Das Ende einer Ära in Spanien
Baltazar Garzon ist einer der berühmtesten Juristen der Welt. Kaum eine zeithistorische Schurkengestalt, gegen die der Untersuchungsrichter aus Madrid noch nicht auf das Öffentlichkeitswirksamste ermittelt (oder zumindest Ermittlungen angekündigt) hat: Pinochet, Berlusconi, Kissinger, argentinische Folterknechte, ETA, you name it… Dass er das konnte, lag in vielen Fällen an der außerordentlich weit reichenden internationalen Zuständigkeitsregelung der spanischen Gerichtsbarkeit: Folter, Terrorismus und Kriegsverbrechen können in Spanien angeklagt und abgeurteilt werden, auch wenn überhaupt keine Spanier involviert sind.
Das ist vorbei: Am Freitag hat das spanische Abgeordnetenhaus mit nur fünf Gegenstimmen ein Gesetz verabschiedet, das die Zuständigkeit der spanischen Justiz wieder auf Fälle beschränkt, in denen auf Täter- oder Opferseite Spanier betroffen sind oder Tat oder Täter auf spanischem Territorium sind. Laufende Verfahren – Gaza, Tibet, Burma, Guantanamo Bay, um nur einige zu nennen – sind allerdings nicht betroffen.
Das ist ein weiterer Rückschlag für die große Hoffnung der 90er Jahre, mit den Mitteln der Justiz die nationale Souveränität in ihrer diktatorischen Perversionsform aufknacken zu können. Belgien, einst ebenfalls ein Paradepferd der Universal-Jurisdiction-Kampagne, ist den Weg des Rückzugs schon 2003 gegangen.
Die Renationalisierung gewinnt immer mehr Terrain, und das beunruhigt mich. Wobei ich bei aller Sympathie einräumen muss, dass die Frage, woher nationalstaatliche Richter und Staatsanwälte die Legitimation für universelle Schurkentribunale beziehen, nicht einfach zu beantworten ist. In diesem Sinne: Go, IStGH, go!
Mehr dazu hier, und Dank an JURIST
Baltazar Garzon ist einer der berühmtesten Juristen der Welt. Kaum eine zeithistorische Schurkengestalt, gegen die der Untersuchungsrichter aus Madrid noch nicht auf das Öffentlichkeitswirksamste ermittelt (oder zumindest Ermittlungen angekündigt) hat: Pinochet, Berlusconi, Kissinger, argentinische Folterknechte, ETA, you name it… Dass er das konnte, lag in vielen Fällen an der außerordentlich weit reichenden internationalen Zuständigkeitsregelung der spanischen Gerichtsbarkeit: Folter, Terrorismus und Kriegsverbrechen können in Spanien angeklagt und abgeurteilt werden, auch wenn überhaupt keine Spanier involviert sind.
Das ist vorbei: Am Freitag hat das spanische Abgeordnetenhaus mit nur fünf Gegenstimmen ein Gesetz verabschiedet, das die Zuständigkeit der spanischen Justiz wieder auf Fälle beschränkt, in denen auf Täter- oder Opferseite Spanier betroffen sind oder Tat oder Täter auf spanischem Territorium sind. Laufende Verfahren – Gaza, Tibet, Burma, Guantanamo Bay, um nur einige zu nennen – sind allerdings nicht betroffen.
Das ist ein weiterer Rückschlag für die große Hoffnung der 90er Jahre, mit den Mitteln der Justiz die nationale Souveränität in ihrer diktatorischen Perversionsform aufknacken zu können. Belgien, einst ebenfalls ein Paradepferd der Universal-Jurisdiction-Kampagne, ist den Weg des Rückzugs schon 2003 gegangen.
Die Renationalisierung gewinnt immer mehr Terrain, und das beunruhigt mich. Wobei ich bei aller Sympathie einräumen muss, dass die Frage, woher nationalstaatliche Richter und Staatsanwälte die Legitimation für universelle Schurkentribunale beziehen, nicht einfach zu beantworten ist. In diesem Sinne: Go, IStGH, go!
[…] der Tat: Universal Jurisdiction ist, wie an dieser Stelle bereits beklagt, auf dem Rückzug, und Garzóns Anklage mag als Markierungspfosten für diesen Umstand […]
[…] der Tat: Universal Jurisdiction ist, wie an dieser Stelle bereits beklagt, auf dem Rückzug, und Garzóns Anklage mag als Markierungspfosten für diesen Umstand […]