31 August 2009

Glücksspielmonopol: Oops, we did it again…

Die staatlichen Lotterieanbieter können es nicht lassen. Das LG Stuttgart hat die Lotterielose “Blackjack” und “SevenEleven” des staatlichen Glücksspielanbieters in Baden-Württemberg als wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag bezeichnet: Sie seien so gestaltet, dass sie

die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen,

zitiert Dr. Bahr aus der Entscheidung (Az.: 17 O 190/09).

Sie dürfen das nicht, darin sind sich ausnahmsweise BVerfG und EuGH einig: Sie dürfen nicht einerseits allen privaten Betreibern bei Strafe verbieten, was sie selber nach allen Regeln der Werbung den Leuten schmackhaft machen – spielt, Leute, spielt, zockt euch die Seele aus dem Leib, ist zwar gefährlich und kann süchtig machen, aber (knuff, zwinker), wir verstehen uns schon, nicht wahr? Ohne die Lottomittel hätten die Kommunal- und Landespolitiker nur noch einen Bruchteil so viel Macht. Und die macht erst recht süchtig.

Mehr zu dem Problem hier.


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