This article belongs to the debate » Choice Architecture in Democracies
15 December 2014

Gibt es eine Ethik des Nudging?

Nudging ist angesagt. Nudging meint, jemandem in seinem eigenen Interesse einen kleinen Schubs zu geben. Die theoretischen Grundlagen liefern die Behavioral Economics: Ökonomen haben beobachtet, dass Menschen im Alltag oft nicht den Modellen der Rational Choice folgen (ich wundere mich immer, mit welchem Erstaunen und missionarischen Eifer diese Einsicht präsentiert wird – vielleicht sollten Ökonomen auch mal andere Bücher lesen, das Alte Testament etwa oder Dostojewski). Die Rationalitätsanomalien des Menschen solle man sich zu Nutzen machen, um Menschen zu ihrem eigenen Glück zu bewegen. Wohlgemerkt bewegen, nicht zwingen. Die Anhänger des Nudging propagieren einen „libertären Paternalismus“. Die Rahmenbedingungen der Entscheidungsfindung nehmen Einfluss auf die getroffene Wahl. Also müsse man die „Entscheidungsarchitekturen“ so zuschneiden, dass Menschen trotz ihrer Verhaltensschwächen die „richtige“ Wahl treffen. Nudging will menschliches Verhaltens also im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen manipulieren. An die Stelle von staatlichen Verboten und Geboten tritt die bewusste Gestaltung der „Entscheidungsarchitektur“. Die Rahmenbedingungen des Entscheiders sollen so geformt werden, dass er zum „richtigen“ Verhalten gelenkt wird – bei vorgeblich voller Wahrung seiner Wahlfreiheit.

Was als theoretisches Konzept begann (siehe etwa Cass Sunstein/Richard H. Thaler, Liberarian Paternalism Is Not an Oxymoron, in: University of Chicago Law Review 54 (2002), 1153 ff.; später dies. Nudge, 2008), ist inzwischen längst politische Praxis geworden. Zu verlockend scheinen die Versprechungen des Nudging. Präsident Obama hat einen der Erfinder, Cass Sunstein, 2009 zum Chef des „White House Office of Information and Regulatory Affairs“ gemacht. Die Regierung Cameron arbeitet gezielt mit Techniken des Nudging. Unlängst hat auch das Bundeskanzleramt drei Referentenstellen für Verhaltensforschung geschaffen, um sich die Einsichten der Verhaltensökonomik zu Eigen zu machen. Da wollen die Fachressorts nicht nachstehen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz präsentierte letzte Woche einen neuen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen – im Rahmen einer Veranstaltung zum Nudging. Cass Sunstein referierte und parlierte mit Bundesjustizminister Heiko Maas, der viel Sympathie für den Ansatz erkennen ließ. Lucia Reisch, Vorsitzende des Beirats, gab sich als überzeugte Anhängerin zu erkennen.

Dass sich die Politik für Nudging interessiert, kann kaum verwundern. Viele Einsichten der Behavioral Economics sind plausibel und das Nudging verspricht eine höchst effektive Verhaltenssteuerung, ohne Widerstände zu provozieren. Ein Traum für Regierungen. Und was könnte man dagegen einwenden, wenn denn die „richtigen Ziele verfolgt werden“, fragte Sunstein sein Auditorium in Berlin. Wer habe ernsthaft etwas gegen ein gesünderes und längeres Leben, gegen eine kluge Zusammensetzung des Portfolios für die Altersvorsorge, gegen unnötige Zinszahlungen, gegen umweltbewusstes, ressourcenschonendes Verhalten einzuwenden? Niemand natürlich. Nudging ermögliche doch, unseren wahren Willen zu verwirklichen. So regte sich auf Veranstaltung des BMJV kein grundsätzlicher Widerstand. Fachfragen der Verhaltensökonomik prägten die Debatte.

Heiko Maas gab immerhin zu bedenken, dass die Bevölkerung in Deutschland skeptisch sein könnte, weil man staatliche Bevormundung nicht schätze. Die Aussage des Ministers überrascht ein wenig. Denn paternalistische Interventionen haben in Deutschland, im Gegensatz zu den USA, eine lange Tradition und sind im Grundsatz wohlgelitten. Deutschland war seit Bismarck in vielerlei Hinsicht Vorreiter bei der Ausbildung des modernen, interventionistischen Wohlfahrtsstaates. Zudem spielt libertäres Denken in Deutschland, wiederum im Gegensatz zu den USA, kaum eine Rolle – weder in der politischen Theoriebildung noch in der politischen Praxis. „Nudging“ gewann zunächst einmal aber gerade aus der politischen und theoretischen Lagerbildung in den USA seine Attraktivität. Sunstein und Thaler preisen den „libertären Paternalismus“ als Möglichkeit, in einem kulturell und mental zutiefst gespaltenen Land Regierungshandeln im Konsens zu ermöglichen. Die Politik in Deutschland kennt solche Probleme nicht. Für einen „dritten Weg“ besteht kein praktischer Bedarf. In der Bevölkerung herrscht weitgehend Einigkeit, dass der Staat Vorsorge, moderate Umverteilung und soziale Sicherheit zu organisieren habe. Selbst die FDP hat als neoliberales Schreckgespenst ausgedient. Unser politischer Raum wird nicht durch ideologische Kontroversen geprägt, sondern vom Konsens, dass Politik die pragmatische Aufgabe hat, relativ kleinteilige Antworten auf händelbare gesellschaftliche Probleme zu finden. So gesehen kann dann aber auch das neue Interesse an der Verhaltensökonomik in Deutschland kaum verwundern. Sie bietet kluge technokratische Lösungen für alltägliche Herausforderungen. Sie verspricht, dass Politiker ganz ideologiefrei die Welt besser und sicherer machen können, also das, was die Bevölkerung in Deutschland von der Politik erwartet und diese zu leisten bereit ist. Das erklärt das entspannte Verhältnis zum Nudging, das auf der Veranstaltung des BMJV sichtbar wurde.

Wer sich für normative politische Theorie interessiert, dürfte sich freilich nicht damit zufrieden geben, dass Nudging ins politische Klima passt. Denn Sunstein postuliert mehr als eine effektive Regierungstechnik. Er propagiert eine „Ethik des Nudging“. Sunstein sieht die Grundlagen dieser Ethik in den Normativen der Wohlfahrt (Mill, Hayek), der Autonomie des Individuums (Kant), der menschlichen Würde und der demokratischen Selbstregierung. Nudging ist für ihn keine Frage des Könnens, sondern des Sollens.

Und da beginnt das Problem. Welches Verständnis von Autonomie wird hier eigentlich auf welcher Ebene der Theorie verwendet? Moderne demokratische Verfassungsstaaten sind vom Leitbild des normativen Individualismus bestimmt: Der Einzelne ist frei, seinen Neigungen und Interessen zu folgen. Staatliche Behinderungen dieser Freiheit müssen sich rechtfertigen. Eine solche Rechtfertigung gelingt relativ unproblematisch nach dem „no harm“-Prinzip: Die eigene Freiheitsausübung darf Rechte Dritter nicht verletzten. Staatlicher Paternalismus, der Schutz eines Dritten vor sich selbst, lässt sich hingegen aus Sicht des normativen Individualismus nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen begründen. Welche Voraussetzungen genau zu fordern sind und welche Formen des Paternalismus legitimierbar sind, darum dreht sich eine veritable Debatte in der politischen Philosophie (zum Einstieg etwa: Michael Anderheiden u.a. (Hrsg.) Paternalismus und Recht, 2006). Für John Stuart Mill, den Ahnvater des Paternalismusdiskures, war klar, dass Kinder und Geisteskranke vor sich selbst geschützt werden müssen. Gegenüber dem vernunftbegabten Normalbürger hingegen sollten allenfalls retardierende Interventionen gestattet werden, um Informationsmängel auszugleichen. Genau an dieser Stelle setzen Sunstein/Thaler an: Wir handelten eben oft nicht vernünftig, sondern im Grunde wie Kleinkinder.

Die Beobachtung ist in den Kategorien der Verhaltensökonomik formuliert wohl richtig. Doch genügt sie, um die Grundannahmen des normativen Individualismus auszuhebeln? Ist es aus Sicht einer normativen politischen Theorie sinnvoll, unter Rückgriff auf die Einsichten der Behavioural Economics die Interventionsgründe für den Staat unbegrenzt auszuweiten? Sollte die normative politische Theorie nicht von einer – kontrafaktischen –Freiheitskonzeption ausgehen, in der „normales“ Verhalten nicht als korrekturbedürftige Devianz erfasst wird? Der normative Anspruch solcher „Freiheit“ lässt sich nicht empirisch in Frage stellen, weder durch Einsichten der Hirnforschung noch der Verhaltensökonomik. Staatliches Nudging will menschliches Verhalten steuern – und muss sich als paternalistische Intervention den besonders hohen Rechtfertigungsanforderungen stellen, die dann bestehen, wenn es nicht um den Schutz Dritter, sondern des Einzelnen vor sich selbst geht.

Wenn ich Cass Sunstein richtig verstehe, stellt er selbst auch gar nicht in Frage, dass ein Nudge sich rechtfertigen muss. Er meint nur, dass die Rechtfertigung unproblematisch gelingt, wenn die paternalistische Intervention libertär ausgestaltet ist, also die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gewahrt bleibt. Eine Schulmensa etwa soll weiterhin Obst und Schokoriegel anbieten, aber durch die Positionierung der Waren die Schüler dazu bewegen, mehr Obst zu essen. Genau an dieser Stelle wechselt Sunstein den zugrundeliegenden Freiheitsbegriff aus. Nudging rechtfertigt er, indem er menschliche Rationalitätsanomalien empirisch beschreibt. Doch die Intervention sei ganz harmlos, weil der Einzelne sich ja weiterhin frei entscheiden könne. Stimmt das? Was meint eigentlich Wahlmöglichkeit, wenn durch die Choice Architecture die Entscheidung bewusst geprägt wird? Sprechen nicht gerade die Einsichten der Behavioural Economics dagegen, das Nudging zu verharmlosen und zu verniedlichen? Geht es bei Nudging nicht auch um die Maximierung des gouvernementalen Zugriffs auf die Lebensformen der Bürger? Um knallharte Biopolitik im Sinne Foucaults? Um subtile Manipulationen zum Zwecke der Selbstoptimierung? Gegenüber staatlichen Befehlen und Verboten haben Demokratie und Rechtsstaat eine Fülle an Vorkehrungen zur Sicherung der Freiheit der Bürger ausgebildet. Für das Nudging hingegen fehlen bislang vergleichbare Instrumente.

Dass solche Fragen und Probleme letzte Woche ausgerechnet im „Verfassungsministerium“ nicht thematisiert wurden, überraschte mich ein wenig. Vom 12.-14. Januar 2015 kommt Sunstein wieder nach Berlin. Diesmal zu einer Konferenz des Verfassungsblogs. Dort dürfte es kontroverser zugehen. Hoffentlich!


10 Comments

  1. johnl Mon 15 Dec 2014 at 10:10 - Reply

    “Ökonomen haben beobachtet, dass Menschen im Alltag oft nicht den Modellen der Rational Choice folgen (ich wundere mich immer, mit welchem Erstaunen und missionarischen Eifer diese Einsicht präsentiert wird – vielleicht sollten Ökonomen auch mal andere Bücher lesen, das Alte Testament etwa oder Dostojewski).”

    Die Einsicht besteht nicht darin, dass sich Menschen oft anders verhalten, sondern dass ihr Verhalten auch unter Behavioral-Gesichtspunkten modellierbar ist. Das ist ein Unterschied. Natürlich beobachten auch Ökonomen schon immer abweichendes Verhalten.

  2. BK Mon 15 Dec 2014 at 15:53 - Reply

    Ging es Thaler/Sunstein nicht primär darum, dass jede Form von “choice architecture” (also auch die aus den Prä-Nudge-Ära) nicht neutral ist, sondern, z. B. mit der Wahl eines “default setting”, bereits eine Präferenz benennt und damit faktisch häufig eine Vorentscheidung trifft? Darüber aufzuklären und diesen weniger beachteten Aspekt stärker in den Fokus zu rücken, schien mir ihr Hauptanliegen zu sein. Wenn ich also ein Ziel erreichen möchte und dazu eine gesetzliche Regelung treffe, dann sollte ich grundsätzlich derjenigen Formulierung dieser Regelung den Vorzug geben, die der Zielerreichung am besten dient. Bei dieser Prognoseentscheindung kann mir die Verhaltensökonomie helfen. Dieser Gedanke lässt sich auf “weichere” Steuerungsmethoden unschwer übertragen. Aber auch insofern befreit das Nudging nicht von der Rechtsbindung der Verwaltung. Vielmehr wird mit der “choice architecture” eine weitere Ebene eingeführt, auf der die Entscheidung für ein bestimmtes Modell bewusst getroffen werden soll, insoweit aber dann auch der Rechtfertigung bedarf.
    Ein prominentes Beispiel für eine jedenfalls verhaltensökonomisch nicht gelungene Regelung liefert übrigens die Diskussion um die sog. Entscheidungslösung und die sog. Widerspruchslösung im Kontext der 2012er Novelle des Transplantationsgesetzes – unter Hinweis auf die (nicht nur) ethischen Grenzen des Nudging.

  3. Valerie Lux Wed 17 Dec 2014 at 20:57 - Reply

    Lieber Hans Michael Heining,

    dieser stilistisch prägnante und gut formulierte Essay regt mich zum Nachdenken an.
    Ich bin eigentlich recht froh, wenn ich nicht den verhaltensökonomischen Überlegungen des freien Marktes ausgeliefert bin, der meine Umgebung zu großen Teilen gestaltet. Wenn dagegen der Staat mit Nudging eingreift und bei der Angebotsfülle mich auf den die richtigen Weg stupst, so herrscht doch ein Gleichgewicht der Mächte: Staat und Wirtschaft ringen beide in entgegengesetzen Richtungen um die Entscheidung des Menschen. Meine Umgebung ist nicht NUR von staatlichen Paternalismus und nicht NUR vom freien Kapitalismus geprägt. Eine ausgewogene Balance zwischen beiden existiert. Ob der Mensch eher Konsumentin oder Bürgerin sein möchte, bleibt ihr überlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Valerie Lux
    (theorieleben.de)

  4. mister-ede Wed 17 Dec 2014 at 23:13 - Reply

    Ich kenne zwar den Begriff “Nudging” nicht, aber die Thematik beschäftigt mich recht intensiv, weil z.B. steuerliche Anreizsetzungen es erlauben, Selbstbestimmung umzusetzen und dabei die negativen oder positiven Externalitäten des Handelns auszugleichen.
    Gerade zur Steuerung der Wirtschaft ist dies aus meiner Sicht ein sinnvolles Mittel: http://www.mister-ede.de/politik/update-soziale-marktwirtschaft/1766

  5. Peter Camenzind Thu 18 Dec 2014 at 00:04 - Reply

    Woher kann man denn hinreichend wissen, dass das, was der Staat will, stets das Richtige ist.
    Oftmals ist es doch nur das, was sich in einem kontroversen Meinungsbildungsprozess als eventuell lediglich vorübergehend meinungsbeherrschend herauskristalisiert, ohne Gewehr, auf vollkommene (ethische o.ä.) Richtigkeit.
    Eventuell kann doch u.U. sogar in der scheinbaren Irrationalität von einzelnen Menschen eine größere (ethische o.ä.) Rationalität liegen, als im vermeindlich rationalen Staatshandeln.

  6. […] Mehr zum Stöbern im Thema finden Sie hier. […]

  7. Ben Nakajima-Claverie Wed 7 Jan 2015 at 07:28 - Reply

    Vielen Dank für diese interessante Einleitung in der Materie. Mir fehlt in der Debatte die Kombination aus den Kommentaren von BK und Herr Camenzind:
    – jede Form der Choice Architecture ist nicht neutral (ich nudge immer sobald ich eine Frage stelle oder eine Wahl gebe)
    – wie kann man dem Staat vertrauen stets das Richtige zu tun?

    Vor diesem Hintergrund scheint es doch wichtiger demokratische Prozesse zur Begutachtung, Bewertung und Besprechung der real angewandten choice Architektur (sowohl bei den staatlichen als auch bei den nicht staatlichen Akteure) zu entwickeln. So wie eine Debatte welchen grad an Nudging in welchen Richtungen angemessen, wünschenswert oder unzulässig ist zu führen.

    ich freue mich schon die nächsten Beiträge in dieser Reihe zu lesen!

  8. Nudging | Der MWonline-Blog Thu 5 Feb 2015 at 15:26 - Reply

    […] Interessanter Beitrag zum Nudging: Hans-Michael Heinig: Gibt es eine Ethik des Nudging? […]

  9. Andreas Mon 16 Mar 2015 at 08:20 - Reply

    Um mal ein wenig rumzupöbeln: schon witzig, dass ausgerechnet die Regierung jener Kanzlerin Nudging einführt, die ihre Macht ausschließlich den Rationalitätsanomalien der Wähler zu verdanken hat.

  10. […] Das Prinzip wird wohl auch praktisch erprobt. So berichteten die Zeitungen in den letzten Tagen davon, dass nicht nur amerikanische (Obama) und englische (Cameron) Politiker es  angewendet haben, sondern auch die Groko-Vertreter von Merkel bis Maas hierzulande es einsetzen wollen. Separat abzuwägen wäre die inhaltliche, ethische Frage, warum man glaubt, dass der Staat besser als der Einzelne weiß, was für diesen gut ist? Dazu ausführlich der Verfassungsblog. […]

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.