22 April 2016

Die Causa Böhmermann: Ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt

Die Frage, die der Fall Böhmermann aufwirft, ist nicht, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat oder nicht und die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen durfte oder nicht. Sondern die Frage ist, ob es Sinn macht, in diesem Fall mit dem Recht zu kommen. Das hängt auf einer ersten und vordergründigen Ebene davon ab, ob das Recht auf diesen Fall überhaupt eine Antwort oder jedenfalls eine einigermaßen klare Antwort hat. Hat es eine Antwort?

In meinem Kolloquium über öffentlich-rechtliche Tagesfragen, in dem ich den Fall gerade zur Diskussion stellte, waren die Meinungen dazu geteilt; viele Teilnehmer hatten ersichtlich Schwierigkeiten, sich überhaupt eine zu bilden. Das Erdogan-Gedicht für sich gesehen, war die einhellige Meinung, geht zu weit, es ist ein absoluter Tiefpunkt, tiefer hinunter geht es eigentlich nicht. Aber wird es nicht durch seine Einbettung und den Kontext, in den es gestellt ist, gerettet, indem es nämlich gerade als ein Beispiel dafür hingestellt wird, was überhaupt nicht geht? Das ist in diesem Blog – wie andere sekundiert haben: überzeugend – demonstriert worden. Aber dagegen ließe sich die Gegenfrage stellen, ob der Inhalt des Gedichts– nennen wir es einmal weiterhin so – nicht von einer solchen Art ist, dass es völlig egal ist, wie und worin man ihn einbettet. Darf man, wenn man nur vorher sagt, dass man es nicht ernst meint, wirklich alles sagen? Die Zeitschrift Titanic veröffentlichte einst ein Titelbild mit einem toten Björn Engholm in der Badewanne und der Unterzeile „Das ist nicht komisch, Herr Engholm“. Als Engholm dagegen juristisch vorging und dies öffentlich mit der Aussage rechtfertigte, er müsse sich diesen „Schmutz“ nicht gefallen lassen, konterte Titanic in der nächsten Ausgabe mit mehreren Fotomontagen, unter denen stand: „Das ist wirklich Schmutz, Herr Engholm“. Eine zeigte Engholm, wie er als Soldat im Vietnamkrieg einen gefangenen Vietcong erschoss, eine andere ihn mit entblößtem Unterkörper und grotesk vergrößertem Geschlechtsteil. Geht das nicht doch zu weit? Und zwar für sich und aus sich heraus, ohne dass es auf irgendwelche distanzierenden Unterzeilen oder überhaupt irgendeine Art der Einbettung ankommt? Im Fall Engholm zielte die Redaktion ersichtlich auf ein Zelebrieren dessen, was alles vom Recht her verboten ist, und damit verband sich unterschwellig zugleich ein bewusstes Vorführen der öffentlichen Person: Seht her, das können wir mit dem machen.

Und anders als beim Nachlegen der Titanic gegen Engholm ist im Fall Böhmermann bei genauerer Lektüre auch gar nicht so klar, ob hier wirklich alles so unernst ist, wie es in der äußeren Einkleidung – alles ja bloß Schmähkritik – hingestellt wird. Wenn eine Zeile in dem betreffenden Gedicht lautet, Erdogan unterdrücke Minderheiten und trete auf Kurden ein, hat das ja einen realen Hintergrund. Oder wenn es außerhalb des Gedichts, also in dem, was man die Rahmenhandlung nennen könnte, ganz unsatirisch heißt: Wer Rechte anderer einschränkt, dem gehören selbst die Rechte eingeschränkt – wofür das Gedicht dann selbst gleich einmal vormacht, wie das geht. Dazu häuft es antitürkische oder antimuslimische – zuletzt vielleicht auch einfach: rassistische – Klischees in einer Weise auf, von der auch Muslime oder Türken, die mit Erdogan nichts am Hut haben, bekannt haben, dass sie sich dadurch gekränkt fühlen. Die Sache mit den Schafen und der Ziege etwa ist ein solches Klischee, das bis heute in rechtsradikalen Kreisen schenkelklopfend gepflegt wird. Nun sagen Böhmermanns Verteidiger: Das weiß er ja alles selbst, er will ja bloß spielen. Aber darf man wirklich mit allen Klischees so spielen? Und wenn es um Späße aus und mit der Intimsphäre geht, hört der Spaß jedenfalls juristisch schnell auf, wie Leute, die sich im Medienrecht besser auskennen als ich, mit guten Argumenten aus der Rechtsprechung des BVerfG geltend gemacht haben.

Versetzt man sich deshalb für einen Moment aus der Perspektive des Rechtsanwenders heraus und versucht, auf die ganze Debatte von oben zu blicken, müsste man also eigentlich sagen: Juristisch ist die Lage ziemlich offen (weshalb, nebenbei bemerkt, die Bundesregierung – Grundrechtsbindung hin oder her – durchaus nicht nur politisch, sondern auch juristisch gute Gründe gehabt mochte, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen und die abschließende Klärung der Justiz zu überlassen). Tatsächlich dürfte jeder rhetorisch zumindest mäßig begabte Jurist in der Lage sein, mit Hilfe der Abwägungstopoi, die jedem Studenten bereits in der Grundrechtsvorlesung eingehämmert werden, hier jedes beliebige Ergebnis überzeugend zu begründen: einerseits „schlechthin“ konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie, grundsätzliche Vermutung für die freie Rede, laxere Maßstäbe für Personen des öffentlichen Lebens, niedrigere Schwellen bei eigener Mitveranlassung, andererseits eben unzulässige Schmähkritik, Verbot der bewussten Herabwürdigung, Obacht bei Berührung der Sexualsphäre undundund – da sollte sich für jeden etwas finden lassen. Das ist, wie ein Kollege, mit dem ich mich über die Sache unterhalten habe, trocken diagnostizierte, eben die Folge, wenn alle Begriffe in endlosen Abwägungsprozeduren zerschossen werden. Und wie immer in diesen Fällen sagen die Lösungen, die daraus konkret entwickelt werden, mehr über denjenigen, der das Recht anwendet, als über den Inhalt des Rechts selbst.

Das muss man nicht beklagen, es ist die Realität unseres Verfassungsrechts. Es eröffnet aber vielleicht die Möglichkeit, zu dem vorzustoßen, was man das Problem hinter dem Problem nennen kann. Dieses liegt nicht darin, ob dem türkischen Präsidenten als Person hier ein schweres Unrecht widerfahren ist oder ob es nicht im Gegenteil am Ende doch den Richtigen getroffen hat. Es liegt vielmehr in der Frage, wie wir uns den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in unserem Land künftig vorstellen und welche Maßstäbe wir daran anlegen wollen. Und ob es nicht für eine zunehmende Verdummung, wenn nicht Verrohung dieses Diskurses steht, wenn er so geführt wird, wie es Böhmermann uns nun in seiner Extremform vorgemacht hat. Es ist ja durchaus bezeichnend, dass sich immer mehr vermeintliche Komiker oder Satiriker an die Kaskade der Beleidigungen angehängt haben und vor der türkischen Botschaft schon die ersten Demonstrationen angemeldet wurden, auf denen das Erdogan-Gedicht öffentlich verlesen werden sollte. Überhaupt lässt sich beobachten, wie die Verhöhnung mehr und mehr ein geläufiges Stilmittel nicht nur des Unterhaltungsbetriebs, sondern auch der Auseinandersetzung mit Politik wird. Leute, die darüber lachen, finden sich immer. Kürzlich erschien dazu in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein lesenswerter Beitrag, der der Frage nachging, was es für die politische Kultur einer Gesellschaft bedeutet, wenn in heute gängigen Satireformaten die meisten Politiker bloß als hilflose Tölpel dargestellt werden und immer mehr Bürger gerade daraus ihr Bild von Politik beziehen. Diesmal trifft es eine Figur, auf die man jedenfalls bei uns gefahrlos einschlagen kann, was soll daran eigentlich schlimm sein? Und mal ehrlich: War das nicht auch schon längst mal fällig? So kann man denken, so denken viele. Aber es bleibt die Frage, ob es nicht auch in der Auseinandersetzung mit solchen Leuten Grenzen gibt, die man besser nicht überschreitet. Und ob es nicht eine Kultur der Debatte – auch der Satire – gibt, die man, ohne groß darüber zu reden, einfach respektiert. Früher hätte man es Anstand genannt, noch altmodischer vielleicht bürgerlichen Anstand. Davon ist heute nicht mehr groß die die Rede. Und so gesehen könnte man das Ganze nicht nur wegen der Gossensprache, die hier öffentlich vorgeführt worden ist, auch als ein Symptom dafür behandeln, wie viel davon schon verloren gegangen ist.

Wenn man die Sache so sieht, geht es in diesem Fall gar nicht um die alte und wahrscheinlich auch bald als solche auftauchende Klausurfrage, ob sich Böhmermann hier strafbar gemacht hat. Es geht vielmehr um die noch ältere Frage des Verhältnisses von Recht und Moral, um die Frage also, ob mit Hilfe des Rechts bestimmte moralische Standards durchgesetzt werden sollen, welche Freiräume das Recht für unmoralisches Verhalten lassen kann und von welcher Schwelle an es dann doch einmal einschreiten müsste. Insoweit ist es möglicherweise kein Zufall, wenn diese Frage neuerdings auch in den verschiedensten anderen Zusammenhängen wieder auf die Tagesordnung kommt, etwa in den jüngst publik gewordenen Plänen der Bundesregierung, künftig per Gesetz gegen sexistische Werbung vorgehen zu wollen. Auch hier geht es darum, mit Hilfe des Rechts Grenzen zu ziehen, die offenbar aus dem Blick geraten sind. Und natürlich geht es auch um die Wahrung irgendwelcher Formen von Anstand. Es ist deshalb durchaus eine Ironie für sich, wenn ausgerechnet der Minister, der gegen einen um sich greifenden Sexismus auf Regulierung und Verbot setzt, nun im Fall Böhmermann öffentlich für die Freiheit der Zote eintritt. Natürlich: In all diesen Fällen gibt es gute Gründe für die Auffassung, das alles müsse dem Diskurs selbst regeln, der Staat dürfe hier mit seinem Recht nicht hineinregieren, alles andere sei schlimmster Paternalismus. Verfassungsrechtler kleiden das in einem Fall wie diesem typischerweise in den Satz, auch die unsinnige oder abwegige Meinung stehe unter Schutz und auch die schlechteste Kunst sei Kunst. Das praktische Ergebnis ist dann, dass jeder Schrott geschützt wird. Demgegenüber könnte man aber durchaus die Frage stellen, ob es nicht auch die Aufgabe des Rechts wäre, hier zumindest ab und an ein paar Grenzpflöcke einzuschlagen, die zeigen, dass es an dieser Stelle nicht weitergeht. Vielleicht gibt es ja selbst in solchen Äußerungsformaten wie der Satire immer wieder einmal Tiefpunkte, die dann auch durch das Recht als solche markiert werden könnten. Ob es am Ende groß hilft, steht sowieso auf einem anderen Blatt.


53 Comments

  1. DPZ Fri 22 Apr 2016 at 16:02 - Reply

    Der Kommentar macht ein paar gute Punkte, was die allgemeine Eskalation der Debattenkultur angeht.

    Er verfehlt aber – wie die meisten derart gelagerten Kommentare – den Punkt in Sachen Böhmermann: Die Kontextualisierung, um die es in der Satire ging, war keine ‘Einbettung’ oder ‘Haftungsausschluss’, keine salvatorische Klausel – sondern der eigentliche Inhalt. Das ist eben das Problem, wenn man Kontext nur als Nebeneinander denken kann, im Sinne einer – auf Intention gerichteten – graduellen Relativierung und nicht, wie es in diesem Fall vom Material her geboten ist, als komplexes reflexives Verhältnis.

    In der Logik des Kommentars gesprochen: Das Gedicht war der eigentliche Kontext – es erfüllte keine andere Funktion als als Köder, Projektionsfläche und Demonstrationsobjekt zugleich zu dienen – und zwar präzise in der Form, in der es vorgetragen wurde. Weswegen ja auch etwaige Abschwächungsforderungen, die auf der scheinbaren Evidenz von ‘zu weit (gegangen)’ basieren, von dieser Satire die Abschaffung ihrer Funktionsweise fordern. Die Kontextualisierung selbst war der Inhalt. Also nicht irgendeine Intention, sondern die Performance selbst war das, worum es ging. Die müsste man allererst in ihrer vollen Komplexität verstehen *), bevor man sie beurteilt.

    Ansonsten ergeht sich der Kommentar in einigen Ton-Argumentationen, die wegen ihrer fragenden Vorgehensweise zu keinem Kriterium vorstoßen, obwohl genau diese abwägende – und für juristische Kommentare offenbar typische – Frageweise zu Beginn klar problematisiert wird. Und er ergeht sich in – zumindest – der Implikation mehrerer assoziativer Fehlschlüsse von der Form ‘guilt per association’, die also einen Text ohne hinreichendes Kriterium für seine Rezeption verantwortlich machen. Dass damit seine Interpretation von Böhmermanns Performance assoziativ gestärkt wird, ist klar. Aber überzeugend ist das leider nicht.

    Kurz: Die Fragerichtung stimmt – aber sie greift leider in mehrerlei Hinsicht zu kurz.

    *) Das zeigt übrigens an, dass ich hier kein Argument der Form ‘es ist kompliziert’ vorbringe – die Komplexität ist eine bestimmte und sie ist auch vollständig beschreibbar. Das ist auch keine bloße Behauptung, sondern kann gezeigt werden. Eben deswegen stellt diese bestimmte Komplexität aber auch den zu beurteilenden Sachverhalt dar – und nicht eine reduktionistische Perspektive, die sich aus juristisch-hermeneutischen Gewohnheiten (Fragen nach Intention, Gewichtung von Inhalten, wo der Zusammenhang von Inhalt und Operation zentral ist usw.) her ergäbe. Der juristische Blick, auch wenn oder gerade weil er sich diskursanalytisch betätigt, verbleibt hier unterhalb der sachangemessenen Beurteilung dieser Satire – und ich würde behaupten: aus systematischen Gründen.

  2. Gesine Fri 22 Apr 2016 at 16:22 - Reply

    Um mal wieder die gute alte Idee vom Gesellschaftsvertrsg zu bedienen: geht es nicht genau darum? Wir schließen uns in Gesellschaften (heute zumeist Staaten) zusammen, um dadurch Sicherheit und Wohlstand zu erlangen- aber all das hat seinen Preis, eben den der Freiheit. Jetzt ist es eben Aufgabe dieser Gesellschaften, immer wieder auszutarieren, wie hoch dieser Preis ist, und ob er ggf. angepasst werden muss. Soll konkret heißen: In meinem freien privaten Raum darf ich tun und lassen, was ich will. Aber sobald andere Menschen berührt werden, gehört ein gewisses Maß an -man mag es nennen, wie man möchte: Anstand, Respekt, Achtung- dazu.
    Ihre Frage, ob zur Wahrung dessen das Recht eine Antwort hat, finde ich interessant. Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet, ist die Frage, warum zunehmend das Recht auf solche Fragen immer wieder die Antwort haben muss. Ich möchte an anderes erinnern: Als eine französische Zeitung Bilder von Kate Middleton veröffentlicht hat, die sie mehr oder weniger vollständig bekleidet, zeigten, haben die britischen Zeitungen sich quasi unisono gegen diese Veröffentlichung gestellt.

    Nun: es geht mit der Richterkeule. Dafür haben wir einen Verfassungsstaat. Aber dass es die Keule sein muss, weil für einige Bürger Respekt in der Verfassung, aber nicht im eigenen Verhaltenscodex steht, finde ich beunruhigend.

  3. schorsch Fri 22 Apr 2016 at 16:51 - Reply

    Die Formel von der Beleidigung mit Disclaimer (“Darf man, wenn man nur vorher sagt, dass man es nicht ernst meint, wirklich alles sagen?”), die dieser Tage überall zu finden ist, scheint mir eine ziemlich schlechte Beschreibung des Böhmermann-Auftrittes. DPZ hat das alles bereits in viel schöneren Worten geschrieben. Aber man muss doch immer wieder darauf hinweisen, dass Erdogan in seiner Karriere ca. 10.000 zivil-, straf- und disziplinarrechtliche Verfahren wegen Beleidigung betreiben hat lassen und dass er kurz vor dem Sketch in eklatanter Verkennung der Meinungsfreiheit gerade des öffentlichen Rundfunks versucht hatte, mit diplomatischen Mitteln gegen eine deutsche Satiresendung vorzugehen. Von hier aus erschließt sich der Inhalt des Witzes. Und der hat mit dem Inhalt des Gedichtes tatsächlich eher wenig zu tun.

  4. pj Fri 22 Apr 2016 at 18:07 - Reply

    @DPZ: Gegen die Behauptung “Die Kontextualisierung selbst war der Inhalt” spricht m.E., dass, anders als die selektive Wiedergabe von Vulgaritäten in manchen Medien nahelegt, das Gedicht sehr wohl einen eigenen Sprachwitz abseits jeder politischen Dimension hat. Man denke sich Erdogan/die Türkei einfach mal weg. Wie hätte denn das Publikum reagiert? Reimpaare á la “hört man flöten […] hat Schrumpelklöten” kann man sich genau so gut auch völlig dekontextualisiert im Karneval vorstellen. Um darüber zu lachen, braucht es keinen satirischen Kontext.

    Das deutet darauf hin, dass dieses hier kontextuell eingebettete Gedicht durchaus ein nicht unbedeutendes Wirkeigenleben hat. Man kann nicht so tun, als wäre der einzige Inhalt der Performance die politische Satire. Ich halte es daher schon für richtig, gedanklich zwischen Gedicht und dessen Einbettung zu differenzieren.

  5. Jessica Lourdes Pearson Fri 22 Apr 2016 at 18:37 - Reply

    Vielen Dank, Jan Böhmermann! Du hast es geschafft, dass Juristen, Philosophen, Politik- und Sprachwissenschaftler Seit’ an Seit’ mit besorgten Bürgern und treuen Untertanen die Bedeutung von Begriffen wie “Ziegenficken” (mit und mit ohne Kontext) erörtern und sogar einen völkergewohnheitsrechtlichen Rechtssatz der Staatenehre entdecken (für den Übung und Staatenpraxis freilich nur im Kreise überempfindlicher Diktatoren zu bestehen scheint und der erstaunlicherweise offenbar schon durch die Beschimpfung eines einzelnen Politikers durch eine Privatperson verletzt wird).

  6. DPZ Fri 22 Apr 2016 at 21:06 - Reply

    @pj: “Gegen die Behauptung ‘Die Kontextualisierung selbst war der Inhalt’ spricht m.E. dass […] das Gedicht sehr wohl einen eigenen Sprachwitz abseits jeder politischen Dimension hat”

    Ich sehe nicht, wie das im Widerspruch zu meinem Argument steht. Meine Aussage “Die Kontextualisierung selbst war der Inhalt [lies: der Inhalt der Satire]” impliziert logisch ja nicht, dass damit das Gedicht selbst keinen inhaltlichen Wert aufweisen kann – im Gegenteil: Damit es so funktionieren kann, wie ich es oben angenommen habe – “als Köder, Projektionsfläche und Demonstrationsobjekt zugleich” – ist präzise die von Ihnen angesprochene Gestaltung notwendig.

    Ich behaupte, dass die Auslegungsrichtung zu verändern ist: nicht vom Gedicht her, als inhaltlich hauptsächlicher Ausgangspunkt, den Kontext zu erschließen – und diesen dann als Relativierung, ‘Einbettung’, ‘Disclaimer’ etc. misszuverstehen -, sondern umgekehrt, das Gedicht von der Performanz der Kontextualisierung her zu verstehen.

    Das Gedicht erfüllt eine Funktion, die es nur erfüllen kann, wenn es “einen eigenen Sprachwitz abseits jeder politischen Dimension hat”. Ihr Karnevalsbeispiel, auch oder gerade weil es dazu angetan ist, Ihre These vom “eigene[n] Sprachwitz” zu belegen, widerspricht meinem Argument also nicht nur nicht, sondern bestätigt es. Gerade weil das Gedicht “ein nicht unbedeutendes Wirkeigenleben hat”, erfüllt es perfekt seine Funktion in der Performanz der Satire.

    “Man denke sich Erdogan/die Türkei einfach mal weg. Wie hätte denn das Publikum reagiert?” – Das ist eine Frage, die man unmöglich sinnvoll beantworten kann, weil mögliche Kontexte unendlich sind. Zudem: Wenn man “sich Erdogan/die Türkei einfach mal weg[denkt]”, passiert ja genau das, was ich oben kritisiert habe: Man schneidet den wesentlichen Kontext (Erdogans Reaktion auf die Extra-3-Satire) weg und macht sich seinen Gegenstand damit zurecht. Dass man sich dazu natürlich stets die passende Rezeption ausdenken kann, ist trivial, beweist aber genau deswegen auch nichts.

    Texte und Kontexte lassen sich nicht wie empirische Dinge analytisch betrachten – oder man muss sich mit der Farbstärke von Druckerschwärze auseinandersetzen… (es handelt sich hier also um einen Kategorienfehler).

    Ihre Schlussfolgerung “Man kann nicht so tun, als wäre der einzige Inhalt der Performance die politische Satire” überzeugt mich entsprechend nicht. Übrigens auch deswegen nicht, weil Sie mit dem “so tun” sich auf ein Argument beziehen, dass ich an keiner Stelle gehalten habe. Ich habe nirgends behauptet, dass “der einzige Inhalt der Performance die politische Satire” sei. Sondern umgekehrt: Dass die Performance der Inhalt der politischen Satire ist und dass das Gedicht, gerade weil es so gebaut ist wie es gebaut ist, eine bestimmte Funktion erfüllt.

    Auch Ihr letzter Satz stimmt mich eher nachdenklich: “Ich halte es daher schon für richtig, gedanklich zwischen Gedicht und dessen Einbettung zu differenzieren.” Selbstverständlich ist das richtig – wie anders sollte man ‘Kon-text’ verstehen, wenn nicht im Sinne dieser Differenzierung? Nur scheint mir bei Ihnen die Differenzierung – ganz im Sinne meiner Kritik am juristischen (intentional oder an einem inhaltlichen Sinn geleiteten) Kontext-Verständnis – nicht zu bedenken, dass man das, was man hier differenziert, gerade auch deswegen wieder aufeinander beziehen kann.

    Ihr Argument bestätigt also meine Kritik, die vorher eher luftleer im Raum herumhing. Und es gibt mir Gelegenheit, noch einmal auf das Wörtchen ‘reflexiv’ zu verweisen, ganz im Sinne eines Inhalts, der sich auf seine Operation zurückbezieht – eben dieses Verhältnis ist in B.’s Satire mehrfach ineinander verschachtelt gegeben. Nur die Seite der Differenz zu betrachten reicht hier eben leider nicht aus.

    Wahrscheinlich liegt dieser letzte Schritt aber daran, dass Sie hier schon wieder die “Einbettung” voraussetzen – gegen die ich oben ja argumentiert habe. Da ich nicht sehe, wo Sie ein Gegenargument zu meiner Kritik an einem auf Differenzierung und / oder (inhaltlicher) Relativierung fixierten Kontext-Verständnisses vorgebracht haben, hätten Sie hier präzise das als geltend vorausgesetzt, was ich in Frage gestellt habe.

    Ich sehe aber natürlich, worauf Sie hinauswollen – und es ist richtig, dass die inhaltliche Gestaltung des Gedichts (vielleicht aus redaktionellem Übermut) so vielschichtig geraten ist, dass man aufgrund dieser Vielschichtigkeit die Hauptrolle der Kontextualisierung übersehen kann.

  7. DPZ Fri 22 Apr 2016 at 21:09 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson: Wenn ich nicht so viel Angst vor Ihrer ironisch-bissigen Reaktion hätte, würde ich Sie gerne hierauf hinweisen: http://www.hoheluft-magazin.de/2016/04/na-logisch-der-fehlschluss-der-goldenen-mitte/

  8. Klaus Nolte Fri 22 Apr 2016 at 22:29 - Reply

    “dass man aufgrund dieser Vielschichtigkeit die Hauptrolle der Kontextualisierung übersehen kann.”

    Die Hauptrolle ist das, wodurch das Gedicht Aufmerksamkeit erzeugt. Und das sind die Herdentiere, denn das ist der Tabubruch.

    Der Tabubruch ist im zeitgenössischen Aufmerksamkeitswettstreit das Mittel der Wahl. Die Eskalation des Wettbewerbs führt über die Zeit zu einer bedrohlichen Knappheit an Tabus.

    Bedrohlich deswegen, weil Tabus den Kult von Gruppen und Gesellschaften ausmachen. Der Kult ist das, was die Gruppenwelt im inneren zusammenhält und worauf die Gruppenkultur gründet.

    Nun kann es durchaus sinnvol sein Reflektionsmechanismen zu entwickeln, die auch einen Blick auf die Tabus richten dürfen. (In diesr Ebene ist eine Publikation, wie die Titanic im allgemeinen und ein Beitrag, wie der über Engholm zu verorten. Der Beitrag ist deshalb gut, weil man sich dabei mit Erfolg etwas erdacht hat, was auch jenseits des Effekts Wirkung entfaltet. An eine solchen Wirkung über den Effekt hinaus kommt Böhmermanns Gedicht nicht heran.)

    Das Ende aller Tabus markiert aber unverkennbar das Ender einer Gruppe oder mindestens den Übergang in die heillose Verwahrlosung.

    Der Nukleus des kapitalistischen Sytems ist beobachtbar dazu verdammt seine Umgebung sukzessive mit immer größeren Enttabuisierungen zu kontaminieren um Aufmerksamkeit und damit Kaufkraft zu horten.

    Wenn wir die systemisch festgelegte Implosion verhindern wollen, dann braucht es taugliche Moderation, die u.a. von Gerichten erbracht werden muss.

    Wie soll es auch anders sein, Gesetzbücher sind zu weiten Teilen Tabukataster.

  9. Uwe Volkmann Sat 23 Apr 2016 at 11:36 - Reply

    @ DPZ: Der Kommentar macht ein paar gute Punkte, was die mögliche Interpretation des Böhmermanntexts angeht. Er verfehlt aber wie einige andere Kommentare auch den Punkt, um den es mir eigentlich ging. Der findet sich im vierten Absatz und besteht in dem Satz: Juristisch ist die Lage ziemlich offen. Insofern wollte ich eine mögliche (!) Sicht auf den Fall vorstellen, nicht mehr und nicht weniger. Dass es andere mögliche Sichtweisen gibt, ist darin eingeschlossen; sie finden sich ja gerade hier im Verfassungsblog. Man kann deshalb, lieber Herr Zorn, ohne weiteres auch die Zuordnung als Kontext oder als Inhalt umkehren oder noch über ein paar Metaebenen mehr nachdenken, alles geschenkt. Aber der von mir aufgestellte Satz, dass es Inhalte von einer solchen Art gibt, dass sie durch keine solche Zuordnung oder keine Einkleidung mehr gerettet werden können, würde dadurch doch gar nicht getroffen. Das Beispiel von @Gesine mit dem Bild der unbekleideten Kate, das ohne deren Zustimmung aufgenommen wurde, scheint mir in dieser Hinsicht einfach schlagend: Das darf man nicht abdrucken, egal wie man es einbettet, was darum herum alles aufgebaut und ob die eigentliche Botschaft vielleicht ganz woanders liegt. Es enthält für sich die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, und deshalb geht es nicht, Punkt. Nun könnte man sagen, naja, das sei vielleicht bei Bildern so, aber hier gehe es doch um einen Text, vielleicht sogar um Kunst. Macht das aber – schon wieder so eine Frage – wirklich einen Unterschied? Man könnte sogar noch weiterfragen, ob es Böhmermann nach der bekannten Vorgeschichte nicht doch auch darauf ankam, Erdogan jetzt mal richtig zu reizen (und dann auch zu treffen); immerhin wusste er ja, dass der seine Texte liest und sie sich eigens übersetzen lässt. Natürlich ließe sich auch dem dann wieder entgegenhalten, dass nach einem weiteren bekannten Argumentationstopos des BVerfG bei mehreren möglichen Interpretationen eines Textes immer diejenige zu wählen ist, bei der dessen Verfasser straffrei davonkommt (unabhängig davon, wie der selbst es gemeint hat). Und natürlich ist Erdogan – @schorsch – alles andere als ein Unschuldslamm, was für die Abwägung auch wieder zu berücksichtigen wäre. Räume ich alles gern ein. Aber die auch für Juristen interessanten Fragen beginnen doch erst dann, wenn man selber mal auf eine Metaebene steigt, sich auf die strukturelle Offenheit des Rechts an dieser Stelle einlässt und nach der gesellschaftlichen Dimension des Falles fragt, der jetzt im Rechtssystem abgearbeitet werden soll. Dafür wäre das Tabu – @Nolte – durchaus eine interessante Kategorie (ohne dass ich alles, was sonst in Ihrem Kommentar steht, so übernehmen würde). Darüber nachzudenken erscheint mir jedenfalls sinnvoller, als wenn wir uns nun weiter entgegengesetzte Interpretationen des Rechts um die Ohren hauen; die werden dadurch auch erfahrungsgemäß nicht besser, und hier ist jetzt so langsam auch wirklich alles gesagt.

  10. Jessica Lourdes Pearson Sat 23 Apr 2016 at 15:57 - Reply

    @DPZ: Vielen Dank!

  11. DPZ Tue 26 Apr 2016 at 12:26 - Reply

    @Klaus Nolte: “Die Hauptrolle ist das, wodurch das Gedicht Aufmerksamkeit erzeugt.” – Wieso denken Sie, dass Sie festzulegen haben, was die Hauptrolle ist?

    Ihrem Argument kann man aber entnehmen, warum Sie es so festlegen wollen: Damit der Rest ins Bild passt. Denn indem Sie den “Tabubruch” (der keiner ist, s. o.) in dieser hypertrophen Weise in den Mittelpunkt stellen, erzeugen Sie schlicht genau die Prämisse, die Sie benötigen, um das Ganze im Kontext eines “Aufmerksamkeitswettbewerbs” zu deuten. Und diesen Wettbewerb knüpfen Sie dann ein Slippery-Slope-Argument einer “Eskalation … über die Zeit”, die zu einer angeblichen “Knappheit an Tabus” führt.

    Dass das alles Sinn macht, bestreite ich gar nicht. Ich bestreite, dass es Sinn macht, sich die Prämissen für die eigene Argumentation so auszusuchen, dass der Rest nur noch lässliches Schließen im Bestätigungsfehler ist. Denn das ist ein – recht herber – Argumentationsfehler.

    Das gilt auch für diese Vulgär-Anthropologie hier, die gerne spätmoderne funktional höchst differenzierte und durch Komplexität auf allen Ebenen ausgezeichnete Gesellschaften mit Explikationsformen archaischer Gemeinschaften erklären will: “… weil Tabus den Kult von Gruppen und Gesellschaften ausmachen. Der Kult ist das, was die Gruppenwelt im inneren zusammenhält und worauf die Gruppenkultur gründet.”

    Irgendwann in der Mitte Ihres Beitrags haben Sie offenbar vergessen, dass Sie hier keine Vorlesung halten, sondern mit einem Argument an einer Diskussion teilnehmen. Weil für das alles, qua fehlschlüssiger Prämisse, non sequitur gilt, verweise ich daher auf den ersten Teil Ihres Beitrags und bitte um argumentative, nicht ex cathedra herab dozierende Auseinandersetzung mit den hier gegebenen Argumenten.

  12. DPZ Tue 26 Apr 2016 at 13:19 - Reply

    @Uwe Volkmann: Eine nette Mimesis. Leider führt Sie mit dazu, dass Sie einige Argumentationsfehler machen. Lassen Sie mich Ihnen also beistehen:

    “Er verfehlt aber wie einige andere Kommentare auch den Punkt, um den es mir eigentlich ging”

    Der Verweis auf das, worum “es mir eigentlich ging” ist ein Versuch, dem Kommentierenden die Richtung seiner Kritik vorzuschreiben. Wenn Sie eine Rede als Argument anführen, dann müssen Sie damit rechnen, dass Sie für jeden (!) Teil dieser Rede Verantwortung übernehmen müssen, nicht nur für den, mit dem Sie (per Velatus) eine stille Prämisse von ‘eigentlich Gemeintem’ verbinden.

    Ihre Thesenfrage lautet: “die Frage ist, ob es Sinn macht, in diesem Fall mit dem Recht zu kommen.” Sie ist verbunden mit der Fragestellung “Geht das nicht doch zu weit?” Und Sie verweisen dann auf den Zusammenhang von “Recht und Moral”, also offenbar auf die Frage, inwiefern Böhmermanns Satire zwar rechtlich “offen” ist, aber moralisch verwerflich. – Insofern finde ich Ihre nachträgliche Einengung auf das angeblich ‘eigentlich Gemeinte’ “Juristisch ist die Lage ziemlich offen” nicht besonders glaubwürdig.

    “Insofern wollte ich eine mögliche (!) Sicht auf den Fall vorstellen, nicht mehr und nicht weniger.”

    Selbstverständlich. Nicht anders habe ich Ihren Artikel verstanden – ansonsten hätte ich Ihnen eine andere Kritik entgegengehalten. Nur muss auch eine mögliche Sicht gut gerechtfertigt werden – und das tun Sie, aus den von mir genannten Gründen, eben nicht. Weil Ihre Interpretation des Böhmermanntextes anhand der ‘Einbettung’ m. E. am Sachverhalt vorbeigeht. Weswegen es interessant ist, die Aufmerksamkeit auf Ihre mimetische Einleitung zu richten – denn dort scheinen Sie, in den “guten Punkten”, zumindest einige dieser Gründe anzuerkennen. Mich würde dann interessieren, welche das sind.

    “sie finden sich ja gerade hier im Verfassungsblog”

    Ich verstehe nicht ganz, welche Funktion diese Belehrung erfüllt. Können Sie sie mir bitte näher erläutern?

    “Man kann deshalb, lieber Herr Zorn, ohne weiteres auch die Zuordnung als Kontext oder als Inhalt umkehren oder noch über ein paar Metaebenen mehr nachdenken, alles geschenkt”

    Vielen Dank, lieber Herr Volkmann, dass Sie mir diese Möglichkeiten zugestehen. Nun habe ich allerdings nicht vorgeschlagen, “die Zuordnung als Kontext oder als Inhalt um[zu]kehren” – als Vorschlag -, sondern die These gehalten, dass Ihre Explikation eine Verkehrung des gegebenen Verhältnisses ist, dass die Auslegung also gerade nicht beliebig ist – und dass darin der o. g. Fehler beruht. Ich behaupte also, dass Sie den Sachverhalt auf genau das reduzieren, was zu Ihrer Fragestellung passt – anstatt ihn redlich und vollständig darzustellen. Anstatt mein Argument also per Pappkamerad auf einen bloßen Vorschlag zu reduzieren und mit Freundlichkeiten abzuwehren, wäre es doch redlicher, auf diese These und die Gründe dafür einzugehen.

    “der von mir aufgestellte Satz, dass es Inhalte von einer solchen Art gibt, dass sie durch keine solche Zuordnung oder keine Einkleidung mehr gerettet werden können, würde dadurch doch gar nicht getroffen.”

    Doch, eben schon. Weil Sie durch “Inhalte” a priori Ihre Auslegungsrichtung der Böhmermann-Satire voraussetzen. Und ich eben diese Auslegungsrichtung kritisiert habe – und die These gehalten habe, dass nicht das Gedicht selbst, sondern die Performanz der eigentliche “Inhalt” ist; dass damit der – von Ihnen so gedachte – ‘Begleitkontext’ eben keine “Zuordnung” oder “Einkleidung” ist, die dann den angeblichen “Inhalt” des Gedichts irgendwie “retten” soll – sondern umgekehrt: Dass das Gedicht präzise die Funktion hat (und, wie man an Ihrem Artikel und Kommentar sieht, diese Funktion auch erfüllt hat), vom Inhalt der Satire abzulenken und zugleich ihr Demonstrationsobjekt abzugeben.

    Was Sie also gerade gemacht haben: Sie haben meine Kritik der Misrepräsentation des Gedichts als bloßen Vorschlag misrepräsentiert und diesen Pappkameraden dann benutzt, um mich darauf hinzuweisen, dass es Ihnen um etwas anderes ging. Sie haben meine Kritik Ihrer Behauptung zu einer (falschen) Behauptung über Ihre Behauptung gemacht – und dann zum Anlass dafür, diese Behauptung noch einmal zu wiederholen. Formal wäre das nun doch eine Petitio principii – die Annahme der Wahrheit dessen, was kritisiert wurde.

    Ironischerweise haben Sie das in einem Argument vollzogen, das mich mehrfach und insistierend darauf hinweist, dass “eine mögliche (!) Sicht auf den Fall vorstellen, nicht mehr und nicht weniger”, “[d]ass es andere mögliche Sichtweisen gibt” – und dass ich mich ja hier auf dem Verfassungsblog befinde. Was Ihre Erläuterung dieser Belehrung umso interessanter macht…

    Diese Petitio principii wiederholen Sie dann noch einmal:

    “Das darf man nicht abdrucken, egal wie man es einbettet, was darum herum alles aufgebaut und ob die eigentliche Botschaft vielleicht ganz woanders liegt”

    Hier liegt sie darin, dass Sie operativ in “einbettet” und “darum herum alles aufgebaut” präzise den Fall von vornherein ausschließen, dass die “eigentliche Botschaft vielleicht ganz woanders liegt” – womit “egal, ob…” leider zirkulär wird.

    “Es enthält für sich die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, und deshalb geht es nicht, Punkt.”

    Wissen Sie: Nur weil man “Punkt” hinter eine Behauptung schreibt, ist sie dadurch nicht begründet. Ebensowenig wie wenn man “Fakt ist…” oder “Es ist so, dass…” davorschreibt. – Interessanterweise widerspricht diese Feststellung allerdings gerade dem, was Sie weiter oben als “den Punkt, um den es mir eigentlich ging” gekennzeichnet haben: “Juristisch ist die Lage ziemlich offen.” Denn “Es enthält für sich die Verletzung des Persönlichkeitsrechts” ist ein kategorischer, unbegründeter Satz. Und soweit ich sehen kann, ist er damit gerade das Gegenteil von “juristisch … offen”.

    Natürlich kann ich das auch mit Charity lesen: Dann wäre eben das “Punkt” nur Anzeige Ihrer persönlichen Überzeugung. Die aber dann immer noch von der (falschen) Prämisse ausgeht, das Gedicht sei der eigentliche Inhalt und der Rest nur kontextuell sekundär zu wertende Einbettung.

    “Nun könnte man sagen, naja, das sei vielleicht bei Bildern so, aber hier gehe es doch um einen Text, vielleicht sogar um Kunst. Macht das aber […] wirklich einen Unterschied?”

    Ich habe für Satire plädiert, nicht für Kunst. Aber selbst wenn: ja, es macht durchaus einen Unterschied, ob ich z. B. in einem Bild von Cézanne behaupte, die Montagne Sainte-Victoire sei der eigentliche Inhalt des Bildes und die Darstellung in seltsamen Farbflecken sei eben ein bloß optischer Kontext der Darstellung – oder ob ich weiß, dass Cézanne explizit, von seinen Stillleben bis zum Spätwerk, durch die angeblichen Inhalte hindurch vor allem das dargestellt hat, wodurch die Bilder eben das wurden, was sie sind.

    “ob es Böhmermann nach der bekannten Vorgeschichte nicht doch auch darauf ankam, Erdogan jetzt mal richtig zu reizen”

    Natürlich kann man das. Man kann immer allerlei beliebige Spekulationen über die Intention eines Verfassers annehmen, auch eine solche, die für denselbigen in irgendeiner Weise ungünstig ausfällt. Ich könnte z. B. über Ihren professoralen Habitus spekulieren, der sich in einer spezifischen Arroganz ausdrückte, die Sie in Sicherheit wiegte, während Sie einen argumentativen Schnitzer nach dem anderen machen. So etwas mache ich aber natürlich nicht – das wäre ja auch eine Argumentation ad hominem.

    “immerhin wusste er ja, dass der seine Texte liest und sie sich eigens übersetzen lässt.”

    Diesen assoziativen Fehlschluss nennt man ‘guilt per association’ oder ‘anticipated reception fallacy’. Sie versucht, einem Verfasser die Konsequenzen seiner Rezeption zuzuschreiben. Was deswegen absurd ist, weil niemand alle Kontexte im vorhinein kontrollieren kann. Ich würde behaupten, dass es präzise dieser Umstand ist, der dem von Ihnen angesprochenen “Argumentationstopos” des BVerfG zugrundeliegt. Hier bewegen wir uns in dem Bereich, in dem juristische Argumentation sophistische Figuren anerkennt, die aus logischer Sicht nicht haltbar sind. Weil wir ja – siehe unten – gemeinsam über die eng gesteckten Grenzen des Juristischen hinausdenken wollen, messe ich Sie also auch an Kriterien des überzeugenden Arguments und nicht nur des juristisch überzeugenden Arguments an.

    “die auch für Juristen interessanten Fragen beginnen doch erst dann, wenn man selber mal auf eine Metaebene steigt […] und nach der gesellschaftlichen Dimension des Falles fragt, der jetzt im Rechtssystem abgearbeitet werden soll.”

    Sicherlich. Deswegen habe ich Ihren Beitrag ja auch zunächst gelobt. Nur: Wenn Sie gerne nach der “gesellschaftlichen Dimension” des Falles fragen wollen, reicht eben eine durch juristische Hermeneutik informierte Explikation des Sachverhalts nicht hin. Eben darauf wollte ich Sie hinweisen. Wie Sie sich vorstellen können, begrüße ich diesen Anspruch ‘to think outside the bun’ sehr. Allerdings gelingt das nur dann, wenn man auch die strikte Gegenprobe zur eigenen Überzeugung macht. Und die habe ich Ihnen geliefert.

    “hier ist jetzt so langsam auch wirklich alles gesagt.”

    Ganz im Gegenteil. Wir fangen gerade erst an…

  13. Klaus Nolte Tue 26 Apr 2016 at 16:24 - Reply

    “Wieso denken Sie, dass Sie festzulegen haben, was die Hauptrolle ist?”

    1. Haben Sie sich diese Frage auch selbst gestellt und zu welchem Ergebnis sind Sie gelangt?

    2. Weil ich ein Argument habe: Ohne die Herdentiere fände die Diskussion hier nicht statt.

    Wenn der Rest für Sie “Sinn macht”, können wir uns ja gemeinsam freuen. Ich ein wenig mehr, da ich auch die Prämisse für valide halte.

    Auch wenn eine Gesellschaft noch so ausdifferenziert und komplex ist, basiert sie auf einer “conditio humana”, dem Spannungsfeld zwischen Natur- und Kulturwesen Mensch bzw. Gruppenmensch.

    Sonst würde ein Theaterstück, eine Literatur im hohen Alter von fünfhundert oder gar zweitausend Jahren nicht auch noch heute funktionieren.

    Da es bis dato kein widerspruchsfreies Gesellschaftsmodell gibt, kann es keine rationale Gesellschaftsordnung geben.

    Auch hoch entwickelte Gesellschaften oder Organisation sind daher auf durchaus kultische Fundamente, beispielsweise Tabus, notwendigerweise angewiesen.

    Gesellschaftliche Konflikte entzünden sich regelmäßig an Fragen des Kults. Da treffen dann Glaubensbekenntnisse aufeinander und das macht’s schwierig – besonders dann, wenn sich Glaubensgruppen auf “Vernunft” oder “das Normale” berufen.

    Das sind Absolutheitsansprüche, die unfairerweise nur _innerhalb_ eines Kults erfüllt werden können …

  14. DPZ Tue 26 Apr 2016 at 17:53 - Reply

    @Klaus Nolte:

    “Haben Sie sich diese Frage auch selbst gestellt und zu welchem Ergebnis sind Sie gelangt?”

    Das nennt man einen tu-quoque-Argumentationsfehler: Man versucht das, was der andere einem vorwirft, zugleich und in derselben Hinsicht zu ignorieren und auf ihn anzuwenden. Und: Welchen Grund hätte ich, mir die Frage zustellen, ob ich etwas festzulegen habe? Soweit ich sehen kann, stelle ich Behauptungen auf und begründe sie. Insofern bin ich auch zu keinem “Ergebnis” gelangt.

    “Weil ich ein Argument habe: Ohne die Herdentiere fände die Diskussion hier nicht statt.”

    Das ist kein Argument, sondern eine unbegründete Behauptung. Ein Argument besteht aus Behauptung und Begründung. Eine unbegründete Behauptung ist eine Meinung, kein Argument. “Herdentie[r]” ist außerdem eine zumindest unfreundliche Bezeichnung.

    “Wenn der Rest für Sie ‘Sinn’ macht … da ich auch die Prämisse für valide halte.”

    ‘Sinn machen’ ist kein Kriterium für Geltung. Auch eine vollkommen unbegründete Verschwörungstheorie kann Sinn machen oder eine psychotische Wahnphantasie. Wie dieser Fehlschluss funktioniert, können Sie hier nachlesen: http://www.hoheluft-magazin.de/2015/12/na-logisch-die-confirmation-bias/

    Sie sehen dann auch, inwiefern das “[F]ür valide”-Halten Ihrer eigenen These für präzise diesen zirkuläre Weise zu schließen verantwortlich ist. Anders gesagt: Ob Sie etwas für “valide” halten, ist kein Kriterium. Sie können höchstens behaupten, dass Ihre Überzeugung valide ist – müssen dann aber dafür auch Begründungen vorbringen.

    “Auch wenn eine Gesellschaft noch so ausdifferenziert und komplex ist, basiert sie auf einer ‘conditio humana’, dem Spannungsfeld zwischen Natur- und Kulturwesen Mensch bzw. Gruppenmensch.”

    Sie dozieren schon wieder. Und machen denselben Denkfehler wie oben: Sie legen einfach ex cathedra irgendeine ‘conditio humana’ fest, aus der Sie sich dann den Rest erschließen. Es ist schön, dass Sie einen Weg gefunden haben, sich die Welt mit anthropologischen Annahmen zu erschließen. Erwarten Sie aber bitte nicht, dass die jeder übernehmen muss, nur weil Sie sie für “valide” halten.

    “Sonst würde ein Theaterstück, eine Literatur im hohen Alter von fünfhundert oder gar zweitausend Jahren nicht auch noch heute funktionieren.”

    Eine ‘conditio humana’ wird nicht dadurch belegt, dass ein Theaterstück “auch noch heute funktionier[t]”. Die Tatsache, dass Sie, sagen wir: ein Stück von Sophokles mit Kontexten auslegen können, die Ihnen vertraut sind, bedeutet einfach, dass Sie genau das können. Sie können jedem noch so unverständlichen Text einen bestimmten Sinn geben, ihn beliebig kontextualisieren, ganz unabhängig davon, was er in seinem Originalkontext mal bedeutet haben mag.

    Außer natürlich, Sie meinen mit ‘conditio humana’ genau das: dass Sie in der Lage sind, gegebene Texte immer wieder neu kontextualisieren zu können. Dann sehe ich aber nicht, wie das Ihren Anspruch rechtfertigen sollte, eine moderne, ausdifferenzierte, komplexe Gesellschaft mit reduktiver Begrifflichkeit beschreiben zu können. Es besagt dann einfach nur: dass Sie in der Lage sind, das zu tun. Ob das gerechtfertigt ist, darüber sagt es leider nichts.

    “Da es bis dato kein widerspruchsfreies Gesellschaftsmodell gibt, kann es keine rationale Gesellschaftsordnung geben.”

    Sie müssen wirklich verstehen, dass die bloße Konstatierung irgendwelcher Überzeugungen kein Argument ist. Ich sehe nicht, wo Sie nachgewiesen hätten, dass es “bis dato kein widerspruchsfreies Gesellschaftsmodell” gibt. Ansonsten ist der Satz ein induktiver Fehlschluss.

    “Auch hoch entwickelte Gesellschaften oder Organisation sind daher auf durchaus kultische Fundamente, beispielsweise Tabus, notwendigerweise angewiesen.”

    Non sequitur aus falscher (d. h. hier: unbewiesener) Prämisse.

    Sehen Sie, Herr Nolte: Ich verstehe, dass für Sie der ‘Kult’ und das ‘Tabu’ etwas an unserer heutigen Gesellschaft zu erklären scheint. Und ich verstehe auch, dass das für Sie alles Sinn macht. Aber leider geben Sie hier keine Gründe an – Sie konstatieren nur Ihre subjektive Sichtweise. Sie diskutieren nicht, sondern Sie wiederholen Ihre Überzeugung. Und das überzeugt mich leider nicht.

  15. Werner Berger Tue 26 Apr 2016 at 20:57 - Reply

    Allem Geschwurbel zum Trotz bleibt eine Beleidigung eine Beleidigung, auch wenn sie in einen Kontext verpackt wird, der dem Ganzen einen zusätzlichen (!) Bedeutungsinhalt zu geben vorschützt.

  16. Klaus Nolte Wed 27 Apr 2016 at 07:58 - Reply

    Herr Zorn, ich habe Thesen formuliert, die mir helfen Vorgänge zu erklären.

    Den Einstieg in die Sache Böhmermann gab das Erdogan-Lied von Extra3. Ein sehr gelungene Satiere über Erdogan, die sich klar auf dem Boden unserer Gesetze bewegt.

    Wie hat es Böhmermann nun geschafft, dass keiner mehr über den Extra2 Beitrag mehr spricht und fast alle über Böhmermann’s Gedicht? Kommerziell gesehen ist das ja schlecht für Extra3 und gut für Böhmermann.

    Er ist von einer guten Satire zu einem offenen Tabubruch übergegangen in dem er Erdogan die zweckfremde Nutzung von Herdentieren unterstellte.

    Der Tabubruch wurde hier zur Erzielung von (noch mehr) Aufmerksamkeit genutzt.

    Konsequenterwweise haben einige Leute die berechtigte Frage gestellt, ob man nun jedem alles unterstellen darf, wenn Böhmermann nicht belangt wird.

    Darin sehe ich die (gefährliche) Knappheit an Tabus.

    Die Thesen, die ich genannt habe, kann man gut finden, schlecht finden oder aber ignorieren. Gleiches gilt aber auch für Ihre Thesen. Was sind den beispielsweise “Beweise” in einer solchen Diskussion wert?
    Wir haben es doch offenbar nicht mit exakter Wissenschaft zu tun?

    “Beweise” kann man auch wieder gut finden, schlecht finden oder ignorieren.
    Am Ende müssen wir uns mit besserer oder schlechter Plausibilisierung von Thesen zufrieden geben.

    Wenn ich nun Ihren Ansprüchen nicht gerecht werde, dann frage ich micht, warum Sie sich so sehr an mir abarbeiten? Vielleicht weil andere meine Thesen gut finden könnten?

  17. S. Beichel-Benedetti Wed 27 Apr 2016 at 16:40 - Reply

    DPZ macht vor, wie man Ereignisse mit vielen Worten so hindeuten kann, dass es einem passt. Kontxtualisierung als Rechtfertigung von Schmähung. Man nehme einen beliebigen Vorgang in Israel, eine propalästinensische Haltung und Netanjahu als zu Schmähenden. Schöne neue Welt. Meine ganz bescheiden unintellektuelle Erfahrung als Richter sagt mir, dass auch die fleissigsten Kontextualisierer in eigener Sache schnell entdecken, wenn die eigene Ehre angegangen wird. Dann ist auf einmal alles anders. Daher ein klarss Bekenntnis: Es ist legitim, wenn der Staat nicht alles zulässt, was anderen intellektuelle Freude macht.

  18. DPZ Wed 27 Apr 2016 at 16:54 - Reply

    @Werner Berger: “Allem Geschwurbel zum Trotz…”

    Sie haben übersehen, dass ich gerade gegen die Konzeption von ‘Kontext’ als etwas, das einem vorgegebenen Inhalt ” einen zusätzlichen (!) Bedeutungsinhalt zu geben vorschützt”, argumentiert habe. Dass Ihnen das nicht aufgefallen ist, mag aber daran liegen, dass Sie das, was Ihrer Meinung nicht entspricht, als “Geschwurbel” diffamieren. So ist es natürlich leicht, ein Argument zu führen – überzeugen muss das allerdings niemanden.

    @Klaus Nolte:

    “ich habe Thesen formuliert, die mir helfen Vorgänge zu erklären.”

    Das habe ich verstanden und akzeptiert. Was ich zurückgewiesen habe, das ist, dass das, was Ihnen die Vorgänge erklärt, deswegen zugleich das sein muss, was gerechtfertigterweise allen anderen die Vorgänge erklären kann.

    “Die Thesen, die ich genannt habe, kann man gut finden, schlecht finden oder aber ignorieren. Gleiches gilt aber auch für Ihre Thesen” und “‘Beweise’ kann man auch wieder gut finden, schlecht finden oder ignorieren.

    Nein, da haben Sie etwas missverstanden: Diskussionen funktionieren nicht so, dass man eine Weltsicht zur Verfügung stellt, der andere dann eben zustimmen oder nicht zustimmen oder sie ignorieren. Was gibt es in einer solchen Diskussion denn zu lernen? Was tut man damit anderes, als Zustimmung – oder Ablehnung – zu akkumulieren, ohne zu verstehen, warum andere einem zustimmen oder es ablehnen?

    Sie machen mit einem solchen Vorgehen keine Fortschritte – sondern mauern sich nur in einer Überzeugung ein, die in jedem Fall bestätigt wird: Wenn Ihnen jemand zustimmt, ist es gut; wenn Ihnen jemand widerspricht, ziehen Sie sich darauf zurück, dass Ihnen Widerspruch egal ist; wenn jemand Ihre These ignoriert, ist Ihnen das auch egal. Mit anderen Worten: Sie haben immer Recht, egal, was passiert. Das ist ein simpler Dezisionismus, der sich selbst gegen Kritik immunisiert, nichts weiter. Kann man machen – aber ich lehne es ab, mir ein solches absurdes Konzept von Diskussion zuschreiben zu lassen.

    “Was sind den beispielsweise ‘Beweise’ in einer solchen Diskussion wert?” – Nun, Sie sind derjenige, der hier allerlei Thesen aufstellt, für die Sie keine Begründung vorbringen – Begründungen sind dazu da, um jemand anderen von der eigenen Sichtweise zu überzeugen. Wenn Sie das nicht wollen, frage ich mich, was Sie hier tun.

    “Wir haben es doch offenbar nicht mit exakter Wissenschaft zu tun?” – Es geht darum, den anderen zu überzeugen. Auch eine “exakte Wissenschaft” muss Argumente in Anspruch nehmen und aufpassen, nicht in Fehlschlüssen zu argumentieren.

    “Wenn ich nun Ihren Ansprüchen nicht gerecht werde, dann frage ich micht, warum Sie sich so sehr an mir abarbeiten? Vielleicht weil andere meine Thesen gut finden könnten?”

    Ich finde Ihre These sehr interessant und würde sie gerne diskutieren, ohne dass Sie diese These als bereits gültig voraussetzen oder sich durch dezisionistische Setzungen gegen Gegenargumentation immunisieren. Dazu ist es nötig, Sie allererst in Ihrer Praxis zu irritieren – damit Sie merken, dass es da ein Problem gibt.

    Sobald wir das geklärt haben, fände ich es sehr interessant, den Sachverhalt einmal unter dem Aspekt einer ‘Aufmerksamkeitsökonomie’ oder eines ‘Tabubruchs’ zu betrachten – aber so, dass wir den Sachverhalt nicht schon von Anfang an so zurichten, dass nur die Bestätigung der eigenen Annahme herauskommt. Verstehen Sie dieses Anliegen – und dass es nichts damit zu tun hat, wiederum Ihnen Aufmerksamkeit wegzunehmen?

  19. DPZ Wed 27 Apr 2016 at 17:17 - Reply

    @S. Beichel-Benedetti: Achtung, viele Worte! Wenn wir schon beschreiben, dann aber richtig…

    “DPZ macht vor, wie man Ereignisse mit vielen Worten so hindeuten kann, dass es einem passt.”

    Das ist in mehrerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Argument. Erstens spricht es über mich, nicht mit mir, verfolgt also offenbar eine beschreibende Absicht. Dann unterstellt es mir, dass die Menge der Worte, die ich gebrauche, das “Ereignis” “hindeute[t], … dass es einem [mir] passt” – ungeachtet der Tatsache, dass präzise das meine Kritik an dem Ausgangsartikel war. Nachweis? Gibt es nicht. Weswegen das wohl eben auch als Beschreibung, nicht als an mich adressiertes Gegenargument formuliert wird. Ironischerweise tut das dann fast genau das, was es mir vorwirft: Mit wenigen Worten ein Ereignis so hindeuten, dass es passt…

    “Kontextualisierung als Rechtfertigung von Schmähung.”

    Das ist erstens eine Petitio principii, denn es setzt natürlich schon, mit ‘Schmähung’, all das als geltend voraus, was ich oben kritisch in Frage gestellt habe. Zweitens ist das ein Pappkamerad, der mir unterstellt, ich würde ‘Schmähung’ durch Kontextualisierung rechtfertigen wollen – wo doch mein Argument war, dass bereits ‘Kontextualisierung’ hier falsch verstanden wird.

    “Man nehme einen beliebigen Vorgang in Israel, eine propalästinensische Haltung und Netanjahu als zu Schmähenden”

    Das ist ein Slippery-Slope-Argument in Verbindung mit einem extremen Beispiel (einem mereologischen Fehlschluss), das danach fragt, was passiert, wenn Böhmermanns Satire verallgemeinert wird. Diese These hat aber niemand aufgestellt. Natürlich kann man aber jeden Fall ad absurdum führen, indem man seine Variablen durch extreme Beispiele ersetzt und das dann verallgemeinert.

    “Meine ganz bescheiden unintellektuelle Erfahrung als Richter sagt mir, dass auch die fleissigsten Kontextualisierer in eigener Sache schnell entdecken, wenn die eigene Ehre angegangen wird”

    Das mag daran liegen, dass Ihre “ganz bescheiden unintellektuelle Erfahrung” das, was sie kennt, auch in diesem Fall zu erkennen meint. Ein typischer Bestätigungs-Fehler – der, mit “Kontextualisierer”, eben das Verständnis voraussetzt, gegen das ich oben argumentiert habe.

    Bis hierhin haben Sie sich noch in keiner Weise mit meinem Argument auseinandergesetzt, nur mit Ihren eigenen Unterstellungen. Vielleicht eine Gelegenheit, Ihrer “ganz bescheiden unintellektuelle Erfahrung als Richter” eine weitere Erfahrung hinzuzufügen? Zumal: Herr Volkmann hat explizit darauf hingewiesen, dass hier nicht nur mit juristischem Maß gemessen werden soll. Vielleicht wäre auch das ja eine Anregung, das auch einmal – ausnahmsweise – nicht zu tun?

    “Daher ein klarss Bekenntnis: Es ist legitim, wenn der Staat nicht alles zulässt, was anderen intellektuelle Freude macht.”

    Das unterstellt, dass es mir um “intellektuelle Freude” geht. Mir geht es aber um die korrekte Beschreibung des Sachverhalts. Mithin ist das also ein weiterer Pappkamerad, der mit einer mir unterstellten Intention argumentiert, statt sich auf mein Argument zu beziehen.

    Meine eigene, bescheidene, allerdings nicht ganz unintellektuelle Erfahrung als Dialektiker sagt mir, dass Ihr “Bekenntnis” ein lässlicher Gewinn ist – Sie das nächste Mal aber vielleicht doch auf den großen Teddy und nicht nur auf die vielen Plastikrosen zielen sollten…

    tl;dr – Leider an der Diskussion vorbeigezielt. Ihr Argument schwappt über vor Unterstellungen, zieht daraus Schlüsse und findet in alledem, dass Sie Recht haben.

  20. Stephan Beichel-benedetti Wed 27 Apr 2016 at 17:33 - Reply

    Ihre Beschreibung des Sachverhalts, herr dpz, ist nichts anderes als eine Bewertung desselben. Dabei legen Sie mehr unter als aus. Ihr Stil, anderen die Leviten zu lesen, indem Sie deren vermeintliches Unvermögen zur Argumentation vorführen ist nicht dazu angetan, einen Dialog zu fördern. Bekennen Sie sich doch mal: Ist das Kunst, die frei ist oder strafbare Beleidigung? Im Übrigen : slippery slope ist es nicht, sondern der Hinweis des Juristen, dass eine Interpretation die juristisch handhabbar ist, auch gelten muss, wenn andere Personen oder Gruppen betroffen wären.

  21. Stephan Beichel-benedetti Wed 27 Apr 2016 at 17:35 - Reply

    P.S.: Welches Argument meinen Sie eigentlich? Sie bleiben gerne im Ungefähren um dann zu kritisieren, man gehe nicht auf Sie ein.

  22. Henning Ernst Müller Wed 27 Apr 2016 at 17:53 - Reply

    Eine Beleidigung bedarf eines Empfängers. Die Beantwortung der Frage, ob und welche Grenze überschritten wurde, kann meines Erachtens nicht ohne Rücksicht auf den – vom Sprecher intendierten – Empfängerhorizont gegeben werden. In der Diskussion wird der Umstand vernachlässigt, dass in der Originalsendung Böhmermanns das “Gedicht” türkisch untertitelt war, nicht aber die Einbettung/der Kontext. Die Differenzierung zwischen denjenigen, für die die Untertitel hergestellt wurden, und denjenigen, die die Gesamtperfomance Böhmermanns verstehen, führt zur Annahme von zwei verschiedenen Empfängergruppen. Die bisherige Diskussion interpretiert mit unterschiedlichem Ergebnis den gesamten Text der Sendung nur unter Berücksichtigung eines deutschsprachigen Publikums. Für die andere offenbar intendierte Empfängergruppe müsste der Kontext aus dem Interpretations- und Abwägungsprozess aber ganz herausgelassen werden. Dann bliebe nur das Gedicht übrig.

  23. schorsch Wed 27 Apr 2016 at 20:21 - Reply

    @Henning Ernst Müller: Sehr guter Punkt. Macht insbesondere die Aufspaltung in Persönlichkeitsverletzung und Begleitumstände (für Erdogan!) plötzlich ziemlich plausibel.

    @Uwe Volkmann: Ich wollte ja mit dem Hinweis auf die diversen von E angestrengten Verfahren und die extra3-Affäre nicht beweisen, dass E “selbst kein Unschuldslamm” ist. Ich habe schlicht auf die Umstände hingewiesen, die Bs Performance erst zum Witz machen. Dass sie eben keine zufällige Beleidigung ist, die mit einem Disclaimer versehen wurde. Wir können nicht in Gedankenspielen jeden beliebigen Adressaten einsetzen. Es ist ein Witz über die Grenze zwischen Satire und Beleidigung und ihre Dehnbarkeit in beide Richtungen – B dreht quasi den Spieß um, mit dem E zuvor gefuchtelt hat -, der ohne Beleidigung nicht zu machen ist. Auch Witze können beleidigen, klar. Dass man den Vorgang rechtlich und moralisch so oder so bewerten kann, wollte ich gar nicht verleugnen. Ich richtete mich eher gegen die konkrete Formulierung (“Darf man, wenn man nur vorher sagt, dass man es nicht ernst meint, wirklich alles sagen?”), die dieser Tage überall herumgeistert – und zu diversen unpassenden Beispielen überleitet.

    @Stephan Beichel-Benedetti: Und deshalb ist ihr Netanjahu-Beispiel auch verquer. Es fehlt der Satiriker, es fehlen Anknüpfungspunkt und Pointe für einen Witz. Was soll uns das über die Grenzen der Satire lehren?

  24. DPZ Wed 27 Apr 2016 at 23:17 - Reply

    @Stephan Beichel-benedetti

    “Ihre Beschreibung des Sachverhalts, herr dpz, ist nichts anderes als eine Bewertung desselben”

    Nein, ist sie nicht. Ich habe an keiner Stelle ein Werturteil gefällt, sondern schlicht darauf hingewiesen, dass die Auffassung, das ‘Schmähgedicht’ sei der eigentliche Inhalt und die ‘Einbettung’ sei ein relativierender Kontext, den Sachverhalt verfehlt. Nichts weiter.

    Bleiben wir aber kurz beim “Werturteil”: Die Bemerkung “Schöne neue Welt” sieht mir nämlich ganz danach aus…

    “Dabei legen Sie mehr unter als aus.”

    Ohne hinreichende Begründung ist das leider genau das, was Sie mir hier vorwerfen. Warum Sie diese Strategie weiterverfolgen, obwohl sie schon oben nicht funktioniert hat, erschließt sich mir allerdings nicht ganz.

    “Ihr Stil … ist nicht dazu angetan, einen Dialog zu fördern.”

    Ich denke nicht, dass es an Ihnen ist, für alle anderen festzulegen, was einen Dialog fördert und was nicht. Ich lese auch niemandem die “Leviten”, sondern sage ganz einfach, warum ich bestimmte Argumente nicht überzeugend finde. Wenn Sie sich durch sachliche Kritik “vorgeführt” sehen, tut mir das leid. Eventuell müssten Sie dann noch einmal darüber nachdenken, inwiefern der hier implizite Versuch, mir die Richtung meiner Kritik zu diktieren, einer Diskussion förderlich ist.

    Apropos: Ist Ihr konstanter Versuch, meine Position durch reduzierende oder unterstellende Reformulierungen lächerlich zu machen, einem Dialog zuträglich? Oder Ihre unbegründete Voraussetzung der Geltung eben der These, die hier in Frage gestellt wird? Ich bin sicher, Sie haben als Experte dafür, was einem Dialog zuträglich ist, eine gute Antwort parat.

    “Bekennen Sie sich doch mal: Ist das Kunst, die frei ist oder strafbare Beleidigung?”

    Ich muss nicht auf ‘loaded questions’ antworten. Und ich muss es Ihnen auch nicht gleichtun und mich zu irgendetwas “bekennen”. Formal wäre das – da Sie meine These schlicht ignorieren – eine Beweislastumkehr. Ob Strafbarkeit und / oder ethische Verwerflichkeit auch aus meiner Auslegung der Böhmermann-Satire folgt, ist die eigentlich interessante Frage, auf die ich hinauswollte.

    “… slippery slope ist es nicht, sondern der Hinweis des Juristen…”

    Der Hinweis des Juristen übersieht, dass qua Thema und Ansage des Artikelautors der Rahmen der Beurteilung über die juristische Sicht hinauszugehen hat. Deswegen hatte ich Sie ja darum gebeten, einmal ein bisschen außerhalb Ihrer Komfortzone zu denken und zu argumentieren. Wenn man zu oft darauf beharrt, in dieser Komfortzone zu bleiben, zeigt man irgendwann damit an, dass man zu mehr nicht fähig ist.

    Weiterhin liegt aber wohl deswegen Ihr Denkfehler in der Formulierung “eine Interpretation die juristisch handhabbar ist” – genau darum geht es hier aber nicht. Es geht nicht darum, beliebige, auch explizit eingeforderte außerjuristische, Stellungnahmen sofort als Präzedenzfall für eine fiktive richterliche Entscheidung zu instrumentalisieren. Sondern darum, inwiefern eine Lage, die “Juristisch … ziemlich offen” ist (Volkmann), auch über den juristischen Kontext hinaus “zu weit” geht.

    Das ist die Themenfrage. Für dieses Thema ist es allerdings essentiell, diese “Lage”, also: die Bauweise der fraglichen Satire, richtig zu verstehen. Ich sage: Volkmann hat diese Bauweise nicht richtig verstanden.

    Was Sie nun machen, das ist, diesem Thema wieder einen juristischen Blickwinkel aufzuzwingen, Volkmanns Argumentation im Artikel und meine Argumentation im ersten Kommentar (und in meiner Antwort an Volkmann) zu überspringen, um Ihr “Bekenntnis” hier loszuwerden, als hätten wir alle nur darauf gewartet. Dabei verfehlen Sie schlicht das Thema und die bisherige Diskussion. Ein klassisches Derailing. Klappt aber leider nicht, zumindest nicht mit mir als Teilnehmer der Diskussion.

    Was ein Slippery-Slope-Argument ist, können Sie hier nachlesen: http://www.hoheluft-magazin.de/2015/11/na-logisch-das-slippery-slope-argument/

    Den mereologischen Fehlschluss finden Sie hier: http://www.hoheluft-magazin.de/2016/01/na-logisch-der-mereologische-fehlschluss/

    “Welches Argument meinen Sie eigentlich? Sie bleiben gerne im Ungefähren um dann zu kritisieren, man gehe nicht auf Sie ein.”

    Wissen Sie: Für jemanden, der es bisher nicht einmal geschafft hat, auf die Darstellung in meinem ersten Argument und in meiner Antwort auf Herrn Volkmann (in der ich das noch einmal zu präzisieren versuche) einzugehen, ist es reflexiv eher ungünstig, mir vorzuwerfen, ich würde “gerne im Ungefähren” bleiben. Zumal Ihnen das “Ungefähre” offenbar keine Mühe bereitete, als Sie mir vorhielten, ich würde mit “vielen Worten” alles so hindrehen dass “es passt”, nicht wahr…? Denn das setzt ja voraus, dass man sehr wohl durchdrungen hat, was der andere gesagt hat.

    Die andere Möglichkeit ist freilich, dass “viele Worte” und das “Ungefähre” schlicht ein Argument ad ignorantiam anzeigen. Aber soweit wollte ich bei einem Richter mit Erfahrung (auch wenn sie nach Ihrer Aussage “bescheiden” ist), nicht gehen.

    Meine Argumente finden Sie oben. Ich schlage vor, Sie setzen sich mit ihnen auseinander.

  25. DPZ Wed 27 Apr 2016 at 23:26 - Reply

    @Henning Ernst Müller

    “In der Diskussion wird der Umstand vernachlässigt, dass in der Originalsendung Böhmermanns das ‘Gedicht’ türkisch untertitelt war, nicht aber die Einbettung/der Kontext.”

    Das halte ich für einen richtigen und wichtigen Hinweis. Denn das bedeutet, dass zumindest für die türkische Rezeption die Bauart der Satire, wie ich sie vertrete, zu der Bauart der Satire hin verschoben wurde, wie Herr Volkmann sie vertritt.

    “ür die andere offenbar intendierte Empfängergruppe müsste der Kontext aus dem Interpretations- und Abwägungsprozess aber ganz herausgelassen werden. Dann bliebe nur das Gedicht übrig.”

    Nun, ob der Kontext deswegen, weil er nicht auf Türkisch übersetzt wurde, “ganz herausgelassen” werden muss, wage ich zu bezweifeln. Denn er stellt ja den eigentlichen Inhalt der Satire dar (so jedenfalls mein Argument). Die Frage ist eher, ob die einseitige türkische Übersetzung den Anschein erweckt hat, hier würde schlicht über Erdogan in beleidigender Absicht hergezogen und inwiefern – nun außerjuristisch, gemäß der Fragestellung des Artikels, den wir diskutieren – das “zu weit” geht.

    Eine ähnliche Frage könnte man bezüglich der Länge des Gedichts stellen.

  26. Klaus Nolte Thu 28 Apr 2016 at 07:33 - Reply

    “Und deshalb ist ihr Netanjahu-Beispiel auch verquer.”

    “Es fehlt der Satiriker, …”

    Ja, warum fehlt der wohl?

    “… es fehlen Anknüpfungspunkt und Pointe für einen Witz.”

    Ihre Kreativität ist ganz einfach zu begrenzt.

    “Was soll uns das über die Grenzen der Satire lehren?”

    Dass es solche Grenzen durchaus gibt und geben muss.
    Und dass es eine ausgeprägte, multiple Moral gibt, die Meinungsfreiheit von der Stoßrichtung her definiert.

  27. S. Beichel-Benedetti Thu 28 Apr 2016 at 07:55 - Reply

    Na dann, Herr DPZ, ist ja alles klar. Sie haben recht und ich bin nicht bereit oder imstande, Ihren Argumenten zu folgen. Der Vorhand fällt, alle Fragen offen. Sie überheben sich in Stil und Schärfe Ihrer Belehrungen über mich. Wenn Ihnen das hilft, meinetwegen.

    @Volkmann: Mit meinem Beispiel will ich nichts lehren, ich wollte nur verdeutlichen, dass eine juristisch hinreichend abstrakte Aussage darüber, was noch erlaubt bzw. schon verboten ist, sich nicht nur an Fällen messen lassen muss, bei denen der betroffene “Empfänger” der Satire es einem durch seine unsympathische Haltung und sein die Menschenrechte verletzendes Verhalten leicht macht, die “Ehre” gering einzuschätzen. Das kann aber kein zulässiger Maßstab sein, und nur darum ging es mir damit.

  28. Klaus Nolte Thu 28 Apr 2016 at 10:46 - Reply

    @DPZ

    Die Konversation mit Ihnen ist für mich leider schwierig, da Sie eine Sprachdisziplin einfordern, der Sie häufig selbst nicht gerecht werden.

  29. DPZ Thu 28 Apr 2016 at 12:07 - Reply

    @S. Beichel-Benedetti

    “Sie haben recht und ich bin nicht bereit oder imstande, Ihren Argumenten zu folgen.”

    Das ist sehr schade. Denn mir geht es in unserem Gespräch nicht darum, Recht zu behalten, sondern darum, dass Sie meine These zuallererst verstehen. Wenn Sie mir sagen, was Sie nicht verstanden haben, kann ich Ihnen aber sicher weiterhelfen.

    “Sie überheben sich in Stil und Schärfe Ihrer Belehrungen über mich.”

    Man sollte, das wissen Sie sicher, immer nur das einklagen, wovon man behaupten kann, dass man es nicht selbst tut. Das war bereits mehrfach das Problem Ihrer Argumentation. Anders gesagt: Das ist ein Tone-Argument, das nichts anderes tut, als Sie selbst als Richter über Stil und Ton über mich zu erheben. Inwiefern “Ihr[e] Belehrungen” in genau diesem kategorischen Satz ironisch ist, haben Sie sicher selbst gemerkt.

    @Klaus Nolte: Einen doppelten Standard muss man nachweisen können, nicht nur behaupten. Eine “Sprachdisziplin” habe ich nicht eingefordert – nur eine Disziplin in der Vermeidung dogmatischer Festlegungen. Ich lege hier gar nichts fest, sondern stelle Behauptungen auf. Formal ist das ein tu-quoque-Argument.

  30. S. Beichel-Benedetti Thu 28 Apr 2016 at 12:57 - Reply

    Herr DPZ, was mich immens an Ihrer Art der Konversation stört, ist die enervierende Besserwisserei, die zugleich alle Argumente sofort umdreht. Meinen Sie ernsthaft, Ihre Rhetorik alleine würde irgendwen hier beeindrucken? Meine schlichte Frage, welches Argument Sie gemeint haben, bleibt unbeantwortet (und nein: Ihre Ausführungen sind nicht selbsterklärend), auch meine konkrete Frage, wie Sie den Fall B denn nun letztlich gewertet hätten, weisen Sie zurück. Jetzt kommt von Ihnen, welchen rhetorischen Fehler ich begangen habe, was ich alles so unterstelle und wer im Glaushaus sitzt… Aber ich sitze ja auch beharrlich in der Komfortzone, um deren Definition ich vergeblich nachfragen würde. Das ist letztlich langweilig.

  31. schorsch Thu 28 Apr 2016 at 20:37 - Reply

    Aber ein “Menschenrechte verletzendes Verhalten” ist ja etwas anderes als fehlende “Sympathien”. Es gibt der Kritik ihren Gegenstand.

    Ihre Gedankenspiele müssen – wenn sie beanspruchen wollen, dasselbe Problem zu beschreiben – schon die Ehre eines Menschen betreffen, der gerade seine Ehre wiederholt vorgeschoben (oder doch: leichtfertig als Argument verwendet) hat, um Kritiker mundtot zu machen und Übergriffe in den Lebensbereich (Presse, Kunst, Satire) zu rechtfertigen, dem auch der Witzbold zuzurechnen ist.

    Nun kann man sich – mit Herrn Volkmann – sicher fragen, ob es vielleicht Grenzen gibt, die auch eine solche Kritik zu achten hat. Nur kann man die schlecht verdeutlichen, in dem man ein Beispiel ohne die Besonderheiten bildet, die (evtl) eine andere Beurteilung rechtfertigen. Es gibt bei B und E eben einen starken Konnex zwischen dem Gegenstand des Kritik und ihrer Form.

  32. DPZ Fri 29 Apr 2016 at 08:43 - Reply

    @S. Beichel-Benedetti

    “… was mich immens an Ihrer Art der Konversation stört, ist die enervierende Besserwisserei, die zugleich alle Argumente sofort umdreht.”

    Eine interessante Bauweise. Weise ich Sie nun darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen dem Nachweis eines doppelten Standards und einem tu-quoque-Fehler gibt, mache ich mich der “Besserwisserei” schuldig. Weise ich Ihnen nach, dass man Kommentare wie “macht vor, wie man Ereignisse mit vielen Worten so hindeuten kann, dass es einem passt” durchaus mit (unbegründeter) “Besserwisserei” beschreiben kann, drehe ich das Argument um.

    Auf den ersten Blick erscheint dieser Double-bind wasserdicht. Auf den zweiten Blick fallen aber zwei Fehler auf:

    Erstens habe ich mich gegen Ihren Anspruch gewandt, Ihre eigene, “ganz bescheiden unintellektuelle Erfahrung als Richter” zum alleinigen Maßstab dieser Diskussion zu machen. Man könnte also sagen, dass ich Ihre “Besserwisserei” zurückgewiesen habe – obwohl ich das so nicht formulieren würde. Entsprechend wäre der Vorwurf der “Besserwisserei” nicht nur der persönliche Angriff, der er sowieso ist, sondern gibt mir selbst das Argument zurück, was Sie zugleich für sich selbst ignorieren. Womit Sie im zweiten Satz mir vorwerfen, was Sie selbst tun.

    Zweitens verwechseln Sie hier offenbar den Nachweis des doppelten Standards mit einem tu-quoque-Argument. Ein tu-quoque-Argument ergibt sich, wenn ein Vorwurf unbegründet an den Gesprächspartner zurückgegeben wird, den man zugleich für sich selbst unbegründet zurückweist oder ignoriert. Das ist das, was Sie hier tun. Ein Nachweis eines doppelten Standards ergibt sich, wenn ich an Ihrer Rede zeigen kann, dass Sie genau das falsch machen, was Sie mir unbegründet vorwerfen oder unterstellen. Eine unbegründete Unterstellung muss ich nicht widerlegen (das wäre eine Beweislastumkehr) – aber es steht mir frei, aufzuweisen, an welcher Stelle Ihrer Rede Sie sich selbst nicht an Ihre eigenen Standards halten. Vgl. auch http://www.hoheluft-magazin.de/2016/01/na-logisch-die-uebergriffe-von-koeln-relativierung-tu-quoque-und-der-doppelte-standard/

    Wie jeder nachlesen kann, geben Sie weder ein Beispiel, noch sonst irgendeinen Nachweis für Ihre Unterstellung. Ebenfalls nachlesen kann jeder hier, dass ich in jedem Fall an einem Beispiel begründe, warum Sie sich nicht an Ihre eigenen Standards halten. Das ist der Grund, warum Ihr Double-bind leider nicht funktioniert.

    “Meinen Sie ernsthaft, Ihre Rhetorik alleine würde irgendwen hier beeindrucken?”

    Nein, durchaus nicht. Anders als Sie aber, der nachgewiesenermaßen mit Missrepräsentationen der Argumente seiner Gegner arbeitet, verlasse ich mich aber nicht nur auf meine Rhetorik, sondern auch und vor allem auf meine (auf Ihre Rede gerichteten) Argumente. Gegenfrage: Halten Sie es für eine, sagen wir: eindrucksvolle Argumentation, sich an selbst aufgestellten Pappkameraden abzuarbeiten? Oder mit persönlichen Unterstellungen von “Besserwisserei” oder Stil-Policing zu arbeiten? Ich finde, vor diesem Hintergrund dürfen Sie sich Ihre Frage durchaus selber mal stellen…

    “Meine schlichte Frage, welches Argument Sie gemeint haben, bleibt unbeantwortet.”

    Das ist falsch. Sie haben nur nicht die Antwort bekommen, die Sie sich offenbar erhofft haben, das ist schon alles. Sie haben niemandem hier die Form seiner Antworten zu diktieren – und wenn Sie nicht in der Lage sind, im Beitrag oben mein Argument zu finden, dann frage ich mich: Worüber genau diskutieren Sie hier eigentlich mit mir?

    Ich hatte Ihnen oben freundlicherweise Hilfestellung bei der Lektüre meines Textes angeboten, der für Sie offenbar zu schwierig ist. Der Grund dafür kann in vielen Haltungen und Fehlhaltungen der Lektüre liegen. Das beginnt bei der Auffassung darüber, was eigentlich ein ‘Argument’ ist und hört bei der Hermeneutik irgendwelcher ‘hinter’ dem Text liegender Sinnhaftigkeit noch lange nicht auf. Zum Glück für Sie habe ich über die Lektüre schwieriger Texte promoviert – ich kann Ihnen also kompetent weiterhelfen.

    Also: Wo genau liegt Ihr Verständnisproblem? Haben Sie Schwierigkeiten mit der These oder mit der – als Beschreibung – angelegten Begründung?

    Die These lautet: Herr Volkmann beschreibt mit der Konstruktion ‘Gedicht als Inhalt plus Kontext’ die Satire falsch und setzt für seine Fragestellung daher eine problematische Prämisse voraus.

    Die Begründung für die These liegt in der m. E. richtigen Beschreibung der Satire, in der die Performanz, die in Herrn Volkmanns Beschreibung nur die Funktion des relativierenden Kontextes erfüllt, der eigentliche Inhalt ist – und das Gedicht der Kontext, der (s. o.) “als Köder, Projektionsfläche und Demonstrationsobjekt zugleich” funktioniert.

    “…auch meine konkrete Frage, wie Sie den Fall B denn nun letztlich gewertet hätten, weisen Sie zurück”

    Weil ich keine Fragen beantworten muss, die für meine Fragestellung vollkommen irrelevant sind. Es ist ein uralter Sophismus, dem Anderen das Antwortenmüssen auf beliebige (oder eigene) Fragen aufzwingen zu wollen – und bei Zurückweisung dieses Zwangs zu konstatieren, der Andere hätte keine Antwort gehabt. Man versucht so, das Vertreten von Thesen auf eigenem Grund zu erzwingen (vgl. Menon, Megariker).

    “Jetzt kommt von Ihnen, welchen rhetorischen Fehler ich begangen habe, was ich alles so unterstelle und wer im Glaushaus sitzt…”

    Sie begehen logische Fehler. Nicht rhetorische Fehler. Oder anders gesagt: Ihre Rhetorik nimmt – wie jede Rhetorik – Fehlschlüsse in Kauf, um den Gegner zu überrumpeln. Sie ist, als Rhetorik, durchaus kunstvoll gebaut (siehe Ihren Double-bind oben). Aber nichts, was einen Dialektiker beeindrucken würde.

    “… ich sitze ja auch beharrlich in der Komfortzone, um deren Definition ich vergeblich nachfragen würde.”

    Nein, keineswegs. Die Explikation (nicht: “Definition”) der “Komfortzone” habe ich übrigens oben schon gegeben: “Der Hinweis des Juristen übersieht, dass qua Thema und Ansage des Artikelautors der Rahmen der Beurteilung über die juristische Sicht hinauszugehen hat.” Das ist Ihre Komfortzone, in die Sie, erkennbar, jedes Gespräch zurückzwingen wollen. Leider führt das fortlaufend zum Derailment dieser Diskussion.

    “Das ist letztlich langweilig.”

    Ich weiß nicht genau, was dieser Satz besagen soll. Ist Ihnen langweilig? Und wenn ja: Warum sollte das ein Kriterium für uns sein? Oder meinen Sie damit, dass Ihr Versuch, der Diskussion Ihre Sichtweise aufzuzwingen, langweilig ist? Sagen wir so: In diesem Fall könnte ich zustimmen, dass Ihr nunmehr vierter Versuch der Herabwürdigung eines Arguments, das Sie nach eigenem Bekunden nicht verstanden haben, einer gewissen Eintönigkeit nicht entschlägt. Aber ich bin Schlimmeres gewohnt.

    Ich hoffe nun also, dass Ihnen mein Hinweis dabei hilft, in fleißiger Lektüre sich noch einmal den eigentlichen Diskussionszusammenhang zu erschließen und freue mich auf Ihr sachliches Gegenargument bzw. Ihre Überlegungen dazu. Viel Erfolg!

  33. Jemand Fri 29 Apr 2016 at 13:52 - Reply

    In einem juristischen Seminar wird ausgeführt:

    “Man darf bspw. erklären, dass die Entscheidungen der Kanzlerin doof sind. Man darf aber nicht sagen: ‘Ich finde die Kanzlerin doof.’ oder: ‘Frau Merkel sieht aus wie eine Schildkröte.'”.

    Wurde hier die Kanzlerin beleidigt? Nein? Aha, danke. Die relevanten Tatsachen liegen im Fall Böhmermann genau so.

    Die Aufregung darüber, dass im Fernsehen “Ziegenficker” gesagt wurde, verstellt den Blick auf die eigentlich ziemlich einfache rechtliche Bewertung.

  34. Matthias Fri 29 Apr 2016 at 14:45 - Reply

    @DPZ: Ich finde Ihre Argumentationsweise, anderen stets logische Fehler in ihrer Argumentation nachzuweisen, ziemlich ermüdend. Offenbar wollen die Leute etwas sagen, vielleicht wollen sie der Diskussion auch ihre “Sichtweise aufzuzwingen”, mag sein. Dann gehen Sie halt drauf ein oder lassen es, aber die Belehrungen sind echt nervig. Sie müssen sich übrigens keine Mühe machen, meinen Beitrag … ich weiß es selbst.

  35. schorsch Fri 29 Apr 2016 at 21:14 - Reply

    @Jemand: Sie haben es aber gerade gesagt/geschrieben. Und jetzt?

  36. DPZ Fri 29 Apr 2016 at 22:59 - Reply

    @Matthias: Es tut mir natürlich leid, wenn Sie Widerspruch gegen fehlerhafte Argumentation “ermüdend” finden. Allerdings weiß ich in Bezug auf die Argumentation nicht genau, warum Ihr persönlicher Aufmerksamkeitszustand ein Kriterium sein soll. Oder wollten Sie mir diesen Zustand nur mitteilen?

    Offenbar wollen “die Leute” nicht nur etwas sagen, sondern sagen auch etwas. Jeder hat, wie Sie und ich, ein Kommentarfeld, in das er Beliebiges eingeben kann. Nun führen wir aber eine Diskussion unter einem bestimmten Artikel – und die Beiträge, auf die ich kritisch reagiere, beziehen sich auf mein Gegenargument zu diesem Artikel. Wie Sie sehen können, möchte ich einfach dieses Gegenargument diskutieren. Das klappt aber nicht, wenn man stattdessen gegen Pappkameraden argumentiert, die mit meinem Gegenargument nichts zu tun haben, dabei aber behauptet, das sei mein Argument. Warum das nicht klappt und warum ich mich dagegen zur Wehr setze, sehen Sie sicher ein.

    Dass Sie meine Beiträge “nervig” finden – ich sage es nicht gern – liegt einfach daran, dass Sie sie als “Belehrungen” auffassen. Das sind sie nicht. Die Zurückweisung von falscher Darstellung habe ich erklärt – sie betrifft einen Großteil meines Argumentationsaufwandes. Die Hinweise auf fehlschlüssige Annahmen und / oder Strategien sind Gegenargumente, die die vorgebrachten Behauptungen meiner Gesprächspartner durch Aufweis formaler Fehler zurückweisen. Wenn ich auf einen meiner Artikel verlinke, dann versuche ich, deutlich zu machen, worauf ich mich mit einem Begriff wie ‘tu-quoque’ oder ‘doppelter Standard’ beziehe. Ich könnte freilich auch Platon oder Aristoteles zitieren – das halte ich aber für hier nicht besonders geeignet.

    Mir geht es also einfach um eine faire Diskussion, nichts weiter. Ein Argument falsch darzustellen, um es leichter attackieren zu können, ist nicht fair. Ein Argument, das man für sich selbst ignoriert, an das Gegenüber zurückgegeben, ist auch nicht fair. Wer solche Dinge tut, versucht sich über rhetorische Tricks einen Vorteil zu verschaffen.

    Ich weiß, dass ich mir keine Mühe machen soll. Ich mache sie mir trotzdem, weil Ihr Beitrag mir einen Anlass gibt, die Dinge ein wenig geradezurücken. Ich hoffe, das können Sie nachvollziehen – und finden die Tatsache, dass ich Ihren Einwand vollumfänglich ernstnehme (auch wenn ich ihn nicht deswegen schon für gültig halte), nicht “nervig” oder “ermüdend”.

    Ein Wort vom praktischen Philosophen, wenn Sie erlauben: Diskussionen sind ermüdend und nervig. Sie gehen deswegen so oft schief, weil man vor allem Recht behalten will und sich von vornherein, durch Abkanzeln und Diffamierung, gegen Kritik immunisiert. Das ist, leider, der Normalzustand solcher Debatten. Die Aufgabe eines Dialektikers besteht darin, die darin liegenden Aporien, die die Diskussion aufhalten, aufzulösen – damit die Diskussion vorankommt. Wie Sie sehen können, hat die Auseinandersetzung mit Herrn Beichel-Benedetti dazu geführt, dass ich meine These noch einmal erklärt habe. So kommt man, langsam, Schritt für Schritt, in die Nähe einer fairen Auseinandersetzung. Dafür braucht es jede Menge Geduld, Durchhaltevermögen und auch ein bisschen Mut.

    Ich hoffe, das hilft ein bisschen gegen die Ermüdung.

  37. Uwe Volkmann Sat 30 Apr 2016 at 12:02 - Reply

    @Jemand: So einfach wie in Ihrem Beispiel ist es dann eben doch nicht, es kommt eben auch viel auf den Kontext und den konkreten Inhalt an. Man sieht das eigentlich schon, wenn man das Beispiel nur leicht abwandelt und von „Frau Merkel“ und „Schildkröte“ mal auf einen Politiker überträgt, dem homosexuelle Neigungen nachgesagt werden: „Man darf bspw. erklären, dass die Entscheidungen von X doof sind. Man darf aber nicht sagen: ‚X ist eine schwule Sau‘“, lautete es dann. Das ist dann schon nicht mehr so einfach. Oder wenn ein Neonazi den Satz „Alle Juden sind Blutsauger“ so einleitet. Und das ist es ja gerade: Sprache funktioniert nicht eindeutig, Texte – selbst ein so unterkomplexer wie der von Böhmermann – sind mehrdeutig und vielseitig interpretierbar, und das ist für das Recht, das in diesem Zusammenhang die Grenzen dessen markieren soll, was nicht mehr gesagt werden darf, erst einmal ein Problem. Schon über die Frage, wessen Interpretation dann maßgeblich soll, müssen wir uns dann erst einmal verständigen. Oder wie wir verfahren, wenn in den entsprechenden Fällen unterschiedliche Beleidigungsempfindlichkeiten aufeinandertreffen. Bei der Beleidigung selbst (§ 185 StGB) versuchen wir da einen objektiven Standard zu setzen und stellen auf hier vorherrschenden sozialen Gepflogenheiten, den Durchschnittsmenschen oder was auch immer ab. Aber gilt das auch, wenn es wie in § 103 StGB ausdrücklich um die Ehre eines ausländischen Staatsoberhaupts geht? Scheint mir auch schon nicht so sicher. Und wenn wir für die erforderliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz gefühlte zehn Regeln haben, die die Abwägung zu steuern beanspruchen und von denen dann ein paar für Böhmermann, ein paar gegen ihn sprechen, hilft uns das, wenn es zum Schwur kommen soll, auch nicht weiter. Vielleicht müssten wir die Gründe für unsere Positionierung dann doch weniger im Recht als vielmehr hinter ihm suchen.

  38. Matthias Sat 30 Apr 2016 at 17:43 - Reply

    @DPZ: Sie haben ja Recht. Aber man kann es so machen (z.B.: “Zum Glück für Sie habe ich über die Lektüre schwieriger Texte promoviert – ich kann Ihnen also kompetent weiterhelfen.”) oder eben etwas cooler bleiben…

  39. Klaus Nolte Sat 30 Apr 2016 at 19:01 - Reply

    “Vielleicht müssten wir die Gründe für unsere Positionierung dann doch weniger im Recht als vielmehr hinter ihm suchen.”

    Paralyse durch Analyse. Ein in diesem Land allzu häufig anzutreffendes Phänomen.

    „Ein anständiger Deutscher liebt Probleme mehr als ihre Lösungen.“

    ―Johannes Gross

  40. DPZ Sat 30 Apr 2016 at 22:24 - Reply

    @Matthias: Ich verstehe nicht genau, wie Ihr Zitat meines ernstgemeinten Hinweises und “oder eben etwas cooler bleiben” zusammenhängt.

    Ich habe auf meine Expertise verwiesen, weil es sich doch recht glücklich trifft, dass auf einem Blog, für dessen juristische Grundthematik Herr Beichel-Benedetti im Vergleich zu mir der Experte ist – worauf er ausdrücklich hingewiesen hat -, ein Spezialproblem auftritt, zu dem ich zufällig kompetent etwas sagen kann.

    Vielleicht versuchen Sie meinen Hinweis einfach mal ganz sachlich zu lesen, als ihn irgendwie emotional (nicht “cool” o. ä.) zuzuordnen. Nicht alles, dem Sie eine Intention zuschreiben, hat diese Intention schon deswegen, weil Sie sie zuschreiben.

    Zudem: Wenn ich “ja recht” habe, dann haben Sie meinen Hinweis offenbar verstanden, dass “nervig” und “ermüdend” keine Kriterien sind. Dasselbe gilt für Ihre Zuschreibung von Stil, Ton oder sonst eine Intention.

  41. DPZ Sat 30 Apr 2016 at 23:23 - Reply

    @Uwe Volkmann: Ich freue mich sehr, dass Sie noch einmal Ihre, die Eindeutigkeit in Frage stellende, Position wiederholen. Sie schreiben:

    “es kommt eben auch viel auf den Kontext und den konkreten Inhalt an”

    Dem würde ich, wie Sie oben sehen können, zustimmen – nur mit umgekehrten Vorzeichen.

    Und ich stimme Ihnen auch hier zu:

    “Vielleicht müssten wir die Gründe für unsere Positionierung dann doch weniger im Recht als vielmehr hinter ihm suchen.”

    Meine Kritik bleibt jedoch bis dato unbeantwortet. Ich reformuliere Sie daher noch einmal, mit einer Erweiterung, als Frage:

    Wie sieht es mit Ihrer Einschätzung des “zu weit” aus, wenn Sie nicht von Ihrer (auch in Ihren Beispielen widerscheinenden) Auslegung des Gedichts als Inhalt und eines ‘rahmenden’ Kontextes ausgehen, sondern diesen Kontext selbst als Inhalt verstehen – und das Gedicht als Kontext dieses Inhalts.

    Soweit ich unterrichtet bin, sind auch Juristen mit Sprechakten, Performanzen und Sprachhandlungen vertraut. Und sofern wir Böhmermanns Performance als ‘Satire’ verstehen wollen, müssen wir die inhaltliche Aussageabsicht der Satire eben in dem suchen, was sie zeigt und gerade nicht in dem, was sie sagt. Aus literaturwissenschaftlicher Sicht ist ‘Satire’ nämlich nicht nur, wie im 30-jährigen Krieg, ‘Spottdichtung’, sondern – unter dem Eindruck totalitärer Regime im 20. Jahrhundert – auch und vor allem durch die Ablenkung vom angeblichen Inhalt durch Überspitzung auf die operative Aussageabsicht gekennzeichnet.

    Berühmte Beispiele sind etwa die Radio-Jerewan-Witze oder die satirischen Beiträge von Alfred Kerr oder Karl Kraus. Eine beinahe obsessive Sammlung solcher satirischen Witze finden Sie auch alle Nase lang in einem der gefühlt hundert Texte von Slavoj Žižek.

    Für einen schnellen Überblick, ohne sich in literaturwissenschaftliche Fachliteratur vertiefen zu müssen, empfehle ich diesen Aufsatz hier: http://www.uni-muenster.de/Textpraxis/joerg-schoenert-theorie-der-literarischen-satire

    Insbesondere auf drei Passagen daraus möchte ich gerne für den Zweck unserer Diskussion die Aufmerksamkeit lenken:

    “Jedes sprachliche Einzelzeichen, das in das Werk integriert wird, hat eine doppelte Funktion: es verweist als potentieller Bedeutungsträger den Leser auf eine außerliterarische Wirklichkeit, die es ›bezeichnet‹; zum anderen erhält es für den Leser Bedeutung durch seine spezifische Funktion im Bedeutungszusammenhang des Werkes, in dessen Struktur als ästhetischem Objekt. Dabei ist nun zu beachten, dass die zweite Bedeutungsrichtung die erste bricht. Sie biegt jede Einzelaussage in ihrer Gerichtetheit auf vorgegebene Wirklichkeit auf das Werk selbst zurück und tritt erst über dessen Gesamtstruktur wieder in Bezug zur Außenwirklichkeit.” (Striedter, Jurij: ‘Einleitung’, in: Felix Vodička: Die Struktur der literarischen Entwicklung, München 1976, S. VII-CII: XXIII)

    “[…] Verfahren der ironischen, parodistischen, phantastischen, realistischen, komischen oder invektiven Schreibweisen werden dabei nur zur Verwirklichung der satirischen Intentionalität eingesetzt; sie haben keinen intentionalen Eigenwert, sondern dienen der Durchsetzung der aggressiven Entstellung des Objekts oder der Legitimation des Autors und der Konsensusbildung. Wo die Zweckbindung dieser Verfahren auf der Repräsentanzebene an die Intentionalität der Tiefenstruktur nicht mehr sichtbar wird oder nachvollziehbar ist (z. B. durch historische oder kulturelle Distanz), werden die Texte ›falsch‹, nämlich nur von der ›Oberfläche her gesehen‹ gelesen […].”

    “In allen Fällen gilt, dass ohne Rekurs auf die satirische Intentionalität der Tiefenstruktur die intendierte Wirkung verfehlt wird.”

    Anders gesagt: Sowohl die juristische Diskussion, als auch die – von Ihnen Herr Volkmann dankenswertwerweise – weiterführende Diskussion über Kontextualisierung und Grenzbestimmungen derselben greift, aus literaturwissenschaftlicher Sicht, massiv zu kurz.

    Sie stellt das Böhmermann-Gedicht als eigentlich intentionalen Inhalt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und nimmt die operative Sekundärebene als bloß relativierende ‘Rahmung’, deren gleichsam ‘Feldstärke’ dann bequem dem eigenen Argument angepasst moduliert werden kann. Damit verfehlt sie nicht nur die Bauweise der Gesamtperformance, sondern die Bauweise dieser Form der Satire überhaupt.

    Sie konstruiert sich einen einfach zu besiegenden Gegner, indem sie irrtümlicherweise die maßlose und beleidigende Überziehung des Gedichts anhand eines allzu simplen ‘Satire’-Begriffs bewertet und den Kontext dann nur noch als sekundäre Verstärkung desselben begreifen kann. Während es sich dagegen bei der Böhmermann-Performance – und zeigbar! – um eine sekundäre Textform handelt, also um eine Satire zweiter Ordnung.

    Diese Satire zweiter Ordnung funktioniert so, dass sie die erwartbare entrüstete Reaktion auf das Gedicht selbst als Gegenstand der Satire wählt, um daran etwas zu zeigen, was weder mit dem Gedicht noch mit Erdogan zu tun hat. Durch diese reflexive Bauweise adressiert die Böhmermann-Satire mehrere Diskurse gleichzeitig, dabei mindestens: (1) den Umgang mit der Türkei im Kontext des Flüchtlings-‘Deals’ – (2) die Selbstgerechtigkeit des Diskurses auf deutscher Seite im Anhang zu der Extra-3 / Erdogan-Situation – (3) die politische Instrumentalisierbarkeit der Berufung auf ‘Meinungsfreiheit’ und die darin spielende Doppelmoral. (Darauf hat übrigens auch Joseph Hader im SZ-Interview hingewiesen).

    Vor diesem komplexeren Hintergrund würde ich gerne Ihre Fragestellung wiederholen:

    – inwiefern gehen solche sekundären Texte (die vor allem in der Tradition des Widerstands gegen totalitäre Denkweisen entstanden sind) “zu weit”?
    – welche Rolle spielt die, Böhmermanns Sendung ebenfalls auszeichnende, fortlaufende Ironisierung von allem und jedem?
    – inwiefern verdeckt eine solche aggressiv-ironische Grundhaltung etwaige Grenzen des guten Geschmacks oder ethischer Natur?
    – schließlich: inwiefern ist eine solche aggressiv-ironische Grundhaltung, als Form der Selbstimmunisierung, einzuordnen in einen größeren Kontext dogmatischer, populistischer und Grenzen verschiebender Sprechweisen?

    Ich würde also gerne Ihre Fragestellung beibehalten und nur den Gegenstand – wie ich meine: sachangemessen – komplexer betrachten als Sie.

  42. DPZ Sat 30 Apr 2016 at 23:30 - Reply

    @Klaus Nolte:

    “Paralyse durch Analyse. Ein in diesem Land allzu häufig anzutreffendes Phänomen.”

    “Die Konversation mit Ihnen ist für mich leider schwierig…”

  43. Klaus Nolte Sun 1 May 2016 at 16:54 - Reply

    Vielleicht könnte ein Gedanke die Diskussion etwas straffen:

    Wenn die akademischen Debatten dann geführt sind, muss am Ende eine Rechtssprechung stehen, die von den Leuten verstanden wird.

    Dabei sollte man auch an die Leute hier denken, die sind auch ein Teil Deutschlands. Es fällt zwar etwas schwer das zu glauben, aber es ist so.
    https://www.youtube.com/watch?v=hgVM4DqtdsU

  44. Uwe Volkmann Sun 1 May 2016 at 17:33 - Reply

    @Klaus Nolte, „Paralyse durch Analyse“: Wir müssen zunächst einfach die zwei Perspektiven auseinanderhalten, um die es mir ging. Die eine ist die Perspektive des Rechtsanwenders, also etwa des Richters, der im Prozess entscheiden müsste, des Anwalts, der Böhmermann verteidigt, des Studenten, der den Fall in einer Hausarbeit zu lösen bekommt. Wenn ich diese Perspektive einzunehmen hätte, würde ich hier durchaus einen Standpunkt formulieren können; wer den Beitrag liest, kann ja unschwer erkennen, wo in etwa meine Sympathien hier liegen. Aber ich wollte lieber auf die Perspektive des Beobachters der juristischen Debatte überwechseln, und da ist die Analyse erst einmal nicht auf die Lösung praktischer Fragen bezogen. Wenn Sie das Paralyse nennen wollen: von mir aus. Deshalb habe ich – @DPZ – andererseits gar keine große Lust, mich erneut in den Streit um die Deutungshoheit über die rechtliche Beurteilung des Falles hineinzubegeben. Insofern nur ganz kurz: Ich will das Gedicht gar nicht in den Mittelpunkt stellen, schon gar nicht als den „eigentlich intentionalen Inhalt“, da sieht ja nun wirklich jeder, dass es das nicht ist. Wir können es deshalb auch gern als sekundäre Textform, Satire zweiter Ordnung oder was auch immer bestimmen, die dann ihrerseits verschiedene Diskurse adressiert. Aber auch in dieser Funktion ist es nun einmal Text, der da ist, und auch dafür lassen sich Grenzen formulieren. Es ist jedenfalls nicht nur einfach nichts, und ob es wirklich nur “sekundäre Textform” ist und nicht an bestimmten Stellen eben doch eine eigene Botschaft formuliert, müsste man anhand einer konkreten Analyse seines Inhalts sowieso noch klären. Ob es „zu weit“ geht, beurteilt sich sodann nicht danach, ob die entsprechende Kunstform in der Tradition des Widerstands gegen totalitäre Denkweisen entstanden ist (Erdogan ist, by the way, kein totalitärer Herrscher), sondern nach den Standards, die eine liberale Rechtsordnung wie die unsere für den Umgang damit entwickelt hat oder vielleicht auch entwickeln sollte. Damit wären wir dann wieder bei meinem Thema. Die Standards selbst wiederum können nur genuin rechtliche und nicht literaturwissenschaftliche sein; die Gerichte, die sich mit dem Fall beschäftigen, müssen nicht fragen, was Literaturwissenschaftler zu dem Text sagen würden, sondern wie er von einem durchschnittlichen Adressaten oder einem durchschnittlichen Publikum aufgenommen und verstanden wird. Der Literaturwissenschaft kommt hier bestenfalls eine informierende, aber sicher keine entscheidende Funktion zu: Das Recht muss sich an denen ausrichten, die es verpflichtet, und die kennen davon nichts. Und ob man die „aggressiv-ironische Grundhaltung der Sendung“ in einen größeren „Kontext dogmatischer, populistischer und Grenzen verschiebender Sprechweisen“ einordnen muss, wo sie dann bloß als legitime „Form der Selbstimmunisierung“ erscheint, erscheint mir eben auch nicht sicher: Sie wirkt – jedenfalls hier – doch selbst kräftig an der immer weiteren Verschiebung der Grenzen mit.

  45. Klaus Nolte Mon 2 May 2016 at 06:29 - Reply

    Machen Sie es sich doch nicht gar so mühsam.

    “Entscheidend ist, was hinten rauskommt.” – Helmut Kohl

    Daher die Frage:
    Wollen wir zukünftig in einem durchaus multi-ethnischem Land maßlose Beleidigungen, die dazu geeignet sind, das friedliche Zusammenleben zu zerstören, legitimieren? Ja oder Nein?

    Die Kontextdiskussion wäre nur dann wichtig, wenn sie Relevanz für die breite Öffentlichkeit hätte.

  46. DPZ Thu 5 May 2016 at 10:40 - Reply

    @Uwe Volkmann: Vielen Dank, dass Sie auf meine tatsächliche These nun zumindest teilweise eingegangen sind, auch wenn es mir – erklärtermaßen – gerade nicht darum ging, einen “Streit um die Deutungshoheit über die rechtliche Beurteilung des Falles” zu führen.

    Leider annullieren Sie Ihre Zugabe, den Text des Schmähgedichts nicht als eigentlichen Gehalt der Satire sehen zu wollen – “Wir können … gern…” usw. – in dem Moment, in dem sie ihn dann doch wieder unter exakt diesem Aspekt betrachten: “ob es […] nicht an bestimmten Stellen eben doch eine eigene Botschaft formuliert […].” Weswegen mich die daran anschließende erneute bloße Wiederholung Ihrer Sichtweise leider nicht überzeugt.

    Sie scheinen weiterhin immer noch Verständnisprobleme mit meinen Aussagen zu haben. Denn ich habe selbstverständlich an keiner Stelle behauptet, man müsse den Umstand, ob etwas “zu weit” geht, daran messen, ob die Form, in der dieser “zu weit” gehende Sachverhalt präsentiert wird, “in der Tradition des Widerstands gegen totalitäre Denkweisen entstanden ist”.

    Ich habe diesen Hinweis vielmehr deswegen angebracht, um auf die – von Ihnen zunächst konzedierte und dann sogleich wieder durchgestrichene ‘Satire zweiter Ordnung’ zu kennzeichnen – als eine, die unter dem Druck der Zensur uneigentliches Sprechen einsetzt, um etwas zu zeigen, das verboten ist. Und ich habe im Anschluss daran ja eben diese Frage gestellt: “inwiefern gehen solche sekundären Texte (die vor allem in der Tradition des Widerstands gegen totalitäre Denkweisen entstanden sind) ‘zu weit’?”

    Das ist als offene Fragestellung zu verstehen: Inwiefern müssen – in totalitären Kontexten – solche Satireformen zweiter Ordnung zu weit gehen (können)? Und inwiefern – deswegen der Hinweis auf die aggressive Ironie – ist das hier in diesem Kontext gerade nicht angebracht? Ihre Belehrung darüber, dass Erdogan kein totalitärer Herrscher ist, können Sie sich daher an dieser Stelle sparen.

    Bedenklich finde ich, dass Sie – erklärtermaßen, Ihrer These oben folgend, für den Bereich außerhalb der rechtlichen Bewertung – “Standards, die eine liberale Rechtsordnung wie die unsere für den Umgang damit entwickelt hat oder vielleicht auch entwickeln sollte” anführen. Sie könnten darüber nachdenken, inwiefern gerade die Standardisierung von Satire der Inanspruchnahme gerade einer “liberale[n]”, also im Kontext: auf Freiheitspostulaten gegründeten, Rechtsordnung diametral widerspricht. Freilich beißt sich hier der Hund in den Schwanz: denn in dem Moment, in dem Sie dann doch wieder das Gedicht aus dem Kontext reißen, um es danach zu bewerten, ob es “für sich und aus sich heraus” (was auch immer das besagen soll) “zu weit” geht, haben Sie die Struktur aufgehoben, in der Satire funktioniert.

    Dass Sie behaupten, diese (angeblichen) “Standards können nur genuin rechtliche und nicht literaturwissenschaftliche sein”, zerlegt dann vollends Ihre Behauptung von oben – “den Punkt, um den es mir eigentlich ging. Der findet sich im vierten Absatz und besteht in dem Satz: Juristisch ist die Lage ziemlich offen.” – Q. e. d.

    Das heißt: In dem Moment, in dem Sie sich mit Kritik Ihrer, im wesentlichen auf Geschmacks- und Anstandsfragen reduzierten, Kriterien konfrontiert sehen, ziehen Sie sich auf die juristische Bewertung zurück. Was Ihr Argument oben als simples Tone-Policing entlarvt.

    Entsprechend irrelevant ist die darauf folgende Belehrung über die rechtliche Perspektive. Sie zeigt vielmehr auf, wie kurz Ihr Artikel eigentlich kriterial greift – und wie sehr Sie, auch in den inhärenten Widersprüchen Ihrer Aussagen, immer noch der rechtlichen Perspektive verhaftet sind, die Sie doch so – das war ja der “Punkt”, über den Sie mich oben belehrt haben – deutlich einklammern und darüber hinausfragen wollten.

    Die Schlusspassage Ihrer Antwort missversteht meinen Vorschlag zur Güte, Ihr Tone-Policing an konkrete Strategien – aggressive Ironie, Selbstimmunisierung – zu knüpfen, aus einem ganz einfachen Grund. Sie mogeln nämlich ein “legitim” dort ein, wo keines steht. Selbstimmunisierung ist – wenn sie nicht gerade dialektisch durchgeführt wird, also als Antizipation von Argumentation – immer fehlschlüssig. Wenn Sie dann schreiben, dieser Zusammenhang wirke “selbst kräftig an der immer weiteren Verschiebung der Grenzen mit”, wiederholen Sie nur mit eigenen Worten meine These von oben.

    Wer nicht einmal der Kontexte der eigenen Argumentation und derjenigen des Gesprächspartners mächtig ist, mit denen er hantiert, sollte vielleicht das eigene Urteil bezüglich der Bewertung von Kontextualisierung noch einmal gründlich überdenken. Auf nichts anderes wollte ich hinweisen – und Sie haben mir meine These dankenswerterweise mit schönen Beispielen belegt.

    Vielen Dank für die Diskussion.

  47. Uwe Volkmann Fri 6 May 2016 at 12:22 - Reply

    @DPZ: Seien Sie doch nicht auf einmal so gereizt. An einem Punkt habe ich Sie in der Tat missverstanden, nämlich bei der von Ihnen gestellten und nun so erläuterten Frage, ob und warum in totalitären Kontexten entwickelte und gegen den Totalitarismus eingesetzte Satireformate in einem anderen Kontext nun zu weit gehen könnten. Das tut mir leid. Aber auch bei nochmaliger Lektüre Ihrer damaligen Frage sehe ich beim besten Willen nicht, wie ich darauf hätte kommen können, dass Sie es so meinten. Freilich beantwortet sich auch in ihrer jetzigen Form die Frage doch von selbst: Wer im Totalitarismus lebt und gegen ihn kämpft, hat – bis zur Gewalt gegen die Herrschenden – jedes Recht auf seiner Seite. Aber Böhmermann lebt dort nicht, er ist ein halbverbeamteter Komödiant im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und er präsentiert seine Hervorbringungen einer Gesellschaft, die das irgendwie doch alles ganz lustig findet. Mit dem veränderten Kontext müssten dann doch andere und eigene Maßstäbe der Beurteilung gelten. Auch Ihren letzten “Vorschlag zur Güte” aus dem vorherigen Post habe ich leider in dieser Form nicht als solchen erkannt (war aber unter dem langen Vorspann auch ganz gut versteckt). Insofern reden wir in der Tat in vielen Punkten aneinander vorbei: Sie werfen mir vor, Ihren komplexen Überlegungen nicht folgen zu können (wobei ich die Grundgedanken, sorry, nun in der Tat für so komplex nicht halte), während Sie fortwährend meine verschiedenen Betrachtungsebenen durcheinanderbringen, die eine gegen die andere auszuspielen versuchen und um mein erstes Gegenargument gegen Ihre Sichtweise immer nur herumschreiben: dass eben das sogenannte Gedicht bei allem, was es – oder was über ihm, unter ihm oder hinter ihm – sonst noch sein mag, auch ein öffentlich präsentierter Text ist und nicht einfach nichts. Die Argumente sind also alle da, mögen die Leser zwischen ihnen entscheiden. Ist für eine Blogdiskussion doch eigentlich ein schönes Ergebnis …

  48. Maria Anna Dewes Sat 7 May 2016 at 14:04 - Reply

    “Ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt” benennt die Sache Böhmermann haargenau:
    Das Gedicht ist ein Tiefpunkt der Kunstgattung der Satire, wenn es überhaupt mit deren Maßstäben zu messen ist.
    Böhmermanns Motivation war einzig einen Weg zu finden, endlich – frei nach Andy Warhol auch nur für 5 Min – “berühmt” zu werden, aus seinem Dasein als zweitklassiger Comedian heraus zu treten. Im Vertrauen auf Erdogans weitere Empörung nach dem gelungenem Satirebeitrag von Extra3 und mit dem Wissen, dass man in der BRD jede/r Minderbegabte eine Öffentlichkeit bekommt und viel Geld verdient, solange ihre/seine Äußerungen nur abstrus genug sind (siehe Sarazzin, Eva Hermann, Madame Effenberg u. W.) hat er seine Chance erkannt- und alle sind ihm auf den Leim gegangen. Wenn man sich jetzt juristisch damit beschäftigen muss, sollte man die Sache elegant im Sande verlaufen lassen und die Zuschauer auf längere Sicht von Jan Böhmermann befreien. Das Beste an diesem Komiker ist, dass ihm Carolin Kebekus ihm mal während einer seiner Shows eine Wasserflasche über den Kopf gezogen hat. Hier folgte die Strafe auf dem Fuße: Böhmermann kann zwischen Beleidigung und Witz nicht unterscheiden und ist definitiv ein entbehrlicher Charakter in der Fernsehlandschaft.

  49. DPZ Sat 7 May 2016 at 15:29 - Reply

    @Uwe Volkmann: Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, ich sei “gereizt”. Allerdings ist eine solche Unterstellung ad hominem selten eine gute Wahl. Sie unterstellt einen Tonfall, wo sie sachliche Gegenargumentation bieten müsste. Ich habe lediglich die Sachlichkeit etwas angezogen, damit Ihre Aufmerksamkeit auf das Argument und nicht nur auf Ihre Auslegung davon gelenkt wird. Das hat offenbar funktioniert, was mich sehr freut.

    Wir haben uns in der Tat missverstanden. Danke, dass Sie mit mir darin übereinstimmen.

    Sie fragen mich “wie ich darauf hätte kommen können, dass Sie es so meinten”. Nun, so, wie ich es Ihnen oben dargelegt habe hätten Sie darauf kommen können. Wenn Sie mein Argument nicht verstanden haben, sind Nachfragen immer die bessere Option.

    Ihre Verwirrung entsteht wahrscheinlich aus der Funktion des “inwiefern” in der Passage “inwiefern gehen solche sekundären Texte (die vor allem in der Tradition des Widerstands gegen totalitäre Denkweisen entstanden sind) ‚zu weit‘?” Man kann das als rhetorische also uneigentliche Frage lesen – oder die Frage bei ihrem Nominalwert nehmen. Ich dachte eigentlich, ich hätte oben an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass es mir nicht um eine bloß rhetorische Diskussion geht. Offenbar habe ich das nicht – jetzt aber schon.

    “beantwortet sich auch in ihrer jetzigen Form die Frage doch von selbst” – Eine Frage, die nach einem “inwiefern” fragt, beantwortet sich nie “von selbst”. Denn natürlich muss man nicht in einem totalitären System leben, um eine antitotalitäre Satire machen zu können. ‘Totalitär’ beschreibt in meiner Rede mithin keine Staatsform, sondern eine spezifische Struktur eines herrschenden Diskurses – ausgezeichnet durch Dogmatismus, Gewalt, Double-bind-Verhältnissen oder Paternalismus. Deswegen sprach ich oben von “totalitäre[n] Denkweisen”. Das geschah aus gutem Grund.

    Man sollte nicht die Normvorstellungen gesellschaftstheoretischer Beschreibung mit der Gesellschaft verwechseln, in der man lebt.

    Sie schreiben: “Wer im Totalitarismus lebt und gegen ihn kämpft, hat – bis zur Gewalt gegen die Herrschenden – jedes Recht auf seiner Seite”. Es geht aber immer noch nicht um “Recht” – sondern darum, was aus Anstand und Haltung heraus geboten ist. Jedenfalls war das die von Ihnen angestrengte Argumentation oben. Wenn ich Ihr Argument einmal gegen seine offensichtliche Schwäche als Tone-Policing stark mache, komme ich hier bei Ethik heraus. Ihr Rechtsverständnis interessiert mich ehrlich gesagt nicht bzw. ist es hier trivial. Mich interessiert Ihr Kriterium für das “zu weit”.

    “Mit dem veränderten Kontext müssten dann doch andere und eigene Maßstäbe der Beurteilung gelten.” – Richtig. Nur ist gar nicht so klar, ob der Kontext “verändert” ist. Nur weil Sie “totalitär” mit “in einem totalitären Regime lebend” gleichsetzen, ergibt sich daraus nicht, dass “andere … Maßstäbe der Beurteilung gelten”. Sie entscheiden die Frage einfach, anstatt sie argumentativ zu beantworten.

    Inwiefern hat Böhmermann also die ethische Verpflichtung, anhand seiner Satire aufzuzeigen, wie genau die Grenzen der Meinungsfreiheit jenseits aller ideologischen Bekundungen gezogen werden? Inwiefern geht er dabei mit einem Satireschema “zu weit”, das als Satire zweiter Ordnung eigentlich Herrschaftskritik totalitärer Denkweisen ist? Und umgekehrt: Inwiefern ist seine Handlung berechtigt?

    Der Dialektiker entscheidet nicht einfach “Kontexte” und ordnet den Rest dann darin ein. Er unterscheidet Hinsichten und lernt, zu differenzieren. Und darum geht es mir die ganze Zeit. Um es mit Kent aus King Lear zu sagen: I’ll teach you differences. Und von daher bemühe ich mich nun auch um klare Worte – damit nicht wieder etwas untergeht, was “ganz gut versteckt” ist…

    “Sie werfen mir vor, Ihren komplexen Überlegungen nicht folgen zu können” – Nein. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie diesen Überlegungen nicht folgen. Wäre ich davon überzeugt, dass Sie ihnen nicht folgen >können<, hätte ich Sie gar nicht erst damit behelligt.

    "wobei ich die Grundgedanken, sorry, nun in der Tat für so komplex nicht halte" – Ein lässlicher Zug, dem Anderen eine Intention zu unterstellen und sie dann überlegen zurückzuweisen. Wollen Sie sich für den ablenkenden Vorspann von eben nun mit einem ebensolchen Nachspann revanchieren..? Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie gerade ein Missverständnis und einen übersehenen Vorschlag (der zur Güte) eingestanden haben.

    "während Sie fortwährend meine verschiedenen Betrachtungsebenen durcheinanderbringen" – Aha. Wo genau habe ich Ihre "verschiedenen Betrachtungsebenen" durcheinandergebracht? Soweit ich sehen kann, habe ich mich ziemlich deutlich auf Ihre Thesen bezogen. Können Sie das weiter erläutern? Behaupten kann man ja viel.

    "die eine gegen die andere auszuspielen versuchen" – Nein. Ich "versuche" gar nichts, sondern weise Sie darauf hin, dass Sie selbst Ihr eigenes Argument ausspielen. Mich jetzt ohne jeden Nachweis zum Sophisten machen zu wollen, nachdem Sie selbst erkennbar sophistisch gespielt haben (wie oben aufgewiesen), wirkt auf mich wenig souverän.

    "um mein erstes Gegenargument gegen Ihre Sichtweise immer nur herumschreiben" – Ich habe Ihr erstes Gegenargument gegen meine Sichtweise, wie oben jeder nachlesen kann, vollumfänglich beantwortet. Leider hielten Sie es bis dato nicht für nötig, auf die von mir gegebenen Argumente einzugehen. Auch das kann jeder nachlesen.

    Ihr erstes Gegenargument gegen meine Sichtweise lautete: "Er [mein Kommentar, D.P.Z.] verfehlt … wie einige andere Kommentare auch den Punkt, um den es mir eigentlich ging. Der findet sich im vierten Absatz und besteht in dem Satz: Juristisch ist die Lage ziemlich offen."

    Genau gegen diese Ihre eigene These haben Sie oben mehrfach verstoßen, indem Sie mich über die Rechtslage aus Ihrer Sicht belehrt haben. Strukturell wäre das ein Double-bind: Wenn ich Sie (aus Ihrer Sicht) wegen einer Rechtsauslegung kritisiere, verweisen Sie darauf, dass "juristisch die Lage … offen" sei und ich Ihr Argument verfehle. Kritisiere ich Ihr Argument auf der Ebene des über die Rechtslage hinausweisenden Aspekts, verweisen Sie mich auf die Rechtslage. Wen genau soll das überzeugen?

    Sie behaupten in diesem ersten Gegenargument weiter, dass Sie "eine mögliche (!) Sicht auf den Fall vorstellen" wollten, "nicht mehr und nicht weniger". Das hatte ich nirgends in Abrede gestellt – aber auch eine mögliche Sichtweise muss gerechtfertigt werden können oder sie ist halt eine Privatmeinung.

    Um eine Privatmeinung geht es aber offensichtlich nicht, denn Sie stellen ja den Satz auf, "dass es Inhalte von einer solchen Art gibt, dass sie durch keine solche Zuordnung oder keine Einkleidung mehr gerettet werden können". Es scheint in diesem Fall also ein apodiktisches Kriterium zu geben, das vor jedem anderen Gegenargument bezüglich Kontextualisierung Geltung beansprucht. Zusammengefasst behaupten Sie also, es sei eine mögliche Sichtweise, dass Böhmermann in jedem Fall "zu weit" gegangen sei. Das bedeutet aber nur, dass Sie einräumen, dass es auch anders sein kann. Und das verpflichtet Sie auf die Angabe eines Kriteriums.

    "dass eben das sogenannte Gedicht bei allem, was es – oder was über ihm, unter ihm oder hinter ihm – sonst noch sein mag, auch ein öffentlich präsentierter Text ist und nicht einfach nichts" – Dass das Gedicht ein Text ist, ist eine Binse. Aber vom 'Dass' kann man nicht einfach auf das 'Was' schließen. Dass der Text ein Text ist und nicht Nichts rechtfertigt in keiner Logik der Welt die Annahme, dass der Text als Text betrachtet werden muss – und dann erst in einem Kontext, der "über ihm, unter ihm oder hinter ihm" zu finden sei.

    Dass der Text existiert, etabliert in eins damit die Art und Weise dieser Existenz – und damit den Kontext, in dem er dieser Text ist. Sie trennen also im vorhinein einfach Text und Kontext analytisch voneinander, behaupten dann, dass der Text nicht Nichts sei – und betrachten ihn dann aus dem Kontext gerissen, weil Sie Ihre eigene analytische Trennung a priori – über die Vertauschung von Existenz mit Essenz – mit der Art und Weise verwechseln, wie der Text gegeben ist.

    Ein ambitionierter Denkfehler, gleichwohl: ein Denkfehler.

    "Die Argumente sind also alle da, mögen die Leser zwischen ihnen entscheiden" – So wenig Interesse an Ihrer eigenen Meinung hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut, so, wie Sie sich hier bisher engagiert haben.

    Aber gut – ich folge der Aufforderung und entscheide: Ihr Beitrag ist ein schlecht reflektiertes Tone-Policing, das weder ein Kriterium für das "zu weit" benennen kann, noch die Bauweise von Böhmermanns Satire verstanden hat. Das Ganze basiert auf einem metaphysischen Fehlschluss (Verwechslung von 'Dass' und 'Was').

    Vielen Dank, dass Sie es Ihren Lesern so einfach machen. Jetzt würde ich aber auch konsequent bleiben – sonst ist's mit dem "schönen Ergebnis" gleich wieder Essig.

  50. DPZ Sat 7 May 2016 at 15:31 - Reply

    @Maria Anna Dewes: Ihr Beitrag zeigt leider nur eines, nämlich dass der Bestätigungsfehler, der sich aus einer psychologischen Unterstellung ergibt, mächtiger sein kann als jede faktische Gegenevidenz. Freuen Sie sich darüber – Sie sind in jedem Fall damit nicht allein…

  51. Maria Anna Dewes Tue 10 May 2016 at 22:27 - Reply

    @DPZ
    Lassen wir die psychologische Unterstellung mal weg, Sie haben recht. Meine Botschaft lautete: “Wenn man sich jetzt juristisch damit beschäftigen muss, sollte man die Sache elegant im Sande verlaufen lassen”.
    Jeder kann so sein Gesicht wahren. Keine weiteren Tiefpunkte mehr.

  52. DPZ Wed 11 May 2016 at 10:27 - Reply

    @Maria Anna Dewes: Vielen Dank. Bezüglich Ihrer juristischen Botschaft gebe ich Ihnen recht. Allerdings bezieht sich “Tiefpunkt” hier ja explizit auf eine transjuristische Sphäre, insofern mit ‘Anstand’ etc. argumentiert wird.

  53. Saina Veigel Wed 18 May 2016 at 19:19 - Reply

    Ich habe mich ebenfalls mit Böhmermann’s Inszenierung auseinandergesetzt. Bin kein Jurist. Ich habe den Artikel “Gegengift” genannt. Habe den Artikel und die Kommentare mit großem Interesse gelesen.

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