffentlichen oder privaten Unternehmens zu verlassen. Müssen sie daher nicht mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht vertraut gemacht werden, die Wohltaten der berühmten “Public Private Partnerships” kennenlernen, die den öffentlichen Dienst in Finanzbusiness auflösen und so verlockende Karrierechancen bieten?
Die Kandidaten des zweiten Councours haben ein schweres Handicap, da sie womöglich, wenn auch nicht immer, der Meritokratie entstammen könnten. Sie sind auf niedrigerer Stufe dem öffentlichen Dienst beigetreten und streben nach einem Karriereschub. Jeder Beamte mit vier Jahren Dienst kann sich bewerben (art. 15 du décret du 10 janvier 2002). Dieses Jahr waren sie aufgefordert, einen Text “über die Veränderungen im Verhältnis zwischen Verwaltung und Verbrauchen aus Sicht des Gesetzgebers und der Justiz” zu verfassen.
“Veränderungen” zu beschwören heißt die Frage schon beantworten. Vor dreißig Jahren hat man das Recht auf Information des Verwaltungsunterworfenen angeführt, das Recht auf Zugang zu den ihn betreffenden persönlichen Daten. Heute muss er seine Privatsphäre dem Kampf gegen den Terrorismus und der Sorge um die Sicherheit opfern. Mit anderen Worten, der Kandidat ist aufgefordert, sich dieser Entwicklung bewusst zu werden und seine völlige Bereitschaft zu zeigen, auf dem Altar der Staatsinteressen die Bürgerrechte zu opfern. Wenn ihm das gelingt, wird man zweifellos über seine plebejische Herkunft hinwegsehen und ihn für würdig befinden können, die ENA zu betreten und den Zauberkreis zu durchbrechen, der den Glanz der Republik umfängt.

Die Kultur der Unterwerfung

Schauen wir uns endlich das interessanteste Thema an, nämlich das des dritten Concours. Dieser wurde durch das Gesetz vom 2. Januar 1990 geschaffen und steht Personen offen, die sich über insgesamt acht Jahre Verdienste im Beruf oder als gewählte Mandatsträger erworben haben. Horror! Diese Leute kommen nicht mal aus dem öffentlichen Dienst, haben gemeinhin ganz normale Schulen besucht. Sie können einfach irgendeinen Beruf ausgeübt oder als lokale Gewählte Erfahrungen mit dem Gemeinwohl gemacht haben. Höchst verdächtige Gestalten, aber glücklicherweise wenig zahlreich (weniger als ein Zehntel der offenen Stellen im Concours).
Glücklicherweise ist sichergestellt, dass diese Leute zu allem bereit sind, um an die ENA zu kommen, bereit, sich den Vorgaben der Exekutive zu unterwerfen, welchen Inhalts auch immer. Das ihnen gestellte Thema ist ein ganz und gar vergnügliches Rollenspiel. Der Kandidat des dritten Concours ist aufgefordert, sich in die Rolle eines Referenten in der Grundrechteabteilung des Innenministeriums zu versetzen. Er muss sich ja nicht gerade als Berater des Premierministers imaginieren. Referent reicht vollkommen.
Wie auch immer, unser Kandidat wird jetzt durch einen Präfekten angefordert, der “die Tournee einer umstrittenen Show zu verbieten wünscht (…)”. Um ihm bei dieser delikaten Aufgabe zu helfen, soll er “einen Vermerk verfassen, der den Bewegungsspielraum der öffentlichen Gewalt zu beurteilen erlaubt, die öffentlichen Freiheiten zu beschränken”. Was für ein Eingeständnis! Man muss nicht erwähnen, dass dieses Thema direkt von der Affäre Dieudonné inspiriert ist. Das einzige rechtliche Argument, “die öffentlichen Freiheiten zu beschränken”, um “eine umstrittene Show zu verbieten” ist, sich auf die einstweilige Verfügung des Conseil d’Etat vom Januar 2014 zu stützen, die selbe, die die Benjamin-Rechtsprechung in Frage stellt und eine Rückkehr zur Vorab-Zensur akzeptiert.
Wohlgemerkt, der Kandidat hat keine Wahl. Es wäre selbstmörderisch zu schreiben, dass ein Referent in der Grundrechteabteilung nicht dazu da ist, “öffentliche Freiheiten zu beschränken”, sondern im Gegenteil ihre Ausübung zu ermöglichen, durch Anwendung der besagten Benjamin-Rechtsprechung. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Kandidat zögert, erklärt ihm die Themenstellung, dass es sich darum handelt, “die Gültigkeitsbedingungen des Schutzes der öffentlichen Ordnung und die Gewährleistung durch gerichtliche Kontrolle herauszuarbeiten”.  Die gerichtliche Kontrolle, die des Conseil d’Etat, kann also nur “Gewähr” leisten, niemals zur Beschränkung der Freiheit beitragen. Wer die Dieudonné-Rechtsprechung nicht als prima Fortschritt für den Rechtsstaat darstellt, hat nichts verstanden. Wer den Conseil d’Etat nicht als natürlichen Beschützer der Freiheit darstellt, hat auch nichts verstanden. Er wird auf keinen Fall einen Fuß in die Schule setzen, die die Elite der Beamtenschaft formt.
Man könnte darüber lachen, wie vorhersagbar die Themen waren. Sie enthüllen aber eine traurige Wirklichkeit: Die erwartete Qualität eines ENA-Kandidaten, vor allem wenn er nicht lupenrein dem Milieu entstammt, ist nicht mehr so sehr der Geist des öffentlichen Dienstes und des Allgemeininteresses, sondern der des Konformismus. Er soll, ohne Fragen zu stellen, die Befehle, die öffentlichen Freiheiten zu beschränken, ausführen. Es steht ihm nicht zu, den Präfekten zu fragen, ob er nicht zufällig genügend Polizeikräfte zur Verfügung hat, um sowohl die Meinungsfreiheit als auch die öffentliche Ordnung zu schützen. Seine einzige Arbeit ist, eine juristische Grundlage für ein Verbot zu finden, nicht es zu diskutieren. Ein trauriges Amt, das den hohen Funktionär einem Schlossdiener angleicht. Hatte nicht Corneille festgestellt, dass “der Gehorsam ein raues Geschäft” ist? (Nicomède, Akt II, Szene 1).

Dieser Artikel ist zuvor bei Liberté, libertés chéries erschienen. Übersetzung aus dem Französischen von Maximilian Steinbeis.


4 Comments

  1. John Thu 28 Aug 2014 at 15:06 - Reply

    In Frankreich werden also Besinnungsaufsätze geschrieben. Interessant.

  2. Aufmerksamer Leser Thu 28 Aug 2014 at 16:23 - Reply

    Mir leuchtet die Analyse der Themen nicht ein. Wieso sollte aus der (völlig umspektakulären) Aufgabe “einen Vermerk zu verfassen zum Spielraum der öffentlichen Gewalt, die öffentlichen Freiheiten zu beschränken” folgender Imperativ folgen: “Er soll, ohne Fragen zu stellen, die Befehle, die öffentlichen Freiheiten zu beschränken, ausführen.”
    Eigentlich möchte ich sogar wetten, dass die offizielle Lösungsskizze intelligenter als der obige Beitrag ist.

  3. Alexandra Kemmerer Thu 28 Aug 2014 at 17:40 - Reply

    Interessant wäre mal eine Analyse der Aufgaben im EU-Auswahlverfahren für Laufbahnbeamte (Concours), oder im Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst. Wobei ich denke, dass ein Blick auf das Design dieser Auswahlverfahren insgesamt (nicht auf einzelne Fragen) viel aufschlussreicher ist und mehr über das erwartetet Profil erfolgreicher Kandidatinnen und Kandidaten sagt als so eine etwas rumplige Erörterung. Eine immer noch aktuelle Leseempfehlung für alle, die sich für transnationale Elitenbildung interessieren (und für den ethnographischen Blick auf europäische Institutionen): http://www.gbv.de/dms/faz-rez/FD1N200910082453027.pdf

  4. Alexandra Kemmerer Thu 28 Aug 2014 at 18:32 - Reply

    Für noch mehr ENA im Sommerloch: Der Dokumentarfilm von Gérald Caillat http://www.dailymotion.com/video/xl72so_ena-mirror-of-a-nation-based-on-the-text-of-pierre-legendre-excerpt_news, nach dem Drehbuch von Pierre Legendre, das auch ohne Film lesenswert ist: http://www.fayard.fr/miroir-dune-nation-lecole-nationale-dadministration-9782842054229
    (Für alle noch nicht Frankophilen: Das ist ungefähr so, als würde Dieter Simon das Skript für ein Dokudrama über die Verwaltungshochschule Speyer, pardon: die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften schreiben. Also, ungefähr …).

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Frankreich