24 March 2016

In eigener Sache: Unsere künftige Kommentar-Moderationspolicy

Lange Zeit war dieser Blog, was Kommentare betrifft, ein relativ idyllischer Ort. Es gab insgesamt relativ wenig davon, und die meisten waren konstruktiv und von hoher juristischer Kompetenz geprägt. Es kam sogar, oh Wunder, gelegentlich vor, dass eine richtig spannende Diskussion zustande kam.

Mit dem Blog ist auch seine Reichweite gewachsen, und das Publikum umfasst längst nicht mehr nur die Fachkreise der am konstitutionalistischen Expertendiskurs professionell beteiligten Wissenschaftler_innen, sondern eine Menge Leute mehr, was ich uneingeschränkt toll finde. Einher geht damit aber leider auch, dass sich auch hier mittlerweile eine Zahl von Trollen tummelt, die ich nicht länger hinnehmen kann.

Dieser Blog wird von Leuten betrieben, denen daran gelegen ist, für den entstehenden europäischen Verfassungsraum eine mit wissenschaftlichem Expertenwissen hinterlegte Öffentlichkeit zu schaffen. Das ist es, was wir hier machen, dafür ist dieser Blog da.

Bisher habe ich Kommentare erst gelöscht, wenn sie rassistisch, sexistisch oder beleidigend waren. Künftig werde ich deutlich eher einschreiten. Gelöscht werden insbesondere

  • Off-Topic-Kommentare
  • Quasi-off-Topic-Kommentare nach dem Motto “Apropos Unrechtsstaat in Ungarn, in Deutschland ist alles viel schlimmer…”
  • Kommentare, deren argumentativer gegenüber ihrem emotionalem Gehalt in den Hintergrund tritt, vor allem solche ad personam.

Falls sich jetzt jemand aufregt und “Zensur!” schreit:

(c) xkcd, CC BY-NC 2.5


6 Comments

  1. Cleared by Censor Thu 24 Mar 2016 at 13:29 - Reply

    ***deleted***

  2. Uwe Volkmann Thu 24 Mar 2016 at 16:21 - Reply

    Lieber Herr Steinbeis,
    spontaner Kommentar: Glückwunsch, das wurde auch Zeit.

  3. Uwe Kranenpohl Thu 24 Mar 2016 at 18:13 - Reply

    War wohl nötig!

  4. Gesine Thu 24 Mar 2016 at 20:01 - Reply

    Verständliche Reaktion. Schade, dass diejenigen, die sich auf die Meinungsfreiheit berufen, häufig gar nicht wissen, was eine eigene, selber gebildete Meinung ist. Und schade, dass das Internet immer wieder dazu einlädt, den ersten Fakt zu bestätigen.
    Hoffentlich stärkt dieser Schritt den wissenschaftlich fundierten, offenen Diskurs.

  5. Götz Fri 25 Mar 2016 at 12:32 - Reply

    Kleine Korrektur: „sondern eine Menge Leute mehr, was ich uneingeschränkt toll finde. Einher geht damit aber leider auch, dass sich auch hier mittlerweile eine Zahl von Trollen tummelt, die ich nicht länger hinnehmen kann.“ –> also nicht uneingeschränkt, ohne Einschränkungen.

  6. Untermensch Sun 27 Mar 2016 at 00:46 - Reply

    Besten Dank Gesine für die Demonstration dass das Löschen von ad personam Kommentaren schon daran scheitert, das ein Kommentar nicht als solcher erkannt wird solange er in normaler Sprache ohne offensichtliche Beleidigung, dafür aber mit gebührlichem akademischen Snobismus, nicht unter die Gürtellinie sondern hinter die Stirn ziehlt.

    Fall Sie das nicht so sehen, werden Sie mir sicherlich erklären können, worin der wesentliche Unterschied zwischen “K ist dumm, deswegen ist sein Argument/Kommentar wertlos” und “K hat keine Ahnung was eine eigene Meinung ist, deswegen ist Aussage wertlos (und gehört mithin hier gelöscht)” ist?

    Ich habe zwar auch die Kommentare von der Person gelesen, deren Name hier nicht mehr genannt werden soll und fand manchen nicht ganz passend, aber im Gegensatz zu der offensichtlichen Mehrheit hier, die jetzt diese Richtungsänderung angestrengt hat, habe ich mich eher über die m.E. überzogenen Reaktion eben dieser Mehrheit amüsiert und erschüttert.

    Es ist schließlich bezeichnent, dass Herr Steinbeis schreibt dieser Blog diene dazu “eine mit wissenschaftlichem Expertenwissen hinterlegte Öffentlichkeit zu schaffen.”, da steht halt nicht FACHöffentlichkeit.

    Das man es als höher gebildeter Mensch dann schlicht auch aushalten muss sich mit eben dieser Öffentlichkeit auseinander zu setzen und das eben dann nicht nur auf dem Niveau einer wissenschaftlichen Podiumsdiskussion, sollte denklogisch sein.
    Es ist halt das Alleinstellungsmerkmal des Internets, dass es anders als das Rundfunkempfangsgerät eine gegenseitige Kommunikation ermöglicht und speziell nicht der Frontalunterricht sein soll und will, der hier erwünscht scheint.

    Dies ist insbesondere amüsant als der Staatsrechtsprofessor welcher mich vor einigen Jahren durch die Werbung in seiner Vorlesung auf diesen Blog aufmerksam machte, nicht nicht der einzige blieb der der Ansicht ist dass das Modell der Interaktion amerikanischer Law Schools zu bevorzugen sei gegenüber stumpfen Frontalunterricht.

    Man kann schlichtweg nicht jemanden erreichen und “unterrichten” wollen ohne sich mit der Person auch auseinander zu setzen.

    Und was bitte erwartet man denn sonst von einer verbitterten, ängstlichen und genervten Öffentlichkeit, wenn Juristen sich über das aus ihrer Sicht, “Klein klein” streiten, statt Lösungen für die großen Fragen zu erarbeiten und dafür einzutreten?

    In den letzten Jahren z.B. habe ich keinerlei wegweisenden Beitrag hier gelesen inden es mal um die Frage gegangen wäre wie ein Existenzminimum überhaupt menschenwürdig sein kann. Ein Überleben ohne Chance auf Besserung, wenn überhaupt das.
    Stattdessen ewiger Streit darum, wem es denn überhaupt zustehe, dieses Armutszeugnis von juristischer Nicht Intervention.

    Meine Überzeugung: Eine Rationierung (und nix anderes ist es) auf ein Minimun ist akzeptabel in der absoluten Not, wenn es gar nicht anders geht, beispielhaft sei genannt ein durch Krieg verursachter realer Mangel und nicht ein durch ideologisch mangenden Willen zur Staatsfinanzierung verursachter.

    Sie ist mithin nicht hinnehmbar als Mittel politischen Drucks auf die eigene Bevölkerung und dies in der Sache unangefochten seit nunmehr 11 Jahren. Ja ich denke an Sie, Hans-Jürgen Papier.

    Selbst Dr. Kanalan wagt diesen Schritt in seinem sehr dankenswerten Artikel “Das Menschenrecht auf das Existenz­minimum ernst genommen – Sozialleistungs­ansprüche von Unionsbürger_innen” nicht.
    Genau so wenig wie offen auszusprechen, dass wenn “[…]der Anspruch vom ersten Moment der Bedürftigkeit an (BVerfG, Rn. 125){besteht}, ohne dass es dabei auf ein Verhalten der Betroffenen ankäme. Das ist, was der Menschenwürdeschutz verlangt.”, dies auch auf sämtliche Ausschlussgründe des SGB II und XII zutrifft.

    Ein ehemaliger Landessozialrichter und derzeitiger Professor sagte mir doch glatt heraus letztes Jahr auf einer universitären Veranstaltung “Ja das können Sie doch nicht von Juristen erwarten und schon gar nicht von Professoren das sich etwas ändert”

    Stimmt, man nehme Heribert Prantel der reichweitenstark vor nunmehr 3 1/2 Jahren schrieb “Ein Staat, der tausend Tafeln braucht, ist kein guter Sozialstaat.”>https://www.sueddeutsche.de/meinung/die-tafeln-gnadenbrot-im-reichen-land-1.1494217

    Problem erkannt, Tat unbekannt.

    Nun denn, solange dies aber so sei, haben Sie alle auch nicht das Recht in Ihrem Elfenbeinturm zu sitzen und mit erhobener Nase auf den wütenden Pöbel zu schimpfen.

    So landet man dann – und ich hoffe ich werde es noch erleben – in dem zukünftigen Equivalent von “Furchbare Juristen”, aber was solls, Carl Schmitts “Verfassungswirklichkeit” ist ja ein heutzutage immer noch akzeptierter und häufig genutzter Begriff. Wobei man doch meinen müsste, das die Denklogik spätestens dann korrumpiert sei, wenn sie nicht erst durch die Falschinterpretation eines Dritten, sondern durch die Taten des Schöpfers selbst, zu großem Unheil führte.

    Kann halt einfach nicht jeder ein Partisanen-, professor,-anwalt,-richter sein.

    Schade drum.

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