08 April 2014

Doppelschlag: Zwei Europa-Gerichte gegen Ungarn

Kurz nach Viktor Orbáns spektakulärem Wahltriumph bekommt die ungarische Regierung Post aus Luxemburg und aus Straßburg, beides am gleichen Tag: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt sie, weil sie den Datenschutzbeauftragten vorzeitig aus dem Amt gedrängt und damit seine Unabhängigkeit verletzt hat. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steigt ihr wegen der Art und Weise auf Dach, wie sie sich die Kirchen im Land finanziell gefügig zu machen versucht.

Beides sind nur zwei von vielen Beispielen, die Experten wie Kim Lane Scheppele als Belege zusammengetragen haben, wie in Orbáns Ungarn mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten umgesprungen wird.

Ich habe jetzt keine Zeit, mir diese Entscheidungen genauer anzuschauen, und belasse es daher vorläufig dabei, auf sie zu verlinken. Ich hoffe, dass ich Kim dazu bewegen kann, das hier noch etwas gründlicher zu analysieren.

Update:

Renáta Uitz hat uns eine ausführliche und weitreichende Analyse der beiden Entscheidungen geschrieben und dieselben in den Kontext der gegenwärtigen Bemühungen der EU-Kommission gestellt, das Rechtsstaatlichkeitsinstrumentarium der EU gegen Entwicklungen wie in Ungarn auszubauen. Lohnt die Mühe absolut!


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