23 November 2009

Ein EuGH-Urteil und viele bange Fragen…

Was tun mit EU-rechtswidrigen Gerichtsurteilen? Wir hatten neulich das EuGH-Urteil Kommission/Spanien hier im Verfassungsblog, dessen Verständnis mir meine lückenhafte Beherrschung der französischen Sprache erschwert hat. Offenbar stellt das Urteil auch Leute mit besserem Einblick vor Rätsel – und zwar vor Rätsel von eher beunruhigender Art.

Drüben bei Adjudicating Europe sorgt sich Pescatorius über die Implikationen des Urteils: Immerhin, hält er/sie fest, hat der EuGH darin zum ersten Mal ein Land in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gerichtsurteils verurteilt.

No minor deed, I must say.

Indeed not. Das ist ein ziemlich heftiger Vorgang, wie bereits neulich dargestellt. AE fragt zu Recht, warum das als Kammerentscheidung erging, ohne Schlussanträge des Generalanwalts, und das Urteil nur auf Spanisch und Französisch veröffentlicht. Man kann den Eindruck bekommen, als sei dem EuGH an öffentlicher Aufmerksamkeit für diese Entscheidung nicht gelegen gewesen.

Ich habe mal beim EuGH um eine Erklärung dafür nachgesucht. Werde sie hier posten, sobald ich sie erhalte.


One Comment

  1. Jens Mon 23 Nov 2009 at 20:15 - Reply

    Kammerentscheidung? Hört sich nach einer Vorenthaltung des gesetzlichen Richters an (ja, auch Hoheitsakte der EU werden auf Vereinbarkeit mit dem GG geprüft).

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