Kücükdeveci: Wettrüsten zwischen Luxemburg und Karlsruhe
Okay. Ich habe mich geirrt. Der Europäische Gerichtshof ist mitnichten gesinnt, den latenten Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht noch rechtzeitig zu befrieden, bevor er offen ausbricht. Im Gegenteil: Die Luxemburger wollen es offenbar wissen.
Das kann ja heiter werden.
Die Urteilsgründe (weitere Details zu Fall und Hintergründen hier) im heute entschiedenen Fall Kücücdeveci kann man so zusammenfassen: Wir halten in vollem Umfang an der Mangold-Rechtsprechung fest, die ganze Kritik daran ist uns vollkommen wurscht, einschließlich der sogar von Generalanwalt Yves Bot eingeräumten Tatsache, dass es für die Annahme, der Grundsatz der Altersdiskriminierung lasse sich aus der gemeinsamen Verfassungstradition der Mitgliedsstaaten herleiten, herzlich wenig Anlass gibt.
Immerhin geht der Gerichtshof, soweit ich erkennen kann, nicht den revolutionären Überlegungen des Generalanwalts nach, die Antidiskriminierungsrichtlinie im Arbeitsverhältnis direkt anzuwenden und damit das diskriminierende deutsche Arbeitsrecht unanwendbar zu machen. So gesehen konsequent: Wozu sich damit aufhalten, wenn man sich doch zuvor mit Mangold einen prima allgemeinen Rechtsgrundsatz aus der himmelblauen Luft gepflückt hat, der einem diese ganzen Sachen erspart.
Die Richter im Zweiten Senat, die am Mangold-Urteil gern ein Ultra-Vires-Exempel statuieren würden, haben jetzt jedenfalls ein paar starke senatsinterne Argumente mehr…
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[…] EuGH, auch nicht faul, legte daraufhin mit dem Kücükdeveci-Urteil noch einen […]
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