28 June 2018

Der Supreme Court wird Trump nicht mehr stoppen

I.

Als Trump zum Präsidenten gewählt wurde (mit einer Minderheit der Wählerstimmen), gab es viele, die vor Panikmache warnten: Die USA seien stabil genug, das auszuhalten; Vergleiche mit anderen Ländern, die in die Autokratie schlitterten, seien unangebracht. Insbesondere die Institutionen, allen voran die Gerichte, würden die Demokratie in den USA retten. Und zu Anfang sah es auch so aus. Eine der ersten Aktionen der Trump-Regierung nach dem Amtsantritt bestand darin, seinen im Wahlkampf versprochenen “Muslim Ban” umzusetzen und pauschal die Bürger von sieben mehrheitlich islamischen Ländern von der Einreise in die USA durch Regierungserlass auszuschließen. Die spontane Reaktion war beeindruckend: Menschen demonstrierten an den Flughäfen und anderswo; Juristen boten eingereisten Ausländern kostenlose Hilfe an. Und das Einreiseverbot wurde von den Gerichten kassiert. Die Regierung versuchte gleich zweimal nachzubessern, aber auch die dritte Version des Einreiseverbots, wesentlich professioneller formuliert, fand zunächst wenig Gnade: Der Federal Court of Appeal for the 9th Circuit erließ dagegen eine einstweilige Anordnung.

Diese einstweilige Anordnung hat nun der US Supreme Court mit der charakteristischen 5:4-Mehrheit der konservativen Richter  aufgehoben, und damit im Prinzip den Einreisestopp für verfassungsgemäß erklärt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Moment im Niedergang der US-amerikanischen Demokratie.

II.

Juristisch wäre das Urteil jedenfalls zu normalen Zeiten keineswegs absurd. Schon als die dritte Version des Einreiseverbots  erlassen wurde, wiesen Beobachter darauf hin, es sei keineswegs eindeutig, dass die neue Version das Schicksal ihrer Vorgänger erleiden würde. Tatsächlich räumt das US-Recht dem Präsidenten weitreichendem Ermessensspielraum ein. Einfachgesetzlich gibt das einschlägige Bundesgesetz, der Immigration and Nationality Act, dem Präsidenten das Recht, ganze Klassen von Ausländern oder sogar alle Ausländer temporär von der Einreise auszuschließen. Trump ist nicht der erste Präsident, der davon Gebrauch macht. Voraussetzung ist lediglich, dass nach seinem Ermessen die Einreise den Interessen der USA entgegenläuft. Diesen Ermessensbegriff hält der Supreme Court für nur eingeschränkt überprüfbar, was vom Standpunkt der Gewaltenteilung aus durchaus plausibel erscheint.

Und verfassungsrechtlich ist dem Staat die Diskriminierung aufgrund von Religionsangehörigkeit zwar verboten. Auch dies will das Gericht aber angesichts der weitreichenden Beschränkbarkeit der Einreise nur eingeschränkt überprüfen. Verfassungswidrig sei nur eine Maßnahme, bei der überhaupt kein Bezug zu einem legitimen staatlichen Interesse ersichtlich sei oder die nur durch Feindseligkeit gegenüber einer Religion erklärt werden könne. So großzügig ist der Supreme Court nicht immer, wie sich zuletzt, im Hochzeitstortenfall Masterpiece Cakeshop v. Colorado Civil Rights Comm’n zeigte. Dort aber ging es um niedrigere Staatsangestellte; im Rahmen des Einreiserechts ist die präsidentielle Verantwortlichkeit für die nationale Sicherheit betroffen.

Was diesen Fall allerdings außergewöhnlich macht, ist die Tatsache, dass Trump nie einen Hehl aus seiner Motivation gemacht hat. Im Wahlkampf hatte er versprochen, Muslime zu diskriminieren; einer seiner Berater berichtete ganz offen, seine Berater seien angewiesen worden, das in juristisch akzeptable Form zu gießen. (Justice Sotomayor listet das in ihrer Dissenting Opinion alles ausführlicher auf als das Mehrheitsvotum, unter B.1, S. 4ff.) In anderen Fällen muss man der Regierung mühsam nachweisen, dass ihr wahres Ziel in der Diskriminierung liegt. Hier musste das Gericht umgekehrt versuchen zu zeigen, dass Trump mit seiner Verordnung in Wahrheit ein anderes Ziel als das explizit erklärte verfolgte, jedenfalls eventuell. Regierungsvertreter hatten gehofft, das explizit erklärte Ziel der Diskriminierung von Muslimen dadurch auszuschließen, dass Wahlkampfversprechen und Twitter-Äußerungen erst gar nicht herangezogen werden dürfen. Da das Gericht das nicht mitmachen wollte, muss es mit erstaunlichen intellektuellen Verrenkungen die Verordnung gegen das lesen, was der Präsident selbst offenbar mit ihr verbindet.

III.

Damit ist auch schon angedeutet, was die Entscheidung über den konkreten Anlass hin auszeichnet. Konkret ging es im Urteil um einen Einreisestopp, der zwar brutal ist, sich aber einfügt in eine lange US-amerikanische Tradition der Einreisebeschränkungen für Angehörige bestimmter Länder, nicht immer frei von Rassismus. Im weiteren Sinne ging es aber um viel mehr: die Frage, inwieweit der Präsident durch die Verfassung und durch den Supreme Court beschränkt werden kann. Formal ist die Macht des US Präsidenten außerordentlich groß. Beschränkungen ergeben sich weniger aus der Verfassung und mehr aus der Kontrolle durch andere Verfassungsorgane (checks and balances), insbesondere den Kongress, und durch „Normen,“ unausgesprochene und nicht justitiable Grundsätze, an die sich frühere Präsidenten (wenn auch oft nur formal) gehalten haben. Die checks und balances sind nun weitgehend ausgefallen angesichts der republikanischen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses, die ihr Schicksal an das des Präsidenten geknüpft haben. Und Normen beschränken Trump schon deshalb nicht, weil deren Bruch eines seiner zentralen Wahlkampfversprechen war.

Tatsächlich hat Trump seit Beginn seiner Präsidentschaft in beispielloser Weise die Gewaltentrennung und insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt. Einen der Richter, die seinen Einreisestopp aussetzten, bezeichnete er als „so-called judge“. Nach der Entscheidung des 9th Circuit drohte er unverhohlen, das Gericht aufzuspalten. Hintergrund ist eine langjährige Kampagne Konservativer, jede Entscheidung als judicial activism und damit illegitim abzulehnen, die nicht ihren eigenen Idealen entspricht. Richter haben dem bislang rechts und links widerstanden, und gerade der Supreme Court lässt sich normalerweise nicht einschüchtern.

Angesichts dessen war  die Reaktion der konservativen Mehrheit besonders eigenartig. Chief Justice Roberts führt lang aus, dass frühere Präsidenten, anders als Trump, in öffentlichen Äußerungen die Religionsfreiheit hochhielten (S. 28f). Aber nichts folgt daraus: sogleich erklärt er, es stehe dem Gerichtshof nicht an, Trumps Äußerungen zu verurteilen. Noch schlimmer Justice Kennedy, der bislang als swing vote galt (obwohl er in diesem term verlässlich mit dem konservativen Block abstimmte.) In einem kurzen concurring vote erklärt er, die Staatsgewalt trage insbesondere dort eine Verantwortung, die Verfassung einzuhalten, wo sie nicht der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliege: „An anxious world must know that our Government remains committed always to the liberties the Constitution seeks to preserve and protect, so that freedom extends outward, and lasts.“ Natürlich weiß er ebenso wie die die „anxious world“, dass diese Regierung sich darum nicht kümmert. Warum er nicht statt dessen seine richterliche Kompetenz dazu nutzt, die Regierung dazu anzuhalten, bleibt sein Geheimnis. Am Tag nach der Entscheidung erklärte er seinen Rücktritt. Der Streit um die Besetzung seines Platzes wird jetzt beginnen; viel Hoffnung sollte man sich nicht machen.

IV.

Das ist schlimm genug, aber es ist noch nicht alles. Das Gericht nutzte auch die Gelegenheit, um zu erklären, seine eigene Entscheidung von 1944 in Korematsu sei schon am Tag seiner Entscheidung schwer falsch gewesen, sei längst vom Gerichtshof der Geschichte verworfen worden, und habe keinen Platz unter der Verfassung. Korematsu betraf eine Anordnung des damaligen Präsidenten, nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor Japaner und japanischstämmige Amerikaner in Lagern zu internieren. Der Supreme Court erklärte die Anordnung damals für verfassungsgemäß. Die Entscheidung gilt heute als eine der Skandalentscheidungen des Gerichts, zusammen mit Entscheidungen wie Dred Scott (Aufrechterhaltung der Sklaverei) und Plessy v Ferguson (Rassensegregierung); auch wenn sie bislang nie overruled wurde, beriefen sich Anwälte selbst dann regelmäßig nicht darauf, wenn es ihrer Sache förderlich sein könnte.

Einige sahen in dieser ausdrücklichen Aufhebung einen Lichtblick. Überzeugend ist das nicht. Einerseits war die  Aufhebung praktisch nicht mehr nötig. Andererseits war sie auch offenbar so ernst nicht gemeint. Denn Korematsu, so erklärt Chief Justice Roberts heute für den Supreme Court (S. 38), habe nichts mit der Entscheidung in Trump v. Hawaii zu tun: damals sei die Umsiedlung “explizit und ausschließlich” auf der Grundlage von Rasse ergangen, heute gehe es um eine prima facie neutrale Anordnung. Genauer analysiert er den Unterschied lieber nicht. Hätte er es getan (wie der Dissent S. 26ff), hätte er die Parallelen gesehen. Auch in Korematsu ging es formal um die Staatssicherheit, obwohl man wusste, dass Rassismus dahinter steckte. Auch in Korematsu verließ sich der Supreme Court auf die formalen Zusicherungen der Regierung, ohne genauer hinzusehen. Und die Internierung von Japanern und Japanischstämmigen hatte Trump im Wahlkampf selbst als Modell für seine eigene Politik erklärt. In gewisser Weise ist Trump v. Hawaii noch schlimmer. Korematsu erging während des zweiten Weltkriegs; eine Überreaktion war daher zwar nicht entschuldbar aber immerhin nachvollziehbar. Trumps Einreisestopp andererseits erfolgte ohne eine solche objektive Gefährdung, lediglich zur Einlösung eines Wahlversprechens an eine islamophobe Wählerschaft.

Angesichts dessen hätte es sich für das Gericht angeboten, die Entscheidungen wenigstens genauer voneinander abzugrenzen, anstatt sich indigniert dazu zu geben, dass der Dissent Korematsu überhaupt nur erwähnt. Die japanische Internierung spielt im amerikanischen Diskurs eine Rolle wie die Sklaverei und die Rassentrennung: wenn die Fehltritte in der eigenen Geschichte lang genug zurück liegen, kann man sich gefahrlos davon distanzieren, ohne deren Kontinuitäten wahrnehmen zu müssen. Justice Sotomayor drückt das deutlich aus: „the Court redeploys the same dangerous logic underlying Korematsu and merely replaces one ‘gravely wrong’ decision with another.“ (S. 28). Wird es wieder 74 Jahre dauern, bis der Supreme Court zugibt, dass seine Entscheidung in Trump v. Hawaii ebenfalls schon am Tag der Entscheidung schwer falsch war?

V.

Neal Katyal, Acting Solicitor General unter Obama, ergeht sich in (Zweck-?) Optimismus: Dass die Regierung ihren Einreisestopp zweimal nachbessern musste, zeige, dass der Rechtsstaat funktioniert. Das Gegenteil scheint mir der Fall zu sein: Die Regierung muss nur so lange stur bleiben, bis die Gerichte klein beigeben. Der Supreme Court kritisiert ein wenig an Trump herum, verweigert sich aber seiner Aufgabe, ihn in die Schranken zu weisen. Eine Entscheidung gegen den Einreisestopp wäre ein Signal gewesen, dass der Supreme Court sich seiner besonderen Bedeutung zum Schutz des Rechtsstaats bewusst ist. Die Entscheidung in Trump v. Hawaii ist umgekehrt ein Signal dafür, dass man auf den Supreme Court nicht hoffen sollte.

Gewiss, Trump v. Hawaii und andere Entscheidungen wären anders ausgegangen, wenn es den Republikanern unter Senatsmehrheitsführer Mitch McConnell nicht durch prozedurale Tricks gelungen wäre, Präsident Obama an der Berufung eines Nachfolgers für den erzkonservativen Justice Scalia zu hindern. Der statt dessen von Trump berufene Justice Gorsuch erfüllt die in ihn von Republikanern gesetzten Hoffnungen so zuverlässig, dass McConnells Team nach Trump v. Hawaii triumphierend ein Foto von ihm und Gorsuch beim Handschlag tweetete. Ganz unverhohlen gibt man zu, dass das höchste Gericht nicht neutral und unabhängig sein soll. Ob die Institutionen die USA wirklich retten werden, ist mehr als zweifelhaft.


3 Comments

  1. Fabian Steinhauer Thu 28 Jun 2018 at 08:09 - Reply

    Lieber Ralf Michaels,

    herzlichen Dank für den Beitrag. Die Passage mit dem historischen Abstand, die scheint mir treffend. Das ist eine interessante Form der Entlastung, die in dem Text beschrieben wird. Das ist eine Entlastung und eine Härte, von der man nicht gerne hört, vor allem dann nicht, wenn man ein Land wie Amerika ‚liebt‘, denn wo es Entlastung gibt, das gibt es auch Verdrängung und Dunkelheit.
    Hast Du den Beitrag von Herfried Münkler in der Zeit gelesen, über den Abstieg der USA? So ein Land wie Russland kommt mir in dem Augenblick in den Sinn. Dieses Land hat, in bestimmter zeitlicher Hinsicht (erstmal nur so), einen ‚Vorteil‘. Dieses Land hat seinen Tiefpunkt schon hinter sich, ich meine jetzt den Zusammenbruch jeder Staatlichkeit. Die haben in den Neunziger Jahren alle erlebt, wie das ist, wenn der Staat, der eben noch als ewig galt, mit einem mal weg ist.
    Insofern wundern sich einige im Osten, welche Probleme der Westen damit hat, sich in seiner Vollständigkeit zu retten – in seiner Konsistenz zu retten.
    Mir sagte ein Freund in St. Petersburg letzten: Wenn der Riss einmal läuft und die Neurose im Gang ist, lässt die sich kaum mehr stoppen, dann gerät der Staat selber in einen Wiederholungszwang, mit dem er sein Gesetz immer weiter verdichtet – und der Schwung zu den Triebfedern immer weiter auspendelt. Der beschrieb das dann an einer Reihe von Maßnahmen, mit der die Sowjetunion in ihren letzten dreißig Jahren versuchte, das Imperium sowjetisch zu sichern.
    Man gab den Satelliten immer mehr Rohstoffe, immer billiger, investierte in Schulen, Universitäten (die akademische Elite der späten Sowjetunion ist ja im Westen entweder wenig bekannt gewesen oder vergessen) – das schreibt auch Münkler. Mit der Schwäche wurde aber auch das Misstrauen immer stärker – sprich, der Glauben verschwand.
    Jetzt unter Trump wird nicht nur der radikalen Linken und der radikalen Rechten bewußt, dass der liberale Westen so liberal nicht ist, wenn es ums Ganze geht. Der Mitte selbst wird das jetzt wieder viel stärker bewußt – die meisten waren ja auch nicht mehr selbst im Krieg. Und das Aporetische an dem dichten Liberalismus verunsichert doch viele, oder? Man muss mit seinen Aktionen (die jetzt unbedingt nötig sind, nur wie?) lässig bleiben und geduldig – angesichts dieser doch sehr durchdachten Strategien der rechten Autoritären. Aber wie immer darf man, so scheint es mir, auch keinen zu hohen Glauben von sich selbst haben. Und man sollte mal wieder ein mutiges Auge auf die laufenden Gegenstrategien werfen, die ja sehr unterschiedlich sind, von den linken Grasroots über liberalen Einsatz für demokratische und angsfreie Institutionen und so weiter und so fort. Hauptsache, dass die hohlen Autoritäten mit ihren Ängste sich nicht durchsetzen. Denn es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen der Leere reinen praktischen Vernunft, wie sie Kant erklärt und den hohlen Autoritäten, die von Ängsten besetzt werden,
    mit besten Grüßen FS

  2. Law as Integrity Thu 28 Jun 2018 at 15:27 - Reply

    Ich teile ja Ihre Besorgnis, Herr Michaels, finde die doomsday-Stimmung aber dann doch (noch) etwas übertrieben. Wie Sie selbst schreiben, war – ganz unabhängig von der konservativen 5:4-Mehrheit im Gericht – strittig, ob der “Muslim Ban” nun klar verfassungswidrig ist oder nicht. Ob man Wahlkampfaussagen tatsächlich als Beweis heranziehen kann, ist doch zumindest diskutabel. Und ob der Supreme Court bei klarer gelagerten Fällen tatsächlich nicht willens sein wird, den Präsidenten in die checks-and-balances-Schranken zu weisen, finde ich derzeit nicht prognostizierbar. Meine (vielleicht ja zu optimistische) Vermutung wäre: In eindeutigeren Fällen wird Trump keine 5:4-Mehrheit bekommen. Warum? Weil ein Richter im Supreme Court keinerlei Anreiz hat, dem Präsidenten gefällig zu sein – und weil (hoffentlich) auch die Mehrheit der Konservativen dort den Rechtsstaat im Zweifel über die eigenen politischen Präferenzen stellen wird…

  3. Isabell Schwiering Tue 3 Jul 2018 at 12:30 - Reply

    Mir bleibt der Artikel eine echte juristische Argumentaion schuldig, warum die Entscheidung des Gerichts juristisch falsch ist. Einzig und allein wird der fehlende Einbezug von Tweeds und Wahlkampfparolen heragezogen. Wobei man darüber streiten kann, ob das Beweise für den gesetzgeberischen Willen sein können.

    Ein verfassungsrechtlicher Rechtsstaat zeichnet sich nach meinem Verständnis dadurch aus, dass er eben Recht anerkennt, wenn Recht vorliegt. Unabhängig davon, ob einem der Ursprung dessen oder der Autor passt. Denn wer legt fest, was einem gerade zu passen hat? Wenn man feststellt, dass die begrenzenden Gesetze zu viel “Ungewolltes” zulassen, muss man an diesen Arbeiten. Aber bitte nicht anfangen ergebnisorientierte Rechtsprechung unter Missachtung des geltenden Rechts zur Stärkung des Rechtsstaates fordern. Das wir garantiert schiefgehen.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Diskriminierung, Donald Trump, Muslime, US Supreme Court


Other posts about this region:
USA