Corona Constitutional #43: Hat jemand Stammbaumforschung gesagt?
Während vor vier Wochen die gewaltsamen Krawalle in Stuttgart für mediale Aufregung gesorgt haben, ist es jetzt deren Aufklärung. Hinter dem Stichwort „Stammbaumforschung” verbergen sich bundesweite Recherchen bei Standesämtern, die die Stuttgarter Polizei anstellt, um einen etwaigen Migrationshintergrund der Tatverdächtigen feststellen zu können.
Was das für die aktuelle Debatte um möglicherweise rassistische Strukturen in den Behörden aussagt und was für gute Polizeiarbeit wichtig ist, bespricht Charlotte Heppner im heutigen Podcast mit TOBIAS SINGELNSTEIN.
Die 25 Tatverdächtigen der Stuttgarter Krawallnacht sind zwischen 14 und 33, von ihnen fallen 16 unter das Jugendstrafrecht! 12 haben die deutche Staatsangehörigkeit, 4 sind Ausländer und 9 Flüchtlinge mit unterschiedlichem Status. Bei über der Hälfte greift also § 43 JGG. Und bei 13 ist der “Migrationshintergrund” offensichtlich. Und bei dem Rest soll sich die Polizei nicht für gesellschaftliches Umfeld und familiären Hintergrund interessieren dürfen? Schon aus Präventionsgründen ist es relevant, ob der/die “Deutsche”, auch wenn er/sie “erwachsen” (also über 21) ist, aus einer Stuttgarter Managerdynastie stammt und ein Fall von “Luxusverwahrlosung” vorliegt oder in einer “Parallelgesellschaft” lebt, worüber etwa die Herkunft der Eltern Auskunft geben kann. Und das soll diskriminierend sein?