Die Verhandlung des Jahres: Vorratsdatenspeicherung
Das Jahr ist fast rum, aber heute, kurz vor den Weihnachtsferien, gibt es noch mal einen echten verfassungspolitischen Höhepunkt: die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Minute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt. Das wird so oder so ein Markstein in der Verfassungsgeschichte Deutschlands, sogar Europas.
Ich bin nicht dabei, was ich sehr bedaure. Immerhin, der AK Vorratsdatenspeicherung twittert live. Aber das ersetzt nicht den unmittelbaren Eindruck, was die Richter interessiert, was sie problematisieren und was nicht und wie sie auf die jeweiligen Argumente reagieren.
Apropos dabei sein können: Fällt jemandem ein gutes Argument ein, warum die mündlichen Verhandlungen vor dem BVerfG nicht live im Fernsehen übertragen werden dürfen? Das Argument aus dem Gerichtsfernsehen-Urteil, dass die Verfahrensbeteiligten vor laufenden Kameras nicht mehr ungekünstelt reden, trifft doch die Verhandlungsatmosphäre am Karlsruher Schlossplatz überhaupt nicht…
An dieser Stelle jedenfalls Glückwunsch an Dietrich Herrmann, bekannt als Verfasser kluger Kommentare im Verfassungsblog: Er blogt jetzt selbst. Das finde ich gut. The more the merrier, und wenn das Schule macht, dann kriegen wir doch noch eine lebhafte und spannende Verfassungs-Blogosphäre hin.
One tells a disobedient child to “eat your greens (gemuse)!”. Will the BVerfG oblige?
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