28 August 2013

“Der Guardian wirkt nicht eingeschüchtert”: Über die Pressefreiheit in Großbritannien

Hier in Deutschland waren viele sehr schockiert über die Nachricht letzte Woche, dass die britische Regierung den Guardian unter Druck gesetzt hat, die Festplatten mit den Snowden-Daten zu zerstören. Das sah nach einem unverhohlenen Angriff auf die Pressefreiheit aus, vielleicht sogar mehr noch als die Festnahme von David Miranda. Einige Kommentatoren verglichen den Fall sogar mit der deutschen Spiegel-Affäre in den 60er Jahren. Gibt es Anlass, sich über den Zustand der Pressefreiheit im Vereinigten Königreich Sorgen zu machen?

Nun, in Großbritannien gab es ebenfalls viel Sorge bei Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern etc.. Aber das war mehr über den Miranda-Fall. Die Aktion gegen den Guardian wurde lange nicht so ernst genommen. Sie wirkte irgendwie sinnlos. Die Informationen auf den zerstörten Festplatten hatte der Guardian längst anderswo gelagert, und die ganze Sache hat den Guardian an überhaupt nichts gehindert. Das war eine Macho-Geste, offenkundig als Einschüchterung gedacht, geradezu lächerlich.

Ja, eben! Die Regierung versucht, eine kritische Zeitung auf so dreiste Weise unter dem dünnen Vorwand der nationalen Sicherheit einzuschüchtern – ist es nicht genau das, wovor die Pressefreiheit die Journalisten schützen soll?

Es ist ziemlich schwierig zu sagen, was vorgefallen ist, weil wir nur den Bericht des Guardian-Chefredakteurs haben, und der ist kein Jurist. Aber soweit wir sehen hat die Zerstörung der Festplatten auf freiwilliger Basis stattgefunden, wenn auch unter der Drohung rechtlicher Schritte. Ich denke, die Festplatten ohne Einwilligung zu zerstören, hätte einer richterlichen Anordnung bedurft. Kennen Sie den Spycatcher-Fall?

Ich fürchte, nein.

Das war unter der Thatcher-Regierung. Da gab es einen MI5-Agenten namens Peter Wright. Der wollte ein Buch namens “Spycatcher” veröffentlichen, das eine Reihe illegaler Aktivitäten der Geheimdienste enthüllte. Die Thatcher-Regierung ließ eine gerichtliche Verfügung wegen Bruchs der Vertraulichkeit ergehen, um ihn an der Veröffentlichung zu hindern. Die wurde am Ende vom obersten Gericht zurückgewiesen, aber erst als es schon ziemlich in aller Welt veröffentlicht war, einschließlich der Vereinigten Staaten. Es wurde gesagt, dass jede vertrauliche Information jetzt seine Geheimnisqualität verloren habe und es daher zwecklos sei, die Verfügung aufrecht zu erhalten. Aber ich denke, das wäre die Befugnis gewesen, von der man Gebrauch gemacht hätte. Und sie verlangt eine richterliche Verfügung, und das Gericht muss dabei Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention beachten, soweit nicht ein eindeutiges Gesetz etwas anderes erzwingt.

In Deutschland has das Bundesverfassungsgericht die Spiegel-Affäre 1961 als Gelegenheit genommen, ein Verständnis der Pressefreiheit zu begründen, das den Staat verantwortlich macht, die Pressefreiheit im Interesse seiner eigenen freiheitlichen und demokratischen Werte zu schützen. Gibt es dazu ein Äquivalent im britischen Verfassungsrecht?

Der Human Rights Act macht Art. 10 EMRK auf nationaler Ebene anwendbar. So wird also heutzutage die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Es gibt spezielle Gesetze, aber das ist das überwölbende Prinzip. Die nationalen Gerichte streben mindestens das gleiche Schutzniveau an, das Straßburg fordert, indem sie die Rechtsprechung des EGMR ziemlich genau studieren. Es gibt auch im Common Law einen Schutz der Meinungsfreiheit, der darauf hinausläuft, das ein Gesetz nicht so interpretiert werden kann, dass es die Meinungsfreiheit verletzt, außer das ist die einzig mögliche Interpretation. Allgemeine oder zweideutige Aussagen reichen also nicht. Das ist der stärkste Schutz, den man kriegen kann im Vereinigten Königreich, angesichts der Tatsache, dass wir keine Verfassungsnormen haben.

Das Fehlen einer geschriebenen Verfassung schlägt sich somit im Schutzniveau der Menschenrechte nieder?

Es gibt einen grundlegenden Unterschied zur Verfasstheit Deutschlands. In Deutschland steht die Verfassung ganz oben, und das schließt natürlich die Meinungs- und Pressefreiheit ein. In Großbritannien steht das Parlament ganz oben und kann sich jedenfalls im Prinzip über jedes Menschenrecht hinwegsetzen, solange es sich bei der Gesetzgebung einer hinreichend klaren Sprache bedient. Es gibt also keinen starken Menschenrechtsschutz wie in Deutschland oder in den USA unter der Bill of Rights. Aber ich würde sagen, dass die Meinungsfreiheit eine der stärker geschützten Rechte im Vereinigten Königreich ist, in mancher Hinsicht sogar stärker als in Deutschland.

In welcher?

Nehmen Sie den Axel-Springer-Fall, entschieden von der Großen Kammer des EGMR. Dieser Fall war sehr überraschend für englische Leser. Es ging um eine Zeitung, die über die Verhaftung eines bekannten Schauspielers wegen Drogenbesitz auf dem Münchner Oktoberfest berichtet und eine gerichtliche Verfügung bekommen hatte auf der Basis, dass der Bericht in die Privatsphäre eingreift und kein wirkliches öffentliches Interesse daran besteht. Im Vereinigten Königreich hätte es einen Aufschrei gegeben, wenn das passiert wäre, denn man hätte selbstverständlich angenommen, dass die Presse frei berichten kann über die Arbeit des Strafgerichtssystems, sofern sie nicht zu einer Vorverurteilung beiträgt und das Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtigt. In diesem Fall ging es aber um die Privatsphäre. Ein britischer Richter hätte keine Verfügung erlassen, weil er gefunden hätte, dass das die Pressefreiheit verletzen würde.

Man könnte meinen, dass aus dieser Sicht die Pressefreiheit die Presse eher vor den Mitbürgern schützt als vor der Regierung.

Nein, sie schützt vor beidem. Die Regierung müsste jeden Eingriff in die Pressefreiheit rechtfertigen, erstens müsste sie zeigen, dass der Eingriff klar erlaubt ist durch Gesetz oder Common Law, zweitens müsste sie beweisen, dass sie es ein legitimes Ziel in einer demokratischen Gesellschaft gab (eins der Ziele in Art. 10 Abs. 2 EMRK), und drittens müsste er den Verhältnismäßigkeitstest bestehen, und das prüfen die Gerichte sehr genau. Wenn die Regierung einfach versuchen würde, eine ihr unangenehme Geschichte zu unterdrücken, dann wäre das sicherlich kein legitimes Ziel. In diesem Fall scheint mir zumindest ein Teil des Materials, das der Guardian veröffentlicht, vom Official Secrets Act betroffen sein dürfte. Wenn das so ist, dann gäbe es die rechtliche Befugnis, gegen den Guardian vorzugehen.

Aber die ganze Sache sieht nicht so aus, als gehe es eigentlich um den Schutz nationaler Geheimnisse, sondern eher darum, kritische Journalisten einzuschüchtern und unter Druck zu setzen, oder nicht? Ich verstehe nicht, warum das die Briten nicht ernst nehmen sollten.

Naja, es ist schon ungewöhnlich. Ich habe bisher noch nie gehört, dass so etwas vorgefallen ist. Ich denke, ein Teil davon ist, dass der Guardian selbst es so dargestellt hat, dass die britische Regierung sich selbst zu Deppen macht. Es ist eine finstere Geschichte, aber es ist auch eine peinliche Geschichte. Es lässt die Regierung blöd aussehen. Viele meinen, dass der Guardian in die Zerstörung der Festplatten nur deshalb freiwillig eingewilligt hat, weil es sich auf die Berichterstattung nicht ausgewirkt hat. Es hat sie nicht daran gehindert, die Story zu bringen. Der Guardian wirkt nicht eingeschüchtert, oder? Vielleicht sind die Leute deshalb nicht so besorgt, wie man erwarten würde.

Enthüllt die unterschiedliche Wahrnehmung des Guardian-Falls auch etwas über die unterschiedlichen Verfassungskulturen im Vereinigten Königreich und anderswo?

Die Pressefreiheit ist unter anderem auch deshalb eins der stärker geschützten Rechte, weil die Presse eine sehr dominante Kraft ist im Vereinigten Königreich, viel mehr als in den Vereinigten Staaten, wo die Printmedien mehr an Terrain an die neuen Medien verlieren. Hierzulande hat die Regierung immer noch sehr viel Angst vor der Zeitungsbranche und der Macht der Presse. Bis zu einem gewissen Grad kann die Presse also für sich selbst sorgen, was die Pressefreiheit betrifft. Aber ich glaube schon, dass wenn die Regierung sagt, ein Grundrechtseingriff ist notwendig für die Sicherheit und für Zwecke des Antiterrorismus, dass ist das ein Bereich, in dem die Gerichte, wie auch in den USA, bisher dazu neigen, der Exekutive eine ganze Menge Spielraum einzuräumen.

Die Regierung versucht gerade, eine Regulierung der Presse durchzusetzen, oder nicht?

Ja, und ich glaube, das ist ein gutes Beispiel für die atemberaubende Macht der traditionellen Presse. Wir hatten den Levinson-Report, und die Meinungsumfragen zeigten eine solide und stabile öffentliche Unterstützung, dessen Empfehlungen umzusetzen. Alle drei Parteien unterstützen das. Aber es passiert nicht, im Moment jedenfalls, weil die Presse es geschafft hat, die Regierung vom Handeln abzuschrecken. Niemand weiß, was herauskommt, aber die Presse hat wieder einmal ihre enorme Macht in diesem Land gezeigt, dass sie es mit der Regierung, den Parteien und der soliden öffentlichen Meinung aufnehmen kann.

Fragen und Übersetzung aus dem Englischen von Maximilian Steinbeis


3 Comments

  1. Arne Rathjen, Rechtsanwalt Wed 28 Aug 2013 at 21:48 - Reply

    Die Pressefreiheit ist in Großbritannien über Jahrhunderte gewachsen, und in Deutschland wurde sie per Genehmigungsschreiben der alliierten Militärgouverneure quasi erlassen – wie auch die “Vierte Gewalt” ihre Drucklizenzen von der Militärverwaltung erhalten hat.

    De facto dürfte der Rechtsschutz in Großbritannien weiter reichen als gerade in Deutschland, wo man bis heute mit ( vor-) mittelalterlichen Strukturen kollidiert.

    NUN: die erstaunliche Unprofessionalität, welche bei der Festplattenzerstörung zutage trat, ist etwas auffällig. Sollte da etwas so aussehen als ob….so ganz neu ist die Tatsache flächendeckender Überwachung auch nicht. So dass die eigentliche Problematik perspektivisch verschwimmt, nämlich der komplette Wegfall des Schutzgegenstands, also etwa des Fernmeldegeheimnisses, oder des Datenschutzes, durch eine entfesselte technische Entwicklung, welche das Internet zu einer Form des globalen Fernsehens gemacht hat, in dem jeder lang und breit sich selbst präsentieren kann wie im offenen Kanal….freiwillig oder unfreiwillig.

    Das Fernmeldegeheimnis ist bereits dann verschwunden, wenn in jdem Fall bekannt ist, wer überhaupt mit wem telefoniert hat, nicht erst beim Aufzeichnen des gesamten Telefonverkehrs und späterer Auswertung.

    Der Substanzlosigkeit des Schutzgegenstands steht dann das sog. Grundrecht auf Sicherheit gegenüber. In diesem Kontext kann niemand sagen, ob etwa die vom BND erhobenen Daten an die NSA oder aber Mubarak oder Assad weiter gegeben werden.

  2. Christian Schmidt Thu 29 Aug 2013 at 12:31 - Reply

    Im übrigen kann man davon ausgehen das Teile der Regierung (LibDems) und Teile der Verwaltung eher auf Seite des Guardians stehen. Man braucht nicht viel Fanatsie sich vorzustellen dass die Aktion gegen den Guardian so ein Kompromiss innerhalb der Regierung waren der die eine Hälfte zufrieden stellt weil man zeigt das man was gegen den Terrorismus tut und die andere Seite weil man halt de-facto nichts gegen die Pressefreiheit macht.

    Wie schon gesagt, der Guardian ist ja nun nicht gerade eingeschüchtert, und auch ziemlich sicher im Fall Miranda sicher vor Gericht recht zu bekommen.

  3. Luat Bui Sun 6 Oct 2013 at 18:08 - Reply

    Ihr seit dumm ich denke das alles nicht war ist

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