24 July 2014

Der britische Odysseus und der Sirenengesang der Souveränität

Auf dem Einband von Gunther Teubners phänomenalem Buch “Constitutional Fragments” (in der bei OUP erschienenen englischen Fassung) ist ein Gemälde abgebildet, das Odysseus bei den Sirenen zeigt: Deren Gesang ist wunderschön, aber verderbenbringend. Niemand kann aus eigener Kraft der Versuchung widerstehen, sich ihm zu nähern und an den Klippen, auf denen die Sirenen sitzen, zu zerschellen. Nur wenn er sich selbst am Mast seines Schiffes festbinden lässt und seinen rudernden Gefährten die Ohren mit Wachs verstopft, kann Odysseus ihn gefahrlos hören.

Das Bild ist mit Bedacht gewählt: Verfassungen, so Teubner, sind selbst gewählte Fesseln, die ein Funktionssystem sich anlegt, um das Fremde, das außerhalb der eigenen Funktionslogik Gelegene wahrnehmen, genießen und zur Entfaltung bringen zu können. Die Politik beschränkt ihre Macht, damit das Recht zu seinem Recht kommen kann. Die Justiz akzeptiert die Willkür wechselnder gesetzgeberischer Mehrheiten, um der Demokratie Raum zu geben. Beide nehmen die Beschränkungen hin, die die Grundrechte ihnen auferlegen, auf dass Wirtschaft, Religion, Wissenschaft, Kunst und nicht zuletzt das Individuum sich frei entfalten und florieren können.

Freiheitsgewinn durch Selbstbindung – wenn es das ist, was Verfassungen leisten, wie ist es dann um die Verfassung Großbritanniens bestellt? Die Frage stellt sich gerade jetzt, weil die britische Regierung offenbar ihr Maß an konstitutioneller Bindung als ein Zuviel empfindet. Im Kabinett haben zurzeit diejenigen Oberwasser, die die Fesseln der Europäischen Menschenrechtskonvention abstreifen wollen, an der im Moment der Grundrechtsschutz der Britinnen und Briten aufgehängt ist. Das Justizministerium fordert, die richterliche Kontrolle von Regierungsentscheidungen zurückzuschneiden.

Fragen nach der britischen Verfassung sind deshalb notorisch schwer zu beantworten, weil es ein Dokument dieses Namens bekanntlich nicht gibt. Der traditionelle Eckpfeiler der britischen Verfassungsdoktrin ist vielmehr so etwas wie das Gegenteil von Verfassung im o.g. Sinne: Das Parlament ist souverän. Es ist gerade nicht gebunden. Niemand kann es binden, nicht einmal es selbst. Es gibt kein Recht, das höherrangig wäre als das Recht, das es selber schafft. Wenn es etwas Rechtswidriges beschließt, dann ändert sich in dem Moment halt das Recht.

Was freilich so schon lange nicht mehr mit der konstitutionellen Realität übereinstimmt. Als Mitglied der EU und der EMRK ist Großbritannien, und mit ihm sein Parlament, natürlich materiell und dauerhaft an die Vorgaben des EU- und der EMRK-Rechts und der dazugehörigen Gerichtshöfe gebunden.

Nun gibt es sicher Leute, die sich besser als ich in britischer Geschichte, Landeskunde und Verfassungsdoktrin auskennen. Daher ist das Folgende als Vermutung zu verstehen, als Diskussionsanstoß und Bitte um Aufklärung.

Mir scheint, dass sich in der gegenwärtigen britischen Verfassungsdiskussion zwei Dinge vermischen: zum einen der Eindruck der Fremdbestimmtheit, dass man es nicht selbst ist, der sich bindet, sondern andere, fremde, kontinentale Mächte, die den “british way” weder verstehen noch wertschätzen (selbst wenn man selbst durch Beitritt zum entsprechenden völker- bzw. europarechtlichen Regime sich dieser Bindung unterworfen hat). Dazu passt, dass es in der britischen Jurisprudenz offenbar einen starken Trend gibt, Grundrechtsschutz zu repatriieren: Aidan O’Neill hat gerade in einem äußerst lesenswerten Blogpost Indizien aus der britischen Rechtsprechung zusammengetragen, Bindungen für den britischen Gesetzgeber direkt aus dem Common Law zu entwickeln. Dazu passt auch, dass die aktuellen Debatten um einen Rückzug aus der EMRK begleitet sind von der Ankündigung, stattdessen eine britische Bill of Rights zu erlassen. Ein wichtiger Ausschuss des Unterhauses hat jüngst sogar eine regelrechte geschriebene Verfassung für Großbritannien zur Diskussion gestellt.

Daneben scheint mir aber auch das Gefühl weit verbreitet zu sein, dass konstitutionelle Selbstbindung per se nicht “the british way” ist, dass ein rechter Brite in jeder Situation genügend Selbstkontrolle aufbringt, um noch den verlockendsten Sirenengesängen zu widerstehen, dass es ein Eingeständnis von Schwäche wäre, über die Parlamentssouveränität hinaus noch irgendwelche materiellen konstitutionellen Restraints zu benötigen. Dieses Gefühl scheint mir wie eine Gegenströmung die Suche nach konstitutioneller Bindung zu verwirbeln.

Kann es sein, dass das Problem der Briten zu allererst in ihrer eigenen tiefen Verunsicherung besteht, auf welchen konstitutionellen Grundlagen ihr Gemeinwesen überhaupt ruht? Ihr Wahlrecht produziert Koalitionsregierungen statt klarer Mehrheiten. Ihre Monarchie produziert  mehr oder minder peinliche Celebrities statt Identifikationsfiguren. Ihre staatliche Einheit produziert Unabhängigkeitsreferenden statt Zusammenhalt. Ihr Oberhaus enthält allen Reformversuchen zum Trotz immer noch Leute, die ihr Mandat den vorhandenen oder nicht vorhandenen Verdiensten ihrer mittelalterlichen Vorfahren verdanken. Ihr Geheimdienst ist völlig außer Rand und Band, ihre Politik der inneren Sicherheit ebenso. Ihre fest gefügte Klassengesellschaft, die bislang manches aufgefangen haben mag, zersplittert entlang ethnischer, kultureller und ökonomischer Bruchlinien.

In dieser Situation kann man es schon verstehen, wenn die Sirenenklänge von der guten alten, segmentär bzw. stratifikatorisch geordneten und abgegrenzten Welt der Souveränität besonders süß klingen und die Fesseln besonders schmerzen. Aber sollen wir deshalb ihr Flehen, die Fesseln zu lösen, erhören? Nein, unsere Ohren sind aus gutem Grund fest mit Wachs verstopft. Wir legen uns weiter in die Ruder, auf dass die Klippen in sicherem Abstand bleiben.

 


5 Comments

  1. Lord Thu 24 Jul 2014 at 15:04 - Reply

    Ich bin wirklich kein Experte in der Kunst der Psychoanalyse von politischen Gemeinschaften, aber lässt sich das britische Befremden mit bestimmten Institutionen nicht durchaus auch mit einem sehr selbstbewussten Selbstverständnis erklären, das in einer langen demokratischen Tradition ruht, deren Schrittfolge sich in der ein oder anderen anachronistisch anmutenden Institution abbildet. Das (mutmaßliche) Unbehagen vor einem System der unkontrollierten Fremdbestimmung würden viele ebenfalls als urdemokratisch ansehen. Odysseus wusste ja, in welcher Lage er warum auf die Fesseln angewiesen war, es war ja seine Idee und Entscheidung. Mir scheint die Odysseus-Metapher ohnehin zu hinken: denn es braucht mindestens einen, der die anderen fesselt und den Sirenen nicht zuhört. Sonst ist das Verderben vorprogrammiert.

  2. Chris Thu 24 Jul 2014 at 15:33 - Reply

    Ich glaube, dass es nicht unbedingt der Punkt nach den konstitutionellen Grundlagen ist, der bei den Briten die Probleme auslöst. Wenn ich mich recht erinnere, sind Themen wie “Verfassungsreform” bei den Briten ein in der öffentlichen Meinung ziemlich wenig relevantes Thema. Der letzte Versuch zur Reform des House of Lords, den die LibDems im Rahmen der Koalition durchbringen wollten, ist im House of Commons ja an den Tories Backbenchers gescheitert, die das (1) nicht wollten und (2) das (per Umfragewerte unterfütterte) Argument vorgebracht haben, dass es ja nun auch wirklich wichtigere Themen gibt, als das House of Lords zu reformieren. Und so sang- und klanglos, wie diese Verfassungs-Themen regelmäßig versickern, spricht wirklich vieles dafür, dass es die Briten einfach nur wenig interessiert.

    Und ich denke, dass der Punkt der Fremdbestimmtheit ein weit wichtigerer Punkt ist – verbunden aber weniger mit der Fremdbestimmtheit an sich, sondern mit der Konsequenz, dass diese Fremdbestimmtheit das konstitutionelle Gefüge des Vereinigten Königreiches durcheinander wirbelt.
    Im UK hat sich die Verfassung seit jeher organisch und im Laufe der Zeit entwickelt. Man hat etwas gemacht, und das hat sich bewährt, und irgendwann wurde dann eine convention drauß, und seit dem macht man es eben, weil man es so macht. Man macht keine großen Schritte, sondern sowas entwickelt sich Stück für Stück, und normalerweise auch erst dann, wenn es notwendig wird.
    So z.B. beim House of Lords, dessen Kompetenzbeschneidung 1911 begann, als die Lords vergeblich den Aufstand geprobt haben (und gegen eine Constitional Convention verstießen), und 1949, als man sicher gehen wollte, dass die Lords sich ruhig verhalten und die gewählte Regierung machen lassen. Dann passierte 50 Jahre nichts, bis Tony Blair 1999 einen halbherzigen Zwischenschritt unternahm. Seit dem ist es immer wieder Thema, aber da es ja geht, scheint der Handlungsdruck eher niedrig. So wie bei den Lords ginge das analog noch bei einigen anderen Themen (z.B. die Devolution), mit dem Konsens, dass sich die britische Verfassung immer an den Punkten weiterentwickelt, wo das gerade erforderlich erscheint. Und dort, wo nicht passiert, ist der Druck nicht groß genug und es also egal.
    Im Vergleich dazu wirken die Änderungen, die von “extern” veranlasst werden, immer irgendwie fremdbestimmt und als kräftige Einschnitte, die aus Sicht der Briten wohl nicht erforderlich sind (denn sonst würde es sich ja irgendwie dahin entwickeln). Und wenn sowas noch dazu von einem Gericht vorgeschrieben wird, wird es ja gleich noch problematischer – denn dass Gerichte dem demokratisch bestimmten Souverän irgendwas vorschreiben, stellt im britischen System ja die Verhältnisse auf den Kopf.

  3. Aufmerksamer Leser Thu 24 Jul 2014 at 16:23 - Reply

    (1) Ich fordere ein generelles Verbot der Einführung neuer Metaphern in den juristischen Kontext. Alle bestehenden Metaphern gehören auf den Prüfstand.
    (2) Was die Briten und die EMRK angeht, liegt das Problem IMHO auch nicht bei “Selbstbindung oder nicht”. Vielmehr ist das “living instrument” (Metapher) Konzept des EGMR gerade Ausdruck der Fremdbestimmung, die im UK weniger Freunde hat als andernorts. Kann man auch irgendwie verstehen in einer Gesellschaft, die nicht zur Durchführung von Genoziden oder dem Entfesseln von Weltkriegen neigt, wenn man sie sich selbst überlässt.

  4. JL Thu 24 Jul 2014 at 16:43 - Reply

    Ich schätze, aus britischer Sicht lässt sich dieser Text trefflich in gleicher Weise volkspsychologisch deuten, wie er es selbst mit den Briten unternimmt. Nämlich als Ausdruck spezifisch deutscher Ambivalenzen: Man hat erkannt, dass die eigene Hoheitshörigkeit und Expansionslust ungefesselt zu ihresgleichen suchender Gewalt führen. Das Problem löst man durch Installation eines Fesselhoheitsorgans. Und versucht, diese Lösung allen anderen aufzuzwingen.

    That said, würde ich zu der intrinsischen Friedfertigkeit der sich selbst überlassenen britischen Gesellschaft auch ein paar Bürger früherer Kolonien befragen wollen.

  5. Christian Schmidt Sat 26 Jul 2014 at 00:13 - Reply

    Wunderbarer Artikel!!!

    Und meiner Meinung nach sehr treffend. Diese sowohl als auch (Ablehnung der EMRK bei gleichzeitiger Stärkung der heimischen Gerichtsbarkeit in diesem Bereich, z.B. durch Schaffung des Supreme Court) ist übrigens *die* britische Tradition mit der man größere Revolutionen vermeidet.

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