26 April 2014

Geschenk von unschätzbarem Wert: Nachlass von Francis Mann an der HU

Ein überraschendes Geschenk von hohem Wert wurde der Humboldt-Universität (und damit der deutschen Rechtswissenschaft) im vergangenen Wintersemester zuteil. Wie Gerhard Dannemann vom Großbritannien-Zentrum der HU und Dekan Christian Waldhoff im gerade erschienenen “Semesterblick” der Juristischen Fakultät berichten, haben die Nachfahren des 1991 verstorbenen britischen Juristen Francis Mann (der unlängst erst auf dem Verfassungsblog vorgestellt wurde) der HU den Nachlass des bedeutenden Völkerrechtlers übergeben.

Mann, 1907 als Friedrich Alexander Mann im pfälzischen Frankenthal geboren, hatte 1930 in Berlin das Erste Staatsexamen abgelegt, war Assistent an der Juristischen Fakultät und wurde 1931 bei dem Zivilrechtler Martin Wolff  promoviert. Unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen ging er 1933 ins Exil nach London.

Erfreulich ist, dass die Familie Francis Manns der Humboldt-Universität neben der Schenkung des Nachlasses selbst auch großzügige finanzielle Mittel zur Erschließung der Dokumente überlassen hat. Auf dieser Grundlage konnten wissenschaftliche Hilfskräfte im Universitätsarchiv bereits mit der Erschließung der umfangreichen Korrespondenz beginnen.

Der Dekan der Juristischen Fakultät erhofft sich von darauf aufbauenden wissenschaftsbiographischen Arbeiten offenbar auch pädagogischen Nutzen:

Der Briefnachlass, der einige tausend Briefe an Fachkollegen, Wissenschaftler und andere Personen mit Schwerpunkt in Großbritannien und Deutschland, aber auch weltweit, in rund 30 Archivkisten umfasst, bezeugt, dass Leistungen, wie sie Francis Mann in zwei Rechtsordnungen erbracht hat, neben Begabung und Fleiß auch einen peniblen Ordnungssinn voraussetzen: Kopien der eigenen Briefe – seien sie vorausgegangen, seien es Antwortschreiben – sind jeweils säuberlich dem thematisch und alphabetisch geordneten Konvolut der empfangenen Korrespondenz beigefügt.


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