Corona Constitutional #8: Kein Mensch auf der Straße
Auf die Straße gehen dürfen ist nicht nur ein Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, sondern auch ein politisches Grundrecht – für seine Meinung gemeinsam mit anderen zu demonstrieren, „friedlich und ohne Waffen“, wie es in Artikel 8 Grundgesetz heißt. Mit diesem Grundrecht wird aus Anlass der Coronakrise im Augenblick in vielen Bundesländern auf eine Weise umgesprungen, die – vorsichtig gesagt – zu Fragen Anlass gibt. Über diese Fragen redet Max Steinbeis mit dem langjährigen Associate Editor des Verfassungsblogs MATHIAS HONG:
Helfen Sie, die Verfassung zu schützen!
Die Verfassung gerät immer mehr unter Druck. Um sie schützen zu können, brauchen wir Wissen. Dieses Wissen machen wir zugänglich. Open Access.
Wir veröffentlichen aktuelle Analysen und Kommentare. Wir stoßen Debatten an. Wir klären auf über Gefahren für die Verfassung und wie sie abgewehrt werden können. In Thüringen. Im Bund. In Europa. In der Welt.
Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!
Eine aktuelle Entscheidung zu Art. 8 GG:
Versammlung in Gießen zum Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ bleibt verboten
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/versammlung-gie%C3%9Fen-zum-thema-%E2%80%9Egesundheit-st%C3%A4rken-statt-grundrechte-schw%C3%A4chen-%E2%80%93
Diese begrüßenswerte Entscheidung des BayVGH (9.4.) wurde mir erst nach Aufnahme des Podcast bekannt: https://bayrvr.de/2020/04/14/corona-pandemie-versammlungsrechtliche-ausnahmegenehmigung-nach-%c2%a7-1-abs-1-satz-3-bayifsmv-auf-grund-einer-entscheidung-des-bayvgh-erteilt/.
https://lexcorona.de/lib/exe/fetch.php?media=gerichtsentscheidungen:rechtsverordnungen:bayvgh_20_ce_20.755.pdf