Ein globales Rule-of-Law-Wiki
Recht gibt es überall auf der Welt, und die Bindung an das Recht ebenso – wenn schon nicht real, so doch zumindest dem Anspruch nach. Aber was bedeutet das genau? Welche Unterschiede gibt es? Und welche Gemeinsamkeiten? Die Unterschiede zwischen deutscher Rechtsstaatlichkeit und angelsächsischer Rule of Law sind ganz gut studiert – aber was heißt Rule of Law beispielsweise in der islamischen Welt? In China? In Russland?
An der FU Berlin ist vor kurzem ein sehr spannendes Projekt online gegangen, das auf diese Fragen eine Antwort geben soll und das ich jedem Leser des Verfassungsblogs zum Studium empfehle. Spannend ist nicht zuletzt auch der methodische Ansatz: Dort finden sich “Country Reports” zum jeweiligen Rule-of-Law-Verständnis in verschiedenen ausgewählten Ländern (bislang Afghanistan, Argentinien, Australien und Deutschland – das alphabetische Ungleichgewicht ist Zufall) sowie vergleichende Analysen (bisher zur Rule of Law im islamischen Recht), geschrieben von ausgewählten Experten. Die Erwartung ist, dass diese Berichte und Analysen als Wiki von weiteren Experten ergänzt und vermehrt werden, so dass über kurz oder lang eine Art Text-Datenbank über die Rule-of-Law-Rechtskulturen der Welt entsteht.
Ich bin ein großer Fan von vergleichendem Verfassungsrecht und allen Versuchen, aus den verfassungsrechtlichen und -politischen Ansätzen anderer zu lernen. Schon deshalb wünsche ich den Initiatoren dieses Projekts, Matthias Kötter und Folke Schuppert als Leiter des SFB “Regieren in Bereichen begrenzter Staatlichkeit”, den größtmöglichen Erfolg.