Glücksspielmonopol: Oops, we did it again…
Die staatlichen Lotterieanbieter können es nicht lassen. Das LG Stuttgart hat die Lotterielose “Blackjack” und “SevenEleven” des staatlichen Glücksspielanbieters in Baden-Württemberg als wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag bezeichnet: Sie seien so gestaltet, dass sie
die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen,
zitiert Dr. Bahr aus der Entscheidung (Az.: 17 O 190/09).
Sie dürfen das nicht, darin sind sich ausnahmsweise BVerfG und EuGH einig: Sie dürfen nicht einerseits allen privaten Betreibern bei Strafe verbieten, was sie selber nach allen Regeln der Werbung den Leuten schmackhaft machen – spielt, Leute, spielt, zockt euch die Seele aus dem Leib, ist zwar gefährlich und kann süchtig machen, aber (knuff, zwinker), wir verstehen uns schon, nicht wahr? Ohne die Lottomittel hätten die Kommunal- und Landespolitiker nur noch einen Bruchteil so viel Macht. Und die macht erst recht süchtig.
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