Corona Constitutional #16: Scheidung auf Europäisch
Wenn Polen und Ungarn sich erkennbar nicht mehr an das EU-Recht gebunden fühlen – was ist das dann anderes als eine Erklärung, nicht mehr Mitglied in der Europäischen Union sein zu wollen? Der Weg zum Polexit bzw. Hungrexit geht über Artikel 50 des EU-Vertrags, und CHRISTOPHE HILLION schlägt dem Rat vor, diesen Weg notfalls auch ohne das Einverständnis von Polen und Ungarn zu beschreiten. Ob und wie das europarechtlich genau funktionieren würde, bespricht Max Steinbeis mit dem Professor für EU-Recht in unserer heutigen Podcast-Folge.
Polen und Ungarn hatten in der Vergangenheit andere Ansichten über ihre EU-Verpflichtungen als viele Autoren im Verfassungsblog oder die EU-Kommission. Ist es aber nicht letzten Endes Sache des EuGH festzustellen, welche Ansicht zutreffend ist. Solange Polen und Ungarn die Entscheidungen des EuGH umsetzen, die sie unmittelbar betreffen: wo ist das Problem? Oder missachten Polen und Ungarn die sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen des EuGH?
Die fingierte Austrittserklärung könnten Polen und Ungarn jederzeit während der 2-Jahresperiode mit einem Brief an den Rat zurückziehen.
Das einzige Druckmittel sind derzeit Vertragsverletzungsverfahren. Allerdings müssten endlich die Sanktionsgelder massiv erhöht werden, z.B. auf die Nettozahlungen Länder erhöht werden, damit sie richtig wehtun. Polen würde dann ein jährliches Sanktionsgeld von ca. 10 Mrd. € dergestalt erhalten, dass es keinerlei EU-Subventionen mehr bekommt.