Jahreslese: Juristische Bücher 2011
Es gehört zu den Ritualen des Jahreswechsels: pünktlich kurz vor Weihnachten werden die Leser der beiden einflußreichsten deutschsprachigen Zeitschriften für die juristische Theorie und Praxis zur Erweiterung ihrer juristischen Allgemeinbildung aufgerufen, vgl. NJW 2011, 3557 und JZ 2011, 1157.
“Angesichts der zunehmenden Spezialisierung der beruflichen Tätigkeit, der immer weiter wachsenden Informationsfülle und des immer hektischeren Dranges der Geschäfte” ist das in der Tat ein Desiderat. Eine Leseempfehlung versammelt darum “Juristische Bücher des Jahres”, alljährlich ausgewählt von einem erlesenen Kreis belesener Professoren der Rechtswissenschaft – in diesem Jahr Horst Dreier (Würzburg), Nils Jansen (Münster), Claus Kress (Köln), Michael Pawlik (Regensburg), Karsten Schmidt (Hamburg), Uwe Volkmann (Mainz) und Reinhard Zimmermann (Hamburg).
In diesem Jahr stehen fünf historische Bücher auf der Leseliste. In Krisenzeiten verspricht der Blick in die Vergangenheit Orientierung – ein Phänomen, das sich in den vergangenen Jahren bereits in der Völkerrechtswissenschaft beobachten ließ. Mitunter sorgt die Geschichte aber auch für produktive Irritationen. Bei der Lektüre der empfohlenen Bücher ist der Leser davor nicht gefeit, und darf zudem mit einem Lesevergnügen rechnen.
Mit großem Lob bedacht wird Florian Meinels Forsthoff-Biographie, die Michael Stolleis soeben in der “Juristenzeitung” beeindruckt rezensiert hat. Über dieses ungemein kluge Buch wäre viel zu sagen, das aber tun wir anderswann, andernorts.
Entlang einer völkerrechtshistorischen Geschichte der Piraterie entfaltet der Konstanzer Historiker Michael Kempe ein Panorama der internationalen Beziehungen, das Reflexionen über das Verhältnis von Recht und Politik provoziert. Der Rechtshistoriker Andreas Thier beschreibt Prozesse kirchlicher Normsetzung in der Spätantike – und verführt damit nach Auffassung der Juroren dazu, “heutige Rechtsbildungsprozesse mit anderen Augen zu sehen. Stehen nicht auch im heutigen europäischen Privatrecht staatliche Richtlinien neben nichtstaatlichen Regelwerken wie denjenigen von UNIDROIT oder der Lando-Kommission, oder auch dem DCFR? Und werden nicht heute wieder in ganz ähnlicher Weise Textbausteine von einem Regelungskontext in andere Regelungszusammenhänge – vom CISG in die Verbrauchsgüterkauf-RiL, von den PECL in ein ‘Optionales Instrument’ – verschoben, ohne dass den Akteuren stets klar wäre, was das im Einzelnen bedeutet? Zu alldem sagt Thier nichts. Als Rechtshistoriker erzählt er Geschichten aus vergangenen Epochen. Dabei vermittelt er seinen Lesern freilich ein überaus aktuelles Reflexionswissen.”
Gewiss lesenswert ist auch ein Band mit Gedenkreden des Bonner Rechtshistorikers Horst Heinrich Jakobs, in dem mich besonders der Nekrolog auf Frederick Alexander Mann interessiert. Gleich auf meiner persönlichen Leseliste landet auch “Der Hauslehrer”, die Rekonstruktion eines der aufsehenerregendsten Prozesse des Kaiserreichs aus der Feder des Zürcher Wissenschaftshistorikers Michael Hagner.
Freundlich erwähnt werden (man ist ja weltgewandt) zwei englischsprachige Bücher: Tony Honorés gesammelte Studien zur Entstehung von Justinians Digesten (leider noch immer ungelesen auf meinem Schreibtischbücherstapel) und Elihu Lauterpachts Biographie seines Vaters Hersch – auch für mich persönlich eines der juristischen Bücher des Jahres, aber dazu habe ich andernorts schon ausführlich geschrieben. Dass hier ein Sohn über seinen Vater schreibt, hat seine psychologischen Tücken, über die Reut Paz gründlich nachgedacht hat. Wenn beide zudem eminente Völkerrechtler sind, kommt dabei ein spannendes und ungemein lehrreiches Buch heraus, wie Rosalyn Higgins gerade in einer schönen Rezension im American Journal of International Law herausgestellt hat.
Mein liebstes juristisches Buch 2011 ist ein wunderbarer Gesprächsband, den der im Oktober verstorbene Völkerrechtler Antonio Cassese herausgeben hat und den ich für die F.A.Z. rezensiert habe:
Mit fünf Meistern des internationalen Rechts hat der Völkerrechtler und ehemalige Präsident des Haager Jugoslawien-Tribunals Antonio Cassese, selbst ein eminenter Vertreter des Faches, zwischen 1993 und 1995 lange Gespräche geführt. Es ist ein Glücksfall, dass der heutige Präsident des Sondertribunals für den Libanon, ein vielbeschäftigter Richter und Wissenschaftler, die Protokolle seiner sorgfältig konzipierten Interviews nun endlich veröffentlicht hat, mit einem erhellenden Vorwort und klugen Schlussbemerkungen. René-Jean Dupuy, Sir Robert Jennings, Eduardo Jiménez de Aréchaga, Louis Henkin und Oscar Schachter haben Cassese ausführlich und in großer Offenheit Auskunft über ihr Leben und Werk, ihre professionellen Prägungen und persönlichen Leidenschaften gegeben. Immer wieder geht es auch um den Einfluss der vorangegangenen Generation eines Kelsen, Scelle und Lauterpacht auf die fünf Akteure, die nach 1945 ihre Laufbahn begannen und sämtlich auch erfahrene Praktiker waren, insbesondere im Feld der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. „Für meinen Geschmack war er zu formalistisch“, urteilt der im vergangenen Herbst als letzter der Gesprächspartner verstorbene New Yorker Völkerrechtler Louis Henkin über Hans Kelsen, dem er eine „rechtswissenschaftliche“ Herangehensweise bescheinigt – im Gegensatz zu seiner eigenen, die „politisch, diplomatisch“ gewesen sei. „Ich lernte zu schätzen, wie sich das Recht durch Antworten auf konkrete Fragen weiterentwickelt“, resümiert Oscar Schachter, der nach mehr als dreißig Jahren als Rechtsberater in den Diensten der Vereinten Nationen bis weit ins neunte Lebensjahrzehnt einen Lehrstuhl an der Columbia Law School innehatte. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Protagonisten des Bandes bei allen Unterschieden doch eine Art pragmatischer Theorieferne verbindet, eine Absage an intellektuelle Formationen und akademische Schulen – und die Skepsis gegenüber jener nachfolgenden Generation kritischer Völkerrechtler, deren herausragende Vertreter in den vergangenen zwanzig Jahren selbst zu einflussreichen Schulhäuptern geworden sind. (Leicht gekürzt erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. August 2011).
Viel gelernt habe ich bei der Lektüre von Ed Bates’ opulenter Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Mit Gewinn gelesen habe ich auch Charles Taylors gemeinsam mit Jocelyn Maclure verfasste Studie über “Laizität und Gewissensfreiheit“, die man allen empfehlen kann, die sich für Recht und Religion (und Religionsverfassungsrecht) interessieren (und die auch Max Steinbeis gefallen hat). Charles Taylor feierte im November seinen achtzigsten Geburtstag – eine gute Gelegenheit, an frühere Lektüren seiner Bücher anzuküpfen.
Beim Lesen vieler wichtiger und gewichtiger Bücher (von denen viele wunderbare, gelehrsame, inspirierende, ernüchternde und hilfreiche hier ungenannt bleiben müssen – mit Ausnahme von Henning Ritters Notizheften, die ich einfach empfehlen muss) lohnte sich im vergangenen Jahr immer wieder der Blick in ein opulentes Bilderbuch – das Handbuch der politischen Ikonographie, ein “veritables Hausbuch für Demokraten”. Wie begrenzt und eurozentrisch indes die Bildwelten dieses Nachschlagewerks mit universellem Anspruch sind, hat mir am Ende des Jahres ein neues Lieblingsbuch noch einmal deutlich gemacht: Neil MacGregors “Eine Geschichte der Welt in 100 Objekten” – “ein echter Brocken”, den Johan Schloemann gerade lobend videorezensiert hat.
Ein juristisches Buch des beginnenden Jahres 2012 liegt übrigens gerade auf meiner Bettkante: Rainer Becks unglaubliches Buch über einen historischen Hexenprozess – eine ungeheuerliche Analyse, denn “sie führt uns zurück zu Wurzeln, die wir nicht mögen, erschüttert unsere okzidentale Selbstzufriedenheit und schockt uns in eine aktivere Skepsis.”
Natürlich dürfen wir uns auch 2012 auf viele vielversprechende neue Bücher freuen: für den März ist bei C.H. Beck der abschließende vierte Band von Michael Stolleis’ epochaler Geschichte des Öffentlichen Rechts in Deutschland angekündigt. Bei S. Fischer geben Markus Krajewski und Fabian Steinhauer einen Band mit Aufsätzen von Cornelia Vismann heraus, und bei Nomos veröffentlicht Philipp Liste über “Völkerrecht-Sprechen”.
Am liebsten würde man da nur noch lesen und rezensieren. Rezensionen allerdings, so konstatiert Anna Katharina Mangold in ihrem gewichtigen und lehrreichen Buch über die Europäisierung der deutschen Rechtsordnung, seien in der Regel keine “eigenständigen neuen Betrachtungen”, sondern “nachvollziehende Überlegungen” (S.174). Dem widersprechen wir ganz energisch. Wir nehmen das strenge Urteil der Frankfurter Kollegin aber dennoch als Mahnung, andere Genres nicht zu vernachlässigen.
Geht Ihnen dieser majestätische Plural eigentlich auch auf die Nerven? Um ehrlich zu sein: seine allmähliche Abschaffung in meinen Texten gehört zu meinen Vorsätzen für 2012. Gute Vorbilder gibt es inzwischen vielerorts, sogar bei den Juristen. Selbst in rechtswissenschaftlichen Dissertationen setzt sich die erste Person Singular durch, und Autorinnen und Autoren sprechen höchstpersönlich zu uns. Das finde ich wunderbar, erinnert es doch daran, dass Recht und Rechtswissenschaften zwar einem hohen Maß an Objektivität verpflichtet sind, aber von Akteuren gestaltet, kritisiert und weiterentwickelt werden. Gute Lektüre ist da eine Hilfe, vermittelt Reflexionswissen.
Gute Bücher brauchen aber auch gute Leser. Um die zu gewinnen, werben ordentliche Professorinnen und Professoren neuerdings schon mal in der Signatur ihrer elektronischen Post für die neueste Publikation aus eigener Manufaktur. Und zunehmend setzt sich auch in der deutschen Rechtswissenschaft das Format des book launch durch.
Heute mittag zum Beispiel wurde an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Helmut Austs Buch “Complicity and the Law of State Responsibility” vorgestellt, das aus einer völkerrechtlichen Dissertation hervorgegangen ist. Die Studie behandelt die Frage der Beihilfe in der völkerrechtlichen Staatenverantwortlichkeit – ein klassisches Thema des Völkerrechts, das durch den Irakkrieg von 2003 und die CIA-Gefangenenflüge in den vergangenen Jahren immense Brisanz gewonnen hat. Guido Hildner, der Leiter des Völkerrechtsreferats im Auswärtigen Amt, unterstrich die Praxisrelevanz der neuen Untersuchung. Beihilfe zu völkerrechtswidrigem Handeln werde ein Thema, wenn ein enger Partner gegen das Völkerrecht verstößt. Der kanadische Völkerrechtler Michael Byers prophezeite, dass das Konzept der “complicity” sich nicht lange im nun von Aust abgesteckten systematischen Rahmen werde einfangen lassen – es werde ein Eigenleben im Feld des Umweltvölkerrechts entfalten. Angesichts des Klimawandels könne womöglich schon bald der Export fossiler Brennstoffe als Beihilfe zum Völkerrechtsbruch zu bewerten sein. Der Berliner Völkerrechtler Georg Nolte nahm diese Prognose skeptisch auf und verwies auf die Dialektik einer Völkerrechtsentwicklung, die sich nicht in vereinfachenden Fortschrittsnarrativen beschreiben lässt.
Manches aber wandelt sich doch – und darum gab mir diese Buchpräsentation auch den Anstoß, einen vor zehn Jahren erschienenen Sammelband wieder einmal aus dem Regal zu ziehen: “United States Hegemony and the Foundations of International Law”, herausgegeben von Michael Byers und Georg Nolte. Hier liess sich am 11. September 2001 schon nachlesen, was danach völkerrechtliche Realität werden sollte. Ein Klassiker mit einer so außergewöhnlich nachhaltigen Wirkung, wie sie heute in großer Einstimmigkeit auf dem Podium auch Austs “Complicity” prophezeit wurde – die unbedingt aufmerksame, kritische Lektüre verdient.
Auf dem Berliner Podium wurde en passant gleich noch ein weiterer lesenswerter Titel vorgestellt, die Bücherflut nimmt also auch 2012 kein Ende. Und es hilft wohl alles nichts: Ich kann nicht alles selber lesen.
Darum hoffe ich, dass viele Leserinnen und Leser des Verfassungsblogs ihre Lesefrüchte mit mir teilen. Wie heißen die juristischen Bücher des Jahres? Des vergangenen, des neuen? Und, vor allem: Warum?
Foto: shutterhacks, Flickr Creative Commons
Ich würde auf jeden Fall noch Cornelia Vismanns Medien der Rechtsprechung auf die Liste nehmen. Ich habe seit langer Zeit kein so anregendes und facettenreiches Buch gelesen.
Für mich war das ja schon das juristische Buch des Jahres 2010 … Aber es ist ein Buch, von dem man sich lange zum Nachdenken anregen lassen kann. Gestern hörte ich über ein gerade erschienenes Buch sagen, es sei “a book for decades to come”. Solche Urteile sind in der Regel ziemlich riskant. Für die “Medien der Rechtsprechung” kann man so eine Einschätzung aber wagen.
Auch für mich ist Cornelia Vismanns Buch das Highlight 2011!
Außerdem noch von Vesting, Medien des Rechts, Bd. 1 und 2 – das bürstet die ja nun schon kanonischen Ansätze der Systemtheorie wunderbar gegen den Strich!
Gefreut habe ich mich auch sehr über die zweite, grundlegend überarbeitete Auflage der “Feministischen Rechtswissenschaft” von Lena Foljanty und Ulrike Lembke – es zeigt, dass sich in der feministischen Forschung allerhand getan hat in den letzten fünf Jahren.
Für das Jahr 2012 freue ich mich besonders auf die “Performativität des Rechts” von Sabine Müller-Mall und den vierten Band von Michael Stolleis’ Opus magnum.
Die “Performativität des Rechts” (oder “Performative Rechtserzeugung”?) ist eine Lesefreude, so viel sei verraten. Nicht nur wegen der Nähe zum Theater. Elegant geschrieben, klug und konzis. Singulär – und im Singular.