Flüchtlingspolitik in der EU: Heiliger Sankt Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!
In den vergangenen Tagen sind vermutlich über tausend Menschen im Mittelmeer ertrunken, als in kurzer Folge zwei Boote untergingen. Neu ist daran nichts außer der großen Zahl an Menschen auf diesen einzelnen Booten. Bei der bislang aufsehenerregendsten Katastrophe dieser Art ertranken 2013 vor Lampedusa über 300 Menschen. Sie war Anlass für Italien, das bis dato vor allem durch illegale Pushback-Aktionen nach Libyen und die Kriminalisierung der Seenotrettung aufgefallen war, Ende 2013 die Operation „Mare Nostrum“ ins Leben zu rufen. Unglücklich benannt, rettete sie innerhalb eines Jahres zehntausende Menschenleben. Dann, fand Italien, war die EU dran – die jedoch lediglich bestehende Frontex-Operationen zum Grenzschutz in den italienischen Küstengewässern aufstockte, Bootsflüchtlinge auf Hoher See dagegen wieder ihrem Schicksal überließ.
Der dringliche Ruf nach einem der Gefahrenlage angemessenen Seenotrettungssystem ist absolut berechtigt und richtig. Die Rettung aus Seenot ist eine uralte völkerrechtliche Pflicht, die in mehreren internationalen Konventionen niedergelegt ist. Die Such- und Rettungskonvention (SAR) verpflichtet ihre 105 Vertragsstaaten (darunter auch die EU-Staaten) überdies, geeignete Such- und Rettungsdienste in ihren Küstengewässern bereitzuhalten und mit anderen Staaten zur Abdeckung der Such- und Rettungszonen in internationalen Gewässern zu kooperieren. Es geht hier also keineswegs nur um freiwilligen Humanismus, sondern um völkerrechtliche Verpflichtungen.
Dies als Unterstützung für Schlepper anzuprangern, ist so zynisch wie irreführend. Hätte die Abwesenheit von Rettungsdiensten irgendeine Auswirkung auf die Seemigration, wäre sie nach dem Ende von „Mare Nostrum“ drastisch zurückgegangen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall: Die von Frontex erfassten „illegalen Grenzübertritte“ im zentralen Mittelmeer im dem ersten Quartal 2015 (10.237) sind fast identisch mit jenen von 2014 (10.799), als „Mare Nostrum“ noch lief. Wer glaubt, keine andere Chance zu haben (oder dies weiß), nimmt die Gefahr in Kauf und setzt sich trotzdem in ein Boot. Menschenleben auf hoher See nicht zu retten, ist als Vorgehen gegen Schlepper etwa so effektiv wie das Verbot von Betäubungsmitteln bei der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels: Die Nachfrage lässt sich durch Sanktionen kaum beeinflussen, und solange sie existiert, gibt es auch ein Angebot. Das Angebot wird nur umso teurer und unsicherer, je schwieriger es zu sichern ist.
Viele jener Menschen, die ihr Leben im derzeit tödlichsten Gewässer der Welt riskieren, haben Anspruch auf internationalen Schutz: Über 80% aller Schutzsuchenden aus Syrien und über 60% derer aus Eritrea werden als Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt. Um jedoch den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu erreichen, müssen sie sich in die Illegalität begeben: Praktisch alle Herkunftsstaaten von Flüchtlingen unterliegen im Rahmen des Schengen-Regimes der Visumspflicht, und Visa zur Schutzsuche gibt es nicht. (Selbst Termine in der deutschen Botschaft sind für Syrienflüchtlinge nach wie vor offenbar nur gegen Geld zu haben.) Also gibt es für diese Menschen zwei Möglichkeiten. Sie können versuchen in einem heimatnahen Land Schutz zu finden – doch die nordafrikanischen Staaten bieten oftmals keine Sicherheit. Oder sie wagen den Weg nach Europa über die Türkei oder das Mittelmeer. Das geht nur mit Schleppern.
Denn die Routen sind im Laufe der Zeit immer gefährlicher geworden – ein Erfolg insbesondere der spanischen Grenzkontrollpolitik, wie z.B. Sonja Buckel gezeigt hat. Die Meerengen von Otranto und Gibraltar waren schon riskant, aber noch mit Fischerbooten überwindbar; die 100km nach Málaga, Almería und Granada waren schon gefährlicher, und inzwischen ist es die so oft tödliche Route Libyen-Italien, die etwa 300km beträgt. In Westafrika waren die 120km zwischen Marokko und den Kanarischen Inseln anfangs ebenfalls noch mit den cayucos überwindbar; die vermehrten Kontrollen in Kooperation mit Marokko und Frontex führten zu Überfahrten von bis zu 800km aus Mauretanien, Senegal oder den Kap Verden.
Die Schlepper gehören dabei nicht immer der internationalen organisierten Kriminalität an oder gar dem IS. Manchmal sind es auch einfach Fischer, die auch wegen europäischer Schleppnetzfischerei sonst keine Lebensgrundlage mehr finden – auch dass lässt sich bei Buckel nachlesen. Doch natürlich ist es kriminell, auf ein viel zu kleines Boot 700 oder gar 950 Menschen zu zwängen, die überwiegend nicht schwimmen können, und sie nicht einmal mit Schwimmwesten auszustatten.
Das ganze ist vertrackt – alles hängt mit allem zusammen, einfache Lösungen gibt es nicht. Ja, es stimmt, möglicherweise begeben sich noch mehr Menschen auf die anstrengende und teure Reise, wenn sie nicht mehr ihr Leben riskieren müssen. Denn die Resettlement-Programme, mit denen die EU-Mitgliedstaaten Flüchtlinge aus Krisenregionen herausholen, reichen längst nicht aus. Menschen von der Reise abhalten zu wollen, ist freilich auch keine Lösung.
Erstens haben sie ein Recht auf Ausreise – jeder Mensch hat das Recht, jedes Land zu verlassen, einschließlich des eigenen, das steht schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und seitdem in vielen bindenden Menschenrechtsverträgen, auch im 4. Protokoll zur EMRK. Mit diesem Recht korrespondiert zwar keine Einreisefreiheit in ein anderes Land, diese ist bei der Ausreise auf See aber zunächst auch nicht betroffen. Und sobald Schutzberechtigte die europäische Grenze erreichen, gilt das Refoulementverbot; dieses verbietet die Zurückweisung in Verfolgung, Folter oder ähnliche schwere Gefahrensituationen und erfordert jedenfalls eine hinreichend sorgfältige Prüfung des Schutzbedürfnisses. Dies gilt auch beim Aufbringen auf Hoher See, das hat der EGMR im Fall der italienischen Pushbacks klargestellt. Die Ausreisefreiheit gilt zwar nicht schrankenlos, doch sie kann auch nicht einfach so verweigert werden.
Zweitens verschließt eine Politik, die flüchtende Menschen vor sich selbst schützen will, die Augen davor, dass ein Verbleiben in der Region häufig keine Option ist. Flüchtlinge sind dort vielfach von willkürlichen Verhaftungen, Misshandlung, Ausbeutung, Obdachlosigkeit bedroht. Gerade für Kinder sind solche Situationen katastrophal. Natürlich wäre es schön, nicht monate- oder jahrelang auf der Flucht sein zu müssen, nicht das Ersparte für Schlepper aufbrauchen zu müssen, nicht sein Leben auf See riskieren zu müssen, nah bei der Heimat bleiben zu können. Doch das ist eben meist keine Alternative. Es ist eher das Wunschdenken jener, die diese Menschen nicht bei sich aufnehmen wollen, sondern lieber andere Länder in der Zuständigkeit sehen, qua Nachbarschaft zum Beispiel. Hier regiert nicht Humanität, sondern eher das St. Florians-Prinzip: „Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus / Zünd’ and’re an!“ (ein Zitat, das ich Anna Lübbe verdanke, die es in einem bald erscheinenden Aufsatz zum Verteilungsprinzip verwendet).
Wer nicht will, dass Schlepper profitieren, muss legale Zugangswege zu schützendem Asyl schaffen – und damit überlasteten Aufnahmestaaten in Krisenregionen diejenige Solidarität leisten, die die Präambel der Flüchtlingskonvention einfordert. Das erfordert ein grundlegendes Umdenken; die soeben verabschieden Maßnahmen der EU sind hier allenfalls ein Anfang. Denn Menschen bleiben nicht in Regionen, in denen sie keine Zukunft sehen. Selbst die Berliner Mauer hat nicht alle von dem Versuch abgehalten, ihr Leben dabei zu riskieren, die DDR zu verlassen. Die Menschen werden weiter versuchen, ins schützende Europa zu gelangen, auch wenn es lebensgefährlich ist. Denn die Hoffnung stirbt zuletzt. Was würden Sie tun?
N.M.: „Die Menschen werden weiter versuchen, ins schützende Europa zu gelangen, auch wenn es lebensgefährlich ist. Denn die Hoffnung stirbt zuletzt. Was würden Sie tun?“
Der problematische Umgang mit Einwanderern und Flüchtlingen ist nicht spezifisch europäisch. Es gibt in den USA den Grenzzaun zu Mexiko und in Australien die Internierungslager. Und daran, ob die heutigen Einwanderer und Flüchtlinge anders entscheiden würden, nachdem Sie sich in einer „Wohlstandsfestung“ etabliert haben, habe ich auch meine Zweifel.
Anstatt aus der jeweiligen Interessensituation zu argumentieren („Was würden Sie tun?“), könnte man auch fragen, wie man sich unter dem Schleier des Nichtwissens („veil of ignorance“) entscheiden würde. Dieser bezeichnet in der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls den Zustand der Menschen in einer fiktiven Entscheidungssituation, in dem sie zwar über die zukünftige Gesellschaftsordnung entscheiden können, aber selbst nicht wissen, an welcher Stelle dieser Ordnung (und damit auf welcher Seite des Mittelmeeres) sie sich später befinden werden.
Warum muss Europa diese Flüchtlinge aufnehmen. Die können genau so gut in die Mongolei oder nach Israel. Dieses Land liegt sogar näher an Syrien als Europa ! Wir dürfen nicht als Retter der Welt angesehen werden, da es hier – dank der Austeritätspolitik – genug Probleme gibt. Aufnahme von Flüchtlingen ist ein Luxus, den wir uns nicht leisten können.
Interessanter Beitrag. Die juristischen Aspekte kommen bisher in der massenmedialen Diskussion kaum vor.
[…] Forderung nach einem wirklichen Seenotrettungssystem für die Bootsflüchtlinge richtig. Auf dem Verfassungsblog schreibt sie, bei der Seenotrettung handle es sich um eine völkerrechtliche Pflicht. Die […]
Eine Frage an die Autorin zum nationalen Verfassungsrecht, obwohl diese Ebene angesichts weitergehender völkerrechtlicher Verpflichtungen wohl nicht entscheidend ist: Ich habe dogmatisch noch nie verstanden, mit welcher Begründung deutsche Botschaften und Konsulate keine Asylanträge annehmen oder sich für an Art. 19 Abs. 4 GG gebunden halten – gehören sie nicht zur nach dem Grundgesetz an die Grundrechte gebundenen deutschen Staatsgewalt?
„Die Rettung aus Seenot ist eine uralte völkerrechtliche Pflicht, die in mehreren internationalen Konventionen niedergelegt ist.“
Die internationalen Konventionen kenne ich nicht. Was aber die uralte völkerrechtliche Pflicht angeht, hätte ich “intuitiv” ein Gewohnheitsrecht in der Antike (und auch für lange Zeit danach) erwartet: die schiffbrüchige Mannschaft wird in die Sklaverei verkauft, für die Passagiere wird Lösegeld gefordert und die Ladung wird übernommen.
Ist der Zivilisationsverlust gegenüber der guten alten Zeit denn wirklich so groß?
“Viele jener Menschen, die ihr Leben im derzeit tödlichsten Gewässer der Welt riskieren, haben Anspruch auf internationalen Schutz: Über 80% aller Schutzsuchenden aus Syrien und über 60% derer aus Eritrea werden als Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt.”
Wieso ist der zweite Satz ein Beleg für den ersten? Die meisten Flüchtlinge aus Syrien dürften doch auf dem Landweg (Türkei) einreisen oder sogar legal als im Voraus anerkannte Kontingentsflüchtlinge. Machen die Syrer und Eritreer allein wirklich den Großteil der Bootsflüchtlinge aus? Relevant wäre doch die Anerkennungsquote unter allen Bootsflüchtlingen. (Leider kann ich zu diesen Fragen im verlinkten Asylbericht nichts finden.)
Laut Wikipedia (Tabelle in https://de.wikipedia.org/wiki/Illegale_Einwanderung_%C3%BCber_das_Mittelmeer_in_die_EU) sind rund 45% der in Italien ankommenden Bootsflüchtlinge aus Syrien oder Eritrea, das sind mehr als ich erwartet hätte, aber nicht die Mehrheit.
@Philipp:
Das Grundgesetz gilt nur auf dem Staatsgebiet der BRD, dazu gehören Botschaften nicht. Ich fände die Einführung eines (EU-)Botschaftsasyl auch sehr sinnvoll und moralisch fast zwingend (die bedürftigsten Flüchtlinge können schließlich nicht mehrere Jahresgehälter für einen Schlepper zahlen), aber eine rechtliche Verpflichtung dazu sehe ich nicht.
Vielen Dank für diesen Artikel!
“..alles hängt mit allem zusammen,..”ist richtig. Die Voraussetzungen für diese Zusammenhänge werden von der Politik bewusst geschaffen. Afrika soll Ressourcengeber und Müllhaufen der EU bleiben. Dass dabei Menschen massenweise ihre Lebensgrundlage und Perspektive verlieren, flüchten und sterben ist ein Kollateralschaden der u. A. EU- Handelspolitik
@ Maria Anna Dewes
Die Beschwörung von Zivilisationsverlust oder eines Versagens bei der Wahrnehmung postkolonialer Verantwortung durch Europa („Afrika soll … bleiben.“) verhilft mir nicht zu zusätzlicher politischer oder rechtlicher Erkenntnis.
“..alles hängt mit allem zusammen,..” führt bei mir auch nicht zu neuen Einsichten. Die Feststellung ist ebenso zutreffend wie nicht weiterführend. Im Übrigen ist Afrika nicht nur Ressourcengeber der EU, sondern auch der USA und Chinas. Und wenn wegen der Müllhaufen einige Gegenden Afrikas Vorhöfe der Hölle sind, dann fällt das 1. und 2. und 3. in die Verantwortung der einheimischen Eliten und dann erst der Staaten, aus denen der Müll kommt. Alles andere wäre Postkolonialismus. Im Übrigen kann ich mit dem platten Pragmatismus Chinas mehr anfangen, als mit den Sonntagsreden aus Europa. Es gibt m.E. keine Abkürzung in die Moderne oder Post-Moderne und schon gar nicht führt eine Abkürzung für diesen Kontinent über das “Einwanderungsgebiet” Europa.