30 May 2012

Eurobonds, Episode I: The Phantom Menace

Von FRANZ C. MAYER und CHRISTIAN HEIDFELD

Die Diskussion um Eurobonds hält an. Es gibt gute Gründe gegen solche Bonds, aber auch welche dafür. Einerseits wird darauf verwiesen, dass durch die Einführung von Eurobonds der Reform- und Spardruck auf verschwenderische Fiskalpolitik zu sinken droht. Und dass zuviel Liquidität – leicht verfügbares Geld – genau das Ausgangsproblem war. Auf der anderen Seite wird daran erinnert, dass Staatsaufgaben nun einmal weiter finanziert werden müssen, und es wird bezweifelt ob ausschließliches Sparen wirklich trägt. Gemeinsame Anleihen würden für die meisten Staaten zudem günstigere Konditionen bedeuten, freilich nicht für Deutschland – wobei Deutschland unter verschiedenen Aspekten von der derzeitigen Situation profitiert.

Recht unklar bleibt dabei nicht selten, was eigentlich genau mit Eurobonds gemeint ist. Zuletzt ist die Rede von Projektbonds gewesen, ein Schuldentilgungsfonds wird auch thematisiert. Deswegen hier zunächst eine Arbeitsdefinition von Eurobonds: Eurobonds werden meist als Anleihen definiert, die entweder von den Mitgliedstaaten der Währungsunion gemeinsam oder gar von der EU alleine zu einem einheitlichen Zinssatz begeben würden. Gemeinsamer Kern diverser Vorschläge ist eine gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung, welche eine gesamtschuldnerische Haftung der Eurostaaten bzw. eine solche des Haushalts der EU bedingt.

Bei den sogenannten Rettungsschirmen – derzeit die befristete EFSF, geplant ist als dauerhafter Schirm ab Sommer 2012 der ESM – besteht übrigens keine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitgliedstaaten.

Unabhängig von der politischen Diskussion ist es jedenfalls befremdlich, dass die derzeitigen rechtlichen Hindernisse für Eurobonds recht schnell aus dem Blick geraten. Und rechtliche Hindernisse bestehen. Dies betrifft europarechtliche und verfassungsrechtliche Fragen.

(Fortsetzung folgt. In der nächsten Episode: Eurobonds und Europarecht)

______________________________

Prof. Dr. Franz Mayer ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld, Dr. Christian Heidfeld ist Wiss. Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl und Rechtsreferendar am LG Bielefeld. Teile dieses Beitrags beruhen auf Mayer/Heidfeld, Verfassungs- und europarechtliche Aspekte der Einführung von Eurobonds, NJW 2012, S. 422.

Von FRANZ C. MAYER und CHRISTIAN HEIDFELD

Die Diskussion um Eurobonds hält an. Es gibt gute Gründe gegen solche Bonds, aber auch welche dafür. Einerseits wird darauf verwiesen, dass durch die Einführung von Eurobonds der Reform- und Spardruck auf verschwenderische Fiskalpolitik zu sinken droht. Und dass zuviel Liquidität – leicht verfügbares Geld – genau das Ausgangsproblem war. Auf der anderen Seite wird daran erinnert, dass Staatsaufgaben nun einmal weiter finanziert werden müssen, und es wird bezweifelt ob ausschließliches Sparen wirklich trägt. Gemeinsame Anleihen würden für die meisten Staaten zudem günstigere Konditionen bedeuten, freilich nicht für Deutschland – wobei Deutschland unter verschiedenen Aspekten von der derzeitigen Situation profitiert.

Recht unklar bleibt dabei nicht selten, was eigentlich genau mit Eurobonds gemeint ist. Zuletzt ist die Rede von Projektbonds gewesen, ein Schuldentilgungsfonds wird auch thematisiert. Deswegen hier zunächst eine Arbeitsdefinition von Eurobonds: Eurobonds werden meist als Anleihen definiert, die entweder von den Mitgliedstaaten der Währungsunion gemeinsam oder gar von der EU alleine zu einem einheitlichen Zinssatz begeben würden. Gemeinsamer Kern diverser Vorschläge ist eine gemeinschaftliche Kapitalbeschaffung, welche eine gesamtschuldnerische Haftung der Eurostaaten bzw. eine solche des Haushalts der EU bedingt.

Bei den sogenannten Rettungsschirmen – derzeit die befristete EFSF, geplant ist als dauerhafter Schirm ab Sommer 2012 der ESM – besteht übrigens keine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitgliedstaaten.

Unabhängig von der politischen Diskussion ist es jedenfalls befremdlich, dass die derzeitigen rechtlichen Hindernisse für Eurobonds recht schnell aus dem Blick geraten. Und rechtliche Hindernisse bestehen. Dies betrifft europarechtliche und verfassungsrechtliche Fragen.

(Fortsetzung folgt. In der nächsten Episode: Eurobonds und Europarecht)

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Prof. Dr. Franz Mayer ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld, Dr. Christian Heidfeld ist Wiss. Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl und Rechtsreferendar am LG Bielefeld. Teile dieses Beitrags beruhen auf Mayer/Heidfeld, Verfassungs- und europarechtliche Aspekte der Einführung von Eurobonds, NJW 2012, S. 422.


4 Comments

  1. Thomas Wed 30 May 2012 at 21:11 - Reply

    Nur rechtliche Hindernisse lassen sich irgendwie beseitigen, wenn einmal der politische Wille vorhanden ist.

    Daher ist es erst einmal wichtig, diesen politischen Willen zustande zu bekommen. Leider sieht da zurzeit gar nicht gut aus. :-(

  2. […] folgt. Zu Episode I, The Phantom Menace, geht es hier. In der nächsten Episode: Eurobonds und Verfassungsrecht) This was written by Max Steinbeis. […]

  3. Martin Sun 3 Jun 2012 at 17:39 - Reply

    Ich frage mich, warum die Konditionen sich für Deutschland verschlechtern sollten. Je mehr haften, desto besser und umso besser sollten die Konditionen werden. Oder wenigstens nicht schlechter.

    Das Problem ist doch die Haftung an sich, weil das Risiko, daß ein Staat als Schuldenzahler ausfällt und Deutschland einspringen muß, nicht nur theoretisch ist.

  4. Si tacuisses... Sun 3 Jun 2012 at 23:23 - Reply

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