28 September 2010

Karlsruhe lädt Sarrazin zum Klagen ein

Heute hat der Bannstrahl aus Karlsruhe eine Institution getroffen, der meine ganze Sympathie gehört: die gute brave Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) nämlich. Die mit den schönen schwarzen Heftchen. Die mit den tollen Büchern in scheußlichen Pappeinbänden zum Abholerpreis. Die mit dem fantastischen Wahl-o-mat.

Die BpB lässt im Bertelsmann-Verlag die Zeitschrift Deutschland-Archiv erscheinen, eins der wichtigsten Organe für zeithistorische Forschung zu deutsch-deutschen Themen. Diese Zeitschrift brachte 2004 einen Aufsatz des Politikwissenschaftlers Konrad Löw mit dem Titel “Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte”.

Den Artikel findet man hier. Ich habe ihn durchgelesen, was mir nicht leichtgefallen ist. Ich hatte die ganze Zeit einen Kotzgeschmack im Mund. Ich will nicht wiedergeben, was drin steht. Das kann die Junge Freiheit machen, aber ich nicht.

Ich schäme mich für diesen Artikel. Ich bin der Meinung, er hätte nie in einer von deutscher öffentlicher Hand unterstützten Zeitschrift erscheinen dürfen.

Der gleichen Ansicht war die BpB. Sie schrieb gemeinsam mit dem Verlag einen Brief an alle Abonnenten, in dem sie sich bei allen, die sich durch den Artikel “verunglimpft” fühlen, entschuldigte und ankündigte, den noch nicht verkauften Rest der Auflage einzustampfen.

Schutz vor Regierungsschimpfe

Das, so die 1. Kammer des Ersten Senats in einer heute veröffentlichten Entscheidung, ging zu weit. Das sei keine bloße Distanzierung mehr. Damit habe die BpB das allgemeine Persönlichkeitsrecht Professor Löws verletzt. Und zwar aus folgendem Grund:

Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht (…), sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.

Holla.

Mir scheint, mir scheint, im Ersten Senat verspürt man große Lust, sich machtvoll in die Sarrazin-Debatte einzuschalten. Oder sollte es reiner Zufall sein, dass das seit vier Jahren anhängige Verfahren gerade jetzt seinen Abschluss findet?

Das Kanzlerinnen-Wort, Sarrazins Äußerungen seien “nicht hilfreich” gewesen, hat manchen FAZ-Kommentator schließlich schon zu den düstersten Prophezeiungen über die Zukunft der Meinungsfreiheit im Lande verlockt.

Na, für die Zulässigkeit reicht’s. Man müsste Sarrazin ja nicht Recht geben, um der Kanzlerin obiter dictum ein paar Hinweise an die Hand zu geben, was sie darf und was nicht.

Zum Fall selbst: Was nach Ansicht der Kammer nicht geht, ist die Position des Professor Löw als “außerhalb des hinnehmbaren Meinungsspektrums” hinzustellen. Der Brief lege nahe, dass man sich mit dem Aufsatz nicht diskursiv auseinandersetzen, sondern ihn nur noch makulieren kann.

Namentlich im Zusammenhang mit Fragen des angesichts der deutschen Geschichte besonders sensiblen Themas Antisemitismus kann dies eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen mit sich bringen, die im Falle des Beschwerdeführers, der unwidersprochen die Ausladung von Vortragsveranstaltungen geltend macht offenbar bereits praktische Folgen gezeitigt hat.

Na, wenn einer schreibt, dass die deutschen Juden sich bis zum Vorabend des Zweiten Weltkriegs sich in Deutschland eigentlich alle pudelwohl gefühlt haben und am Antisemitismus wegen ihrer kommunistischen Revoluzzerei selber mitschuld sind, dann kann das schon mal vorkommen, dass man von Vortragsveranstaltungen ausgeladen wird. Da muss jetzt nicht der Brief der BpB dran schuld sein. (Oder ist das schon wieder ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Sarrazin?)

Recht auf Distanzierung, nicht auf Diffamierung

Aber gleichviel. Die Kammer stellt klar, dass die BpB nicht jede nationalreaktionäre Knalltüte in ihren Publikationen abdrucken muss. Es sei ihr

nicht grundsätzlich verwehrt, Extremmeinungen am Rande des politischen Spektrums und solche, die von der Wissenschaft nicht ernst genommen werden, nicht zu berücksichtigen, sie als solche zu bezeichnen und sich demgegenüber auf die Präsentation von Hauptströmungen zu konzentrieren.

Überdies könne es

ein legitimes Interesse darstellen, sich von ihr zuzurechnenden Beiträgen, die von dem Anspruch einer ausgewogenen Informationstätigkeit auffällig abweichen, weil sie etwa extreme oder extremistische Meinungen vertreten, zu distanzieren, um so die eigene Reputation wiederherzustellen. Bei der Frage, ob und welche Maßnahmen als öffentliche Reaktion auf einen drohenden Glaubwürdigkeitsschaden zu ergreifen sind, steht der Bundeszentrale ein Einschätzungs- und Handlungsspielraum zu.

Aber ein Recht auf Distanzierung berechtigt nicht zur Diffamierung. Und die Entschuldigung bei allen, die sich “verunglimpft” fühlten, sei eine solche. Ebenso die Ankündigung, die Zeitschriftenauflage zu makulieren.

Na, ich weiß nicht. Was die Makulaturankündigung betrifft, meinetwegen: Wenn die den Fehler begangen haben, das zu drucken, müssen sie das auch gedruckt lassen. Aber dass es nicht erlaubt sein soll, sich bei Juden für eine Position zu entschuldigen, die nach allen Definitionen als eklatant antisemitisch durchgeht (“Die Juden waren mitschuldig am Antisemitismus”)?

Ob da nicht die drei Kammermitglieder der Politically-Incorrect-Hafer gestochen hat?

Disclosure: Ich hatte und habe beruflich Kontakt zur BpB. (Aber ich würde sie auch sonst sympathisch finden.)

Foto: (c) gravitat-on, Flickr Creative Commons


23 Comments

  1. Obiter Dictum Tue 28 Sep 2010 at 19:05 - Reply

    Die Arbeit der BPB in allen Ehren, doch der Wahlomat war gut gedacht, aber leider schlecht gemacht, da sich die Fragen zu sehr am Rechts-Links-Schematismus orientierten und dann z.B. bei meiner Wenigkeit das doch leicht überraschende Ergebnis einer großen Nähe zu FDP, Linkspartei und Piraten herauskam.

    Die Entscheidung des BVerfG begrüße ich, da ich ja für sehr weite Grenzen der Meinungsfreiheit eintrete: Auch falsche, dumme und unbegründete Gedanken sollen zum Ausdruck kommen dürfen. Je falscher, dümmer oder unbegründeter, umso leichter lassen sie sich doch widerlegen! Meine Position untermauere ich so:
    1. Wer außer dem (Verfassungs-)Gesetzgeber könnte legitimiert sein, die Grenzen des hinnehmbaren Meinungsspektrums festzulegen? Die Medien sind es sicher nicht, einzelne Politiker auch nicht und die BPB schon gar nicht.
    2. Die Einschränkung von Freiheiten ist nur dann zu billigen, wenn sie eine andere Freiheit, die als schutzwürdiger zu erachten ist, beeinträchtigt. Bei falschen, dummen, unbegründeten Meinungen, die nicht direkt verleumdend oder unmittelbar verhetzend sind, sehe ich eine solche Freiheitsbeeinträchtigung nicht.
    3. Exkommunizierte Meinungen erhalten den Nimbus der unterdrückten Wahrheit. Warum hat man nicht einfach im Folgeheft eine kritische Auseinandersetzung mit den Thesen Löws nachgeschossen? Das wäre die einer pluralistischen Gesellschaft angemessene Reaktion gewesen. Im außenpolitischen Bereich wird der Dialog doch als Allheilmittel beworben, warum soll er dann in einer wissenschaftlichen Diskussion bzw. wenn es gegen alte Verschwörungstheorien geht, falsch sein?

    Und übrigens: Die Mär, dass die Juden selbst am Antisemitismus schuld seien, löst regelmäßig nur dann Empörung aus, wenn sie sich auf tote Juden bezieht. Im Hinblick auf lebende Juden ist diese Bezichtigung die im linken Spektrum herrschende Meinung. So kann der Bürgermeister von Malmö – ohne einen Proteststurm zu entfachen – die Behauptung aufstellen, dass die jüdische Bevölkerung der Stadt weit weniger unter Pöbeleien und Gewalttätigkeiten leiden müsste, wenn sie sich eindeutig von der Politik Israels distanzieren würde.
    Doch solange so etwas (die Sicherheit von Staatsbürgern eines europäischen Landes wird von deren öffentlich zu bekundender Einstellung zu einem in Asien stattfindenden Konflikt abhängig gemacht) im Namen des wahren, linken Glaubens gesagt wird, ist es natürlich über jeden Widerspruch und über den in die Sinne fallenden Verdacht des Antisemitismus erhaben. Und genau diese beschissene, doppelmoralistische Dialektik ist es, auf die meine abgrundtiefe Verachtung für die europäische Mainstream-Linke gründet.

  2. Matthias Bäcker Wed 29 Sep 2010 at 07:59 - Reply

    Mit Sarrazin hat das mit Sicherheit nichts zu tun, der Beschluss stammt schon vom 17. August.

  3. […] Marxismus-Kritikers”, als “Ansammlung antijüdischer Klischees”. Lesetipp: Verfassungsblog über das Urteil zu Konrad-Löw. Dort heißt […]

  4. Johannes Lemken Wed 29 Sep 2010 at 11:11 - Reply

    Ich würde bereits bezweifeln, dass man Frau Merkels Aussagen über Herrn Sarrazin als Äußerungen des Staates ansehen würde. Ähnlich wie bei den Fällen wo ein Jugendschutzreferent über angebliche “Jugendsekten” herzieht halte ich es für wesentlich wahrscheinlicher, dass die Gerichte solche Äußerungen der Privatperson Angela Merkel und nicht dem Bundeskanzler als Organ des Staates zuordnen würden.

  5. ertzul Wed 29 Sep 2010 at 11:32 - Reply

    Könnten sie mir bitte die Stelle verraten, bei dem der Autor die Juden als “mitschuldig am Antisemitismus” bezeichnet?

  6. Max Steinbeis Wed 29 Sep 2010 at 11:51 - Reply

    @ertzul: Zitat aus dem Aufsatz (mit zugehaltener Nase): “Die turbulenten Jahre nach dem Ersten Weltkrieg, die Vorgänge in Rußland, die Massenimigration von Juden aus dem Osten, die von Juden angeführte Räterepublik in Bayern gaben dem Antisemitismus auftrieb”

    @Johannes Lemken: Gut möglich. Ich glaube auch nicht, dass Sarrazin tatsächlich Recht bekommen müsste. Aber das braucht er auch gar nicht, wenn es um die Gelegenheit geht, ein Obiter Dictum zur Frage Kanzlerkritik an Meinungsäußerungen loszuwerden.

    @Matthias Bäcker: Stimmt. Vielleicht tue ich der Kammer auch bitter unrecht und sie hat im Gegenteil mit der Veröffentlichung gewartet, bis sich die Sarrazin-Wellen ein bisschen geglättet haben. Kann auch sein…

  7. kewil Wed 29 Sep 2010 at 13:53 - Reply

    Und warum sollen “die turbulenten Jahre nach dem Ersten Weltkrieg, die Vorgänge in Rußland, die Massenimigration von Juden aus dem Osten, die von Juden angeführte Räterepublik in Bayern dem Antisemitismus” keinen Auftrieb gegeben haben?

    Ist Antisemitismus also nach Ihrer Meinung angeboren? Gibt es ein Antisemitismus-Gen? Anstatt mir die linke Nase zuzuhalten, würde ich an Ihrer Stelle mal das Gehirn einschalten. Antisemitismus gab es in der Geschichte immer in Wellen, mal weniger, mal mehr, und natürlich spielen äußere Ereignisse eine Rolle! Nachdem die Israelis neulich 9 Demonstranten auf dem türkischen Gazaschiff gekiillt haben, rollte in Facebook eine richtige Welle voller Israelhass und explizitem Hitlerlob! Die Schreiber waren Migranten aus Deutschland mit vollem Namen!

  8. Max Banden Wed 29 Sep 2010 at 17:50 - Reply

    @ Max Steinbeis:

    Dieses Zitat ist ein deskriptiver Satz. Eventuell lagen dem Autor Statistiken vor, die das Ansteigen des Antisemitismus in diesen Jahren und aus den genannten Gründen belegen.

    Selbst wenn dem nicht so ist: Wie, um alles in der Welt, gelangen Sie aufgrund dieser Aussage zu der Überzeugung, dass der Autor das Ansteigen des Antisemitismus aufgrund der genannten Ereignisse nachvollziehen oder gar gutheißen kann? Das bleibt mir schleierhaft. Ich kann doch beispielsweise feststellen: “Je aufreizender sich Frauen kleiden und schminken, umso höher ist die Anzahl der Vergewaltigungen”, ohne die Vergewaltigungen dadurch auch nur im Entferntesten gutzuheißen.

    Mir scheint, als bilde sich Ihr Kotzgeschmack wie ein pawlowscher Reflex, sobald jemand die herrschende Lesart zu diesem heiklen Thema anzweifelt…

  9. Max Steinbeis Wed 29 Sep 2010 at 18:30 - Reply

    @Max Banden:

    “Die Juden beherrschen die Wall Street” ist auch ein deskriptiver Satz. Vor allem ist das aber ein klassisches antisemitisches Stereotyp. Genauso wie “Die Juden sind selbst schuld, dass sie keiner mag.”

    Statistiken, die das Ansteigen des Antisemitismus aus den gesagten Gründen besagen, du lieber Gott… Und dann Ihr Beispiel mit der Vergewaltigung, unfassbar. Ihnen scheint nicht mal aufzufallen, was Sie da von sich geben.

    Hallo, Kotzgeschmack…

  10. Max Banden Wed 29 Sep 2010 at 19:35 - Reply

    @ Max Steinbeis:

    Legen Sie doch für einen Moment den Habitus des Berufsempörten ab und kehren Sie zu dem eigentlichen Thema Ihres Blogs zurück: dem Verfassungsrecht. Dann wird Ihnen auffallen, dass die von Ihnen genannten Sätze Meinungsäußerungen darstellen, während die Aussage Löws glatt in die Kategorie der Tatsachenbehauptung fällt.

    Ob der Antisemitismus in Deutschland angestiegen ist, ist nunmal theoretisch dem Beweis zugänglich. Warum schlagen Sie bei dieser Vorstellung verbal die Hände über dem Kopf zusammen? Meinungsforschungsinstitute studieren und analysieren die Ansichten der Bevölkerung täglich.

    Die Aussage “Die Juden beherrschen die Wall Street” stellt demgegenüber trotz ihrer neutralen Formulierung ebensowenig eine Tatsachenbehauptung dar wie bspw. der Satz “Der X ist ein Blödmann.” Aus den Umständen ergibt sich klar die intendierte abschätzige Wertung. Und eine solche Wertung vermag ich – wohl im Gegensatz zu Ihnen – bei Löws Aussage nicht erkennen…

    Das Beispiel mit der Vergewaltigung war im Übrigen bewusst gewählt, um gerade an diesem neuralgischen Punkt den Unterschied zwischen wissenschaftlicher Aussage und Meinungskundgabe zu demonstrieren. Entschuldigen Sie, wenn schon die bloße Erwähnung Ihren Empörung->Brechreiz-Mechanismus ausgelöst hat…

  11. E. Schultz Wed 29 Sep 2010 at 20:36 - Reply

    @ M.S.

    Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb Sie sich für einen Artikel “schämen”, der ja überhaupt nicht aus Ihrer Feder stammt. Schämen kann man sich doch eigentlich nur über katastrophale Texte, die man selbst verfaßt hat.

    Irgendwie erinnert mich das Ganze an das, was Antonia Grunenberg einmal als “Lust an der Schuld” deklarierte, die in Deutschland das Meinungsklima prägt.

    “Na, wenn einer schreibt, dass die deutschen Juden sich bis zum Vorabend des Zweiten Weltkriegs sich in Deutschland eigentlich alle pudelwohl gefühlt haben und am Antisemitismus wegen ihrer kommunistischen Revoluzzerei selber mitschuld sind …”

    Wo steht denn im Artikel oder im Buch von Löw, daß sich “die deutschen Juden sich bis zum Vorabend des Zweiten Weltkriegs sich in Deutschland eigentlich alle pudelwohl gefühlt” hätten? Bitte helfen Sie mir auf die Spur!

  12. Obiter Dictum Wed 29 Sep 2010 at 20:54 - Reply

    Was mich befremdet:
    Kaum jemand protestiert, wenn bei Anti-Israel-Demonstrationen “Juden ins Gas” gerufen wird.
    Kaum jemand protestiert, wenn auf der Kölner Domplatte tagein, tagaus ein Bild gezeigt wird, auf dem eine Person mit Davidstern-Collier einen anderen Menschen (ein Kind?) frühstückt.
    Kaum jemand protestiert, wenn in der TAZ die Schuld am Nahostkonflikt dem Rassismus der “weißen Israeliten” [sic!] gegeben wird.
    Wie gesagt: Alle diese Meinungen sollen gesagt werden dürfen. Auch wenn sie wirklich hart an der Kotzgrenze sind. Aber es ist schon seltsam, dass wir Deutsche (Europäer) nur dann was für Juden übrig haben, wenn sie seit mindestens 65 Jahren tot sind.

  13. Max Steinbeis Wed 29 Sep 2010 at 22:40 - Reply

    Obiter, mein Freund, helfen Sie mir mal. Ich werd hier gerade von lauter Nationalen angespeichelt.

    Sie haben ja völlig Recht mit Ihrer Empörung über den linken Antisemitismus und dass sich darüber viel zu wenig aufgeregt wird, aber das scheint mir hier in diesem Kommentarthread gerade nicht das allerdringlichste Problem zu sein.

  14. Max Banden Wed 29 Sep 2010 at 23:17 - Reply

    @ Max Steinbeis:

    Es war natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Sie (aus Mangel an Argumenten?) Godwin’s law beweisen und mit der Nazikeule um sich schwingen würden. Ihr Niveau enttäuscht mich als bislang angetanen Leser zusehends…

  15. Max Steinbeis Thu 30 Sep 2010 at 06:51 - Reply

    @M.B.
    Ja, prima. Tschüss dann. Viel Spaß bei Fakten/Fiktionen, die sind bestimmt eher Ihr Niveau.
    Ich hab keine Zeit, Sie in die Grundlagen der Antisemitismusforschung einzuführen. Gibt es gute Bücher drüber, Wolfgang Benz z.B. Die gibts sogar bei der bpb sogar, soweit ich weiß.

  16. Max Banden Thu 30 Sep 2010 at 08:49 - Reply

    Mit “Niveau” meinte ich übrigens NICHT die Art/Qualität Ihrer Ursprungsposts (daher geht ihr Verweis auf Fakten/Fiktionen fehl), sondern Ihre diffamierenden Reaktionen auf Widerspruch. Als sei es zu viel verlangt, sich sachlich mit dem Gegenüber auseinanderzusetzen…

    Ich zitiere einmal aus einem Ihrer Beiträge: “Regel Nr. 1 bei schlechten Kritiken: Cool bleiben, Zorn runterschlucken [und NIE NIE NIE gerichtsmäßig werden]. Nicht mal andeuten. Nicht mal drüber nachdenken.”

    Ihre Ekelsbekundungen und völlig aus der Luft gegriffenen Nazivergleiche zeugen nicht von solcher Gelassenheit.

  17. Max Steinbeis Thu 30 Sep 2010 at 09:33 - Reply

    Mit Ihrer Kritik komm ich wunderbar zurecht, aber nicht mit Ihrer “Ich-kann-beim-besten-Willen-keinen Antisemitismus-erkennen”-Attitüde. Die scheint mir naiv in einem Ausmaß, das ich Ihnen nicht abnehme.

  18. Obiter Dictum Thu 30 Sep 2010 at 17:37 - Reply

    @ Max Steinbeis:

    Ich helfe Ihnen gerne, und zwar in der von mir propagierten Weise, nämlich indem ich mich inhaltlich mit den (bzw. einigen) Äußerungen Löws auseinandersetze. Zu diesem Behufe muss ich die fraglichen Einlassungen allerdings zitieren, denn (wie Sie als Jurist ja wissen) jede Auslegung eines Texts hat beim Wortlaut zu beginnen:

    “Die turbulenten Jahre nach dem Ersten Weltkrieg, die Vorgänge in Rußland, die Massenimigration von Juden aus dem Osten, die von Juden angeführte Räterepublik in Bayern gaben dem Antisemitismus auftrieb”

    Löw stellt in diesem Satz unzweifelhaft einen Kausalzusammenhang zwischen dem Handeln von Juden und dem Antisemitismus her. Zwar könnte man argumentieren, dass Kausalität und Verschulden zwei Paar Stiefel sind, aber dieser Einwand ist vermutlich zu juristisch. Die Lesart, dass Löws Satz eine (Mit-)Schuld der Juden am Antisemitismus suggeriert, ist vielleicht nicht zu 100 Prozent zwingend, aber beileibe auch keine an den Haaren herbeigezogene Interpretation.
    Jedenfalls lässt sich der Satz so verstehen, dass es ohne die turbulenten Zustände nach dem 1. Weltkrieg, ohne die Vorgänge in Russland, ohne die Massenimmigration von Ostjuden und ohne die Räterepublik keinen Aufschwung des Antisemitismus gegeben hätte.
    Diese Ansicht ist bestenfalls naiv: Die Geschichtswissenschaft hat z.B. für das Nachkriegspolen einen Antisemitismus ohne Juden schlüssig nachgewiesen – ein Phänomen, dem man übrigens heute noch in zahlreichen arabischen Ländern (aufgrund massiver staatlicher bzw. staatlich gebilligter Propaganda) begegnet.
    Löw erwähnt völlig zu Recht, dass die sog. “Erfüllungspolitik” nicht nur von jüdischen, sondern zu einem guten Teil auch von katholischen (Zentrums-)Politikern betrieben wurde. Spinnt man nun Löws Kausalitätstheorie weiter, so hätte diese staatsmännische Agenda nicht nur antisemitische, sondern in einem ähnlichen Ausmaß auch antikatholische Reaktionen hervorrufen müssen. Ein halbes Jahrhundert nach dem Kulturkampf hätte für ein derartiges Ressentiment in evangelischen oder kirchenfernen Kreisen vermutlich noch eine ausreichend hohe Rezeptivität bestanden.
    Wenn man überdies noch mit Löw davon ausgeht, dass der Antisemitismus im Kaiserreich vorwiegend in eher harmlosen “Brüskierungen” bestand, viel geringer war als im restlichen Europa und sich quasi nicht von den Antipathiebekundungen zwischen Bayern/Sachsen einerseits und Preußen andererseits unterschied, dann wird es vollends unverständlich, warum sich in den 20er Jahren der Antisemitismus in Deutschland derart übermächtig manifestierte, während andere alte Abneigungen – wenn überhaupt – bei weitem nicht in dem gleichen Ausmaß aufflammten.

    “Der Antisemitismus war um die Jahrhundertwende in Europa weit verbreitet, manifest vor allem in Rußland […] und Frankreich, Stichwort: Dreyfus-Affäre (1894 ff.). Deutschland blieb von diesen Strömungen nicht gänzlich verschont. Aber sie gewannen im politischen Raum keine Oberhand, so daß die rechtliche Emanzipation der Juden unangetastet blieb und sogar noch weiter ausgebaut werden konnte.”

    Auch in Frankreich führten antisemitische Strömungen meines Wissens nicht zu einer (generellen, gesetzgeberischen) Entrechtung der Juden. Diesseits und jenseits des Rheins wirkte der Antisemitismus vor allem im gesellschaftlichen Bereich. Dies verschweigt Löw. Interessant wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Beleuchtung des Berliner Antisemitismusstreits gewesen. Zu Heinrich von Treitschkes Aufsatz mit dem Schlagwort “Die Juden sind unser Unglück” bezog u.a. auch Theodor Mommsen Stellung. Er stimmte Treitschke in der These zu, dass die Juden einen “zersetzenden” Faktor bildeten, hielt derlei “Decomposition” jedoch für notwendig, um aus den festgefügten Regionalidentitäten ein einheitliches Nationalbewusstsein entstehen zu lassen. Eine Ablehnung judenfeindlicher Stereotype ist also auch bei dem (scheinbaren) Philosemiten Mommsen nicht zu erkennen. Ganz anders übrigens bei Émile Zola, dessen offener Brief “J’accuse” gegen die Verantwortlichen der Dreyfus-Affäre ganz eindeutige Stellungnahmen gegen den Antisemitismus enthält. So einfach wie Löw sie darstellt, waren die Verhältnisse nicht.

    “Je intensiver man die zeitgeschichtlichen Aufzeichnungen heranzieht, um so deutlicher zeigt sich, warum Hitler die Vernichtung der Juden mit allen Mitteln geheimhalten wollte. Das Volk, das ihn mehrheitlich über Jahre hinweg fast abgöttisch verehrte, hatte kein Verständnis für seine brutale Judenpolitik.”

    Die Geheimhaltungspraxis war schon deshalb löchrig, weil sich eine Involvierung von Soldaten und Reichsbahnmitarbeitern gar nicht verhindern ließ. Dass es mit zunehmendem Kriegsverlauf sogar zu einer Art Holocaust-Tourismus kam, also auch Zivilisten hinter der Ostfront Massenerschießungen beiwohnten, trug endgültig dazu bei, dass die Judenvernichtung in weiten Teilen der Bevölkerung zu einem offenen Geheimnis wurde. Ob eine Mehrheit der Deutschen die Shoah befürwortete oder nicht, lässt sich natürlich heute nicht mehr ergründen. Dass dieses angebliche Unverständnis der Deutschen für Hitlers Judenpolitik lediglich in wenigen Fällen zu Widerstand oder auch nur zu Resistenz führte, ist allerdings Tatsache. Dass viele Deutsche von Hitlers Judenpolitik z.B. durch Arisierungen oder durch die Verringerung von Konkurrenz auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt profitierten und sie diese Politik wohl schon deshalb nicht ablehnten, lässt Löw unerwähnt.
    Dass die Pogromnacht bei nicht wenigen Deutschen Entsetzen hervorrief, ist richtig. Nicht immer war dies aber auch an eine Missbilligung des offen zur Schau gestellten Antisemitismus gekoppelt. Viele Bürger erschraken allein schon über die offene Gewaltentfaltung oder über das proletarische Benehmen der SA-Horden oder darüber, dass Honoratioren, die dieses Verhalten kritisierten, von den Tätern angepöbelt und gerempelt wurden.

    Alles in allem lässt sich also festhalten, dass Löws Darstellung zu mannigfachem Widerspruch einlädt. Seine Äußerungen stehen m.E. ganz im Dienste der Rehabilitierung des Kollektivs und der Apologie des Mitläufertums. Zitat: “”Eigenverantwortung” und “Selbstbestimmung” leisten der Selbstsucht Vorschub, die in unseren Tagen immer mehr in diverse Süchte entartet, Magersucht, Freßsucht, Spielsucht, Trunksucht, Drogensucht usw.”
    Wer natürlich das aufklärerische Prinzip der Selbstbestimmung als den Urgrund für angebliche Verfallserscheinungen der Gesellschaft betrachtet und die Gemeinschaftsorientierung als bessere Option empfehlen möchte, kommt angesichts der deutschen Geschichte nicht umhin, Indifferenz und Komplizentum der Massen nachträglich zu etwas Edlerem umzudeuten.

  19. Max Steinbeis Thu 30 Sep 2010 at 17:52 - Reply

    Good man!

  20. E. Schultz Thu 30 Sep 2010 at 19:31 - Reply

    @ O.D.

    Sie übersehen, daß die Agitation gegen die sogenannte “Erfüllungspolitik” keineswegs nur eine antisemitische Ausrichtung hatte, sondern sich noch viel stärker gegen die Demokratie (sowohl als Staatsform als auch gegen die Parteien und Institutionen, die das neue System befürworteten) als solche ausrichtete. Daß die antidemokratische Agitation in der Weimarer Republik gesellschaftlich keine deutlichen Spuren hinterlassen hätte, kann heute nun wirklich niemand behaupten, der sich nur ein wenig mit der Materie beschäftigt hat. Die Demokratie war zumindest in den letzten Jahren der Weimarer Republik großen Teilen der deutschen Bevölkerung so verhaßt, daß sie nicht das Geringste unternahmen, diese Ordnung zu schützen. Genau aus diesem Grund konnte sich die Diktatur 1933 schnell und ohne größere Widerstände etablieren.

    Im Hinblick auf den Antisemitismus weist hingegen die aktuelle sozialwissenschaftliche und historische Forschung darauf hin (u.a. Harald Welzer), daß das System nach 1933 – obwohl es sich im Gegensatz zu den demokratischen Staaten aller erdenklichen Agitations- und Propagandamittel bedienen konnte und ein faktisches Monopol darauf besaß – zu dem Mittel einer “schrittweisen Gewöhnung” der Bevölkerung an antijüdische Maßnahmen greifen mußte. Wieso war eine solche Vorgangsweise aus der Sicht des Regimes aber überhaupt notwendig, wenn die Masse der deutschen Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt angeblich nicht nur antisemitisch geprägt gewesen war, und somit sowieso keinerlei Widerstand gegen antisemitische Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre. Selbst zu einem Zeitpunkt, als sich das totalitäre Regime im Jahr 1942 auf dem Höhepunkt seiner Macht befand und die Deportationszüge ständig nach Osten rollten, monierte Propagandaminister Goebbels noch, wie viele Deutsche an dem Glauben festhalten würden, daß es “auch gute Juden gäbe”. Goebbels log zweifellos oft, aber doch mit Grund. Aber was sollte der Grund zu dieser Äußerung sein, beruhte sie auf einer reinen Erfindung?

    Vergessen Sie bitte auch nicht, daß das Ende und die Folgen des Ersten Weltkrieges im Deutschen Reich, in Österreich und in Ungarn als Verliererstaaten gesellschaftlich ganz andere Auswirkungen hatten und damit auch anderen Bewertungen Vorschub leisteten, als in den Siegerstaaten. Die fieberhafte Suche nach den vermeintlich “tatsächlichen” Verursachern der Niederlage blieb sowohl Frankreich als auch Großbritannien erspart.

  21. Obiter Dictum Thu 30 Sep 2010 at 21:06 - Reply

    @ E. Schultz:

    Ich habe nicht behauptet, dass die Ablehnung der “Erfüllungspolitik” rein antisemitisch geprägt war, sondern lediglich, dass sich diese Agitation mit anderen Ressentiments gar nicht oder in weit geringerem Ausmaß verband. Ich wende mich damit gegen Löws These, dass der Antisemitismus nach dem 1. Weltkrieg eine den spezifischen Umständen geschuldete creatio ex nihilo war. Vielmehr war Judenfeindlichkeit zu Kaisers Zeiten communis opinio, die nicht nur in den unteren Schichten, sondern auch in der gesellschaftlichen Elite eine weite Verbreitung genoss und die dann nach der Niederlage reflexartig aus dem Hintergrund-Modus in den Vollbetrieb gefahren werden konnte. (Dass die Weimarer Republik von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wurde, steht völlig außer Zweifel. Dass antisemitische Einstellungen auch in anderen Ländern eher die Regel als die Ausnahme waren, ebenfalls.)

    Die sukzessive Entrechtung der Juden lässt sich nicht nur mit der notwendigen schrittweisen Gewöhnung der Bevölkerung, sondern auch mit der Unmöglichkeit einer anderweitigen logistischen Umsetzung begründen. Ganz abgesehen davon, dass ja auch erst mit den Nürnberger Gesetzen legistisch definiert wurde, wer Jude war. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lage der Juden im Deutschen Reich bisweilen auch von Opportunitästserwägungen des Regimes abhing (z.B. während der Olympiade 1936). Und was die Vernichtungspolitik betrifft: Die Erfahrungen in der sog. Euthanasie-Aktion und im besetzten Polen zeigten erstmals, dass und wie die Tötung von Menschen in großer Zahl durchgeführt werden konnte. Wenn Löw also eine Habilschrift erwähnt, die führende Nazi-Schergen zu Beginn der Hitler-Diktatur von eliminatorischem Antisemitismus freispricht, dann lässt sich der Befund auch dadurch erklären, dass zu diesem Zeitpunkt der Vernichtungshass nicht deshalb eine Randerscheinung war, weil der Wille, sondern weil die Möglichkeit dazu fehlte.

  22. Telemedicus Sun 3 Oct 2010 at 21:52 - Reply

    Wochenrückblick: Zensusgesetz, Perlentaucher, Netzneutralität…

    +++ BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerden gegen ZensusG nicht an +++ BVerfG zu Äußerungsrechten staatlicher Institutionen +++ GEMA ./. Youtube geht ins Hauptsacheverfahren +++ BGH vertagt erneut Perlentaucher-Urteil +++ „Down by law”…

  23. Staatlich Lernbehinderter Sat 1 Jan 2011 at 04:34 - Reply

    Wie weit geht denn nun die Meinungsfreiheit?
    Ihr Leserkommentar zu einem Verleger, der nichts mehr auf diesem Wege wissen will:
    http://viralurl.de/bildung/leserkommentare

    Ein Disput lohnt!

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