14 April 2020

Corona Constitutional #8: Kein Mensch auf der Straße

Auf die Straße gehen dürfen ist nicht nur ein Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, sondern auch ein politisches Grundrecht – für seine Meinung gemeinsam mit anderen zu demonstrieren, „friedlich und ohne Waffen“, wie es in Artikel 8 Grundgesetz heißt. Mit diesem Grundrecht wird aus Anlass der Coronakrise im Augenblick in vielen Bundesländern auf eine Weise umgesprungen, die – vorsichtig gesagt – zu Fragen Anlass gibt. Über diese Fragen redet Max Steinbeis mit dem langjährigen Associate Editor des Verfassungsblogs MATHIAS HONG:


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2 Comments

  1. Olaf Orth Tue 14 Apr 2020 at 21:22 - Reply

    Eine aktuelle Entscheidung zu Art. 8 GG:

    Versammlung in Gießen zum Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ bleibt verboten

    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/versammlung-gie%C3%9Fen-zum-thema-%E2%80%9Egesundheit-st%C3%A4rken-statt-grundrechte-schw%C3%A4chen-%E2%80%93

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