Karlsruhe lässt Homo-Eltern in Ruhe
Wenn man heute einen Menschen in Richterrobe durch die Gassen von Schweinfurt wanken sieht, der sich die rotglühende Wange reibt und Tränen der Scham in den Augen hat, dann weiß man: Das muss er sein. Jener Amtsrichter, der sich heute eine selten saftige Klatsche des Bundesverfassungsgerichts eingefangen hat wegen seiner ebenso dummen wie niederträchtigen Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der Stiefkindadoption in der Homo-Ehe.
Der Fall war ebenso klar wie banal: Ein lesbisches Paar erwartete ein Kind und hatte geheiratet. Die Adoption durch die Stiefmutter war eigentlich nur eine Formalie. Aber der Richter aus Unterfranken (vielleicht war es eine Richterin? wieso entsteht in mir sofort das Bild eines männlichen Richters? egal…) biss sich zornknirschend auf seine Schnauzbartspitzen und murmelte: Das werden wir doch mal sehen, ob wir der Tante wirklich das Baby zusprechen müssen… Er blätterte flink im Grundgesetz, fand dort Art. 6 II 1, wonach Pflege und Erziehung der Kinder “das natürliche Recht der Eltern” sind. Vielleicht las er ein bisschen hastig und verstand “das Recht der natürlichen Eltern”, jedenfalls schien ihm die Verfassungslage klar: Eltern, das sind Mann und Frau, und wenn sich der Gesetzgeber gegen diesen gott-… verfassungsgegebenen Grundsatz stellt, dann muss man das Gesetz halt für nichtig erklären.
Die 2. Kammer des Ersten Senats vermochte dieser Gedankenführung nicht recht zu folgen. Nicht nur hatte der Schweinfurter Richter allerhand Formalien verbaselt, unter anderem die Unterschrift seines eigenen Beschlusses vergessen. Er hatte auch verabsäumt, die Rechtsprechung des BVerfG zur Kenntnis zu nehmen, wonach Elternschaft keineswegs allein ein biologisches Faktum, sondern auch ein rechtliches und soziales Konstrukt ist.
Da fällt mir ein: Hat nicht auch der Freistaat Bayern gegen die Stiefkindadoption geklagt? Und diese Klage vor einigen Wochen plötzlich wieder zurückgezogen? Ob es da wohl einen Zusammenhang gibt?