07 February 2020

Das Ende des Hufeisens

Es ist viel zu früh, um die Ereignisse in diesem Thüringer und deutschen Winter abschließend zu bewerten. Nicht zu früh ist es dafür, einige falsche Gewissheiten endgültig zu verabschieden. Die erste ist parteipolitischer Art, die zweite demokratie- und staatspolitischer Natur. Jedenfalls die zweite hat weitreichende juristische Implikationen.

Parteipolitisch: „Man lernt die Leute kennen und wozu sie fähig sind“, wie es unnachahmlich lakonisch Dietmar Dath in der FAZ ausdrückt. Genug Beobachter*innen haben nun festgehalten, dass CDU und FDP ihre vermeintliche „Unschuld“ verloren haben, „gefährlich“ geworden sind (DIE ZEIT), sich „an der Republik vergangen“ haben (SZ). Alles nicht falsch. Ebenso richtig ist, dass sich – etwas ironisch – vor allem Rechte in der CDU in den Startlöchern sehen, Frau Kramp-Karrenbauer abzulösen, dass die FDP vielleicht endgültig bedeutungslos wird, dass Faschisten die CDU aus der Führungsposition im rechten Lager in Ostdeutschland verdrängen könnten. Das ist alles politisch weitreichend genug, aber juristisch weniger interessant. Die demokratische Verlässlichkeit von CDU und FDP steht fürderhin infrage, worüber sich niemand freuen kann, der an die Möglichkeit eines anständigen Konservatismus glaubt, der Fortschritt nur in verträglichen Dosen verabreichen will, aber gerade nicht zurück in schlechtere vergangene Zeiten strebt.

Ganz anders sieht es mit der juristischen Relevanz der demokratie- und staatspolitischen Einordnung aus. „Staatspolitisch“ traut man sich zwar kaum noch niederzuschreiben, weil die Neurechten den Ausdruck so gern verwenden; doch kann es sich um einen ganz präzisen, wenig verzichtbaren Begriff handeln – es geht um die politischen Grundlagen des Staates als spezifischer demokratischer Form (im Gegensatz etwa zur demokratischen Räterepublik oder anderen demokratischen „freien Assoziationen“ gleicher freier Wesen). Diese Grundlagen des demokratischen Staates als verfassungsgegründeter Organisation stehen auf dem Spiel, und das in einer Weise, die vielleicht überrascht, weil sie sich am besten dialektisch erklären lässt. 

Die Geschichte muss mit Hans-Georg Maaßen (CDU) beginnen; der frühere Verfassungsschutzchef ließ sich dieser Tage derart zu Thüringen ein: „Hauptsache, die Sozialisten sind nicht mehr an der Regierung!“ (These!) Gemeinsam mit großen Teilen der CDU, etwa dem Berliner oder Brandenburger Landesverband, äußerte er sich ausnehmend wohlwollend gegenüber dem neuen Ministerpräsidenten und dem Coup der AfD. Überraschend ist daran weniger das Aufzucken eines eingeübten Antisozialismus, sondern die Bereitschaft, dieser oft gedankenlosen Obsession auf geschichtspolitischer Grundlage mit rechtsradikalem Beistand zu frönen.

Damit verbunden ist die Frage, wie Maaßen zu seiner zugrunde liegenden Einschätzung kommt, die linke Gefahr sei größer als die rechte. Alle Statistiken und Indizien sprechen ja dagegen. Dem massenhaft mörderischen Faschismus setzen Linke bisher keine Attentate entgegen. Es muss Maaßen daher um eine tieferliegende Angst vor weiteren Fortschritten gleicher Freiheit gehen – also eigentlich vor (linker, aber auch wohlverstanden konservativer) demokratischer Politik.

Maaßen scheint daher mit manchen (beileibe nicht allen!) Teilen von CDU und FDP einen Staat als Form verteidigen zu wollen, der keinen demokratischen Inhalt mehr hat. Darin weiß er sich mit der AfD einig. Deren Staat ist eine etatistische Hülle, die von jedem Bezug auf Menschenrechte als Verfassungsraison gelöst ist. Hochgehalten wird eine solche Persiflage von dem Deutschland, das in der verweigerten Grenzschließung 2015 einen „Rechtsbruch“ sieht, den es nicht gab; das gleichzeitig bereit ist, den Schießbefehl an den Grenzen zu erteilen; das damit die Staatlichkeit vor die menschenrechtlich fundierte demokratische Selbstbestimmung stellt. Theodor W. Adorno hat in seinem Vortrag „Aspekte des neuen Rechtsradikalismus“ ein derartiges taktisch-formalistisches Verhältnis zum Recht als eine Eigenheit rechtsradikaler Politik entlarvt.

Ironischerweise schlägt der gescheiterte Thüringer Coup der Maaßen und Konsorten auf deren Legitimationsideologie zurück. Im Moment der Gefährdung, in der sich der Anführer einer Splitterpartei zum Ministerpräsidenten wählen lässt, spürt das Volk, dass seine Demokratie auf dem Spiel steht, und geht massenweise auf die Straße. Wie zitiert Dietmar Dath (s. o.) doch einen Politologen? „Demokratie wird nicht im Parlament verteidigt.“ Die Demokrat*innen vor den Parteizentralen und der Erfurter Staatskanzlei, von Jena bis Hamburg, haben den Druck maßgeblich erhöht, es in der Demokratie nicht beim Staatsschutz bewenden zu lassen. Es ging ihnen um die demokratische Substanz des Gleichheitsrechts, die den Respekt für demokratische (!) Mehrheiten einschließt (Antithese!).

Was bedeutet das für die „bürgerlich“ getarnten Rechten? Sie verlieren den letzten Rest ihrer Legitimationsideologie. Das Bundesverfassungsgericht hatten sie schon gegen sich – ironischerweise seit dem letzten gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Denn das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit (nicht: Verfassungswidrigkeit) der NPD stützten die Richter*innen maßgeblich auf deren Verachtung der Menschenwürde, die sich zuvörderst in einem ethnischen Volksbegriff und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit niederschlägt. Ähnliches trifft aber auch auf die Höcke-AfD zu, in der laut BfV-Gutachten (nicht nur im „Flügel“) Rassismus und Antisemitismus grassieren.

Nunmehr sind es auch die demokratische und nicht zuletzt die Parteien-Öffentlichkeit als deren staatsmachttragender Bestandteil, die sich von der noch mühsam weitergeschleppten Ideologie von der symmetrischen Gefahr von links und von rechts endgültig verabschieden – das war die große falsche staatspolitische Gewissheit der Bundesrepublik. 

Wenn es im Staat als Organisationsform um dessen menschenrechtlichen, notwendig gleichheitlichen Inhalt geht, kann das auch das einzige gültige Kriterium dafür sein, wer in diesem Staat in Machtpositionen mitspielen soll. Das Tabu, mit Höckes AfD zusammenzuarbeiten, wurde gerade eindrucksvoll bestätigt – durch Volkszorn und dann auch durch Intervention der Kanzlerin und anderer maßgeblicher Akteur*innen.

Ganz anders steht es um die Partei DIE LINKE. Sie ist von nun an, sicher entgegen Maaßens Absicht, ein unhinterfragter Bestandteil des deutschen „Verfassungsbogens“ – ob sie nun sozialistisch oder linkssozialdemokratisch, antikapitalistisch oder wie auch immer tickt. Die Öffentlichkeit hat sich konsequenterweise mit dieser gleichfreiheitlich orientierten Vereinigung solidarisch gezeigt, wie (wenig) sympathisch sie den einzelnen Bürger*innen dabei auch sein mag. 

Darin kommt die Abkehr der deutschen Gesellschaft vom imaginierten  „Hufeisen“-Modell der gefährlichen linken und rechten „Extremismen“ zum Ausdruck (Synthese!). Diese schon lange wissenschaftlich diskreditierte politische Legitimationsideologie – über die Verfassungsschutzbehörden ein essentieller Bestandteil der „Verfassungswirklichkeit“ – ist endgültig an ihre verfassungspolitischen Grenzen gestoßen; ihre Akzeptanz ist dahin, nicht zuletzt weil ihre letzten maßgebenden Träger CDU und FDP sich in der Causa Thüringen in dieser Hinsicht durch ihre Präferenz für rechten Extremismus unglaubwürdig gemacht haben. Die „Extremismustheorie“ ist gleichsam performativ widerlegt. An ihre Stelle tritt überfälligerweise die Normativität der Verfassung selbst

Diese Abkehr erfolgt auf der linken Seite eher emphatisch, auf der rechten in einer quälenden Selbstbefragung, die weiterhin von Machttaktik überlagert wird. Auf kurz oder lang wird sich die staatliche Bürokratie einschließlich der Verfassungsschutzbehörden in Orientierung am Bundesverfassungsgericht dieser Logik des Grundgesetzes nicht verschließen können. Die gleiche Freiheit als Leitstern, juristisch symbolisiert in der Menschenwürdenorm mit ihrem radikalen Universalismus und ihrer unantastbaren Autonomiegarantie, kann nur zu der Forderung der radikalen politischen Ungleichbehandlung der Linken und der Rechtsradikalen/Faschisten führen. Dies selbstverständlich bei gleichmäßiger Anwendung allgemeiner Gesetze (etwa bezogen auf das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit des Staates). Wenn die deutsche Staatsraison identisch mit ihrer Verfassungsraison ist, also auf die Menschenwürde verpflichtet, ist es juristisch mindestens nahegelegt, Rechtsradikale von der auch indirekten Beteiligung an staatlicher Macht fernzuhalten. Das Volk hat alles Recht, seine Politiker*innen daran zu erinnern.


31 Comments

  1. Sepp Fri 7 Feb 2020 at 20:34 - Reply

    Wenn es darum geht, “das Volk” für seine Zwecke zu instrumentalisieren, sind sich Linke und Rechte ja sehr ähnlich.

    Das Tabu, mit Höcke’s AfD zusammenzuarbeiten, wurde scheinbar durch den “Volkszorn” eindrucksvoll bestätigt. “Die Öffentlichkeit” habe sich konsequenterweise mit der Partei DIE LINKE solidarisch gezeigt. Im Moment der Gefährdung spüre “das Volk”, dass seine Demokratie auf dem Spiel stehe, und gehe “massenweise” auf die Straße („Demokratie wird nicht im Parlament verteidigt.“).

    Natürlich handelt es sich dabei immer nur um eine kleine Minderheit des Volkes. Wie das Volk über eine Zusammenarbeit mit der AfD wirklich denkt, wird sich bei den nächsten Wahlen zeigen.

    Ich wage zu behaupten, die AfD wird sich längerfristig in der deutschen Politik genauso etablieren wie rechts-populistische Parteien anderswo in Europa.

    • Tim Fri 7 Feb 2020 at 22:37 - Reply

      Sie haben völlig Recht, dass wir nicht damit rechnen können, dass die AfD verschwindet. Darum geht es auch nicht. Es geht um das Tabu, ihr Macht zu geben, wie einst in den 1930ern bei der NSDAP. Dieses Tabu hat gute Gründe, die mit der Verfassung zusammen hängen. Demokratie ist ja keine rein plebiszitäre Angelegenheit. Unter anderem darum geht es im Beitrag oben.

      • mq86mq Fri 7 Feb 2020 at 22:56 - Reply

        Die Macht hat die AfD aber sowieso. Es geht bloß drum, sie negativ umzuleiten. Insofern undemokratisch, sie unter solchen Umständen nicht zu verbieten.

      • Heinrich Niklaus Sun 9 Feb 2020 at 08:56 - Reply

        Tim, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus! Die Macht erhält die AfD, wie auch die anderen Parteien, durch Stimmabgabe der Wähler.

        Wenn sie davon sprechen, “ihr Macht zu geben”, von wem sprechen Sie da? Wer verteilt in einer Demokratie die Macht? Diese Frage sollten Sie sich beantworten, dann kommen Sie auch nicht auf Absurditäten wie Ihre Tabu-Brüche.

        • Rydberg Sun 9 Feb 2020 at 12:29 - Reply

          Meinen Sie das Ernst?

  2. Dominic Schelling Sat 8 Feb 2020 at 04:14 - Reply

    Staatsrechtlich gesehen wurde in Thüringen in geheimer Wahl vom Landtag im dritten Wahlgang ordnungsgemäß ein Ministerpräsident gewählt. Punkt. Faktisch ist es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland üblich, dass sich ein Ministerpräsident oder eine Bundeskanzlerin nur dann vom jeweiligen Land- oder Bundestag ins Amt wählen lässt, wenn er oder sie eine gesicherte Mehrheit hinter sich hat. In der Regel nach erfolgreich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen, wählen die Abgeordneten der koalierenden Parteien den Regierungschef*in ins Amt. Bei Minderheitsregierungungen, die es auf Bundesebene in Deutschland seit 1949 noch nie gab, (ausser beim Bruch einer Regierungskoalition, wo, wie z.B 1982 die SPD für sehr kurze Zeit alleine weiterregierte bis zum konstruktiven Misstrauensvotum im Oktober), wusste der gewählte Ministerpräsident, von wem er unterstützt/toleriert wurde. (z.B. Sachsen-Anhalt 1994 und 1998) Es bestand also immer eine mehr oder weniger solide Basis im jeweiligen Landtag zur Verfügung. Ohne jegliche vernünftige parlamentarische Basis wurde zu Beginn einer Legislaturperiode noch nie ein Ministerpräsident ins Amt gewählt, da ja klar war, ohne parlamentarische Basis kann keine volle Legislaturperiode gestartet werden, denn wie sollen unter solchen Umständen ordentliche Finanzhaushalte verabschiedet werden im laufe der kommenden vier/fünf Jahre, so lange ja bekanntlich eine Legislaturperiode dauert. Die FDP nennt sich bürgerlich, sie steht für ordentliche Regierungsführung und es ist die FDP, die sofort aufschreien würde, wenn eine Regierung ins Amt käme, die fern jeglicher Möglichkeit wäre, ordentliche Haushalte zu verabschieden. Es ist geradezu eine bürgerliche Tugend, eine Regierung zu bilden, die in der Lage sein muss, ordentliche Haushalte zu verabschieden. Die Thüringer FDP verlautbarte im Vorfeld der Ministerpräsidentenwahl, dass weder mit der AFD noch mit den Linken regiert werden könnte, egal in welcher Form. Die AFD und die Linke haben aber nun mal die absolute Mehrheit im Thüringer Landtag. Somit ergibt sich für die FDP gar keine parlamentarische Grundlage um zu regieren, weil gar keine Mehrheit da ist, um der urbürgerlichen Tugend, der ordentlichen Haushaltsverabschiedung nachzukommen, vor allem im Sinne der FDP. Die FDP hat in all den Jahrzehnten, in der ich die Deutsche Politik verfolge (seit Ende 1989), immer nach Wahlen gesagt, dass sie nur in handlungsfähigen Koalitionsregierungen mitregieren würden. Entweder ist die FDP jetzt völlig gaga geworden und hat ihre jahrzehntelangen Grundsätze einfach vergessen oder sie plante im ernst eine Minderheitsregierung mit der CDU unter Tolerierung der Höcke-AFD. Eine andere Erklärung gibt es eigentlich nicht. Das ordentlich regieren war und ist für die FDP bis dato immer ein heilliges Mantra gewesen. Auch ist es für die FDP bis heute jenseits jeglicher Vorstellung, mit der AFD oder den Linken zu regieren oder sich auf diese zu stützen. Es macht mich Fassungsloss zu sehen, dass sich die FDP mit solchen, für sie eigentlich
    unmöglichen parlamentarischen Mehrheiten, nun an die Spitze der Regierung stellt. Nichts, was der FDP eigentlich heilig wäre, kann sie mit solchen Mehrheiten im Landtag erreichen und gerade der FDP waren gründliche Koalitionsverhandlungen im Vorfeld einer Regierungsbeteiligung immer äußerst wichtig. Alles was diese Partei ausmachte, hat sie über den Haufen geworfen, um endlich einmal, seit über sechzig Jahren, wieder einen Ministerpräsidenten zu stellen…… Die einzige Gewinnerin ist die rechtsradikale Thüringer AFD, mit der man ganz sicher nicht ordentlich regieren und schon gar nicht solide Haushalte verabschieden kann. Die FDP hat der im Grunde verfassungsfeindlichen Thüringer AFD zu einem staatspolitischen Coup verholfen. Der nun angekündigte Rücktritt des “ersten” thüringischen FDP Ministerpräsidenten dürfte den angerichteten Schaden für die FDP nicht mehr gut machen.

    • mq86mq Sat 8 Feb 2020 at 06:48 - Reply

      In NRW hats 2010 auch keine absehbare Mehrheit gegeben, sondern bloß die offensichtliche Abwesenheit einer konstruktiven Mehrheit gegen sich, so wie jetzt in Thüringen auch (im Gegensatz zur Option mit Ramelow).

      • Dominic Schelling Sat 8 Feb 2020 at 09:52 - Reply

        Die rot-grüne “Minderheitsregierung” in NRW von 2010 hatte exakt die Hälfte der Mandate und es gab eine deutliche rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag. SPD und Grüne haben sich auch im Vorfeld der Ministerpräsidenteninnenwahl auf eine Regierungszusammenarbeit geeinigt. Dazu spielte eine rechtsextreme Partei keine Rolle. Eine völlig andere Situation als in Thüringen heute, wo es im Vorfeld der Ministerpräsidentenwahl zu keinen offiziellen Verhandlungen kam. Dazu kommt, dass die FDP sich einer Regierungskoalition mit SPD und den Grünen verweigerte, weil sie mit diesen beiden Parteien nicht seriös regieren könne, wegen fehlender gemeinsamer Inhalte. Da haben sie es wieder: Die “seriöse” FDP regiert nur mit, wenn ihre Inhalte auch gebührend zum Zuge kommen würden….. Und genau diese “Inhalte”, kann die “seriöse Verfassungspartei”, als die sich die FDP ja sieht, in Thüringen mit solchen Landtagsmehrheiten noch mehr vergessen, als 2010 in NRW. Ausser natürlich, eine Tolerierung durch die Höcke-AFD war intendiert aber dann hätten wir es mit einer FDP der neuen Art zu tun, einer die vom gelblichen ins bräunliche überschwappt.

        • mq86mq Sat 8 Feb 2020 at 17:42 - Reply

          Die R2G-Mehrheit war gerade gescheitert und später auch nicht als tragend relevant. Es gibt keinen strukturellen Unterschied. Verschieden sind bloß die quantitativen Größenverhältnisse und die inhaltliche Bewertung.

  3. Weichtier Sat 8 Feb 2020 at 12:02 - Reply

    @Dominic Schelling
    “Ohne jegliche vernünftige parlamentarische Basis wurde zu Beginn einer Legislaturperiode noch nie ein Ministerpräsident ins Amt gewählt, da ja klar war, ohne parlamentarische Basis kann keine volle Legislaturperiode gestartet werden, denn wie sollen unter solchen Umständen ordentliche Finanzhaushalte verabschiedet werden im Laufe der kommenden vier/fünf Jahre, so lange ja bekanntlich eine Legislaturperiode dauert.”

    Zumindest für 2020 liegt ein Haushalt vor. Das Thüringer Haushaltsgesetz wurde bereits verabschiedet. Bei 29 Sitzen für Die Linke und 22 Sitzen für die AfD in einem Landtag von 90 Sitzen sind aber Regierungsbildungen nun mal schwierig, wenn die Parteien diesseits der AfD auch teilweise Koalitionen miteinander ausschließen. Da wäre ein Jahr Minderheitsregierung mit einem Haushalt, den die bisherigen Regierungsparteien freundlicherweise schon verabschiedet haben, zumindest eine Option. Eine andere wäre eine Neuwahl (und gegebenenfalls noch eine Neuwahl). Und ob sich die Wähler im Sinne der von Tim Wihl hervorgehobenen “Öffentlichkeit” an der Wahlurne entscheiden, bliebe abzuwarten.

    Im Übrigen ist der Beitrag von Tim Wihl für Freunde eines wahrhaft manichäischen Denkens sicherlich eine Freude.

    • Dominic Schelling Sat 8 Feb 2020 at 12:43 - Reply

      @Weichtier: Die FDP regiert mit einem von einer rot-rot-grünen Mehrheit verabschiedeten Haushalt?! Nein, die “alte” FDP hätte das nie getan und wenn, dann hätte sie gleich rot-rot-grün stützen können. Die gefestigte “verfassungspolitische”-Tradition der Bundesrepublik Deutschland, was die Koalitionsbildung anbelangt, kommt in einem Landtag, wo CDU, FDP, SPD und Grüne nicht einmal mehr zusammen eine Mehrheit haben, klar an seine Grenzen. Sowas war vor einigen Jahren noch völlig undenkbar. Es müssten also neue Formen der Regierungszusammenarbeit gefunden werden oder solange neu gewählt werden, bis es passend wird… kaum eine vernünftige Option. In der Schweiz werden die Mitglieder der Kantonsregierungen direkt gewählt, somit bestimmt das Wahlvolk, welche Personen in der Regierung sitzen, somit sind die “Regierungsparteien” automatisch zur Zusammenarbeit innerhalb der jeweiligen Regierung gezwungen und müssen im Kantonsparlament von Fall zu Fall Mehrheiten für ihren Haushalt und ihre Gesetzesvorlagen suchen. Selbst auf Bundesebene ist das so, ausser, dass die vereinigte Bundesversammlung aus National- und Ständerat, den sieben köpfigen Bundesrat je einzeln wählt. Eine Koalitionsregierung, wie sie z.B. Deutschland kennt, gab es in der Schweiz noch nie. Der Bundesrat (Bundesregierung) muss, wie die erwähnten Kantonsregierungen, mit wechselnden Mehrheiten seine Vorlagen durchbringen. In so einem System hat das Parlament auch eine eigene Agenda und die jeweilige Regierung ist dann in so einem Fall nur noch Vollzugsorgan. Natürlich kommen auch in der Schweiz alle grösseren Gesetzesprojekte und der Haushalt von der jeweiligen Regierung als Paket ins Parlament. Dort werden dann die Regierungsvorlagen mehr oder weniger verändert und unter Umständen auch zurück gewiesen. Das ist gelebte Demokratie in der Schweiz und trotzdem gilt die Schweiz als eines der stabilsten Länder der Welt seit x-Jahrzenten. Natürlich läuft es auch in der Schweiz nicht immer optimal und gewisse Reformen kommen nicht vom Fleck aber das kennt Deutschland ja auch. Mir ist klar, dass man ein Regierungssystem nicht einfach exportieren kann, da jedes Land seine eigene verfassungspolitische Kultur hat. Das Beispiel der Schweiz zeigt aber, dass es um über Jahrzehnte stabil regiert zu werden, die jeweiligen Regierungen keine festgefügte Mehrheit im Parlament brauchen.

  4. Tim Sat 8 Feb 2020 at 12:51 - Reply

    @Weichtier: Der Text ist so manichäisch, wie es die Orientierung an Art. 1 I GG als Staatsfundamentalnorm eben gebietet. Das ist deutlich weniger manichäisch als die Extremismustheorie und deutlich näher an den Fakten. Deren wichtigstes ist die Gefahr eines neuen Faschismus. Mag sein, dass Sie persönlich eine solche Gefahr nicht in der Dramatik wahrnehmen. Die vielen Tausend Opfer rechtsradikaler Hate Speech und die Millionen, die von einer AfD an der Macht Schlimmstes zu befürchten hätten, mögen es anders sehen. In deren Namen und im Namen der Menschenrechte kann es eine historische Situation erfordern, manichäischer zu sprechen, als „normale“ Zeiten erlauben. Andernfalls könnte man von Beschwichtigung sprechen.

    • Sepp Sat 8 Feb 2020 at 16:24 - Reply

      Faschistisch ist die AfD sicherlich nicht. Der Begriff der Menschenwürde wiederum ist mir als nicht-Jurist zu schwammig, als dass man daraus ein AfD-Verbot herleiten könnte.

    • Weichtier Sat 8 Feb 2020 at 16:42 - Reply

      Ich empfand die Thematisierung
      • der „demokratischen Verlässlichkeit von CDU und FDP“ und
      • des Glaubens an die „Möglichkeit eines anständigen Konservatismus“
      als Ausfluss eines klaren „Freund-Feind”-Denkens.

  5. Tim Sat 8 Feb 2020 at 16:58 - Reply

    @ Sepp: Faschistisch-rechtsradikal ist die AfD sicher. Lesen Sie etwa den zitierten Vortrag Adornos. Die Analyse, ursprünglich auf die NPD der 1960er gemünzt, ist von frappierender Deutungskraft für die AfD.
    @ Weichtier: Im Gegenteil, darin sind gerade Nuancen enthalten (nicht die CDU insgesamt verfällt der Kontaktschuld, aber mindestens einem Haut-gout für Demokraten – ähnlich schon in den 1950ern mit den ganzen Altnazis in jener Partei, aber ebenso manchen Antifaschisten). Also kein Freund-Feind-Denken jenseits mglw. demokratischer Gegnerschaft.

    • Sepp Sat 8 Feb 2020 at 20:58 - Reply

      Ich habe mir soeben das Parteiprogramm der AfD angeschaut. Ich sehe nun wirklich keine Gemeinsamkeit mit dem “Geist des Faschismus” (Mussolini), oder dem 25-Punkte-Programm der NSDAP, oder der Definition der nationalsozialistischen Bewegung in Mein Kampf.

      Was mich an der heutigen politischen Debatte nervt, ist dass mit Begriffen wie Faschist, Nazi, Sozialist, Kommunist usw. aus politischem Opportunismus heraus um sich geworfen wird, und dabei diese Begriffe trivialisiert und ihrer historischen Bedeutung beraubt werden.

      • Rydberg Sun 9 Feb 2020 at 11:49 - Reply

        Ich würde Ihnen empfehlen, sich, da wir hier ja immer noch von Thüringen reden, sich die politischen Positionen von Björn Höcke durchzulesen, dazu reicht sein Wikipediaeintrag. Er äußert dabei Z. B.:

        „wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen“

        Und klar, es wird viel mit Kampfbegriffen gearbeitet, das ist aber im politischen Bereich immanent. Bei der AfD kommt diese Einschätzung aber auch von Politikwissenschaften. Und um es mit den Worten von Richtern zu sagen: Es basiert auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage

    • Weichtier Sun 9 Feb 2020 at 15:17 - Reply

      @TW: Da kommt der Subtext Ihrer Ausführungen bei mir aber ganz anders an:
      „Im Gegenteil, darin sind gerade Nuancen enthalten (nicht die CDU insgesamt verfällt der Kontaktschuld, …“

      Das fängt schon mit dem Gönnerhaften „nicht….insgesamt“ an.
      Und setzt sich damit fort, dass eine Partei, die sich nicht an eine Kontaktsperre (wer auch immer berufen sein mag, diese auszurufen) hält, eine Kontakt“schuld“ auf sich lädt (nein: einer Kontaktschuld „verfällt“). Das sind schon sprachliche Preziosen (ebenso wie die „demokratische Verlässlichkeit“ und der „anständige Konservatismus“).

  6. Michael Sat 8 Feb 2020 at 17:47 - Reply

    Ungeheuerlich, wie hier die (Rechts-)Nachfolger der SED mal wieder verharmlost werden. Der Autor scheint die Augen vor der Realität beharrlich verschließen zu wollen.
    Mal zu den Fakten: Die von ihm so geschätzten Linksextremisten haben in den letzten zehn Jahren jedes Jahr (!) deutlich mehr Gewalttaten begangen als ihre rechtsextremen Kollegen. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/pmk-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
    Und die unzähligen Millionen Todesopfer des Kommunismus weltweit scheinen dem Autor auch völlig egal zu sein.

    • Tim Sat 8 Feb 2020 at 18:40 - Reply

      @ Michael: Die Aussage zu den links- bzw. rechtsextremen Gewalttaten ist grob irreführend und daher falsch. Sie müssten schon zwischen Mordanschlägen, Brandanschlägen auf Geflüchtetenheime, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung unterscheiden. DIE ZEIT kam in einer Zählung rechts motivierter Morde seit der Wiedervereinigung auf eine dreistellige Zahl, links beträgt die Zahl genau: Null. Es ist absolut verantwortungslos, das zu vermengen und zu vertuschen. Ich werde mich nicht dazu herablassen, die Mordopfer der NSDAP und der SED gegeneinander aufzurechnen – die schreiende Asymmetrie dürfte Ihnen selbst klar sein. Dass ich persönlich rein gar nichts von der DDR halte, dürfte aus dem Artikel hinreichend deutlich werden. Wichtiger ist es, dass die LINKE mit Ramelow offenkundig – für alle, die Augen zum Sehen haben – nichts mit stalinistischer Gewaltpolitik zu tun hat. Die Gewaltfantasien in der AfD sind hingegen allüberall, ja Gewaltorientierung gehört zur DNA der Partei. Faschismusverharmlosende Vergleiche lenken von den offensichtlichen Fakten ab.

      • Heinrich Niklaus Sun 9 Feb 2020 at 11:36 - Reply

        Tim, Ihre Gegenüberstellung von NSDAP und SED “hinkt” aber auch. Gegenüberzustellen wären NSDAP und Stalinismus. Und dann sehen die Vergleiche schon ganz anders aus.

        Außerdem sollten sie bei Ihren Vergleichen die „Bleiernde Zeit“ mit ihren Opfern nicht vergessen.

  7. politbuerokrat!in Sat 8 Feb 2020 at 21:02 - Reply

    Wie hat man bei der Konzeptionierung der deutschen und ähnlicher Verfassungen, bei denen immer eine Parlamentsmehrheit für eine Regierungskoalition zustandekommen muß, überhaupt solche Situationen bedacht, daß drei Parteienblöcke jeweils für sich keine Mehrheit haben, aber auch nicht untereinander koalieren wollen?

    Man macht das ja schon seit den 90ern, dass von einem Block andere Parteien geächtet werden (SED-PDS-Linkspartei, DVU-NPD-REP). Das ging auch lange gut, als immer nur ein geächteter Block im Parlament war und im ächtenden Block eine Mehrheit gebildet werden konnte.

    Jetzt geht das aber nicht mehr. Ist diese Strategie vielleicht von Anfang an falsch gewesen, gegen den Verfassungsgeist?

    In den Schweizer Verfassungen hat man das Problem so nicht. Wenn, wie ja gesagt wird, die Demokratie in Deutschland Schaden genommen hat, vielleicht gar einen irreparabelen, vielleicht kann man dann eine neue Demokratie eher nach Schweizer Vorbild aufbauen?

  8. Ostpocke Sun 9 Feb 2020 at 02:36 - Reply

    Ich würde mich zur These hinreissen lassen, dass die sog. “Hufeisentheorie” bereits strategisches Mittel antidemokratischer rechter Vorläufer der AfD war.

    Die entsprechenden Ausführungen von etwa Jesse/Backes und der diversen Verfassungsschutzberichte äußert verkürzt, wurde “linksextrem” unterstellt den Staat als Gegner auserkoren zu haben, “rechtsextrem” die Werte des Staates.
    Interessant daran ist, dass bei dieser Gegenüberstellung unterschlagen wurde, dass die jeweils konkret Gemeinten “links” und “rechts” der “Mitte” von zwei völlig verschiedenen Gegenübern ausgehen.

    (“links”, “rechts” ab jetzt in der Deutung der Hufeisentheorie)

    “links” gibt es zwar in kleineren Spektren diverse Ideen den Verfassungsstaat durch (vermeintlich) demokratischere Formen des Staates zu ersetzen, jedoch sieht man sich als Verteidiger des Grundgesetzes – notfalls im Konflikt mit Teilen des Staates. Der übergroße Anteil von Widerstandshandlungen der letzten 30 Jahre etwa, dürfte sich im Rahmen von Protesten gegen Aufmärsche von faschistischen Feinden des Grundgesetzes, also Naziaufmärsche, angesammelt haben. Hinzu kommen Aktivitätsbereiche, welche die BRD als friedlichen (Antikriegsbewegungen) oder sozialen (Hartz IV-, Wohnungsproteste) oder demokratischen (Proteste gegen bestimmte Abkommen) Verfassungsstaat einfordern. Inwiefern die, in kleinen oder großen (Sitzblockaden) Teilen vorhandene, Bereitschaft besteht eine rein formelle Deutung des Rechts herauszufordern, wäre zumindest insofern interessant, dass in Verfassungsschutzberichten regelmäßig eine bloß formelle Deutung angewandt, und mit ihr “Material” für eine (vermeintliche) Verfassungsfeindlichkeit unterstellt wird.

    “rechts” wiederum, auch hier noch als Gegenpol zur Mitte, wie es die Hufeisentheorie suggeriert, also “rechtsextrem”, lehnt nicht den Staat, sondern das Grundgesetz ab. Der Staat wird nicht dann zum Ziel, wenn er oder seine Vertreter, sich von der Verfassung entfernen, sondern wenn sie an ihm festhalten. Der ermordete Walter Lübcke etwa, wurde zum auserkorenen Feind eiferner Neonazis, gerade weil er nicht bereit war, die grundgesetzliche Verfasstheit des Staates aufzugeben.

    Die Hufeisentheorie wurde von (vermeintlich ehemaligen) Akteuren der extremen Rechten entwickelt und auf Anfrage des Verfassungsschutzes für diesem zum Werkzeug seiner Tätigkeit. Die Theorie, die involvierten Personalien und letztlich (weniger stark) die intransparente Art des Verfassungsschutzes sich neue Analysekriterien selbst festzulegen, wurden von Anfang an kritisiert. Zunächst allerdings ohne damit Mehrheiten zu finden.

    Das strategische Moment des Hufeisen lag darin, sich letztlich ausschließlich gegen “links” zu wenden, indem “links” dadurch die gleiche feindliche Haltung gegenüber Verfassungswerten wie “rechts” unterstellt wurde und einerseits dem linken Bestrebung die Verfassungswerte zu schützen das Wasser abgegraben wurde. “rechts” hingegen stand nach der Hufeisentheorie nicht in einem schlechteren Licht als vorher da: eher das Gegenteil war der Fall. Selbst in Fällen krassester Gewalt von Neonazis, liessen sich bräsige Politiker dazu hinreissen, sich gegen -jeden- Extremismus zu wenden. Da wo die Hufeisenthese verfing, hafteten Niederlagen von “rechts” auch “links” an.

    Die Gegenprobe, also Analysen ohne Hufeisenblödsinn, zeigt zumindest, dass es im Ansatz demokratiefeindliche Bestrebungen von Rechts gibt, die i.S.d. Hufeisens nicht unter “rechts” gefallen wären und deren Ziel auch nicht der völlige Bruch mit der Verfassung, sondern lediglich deren möglichst weitreichende “Befreiung” von demokratischem, sozialen Firlefanz ist. Dass die selbsternannte und in der Namensgebung arg an die AfD Strategie erinnernde “Werte”Union-Strömung in der CDU dazu gehört, und sich versucht als vermeintliche Mitte zwischen AfD und “linksgrünversifft” (CDU, SPD, …) darzustellen, um aus dieser Position die Verfassung auszuhöhlen, erscheint zumindest immer plausibler.

    Insofern, danke für den außerordentlichen guten Beitrag! (Leider kann man ohne Abo den Artikel von Dietmar Dath in der FAZ nicht lesen)

  9. Heinrich Niklaus Sun 9 Feb 2020 at 08:48 - Reply

    Herr Schelling, Sie sagen: „Faktisch ist es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland üblich, dass sich ein Ministerpräsident oder eine Bundeskanzlerin nur dann vom jeweiligen Land- oder Bundestag ins Amt wählen lässt, wenn er oder sie eine gesicherte Mehrheit hinter sich hat.“

    Aber Herr Ramelow mit seiner Koalition aus Grünen und der SPD verfügt doch auch nicht über eine gesicherte Mehrheit! Trotzdem stellte er sich zur Wahl. Ich verstehe Ihre Argumentation nicht.

    • Rydberg Sun 9 Feb 2020 at 11:55 - Reply

      Er hat gegenüber Kemmerich aber zwei entscheidende Vorteile: 1. Seine Regierung ist eingearbeitet und 2. Er ist weiterhin beliebt. Klar war auch die Minderheitsregierung von RRG keine optimale Lösung, aber da CDU und FDP unter Ausschluss einer Zusammenarbeit mit Linke und AfD angetreten sind (obwohl Ramelow bspw. das ja angeboten hat) hatten diese kein Mandat, mit den beiden eine stabile Regierung zu bilden. Vor der Wahl Kemmerichs hätten Neuwahlen auch wenig Sinn ergeben, da sich nichts geändert hat. Jetzt müssen FDP und CDU entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten wollen und sich dann das Mandat dafür von ihren Wählern holen.

    • Dominic Schelling Sun 9 Feb 2020 at 13:29 - Reply

      @Heinrich Niklaus: Da haben sie natürlich recht! Es ist wirklich aussergewöhnlich, dass Bodo Ramelow ohne wirklich gesicherte Mehrheit an den “Start” ging. Auch dies ist sehr ungewöhnlich und es ging ja bekanntlich schief. Die Minderheitsregierungen in Sachsen-Anhalt und NRW hatten immerhin jeweils eine absolute Mehrheit des rot-rot-grünen Lagers. Mir ging es vor allem darum aufzuzeigen, dass ich die FDP in den letzten dreißig Jahren so erlebt habe, man darf sich nur bei seriösen Mehrheitsverhältnissen an einer Regierung beteiligen und wenn es klare Vereinbarungen zur Zusammenarbeit gibt und diese auch die Handschrift der FDP trägt. Mit diesen Landtagsmehrheiten schliesst sich das aus. Es ist eine einzigartige Situation, denn solche Mehrheitsverhältnisse gab es noch nie in einem Landtag in der moderneren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Hier muss das politische System/Personal erst einen Umgang damit finden, denn ein so oder ähnlich zusammengesetzter Landtag oder sogar Bundestag, wie jetzt aktuell in Thüringen, dürfte es in Zukunft sicher noch mehr geben.

  10. Heinrich Niklaus Sun 9 Feb 2020 at 12:09 - Reply

    Zitat Tim Wihl: „Die gleiche Freiheit als Leitstern, juristisch symbolisiert in der Menschenwürdenorm mit ihrem radikalen Universalismus und ihrer unantastbaren Autonomiegarantie, kann nur zu der Forderung der radikalen politischen Ungleichbehandlung der Linken und der Rechtsradikalen/Faschisten führen.“

    Es gibt auch Linksradikale und „rotlackierte Faschisten“ wie Kurt Schumacher einst treffend darstellte.

    Insofern sollten alle politischen Richtungen des „Totalitären“ berücksichtigt werden. So wie das in der Totalitarismus-Theorie auch geschieht. Wenn das (o.a. Zitat), Herr Wihl, Ihre Konklusion ist, ist es ein durchschaubarer und oft schon gescheiterter Versuch, den linken Totalitarismus zu relativieren.

  11. Albert W. Mon 10 Feb 2020 at 10:54 - Reply

    Hallo,

    nun ja. Systemkonform gedacht. War bei der letzten LT-Wahl im Freistaat Thüringen nicht die größte Wählergruppe die (in sich vielfältig gegliederte) Gruppe der NICHTWÄHLER mit um etwa 35 Prozent der Wahlberechtigten?

    • Rydberg Mon 10 Feb 2020 at 14:01 - Reply

      Was wollen Sie damit sagen? Das diese heterogene Gruppe, die sich offensichtlich nicht beteiligen will (aus welchen Gründen auch immer) den Ministerpräsident stellen sollte? Oder das die ja (systemimmanent) nicht gehört/vertreten wird?

  12. Ein anderer Michael Sat 15 Feb 2020 at 13:54 - Reply

    Der Kommentar sieht im Universalismus, ja im “radikalen Universalismus”, den entscheidenden Wesenszug des staatspolitischen Leitbildes des Grundgesetzes. Verkannt wird aber, dass dieser universalistischen Orientierung – nach dem Text des Grundgesetzes, der ursprünglichen Intention der “Grundgesetz-Geber” und nach der Auslehungstradition – auch vielfältige partikularistische, oder besser: kommunitaristische, Bindungen gegenüberstehen, und dass in der Rechtsanwendung daher ein Ausgleich zwischen dem Universalen und dem Nationalen gefunden werden muss. Explizit zum Ausdruck kommt dieser Kommunitarismus im Grundgesetz beispielsweise in der Unterscheidung der Deutschengrundrechte von den allgemeinen Menschenrechten, in der Formel des Amtseides nach Art. 56 GG und in den Bestimmungen des Art. 116 Abs. 1 GG.

    Man kann die von mir hier vorgebrachte Kritik als “originalistische” Lesart natürlich ablehnen. Muss in diesem Fall allerdings ebenso auf den im Blogpost – zu Recht – erfolgenden Rekurs auf den originären Universalismus des Grundgesetzes verzichten. Daran scheitert letztendlich dann aber auch die Argumentation von Tim Wihl.

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