10 July 2012

ESM/Fiskalpakt in Karlsruhe, Teil 3: Von Kernschmelzen, bodenlosen Fässern und anderen Katastrophen

Drei Komplexe hat die heutige Verhandlung umfasst: Da ist zum einen der neue Art. 136 III AEUV, mit dem die Regierungen sicherstellen wollen, dass der ESM nicht dem Bailout-Verbot aus Art. 125 zuwiderläuft. Sicherstellen, das ist schon die Wortwahl der Bundesregierung – die Kläger sagen, dass das Bailout-Verbot damit schlicht und einfach gekillt wird.

Der wohl schwierigste Punkt ist der ESM selber, dazu gleich mehr. Und dann ist da drittens und letztens der Fiskalpakt, der seine Mitglieder verpflichtet, Schuldenbremsen in ihre Verfassungen einzubauen und die Kommission ermächtigt, die Haushaltspolitik der Mitgliedsstaaten zu überwachen. Diesen letzten Teil habe ich, ehrlich gesagt, verpasst. Als ich nach achteinhalb Stunden Verhandlung um halb sieben Uhr abends ins Taxi stieg, um den letzten Zug nach Berlin zu erreichen, waren die im Verhandlungssaal immer noch nicht mit den ökonomischen Sachverständigen fertig. Angepeilt war ein Verhandlungsende um sechs, aber es wurde wohl acht oder noch später. Ich habe in meinen 13 Jahren Karlsruhe-Watching noch nie eine so lange Verhandlung erlebt. Ist ja auch kein alltäglicher Fall. Jedenfalls kann ich zum Fiskalpakt nichts berichten, wobei mich ein bisschen tröstet, dass das wohl sowieso nicht der kritischste Punkt ist in dem Verfahren.

Zulässigkeitsprobleme

Zunächst zu Art. 136 III AEUV: Dietrich Murswiek, der Prozessvertreter Peter Gauweilers, versuchte den Senat an seinem eigenen Urteil zum Griechenland-Rettungsschirm vom 7.8.2011 zu packen, wonach das Bailout-Verbot notwendige Bedingung einer mit dem Demokratieprinzip vereinbaren Währungsunion sei. Dabei kommt den Klägern der Umstand zu Hilfe, dass die AEUV-Änderung erst zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, der ESM-Vertrag aber schon jetzt (der ESM selbst aber erst 2013). Für Murswiek heißt das, dass mit dem Inkrafttreten des ESM ein europarechtswidriger Zustand einträte, den das BVerfG mit einer einstweiligen Anordnung verhindern helfen könnte.

Richter Huber indessen brachte einen Einwand vor, der schon viel früher ansetzt, nämlich bei der Zulässigkeitsstation: Die Kläger stützen sich ja in bewährter Maastricht-Urteil-Manier darauf, in ihren Grundrechten als Wähler aus Art. 38 GG verletzt zu sein, wenn zu viel Kompetenzübertragung an Europa die Kompetenzen des Bundestags aushöhlt. Nun sei aber, so Huber, die Kompetenz in punkto Währungspolitik seit dem Vertrag von Maastricht ohnehin schon an die EU übertragen. „Die Währungssouveränität ist weg.“ Ob dann Art. 38 GG noch der richtige Maßstab sei, wenn es hier eigentlich um eine Verletzung von Art. 79 III gehe? Womöglich gebe es in so einem Fall „keinen so weit reichenden Anspruch des Wählers wie bei der ersten Übertragung“.

Ähnlich skeptisch zeigte sich Huber gegenüber dem Versuch der Klägervertreter, zu problematisieren, dass Art. 136 III AEUV nicht per regulärer Vertragsänderung (mit allerhand zeitraubender und ungewissen Referendumsfolgen), sondern im vereinfachten Verfahren verabschiedet war. Das habe die Rechte des Bundestags beschnitten. Richter Huber machte aber in einer in Frageform gekleideten Anmerkung deutlich, dass die Wahl des richtigen Verfahrens zur Änderung der Verträge allenfalls ein europa- und kein verfassungsrechtliches Problem ist und es keinen Anspruch des Bundestags auf Europarechtskonformität im Grundgesetz gibt.

Ob die Linie der Regierungsseite, Art. 136 III sei gar nichts Neues und verdeutliche nur, dass Art. 125 noch nie im Leben irgendetwas gegen Rettungsschirme gehabt habe, dem Senat einleuchtet, ist damit freilich noch nicht gesagt. Nicht gegen Art. 125, sondern „seitlich“ dazu stehe der neue Art. 136 III, so die Worte von Bundestags-Prozessvertreter Martin Nettesheim. Aber das kann sich ja, wie gesagt, schon in der Zulässigkeitsfrage erledigen.

Die normative Kraft des Faktischen

Jetzt zum ESM: Nominell beträgt die Haftung, die auf die Bundesrepublik zukommen könnte, maximal 190 Mrd. Euro. Wenn das alles weg wäre, dann wäre das zwar sicher unschön, aber verfassungsrechtlich wohl kein Problem, da damit für sich genommen die Refinanzierungsfähigkeit Deutschlands und damit die Haushaltsautonomie des Bundestags noch nicht in Frage gestellt wäre. Den Senat interessierte denn auch vor allem die Frage, was da sonst noch auf die Bundesrepublik zukommen könnte: Kapitalabrufe? Nachschusspflichten? Und was ist mit den sonstigen Risiken, aus dem bestehenden EFSF oder über die EZB und Target 2? Richter Peter Müller rief in Erinnerung, dass wir ohnehin schon eine gewaltige Menge Staatsverschuldung zu verkraften haben. Was heißt das für die „gesamtstaatlichen Gestaltungsmöglichkeiten“?

Voßkuhle kam auf seinen „Arbeitsauftrag“ vor der Mittagspause zurück: Was ist mit den faktischen Zwängen, wenn der ESM ins Rutschen kommt? Auf der Suche nach Parallelen, um das Besondere dieses Falls zu illustrieren, stieß er auf eine interessante Spur: die Atomkraft. Da fällt strahlender Müll an, und den muss man entsorgen – ein Sachzwang zwar, aber kein verfassungsrechtliches Gebot, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. „Was könnte das Besondere sein?“

Klägervertreter Hans-Peter Schneider versuchte sich an einer Antwort: Bei Kernkraftwerken könne man entscheiden, wie viel man baut und wie viele man abschaltet. Beim ESM sei das anders: Wenn Italien an die Tür des ESM klopft, könne selbst dessen Gouverneursrat nicht mehr frei entscheiden, er wäre gezwungen, das genehmigte Kapital zu erhöhen – und Bundesregierung und am Ende Bundestag hätten ebenfalls keine andere Wahl als mitzuziehen.

Von wegen „edler Wettstreit“

Karl-Albrecht Schachtschneider sah hier seine Chance, die Richterbank an ihrer Juristenehre zu packen: „Die Ökonomen entscheiden“, rief er. Für das Recht sei jetzt „der letzte Zeitpunkt“ gekommen, „zu sagen, bis hierher und nicht weiter“. Der Senat sei jetzt aufgerufen, „das Primat des Rechts aufrecht zu erhalten, damit wir den edlen Wettstreit mit den Ökonomen gewinnen“.

Eine grausame Laune der Verhandlungsgliederung sorgte allerdings dafür, dass aus diesem „edlen Wettstreit“ erst mal nichts wurde, sondern die Ökonomen ausführlich das Wort erteilt bekamen, um den Senat eben darüber aufzuklären, worauf er sich mit aller juristischer Kunstfertigkeit keine Antwort zu geben wusste: Was passiert, wenn oder wenn nicht der ESM in Kraft tritt?

An dieser Antwort versuchten sich geladene Sachverständige, darunter die Merkel-Nemesis vom Ifo-Institut, Hans-Werner Sinn. Der präsentierte in bekannter Eloquenz und Eindringlichkeit seine bekannte Sicht der Dinge, wonach das ganze bisherige Programm der Eurorettung ein „Faß ohne Boden“ sei, das sich auch mit noch so großer Kelle niemals füllen lasse und die Südländer zu end- und vor allem sinnloser wirtschaftlicher und politischer Agonie verurteile.

Diese Sicht der Dinge hat vor allem für Juristen großen Reiz, weil plötzlich alles so schön Sinn macht (no pun intended): Es gibt einen Schurken (die Finanzmärkte, die ihre schlechten Forderungen gegen die südeuropäischen Staaten dem deutschen Steuerzahler anzuhängen trachten), es gibt handfeste Zahlen (2,2 Billionen Haushaltsrisiko!), es gibt ein greifbares, wenngleich beängstigendes Zukunftsszenario (irgendwann geht das Geld aus, und zwar unseres) und es gibt eine Lösung (Deckel auf das Faß, und raus mit den Südeuropäern aus dem Euro).

Gertrude Lübbe-Wolff hatte dann aber doch noch eine Frage: „Und was sagt die Bundesbank dazu?“

Jens Weidmann antwortete: Was Sinn präsentiere, sei teilweise irreführend. Target 2 werde erst dann ein Problem, wenn der Euro-Währungsraum zerfällt. Außerdem stimme es nicht, dass die Anpassungsprogramme in den Südländern nichts bringen, wie Sinn behaupte. Schließlich unterschätze er die Ansteckungseffekte, die der Austritt eines Landes aus der Eurozone für andere nach sich zöge.

Dann kam noch Clemens Fuest, Ökonom aus Oxford, und erläuterte, wie die Risiken aussähen, wenn der ESM sich verzögert bzw. wenn er kommt – und zwar die „Tail Risks“, also die unwahrscheinlichen, extremen, wirklich scheußlichen Risiken, die sprichwörtlichen schwarzen Schwäne, die zu übersehen und zu ignorieren das große Versäumnis der Finanzmärkte in the first place war. Dabei wurde klar: So oder so können wirklich scheußliche Dinge passieren, ob der ESM nun kommt oder nicht. Aber immerhin ermögliche der ESM eine Art „Sicherheitsnetz“, das eine unkontrollierte Staateninsolvenz verhindern könne – sein Fehlen dagegen nicht.

Voßkuhle gefiel das erkennbar nicht: Ihm leuchte das Beispiel Irland ein, sagte er, das in die Krise gerutscht war, als es noch keinen Rettungsschirm gab, und deshalb auch besser wieder herausgekommen sei – so hatte es Sinn zuvor dargestellt. Das Rettungsprogramm dagegen habe bisher keinen Erfolg vorzuweisen. Fuest widersprach: Portugal habe unter dem Schirm seine Leistungsbilanz halbwegs saniert und kehre jetzt an die Kapitalmärkte zurück.

Kernschmelze either way

Welchen Eindruck diese ökonomische Einführung auf der Richterbank hinterließ, ist schwer zu sagen. Ich kann nur sagen, welchen Eindruck sie bei mir hinterließ. Um auf Voßkuhles Beispiel mit der Atomkraft zurückzukommen: Da ist das Problem, dass wir uns auf ins Unendliche gehende Risiken einlassen, wenn wir Atomkraftwerke bauen – und das sollten wir lieber lassen. Hier dagegen lassen wir uns auf ins Unendliche gehene Risiken ein, sowohl wenn wir den ESM installieren als auch wenn wir es lassen. Wir sind in der Situation eines Kraftwerktechnikers, der nicht weiß, ob er die Kernschmelze auslöst, wenn er das Kraftwerk abschaltet oder wenn er es laufen lässt.

Genau genommen sind nicht wir in der Situation dieses bedauernswerten Kerntechnikers. Sondern der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Er hat sich 1993 um diesen Job beworben. Ob er ihn wirklich haben will, stellt sich jetzt heraus.


18 Comments

  1. Christian Wed 11 Jul 2012 at 08:08 - Reply

    Danke für die drei Teile zur gestrigen Verhandlung.

    Für mich ist der Fiskalpakt der wichtige Teil. Schade deshalb dass dazu nichts mehr kam.
    Wieso ich das so sehe: http://logicorum.wordpress.com/2012/06/02/fiskalpakt-die-grose-selbstbeschadigung/

    Der Fiskalpakt ist widersinnig. Er wird beschlossen weil Staatsschulden angeblich schlecht sind. Und weil das so ist, sollen sie reduziert werden. Ob das klappt, wenn alle Staaten gleichzeitig Defizite reduzieren? Wer verschuldet sich denn dann? Achja, der Privatsektor. Das hat ja so gut geklappt in der Vergangenheit, siehe USA, Spanien, etc.

    Man kann auch probieren 1+1=3 umzudefinieren, aber das funktioniert leider auch nicht in der Realität.

    Und Irland soll besser aus der Krise rausgekommen sein? Deshalb wandern die dort also aus ;)

  2. Swen Gerards Wed 11 Jul 2012 at 10:29 - Reply

    “Wir sind in der Situation eines Kraftwerktechnikers, der nicht weiß, ob er die Kernschmelze auslöst, wenn er das Kraftwerk abschaltet oder wenn er es laufen lässt.” Achtung, dieser Vergleich hinkt im großen Stil! Sind sie sich dessen bewusst, das Sie nicht exakt definieren, was ‘abschalten’ oder ‘laufen lässt’ tatsächlich meint? Zur Lektüre empfehle ich http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit_von_Kernkraftwerken. Wie ist die Situation in der sich der Kerntechniker befindet charackterisiert? Sind zB die Kontrollinstrumente, die über den Zustand der Kernstäbe Auskunft geben ausgefallen, oder zeigen diese noch Werte an, die aber nicht den realen Zustand des Reaktors darstellen? Wie könnten diese eckpunkte des Vergleichs auf die Finanz- und Wirtschaftskrise übertragen werden?

  3. Max Steinbeis Wed 11 Jul 2012 at 11:29 - Reply

    @Swen: Jeezus, das ist doch nur eine Metapher. Wird wirklich nicht klar, worauf ich damit hinauswill?

  4. AX Wed 11 Jul 2012 at 11:52 - Reply

    Herzlichen Dank für die ausführliche und fundierte Berichterstattung aus Karlsruhe!

    Um eine Brücke zwischen Teil 2 a. E. und Teil 3 a. E. zu schlagen: Gerade weil eine derart große Unsicherheit über den Eintritt verschiedener Szenarien und deren jeweilige potentielle Folgen herrscht, liegt es im Rahmen der Einschätzungsprärogative welche Sicherungsmaßnahmen er für zweckdienlich hält.

    Als Metapher: Man baut einen Damm. Man weiß nicht, ob eine Flutwelle kommt, wie hoch diese ist und ob der Damm dieser standhält und ggf. wie lange. Ja der Damm mag sogar dazu führen, dass andere Küstenabschnitte nunmehr schwerer betroffen sind und man dort faktisch gezwungen ist, ebenfalls aufzurüsten. Soll man deswegen erst gar keinen Damm in einer bestimmten Höhe und Dicke bauen dürfen?

    Was die rechtlichen Konsequenzen betrifft, klingt BVerfGE 128, 1 Rn. 143 zu Risiken der Gentechnik wie eine Formulierungsvorlage: “Die Annahme eines solchen (…)Risikos (…) liegt im Bereich der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers und setzt keinen wissenschaftlich-empirischen Nachweis des realen Gefährdungspotentials (…) voraus. Denn in einer wissenschaftlich ungeklärten Situation wie der vorliegenden ist der Gesetzgeber befugt, die Gefahrenlagen und Risiken zu bewerten, zumal die geschützten Rechtsgüter verfassungsrechtlich verankert sind und ein hohes Gewicht haben. Insbesondere vermindert der Umstand (…), nicht das (…) bestehende Risiko unerwünschter oder schädlicher, gegebenenfalls unumkehrbarer Auswirkungen, das im Sinn einer größtmöglichen Vorsorge beherrscht werden soll (…). Der Gesetzgeber liefe zudem Gefahr, seiner Verantwortung (…) nicht gerecht zu werden, wenn er die (…) keiner Kontrolle unterstellen würde.”

  5. Manuel Müller Wed 11 Jul 2012 at 11:59 - Reply

    @Max: Danke für die ausführliche Berichterstattung! Ich musste auch an SCOTUS-Blog denken ;-)

    @Swen Gerards: Ich denke, man sollte diese Metapher nicht überbewerten. Die Parallele zwischen Atomkraft und ESM besteht in der Unkalkulierbarkeit der Maximalrisiken. Der Unterschied besteht darin, dass der komplette Verzicht auf Atomkraft auch die Abwesenheit von Nuklearkatastrophen sicherstellt, während der Verzicht auf den ESM eben keine finanzielle Sicherheit schafft, sondern ebenfalls mit unkalkulierbaren Risiken verbunden ist. Wenn also die Unkalkulierbarkeit bei der Atomkraft für sich allein noch keine Verfassungswidrigkeit impliziert, dann erst recht nicht beim ESM.

    @Christian: Ich persönlich hätte auch erwartet, dass der Fiskalpakt eine größere Rolle spielen würde. Schließlich behält beim ESM der Bundestag für alle wichtigen Fragen ein Vetorecht, und die Argumentation der Kläger geht nur in die Richtung, dass er dieses de facto nicht wird ausüben können (weil der Schaden eines Nein immer größer wäre als der eines Ja – aber das gilt auch jetzt schon für den ESM insgesamt…). Der Fiskalpakt dagegen schränkt tatsächlich die Haushaltsautonomie ein, jedenfalls für den Fall, dass Deutschland sich in Zukunft einmal nicht an die Schuldenbremse sollte halten wollen. Aber irgendwie scheint die deutsche Öffentlichkeit derzeit davon überzeugt zu sein, dass immer nur “die anderen” Schulden machen und in Finanzierungsprobleme geraten und dass Souveränitätseinschränkungen für Krisenländer deshalb verfassungsrechtlich völlig unproblematisch sind…

  6. Swen Gerards Wed 11 Jul 2012 at 12:03 - Reply

    Doch wird es =8) Aber was ich damit anreissen will ist: Wie beurteilen wir denn die Momentane Situation, bzw. was lernen wir daraus? Zitat Vosskuhle:”Lernen von Griechenland ist das Motto”. Und ich entschuldige mich für “…hinkt im großen Stil!” das war einem gepflegten zivilisierten Diskurs nicht zuträglich. Haben wir denn das Problem erkannt? Was für Lehren können wir aus den vergangen Monaten ziehen? Befinden wir uns tatsächlich im Blindflug im Hinblick auf die Konsequenzen unseren Handlens, oder können wir qualifizierte aussagen darüber machen, wie die Zukunft aussehen wird auf Grund der Analyse vergangenen Verhaltens und der Resultate bis jetzt?
    Nur um jetzt mal eine Position in den Diskurs einzubringen:”…Die milliardenschweren Hilfen der Euro-Staaten seien alternativlos…”(http://www.epochtimes.de/merkel-verteidigt-rettungspaket-fuer-griechenland–574046.html). Dem halte ich folgendes Zitat entgegen:”Whenever a theory appears to you as the only possible one, take this as a sign that you have neither understood the theory nor the problem which it was intended to solve.”(http://en.wikiquote.org/wiki/Karl_Popper)
    Ich finde das man aus den Aussagen des BVerfG sher gut herauslesen kann, das es die Momentane Politik nicht für alternativlos hält.

  7. Swen Gerards Wed 11 Jul 2012 at 12:22 - Reply

    @Manuel Müller: Danke für die Fortführung des Beispiels! Allerdings denke ich das Sie den falschen Schluss ziehen:”Wenn also die Unkalkulierbarkeit bei der Atomkraft für sich allein noch keine Verfassungswidrigkeit impliziert, dann erst recht nicht beim ESM.”
    Sie haben doch in dem Satz davor dargelegt, das der Verzicht auf Atomkraft ein adäquates Mittel darstellt um das Maximalrisiko derselbigen zu bannen (übrigens Maximalrisiko der Atomkraft=SuperGAU, vergleichbar mit den Nachwirkungen einer Atomarenexplosion). Und das der Verzicht auf den ESM mit unkalkulierbaren Riskien verbunden wäre. Wie passt denn das zusammen? Ich versuche eine Logik zu finden, die ich hier niederschreiben könnte um ihre Aussagen zu verknüpfen, muß aber gestehen das es mir nicht gelingt. Aber vielleicht würde eine weitere Ausführung zu sehr von der eigentlichen Frage abweichen: Sind ESM und Fiskalpakt Grundgesetzkonfom, ja oder nein?

  8. molly Wed 11 Jul 2012 at 12:59 - Reply

    Der Vergleich mit dem Kerntechniker ist aus einem ganz speziellen Grunde sehr wichtig: Ganz egal wie das BVerfG entscheidet: Welchen Schritt wir auch tun, der Kapitalismus wird stuerzen. Mit uns, wenn wir an ihm festhalten – vielleicht auch ohne uns, wenn uns was besseres einfaellt. Wir sehen, dass man ein dynamisches System (wie das Wetter) nicht kontrollieren kann. Es kommt ein Sturm. Es gab schon viele Stuerme, es werden noch viele und wahrscheinlich schlimmere folgen. Das Wetter koennen wir nicht verbieten, aber der Kapitalismus basiert auf unserer Verfassung und unseren Gesetzen, auf der Garantie auf Eigentum (Art. 14) und der verordeneten Konkurrenz (Art. 2). Vielleicht gibt es eine Verfassung, die ohne diese Regeln auskommt und dem Kapitalismus den Wind aus den Segeln nimmt.

  9. Manuel Müller Wed 11 Jul 2012 at 15:10 - Reply

    @Swen Gerards: Noch mal langsam: Die zugrundeliegende Frage ist, ob es verfassungswidrig ist, wenn der Bundestag etwas beschließt, was (wie der ESM) unkalkulierbare Risiken mit sich bringt. Die Atomkraft-Analogie soll zum Ausdruck bringen, dass das nicht der Fall ist: Auch Atomkraft hat unkalkulierbare Risiken und ist trotzdem nicht verfassungswidrig. Dass auch der Verzicht auf den ESM unkalkulierbare Risiken mit sich bringt, ist dann ein zusätzliches Argument: Denn selbst wenn es verfassungswidrig wäre, dass der Bundestag etwas beschließt, was unkalkulierbare Risiken mit sich trägt, ließe sich daraus keine Schlussfolgerung für den aktuellen Fall ableiten, da hier eben sowohl der ESM als auch der Verzicht darauf unkalkulierbare Risiken enthalten.

    Und was die “Alternativlosigkeit” betrifft: Natürlich ist nichts alternativlos. Man kann den ESM einrichten oder es bleiben lassen; man kann den Krisenstaaten Kredite gewähren oder Finanztransfers oder gar nichts; man kann (wenn man sich dafür entscheidet) Kredite oder Transfers an Staaten oder an Banken oder an bedürftige Individuen leisten. Die Antikrisenpolitik ist voller Alternativen – die Frage ist nur, welches die beste ist. (Und diese Abwägung ist zunächst einmal Sache des gewählten Parlaments, nicht des BVerfG.)

    Nach meinem Eindruck bedeutet “alternativlos” im merkelschen Sprachgebrauch in der Regel, dass alle anderen Optionen am Ende wirtschaftlich teurer wären. Wenn man sich das so übersetzt, ergibt eine Menge ihrer Argumentation sehr viel mehr Sinn.

  10. Müller Wed 11 Jul 2012 at 18:10 - Reply

    Verfassungsgericht hat schon durchgewunken.

    So heißt es im Spiegel: “(..) dass die Richter keine Kosten und Mühe scheuen werden, dem 200-Milliarden-Paket des Hilfsmechanismus’ und dem Schuldenbremsen-Fiskalpakt durch die schmale Gasse des Grundgesetzes zu helfen – wenn es, wie ein Karlsruhe-Insider sagt, “arg eng” wird.”

    Wahr eh schon klar, dass die Richter keinen Mut haben!

  11. aloa5 Thu 12 Jul 2012 at 11:38 - Reply

    verfassungswidrig ist, wenn der Bundestag etwas beschließt, was (wie der ESM) unkalkulierbare Risiken mit sich bringt.

    Ich denke das Risiko wird auf 190Mrd beziffert – was damit kalkulierbar ist.

    Die Frage ist ob das Parlament 190Mrd an Krediten verabschieden dürfte. Die Antwort lautet da wohl m.E. eindeutig: ja.

    Im Gegensatz zu den Risiken des Fiskalpaktes. Nur gegen den… klagt niemand (da geht es auch nicht um das zahlen).

    Grüße
    ALOA

  12. Über die Ohnmacht des Rechts Thu 12 Jul 2012 at 13:28 - Reply

    […] und den Fiskalpakt entscheiden wird. Ich empfehle hierzu die Berichte von Max Steinbeis im Verfassungsblog. Der ehemalige Vizepräsident des Gerichts plädiert implizit für eine brutalstmögliche Strategie […]

  13. archelys Sun 15 Jul 2012 at 12:43 - Reply

    Recht und Macht

    Verfasstes Recht, ein schöner Schein,
    verliert den Glanz im Praktischen.
    Wenn es um Macht geht, gilt allein
    das Grundgesetz des Faktischen.

  14. Scheideweg oder Irrweg? Tue 17 Jul 2012 at 11:19 - Reply

    […] zwischen Juristen und Ökonomen von den gleichen Missverständnissen überschattet war wie die Verhandlung kürzlich vor dem Bundesverfassungsgericht: Die vertraglich vereinbarten Regeln konnten und sollten nicht halten, was sie […]

  15. […] seinem lesenswerten Bericht über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM fasst der Blogger Max Steinbeis […]

  16. Nachdenklich Wed 18 Jul 2012 at 18:55 - Reply

    Hallo, danke für den sehr anschaulichen und doch detaillierten Bericht der sicherlich einem breiteren Publikum zuganglich gemacht werden sollte!
    Erstaunt nehme ich zur Kenntnis dass sowohl in der Diskussion in den Foren und der Presse, als auch bei Gericht sich keiner die Frage stellt ob den bei all diesen juristisch, technischen, ökonomischen Grundsatzdiskussionen und Spitzfindigkeiten den eigentliche „Vertragszweck“ noch erreicht wird.
    Die Menschen die sich nach dem zweiten Weltkrieg zusammengesetzt haben um darüber zu bestimmen wie Deutschland zukünftig funktionieren soll hatten doch dabei ein Ziel, eine Vorstellung was das neu Grundgesetz bewirken sollte, das schlägt sich sicherlich nicht nur in dem Amtseid (… zum Wohle des deutschen Volkes…) sondern auch in an anderer Stelle ( … der Souverän ist das deutsch Volk …) nieder, sondern auch in der damals verabschiedeten Präambel.
    Und bei allen Analogien zur Technik (Gau und Grenzen) kann es doch nicht wirklich einen zulässige Alternative sein das das Wohle des XYZ Staates zu Lasten des eigenen Staatsvolk verbessert wird oder umgekehrt. Und genauso war in meinen Augen die Bailout-Klausel gemeint! (ob nun daneben, oben drüber oder untendrunter *gr*)
    Warum als stellt man nicht die Frage was ist das kleiner Risiko für das Staatsvolk und nicht was ist das Risiko für die Welt?
    (PS: Das man das nicht kann ist einfach nur einen Ausrede! Risiken zu bewerten (auch die kompliziertesten, machen Banken und Versicherungen, Kraftwerksbauer, Wissenschaftler ….. ständig)
    Und einen zweite Ebene: Warum stellt das Gericht sich den nicht die Frage ob mit den anstehenden Verträgen auch das Wohl des ganzen Volkes und nicht nur das Wohl eines privilegierten Teiles des Volkes erreicht wird (werden soll)?
    Auch davon habe ich in der Verfassung weder was gelesen, gesehen und auch im Geiste der Verfassung kann ich das nicht finden …. (Glaubt mir ich habe versucht ihn zu beschwören! *gr*)
    Gibt es eine rational Antwort darauf?

  17. Jona Wed 8 Aug 2012 at 15:19 - Reply

    “ESM – Der Weg in die Dikatatur”

    Nichts ist eines Kulturvolkes unwürdiger, als sich ohne Widerstand von einer
    verantwortungslosen und dunklen Trieben ergebenen Herrscherclique “regieren” zu lassen. Ist es nicht so, daß sich jeder ehrliche Deutsche heute seiner Regierung schämt, und wer von uns ahnt das Ausmaß der Schmach, die über uns und unsere Kinder kommen wird, wenn einst der Schleier von unseren Augen gefallen ist und die grauenvollsten und jegliches Maß unendlich überschreitenden Verbrechen ans Tageslicht treten?

    Wenn das deutsche Volk schon so in seinem tiefsten Wesen korrumpiert und zerfallen ist, daß es, ohne eine Hand zu regen, im leichtsinnigen Vertrauen auf eine fragwürdige Gesetzmäßigkeit der Geschichte das Höchste, das ein Mensch besitzt und das ihn über jede andere Kreatur erhöht, nämlich den freien Willen, preisgibt, die Freiheit des Menschen preisgibt, selbst mit einzugreifen in das Rad der Geschichte und es seiner vernünftigen Entscheidung unterzuordnen – wenn die Deutschen, so jeder Individualität bar, schon so sehr zur geistlosen und feigen Masse geworden sind, dann, ja dann verdienen sie den Untergang.

    Goethe spricht von den Deutschen als einem tragischen Volke, gleich dem der Juden und Griechen, aber heute hat es eher den Anschein, als sei es eine seichte, willenlose Herde von Mitläufern, denen das Mark aus dem Innersten gesogen und die nun ihres Kerns beraubt, bereit sind, sich in den Untergang hetzen zu lassen. Es scheint so – aber es ist nicht so; vielmehr hat man in langsamer, trügerischer, systematischer Vergewaltigung jeden einzelnen in ein geistiges Gefängnis gesteckt, und erst als er darin gefesselt lag, wurde er sich des Verhängnisses bewußt. Wenige nur erkannten das drohende Verderben …

    Wenn jeder wartet, bis der andere anfängt, werden die Boten der rächenden Nemesis unaufhaltsam näher und näher rücken, dann wird auch das letzte Opfer sinnlos in den Rachen des unersättlichen Dämons geworfen sein. Daher muß jeder einzelne seiner Verantwortung als Mitglied der christlichen und abendländischen Kultur bewußt in dieser letzten Stunde sich wehren, soviel er kann, arbeiten wider die Geißel der Menschheit, wider den Faschismus und jedes ihm ähnliche System des absoluten Staates. Leistet passiven Widerstand – Widerstand -, wo immer Ihr auch seid, verhindert das Weiterlaufen … Vergeßt nicht, daß ein jedes Volk diejenige Regierung verdient, die es erträgt!

    Die Weiße Rose, 23. Juli 1942

  18. […] EZB feiern werden und wann die Ernüchterung einsetzen wird. Und: immer noch steht die Entscheidung zur Klage gegen den ESM und den Fiskalpakt aus, die in fünf Tagen vom Bundesverfassungsgericht verkündet werden wird. Und die Frage bleibt […]

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland, Europa