Neues vom Glossator (12): Vom Pech und Recht und von der Kunst
I. „Pech gehabt, Rainald, du, aber ich auch.“
Ist das der beste Satz, den ich in den letzten Wochen gelesen habe? Eine solche Frage gehört zu den Hitparaden. Erwarten Sie das nicht von mir. Hier, am Montag, gibt es kein Ranking, kein Potenzkomparativ und kein Tüchtigkeitssuperlativ. Dieser Satz hat mich beindruckt und beschäftigt. Das ist kein Wunder, scheint doch gerade nicht nur das Pech herumzugehen, hier und da. Und hier und da findet man Leute, andere, aber auch hier und da. Darum will ich zu diesem Satz etwas sagen, im Kontext von Recht und Kunst. Der Satz stammt von Maxim Biller.
Armin Nassehi bezeichnete diesen Satz als einen Satz zum Niederknien. Wann kniet man nieder? In feierlichen Stunden, aber auch, wenn man von einem Kommando mit Waffengewalt gezwungen wird. Nassehi meinte den Hinweis auf das Niederknien als Kompliment und er bezog diesen Satz auf feierliche Stunden. Maxim Biller hatte am 18. Juni den ersten Teil seiner Poetikvorlesung in Heidelberg gehalten, solche Vorlesungen sind eine Ehrung.
Und in dem Kontext fiel der Satz vom Pech, jener Satz zum Niederknien. Kniete ich nieder? Nein, ich fing mal wieder an, über die Kunstfreiheit nachzudenken. Maxim Biller hat eine Feier verdient, nicht weil er beste Sätze schreibt, nicht weil er im Potenzkomparativ und den daraus folgenden Superlativen der Größte ist.
Ich feiere ihn, weil er auf eine alltägliche, fleißige und beharrliche Art und Weise Ambivalenzen, Widersprüche und Differenzen beschreibt. Das alles, also Ambivalenzen, Widersprüche und Differenzen, erscheinen Einigen als inkonsistent. Manche zerbrechen an solchen Dingen. In solchen Dingen ist die Entzweiung wirksam. Soll man das feiern? Ich tue es. Soll man sagen, dass Maxim Biller sich beharrlich, beständig, unbeirrt und konstant damit beschäftige?
Das kann man machen, aber man rutscht mit solchen Aussagen schnell wieder in den Potenzkomparativ, also in einen Modus, der oft auf etwas hinausläuft, was Männer und Frauen Schwanzvergleich nennen.
So viel Widersprüche, und der Biller hält durch, länger und tiefer als alle anderen, die irgendwann den Widerspruch aufgeben, so könnte ein (Preis-)Urteil aus der Welt des Schwanzvergleiches lauten. Darum geht es mit heute aber nicht. Darum ist der Satz ja so fesselnd. Er sagt ja nicht: Rainald, ätschi bätsch. Dieser Satz stammt nicht aus der Welt der Andrea Nahles, in der man zuletzt doch immer die meisten Stimmen haben und als Sieger vom Platz gehen will. Dieser Satz stammt aus der Welt von Maxim Biller. Und da klafft zuletzt immer nur etwas auf. Darum ist diese Welt so fesselnd. Die Welt ist nicht schön, nicht schlecht. Sie fesselt – und das auch nicht besonders lange, irgendwann ist man raus.
2.
Bei Maxim Biller ging es in dem ersten Teil seiner Vorlesung um etwas, was so flüchtig wie dauerhaft ist. Maxim Biller sprach über ein entzweites Volk. Er sprach über das Entzweite, das Getriebene, die Flucht und die Flüchtigkeit und er sprach über Juden und über sich, den Juden. Viele glauben, sie seien keine Juden. Viele glauben, nur Juden seien Juden. Es gibt genug Rechte, Regeln, Markierungen, Verfahren, genug Bücher und Filme, um daran zu glauben, dass nur die Juden Juden seien, und dass die Juden nur Juden seien. Es gibt Legenden dazu, dass die Juden ein Volk seien, das auf besondere Art und Weise entzweit sei. Dieses Volk soll auf besondere Art und Weise auf der Flucht sein, nomadisch. Es soll auf besondere Art und Weise den Exodus hinter sich haben und sich in der Diaspora befinden. Der jüdische Witz, die jüdischen Figuren, die Klischees, das jüdische Recht mit seiner hochgetriebenen Widersprüchlichkeit – alles das lässt daran glauben, dass es Juden gäbe, und dass es sie nur dort gäbe, wo es sie gäbe. Das stimmt ja auch.
Einerseits. Andererseits ist das ein Phantasma oder, um es liebevoller zu sagen, Glauben, dazu ein Glauben, der nicht allein religiös gepflegt wird. Wie alles in der Welt haben die Phantasmen Vor- und Nachteile. Sie organisieren eine Welt, die durch nicht viel mehr als durch Phantasmen zusammengehalten wird. Man kann das wieder liebevoller bezeichnen, zum Beispiel als Ideen. Der Kosmos, eine Idee, ein Phantasma. Die Natur, eine Idee, ein Phantasma. Die Welt, eine Idee, ein Phantasma. Die Gesellschaft, eine Idee, ein Phantasma. Die Geschlechter, eine Idee, ein Phantasma. Alles das driftet auseinander, jeden Tag, und alles das stößt aufeinander, jeden Tag. Alles das zerstreut sich, jeden Tag. Und alles das zieht sich zusammen, jeden Tag. Es kontrahiert und distrahiert, jeden Tag. Und die Idee und das Phantasma lautet, dass das Sinn mache oder vernünftig oder das Leben sei. Es kommt trotzdem ziemlich viel Unsinn, Unvernunft und Tod darin vor.
3.
Das wird eine heute lange Glosse, weil Maxim Billers Poetikvorlesung in einer Welt stattfand, die als erhitzt gilt. Auf Facebook war nach der Poetikvorlesung wieder einiges los. Man stritt, und es blockierten sich sogar diejenigen, die zwar Maxim Biller feiern wollten, aber es auf unterschiedliche Art und Weise machen wollten. Lieber Armin Nassehi, ich hoffe, sie sind mir nicht böse, manchmal bin ich mir selbst nicht ganz geheuer – und dann auch ungehörig.
Meine Glosse stammt aus dem Kommentarkosmos einer digitalen, vernetzten Welt. Und die Erhitzung beschäftigt mich, auch weil ich Glossator in der Welt der Kommentare unterwegs bin. Ich will das, was hier im ersten Teil auf den Tisch kam wurde, in drei Fragen bringen und darauf antworten.
Wozu schützt das Recht die Kunst? Warum lässt die Kunst vom Recht nicht schützen? Warum wird man auch eine schutzlose Kunst nicht los?
II. Wozu schützt das Recht die Kunst?
Man kann es sich einfach machen, vor allem als jemand, der am positiven Recht hängt. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Das Recht schützt die Kunst, weil das da steht, im Gesetzbuch, in Deutschland in Art. 5 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. Daran sind die Gewalten gebunden, sie müssen die Kunst schützen, ob die wollen oder nicht. Und dann, das sagen zum Beispiel mache Lehrbücher, dürfen die Gewalten nicht einmal dasjenige schützen, was sie als Kunst definieren, denn das hieße ja, dass gewaltige und gewalttätige Definitionen die Kunst beschneiden würden. Das Judentum hat grundsätzlich kein Problem mit der Beschneidung, die Künstler schon. Es gibt einen Streit, grundsätzlich, um Beschneidung und darum, wie man denn die Kunst schützt, wenn man sie nicht definieren kann. Fassen wir kurz ein paar Punkte zusammen:
In der Welt der Kommentare zum Grundgesetz haben mich während des Studiums in Bezug auf die Kunstfreiheit zwei Kommentare besonders interessiert. Der eine stammte von Rupert Scholz, ehemaliger Verteidigungsminister und CDU-Mitglied. So einer verteidigt die Kunst, und er verteidigt vor allem das Schöpferische an ihr. Wer sich im Christentum ein bisschen auskennt und weiß, wie wichtig dort die Schöpfung ist, und wer sich in westlichen, kapitalistischen Gesellschaften auskennt und weiß, wie wichtig die Produktivität dort ist, den überrascht es nicht, dass ein Verteidigungsminister nicht nur das Militär schützt, sondern auch die Kunst verteidigt. Denn dies gehört im wehrhaften Christentum zusammen. George Bataille nennt dies den Schutz der Produktivität und den Schutz des Homogenen. Denn schöpferisch ist dasjenige, was nicht zerstörerisch ist. Künstlerscheiße, das gab es in den sechziger Jahren, ist darum nur demjenigen Verteidigungsminister des Produktiven und Homogenen schützenswert, der erkennt, dass darin ja etwa Produktives für den Kunstmarkt und seine Ideenreservoir liegt. Das ist ja originell, das hat ja noch nie jemand gemacht. Dann ist Künstlerscheiße zwar scheiße, aber auch originell und dann können sich einige sogar den Namen desjenigen merken, der auftritt, als habe er das erfunden. Das ist doch von Piero Manzoni, das sagen dann einige und freuen sich, dass sie das auf ihrem letzten Trip nach New York oder Paris gesehen haben. Ich weiß nicht, ob Rupert Scholz Piero Manzoni gut findet oder schlecht, auf solche subjektiven Urteile kommt es (angeblich oder nicht) auch nicht allein an.
Der andere Kommentar stammt von Karl-Heinz Ladeur, er stammt aus der zweiten Auflage des Alternativkommentars. Ladeur schrieb, die Kunst solle selbst bestimmen, was sie sei. Wer sich ein bisschen mit Selbstbestimmung auskennt, den wird es nicht überraschen, dass diese Theorie als liberal gilt. Das Selbst, von dem da die Rede ist, ist einerseits eine große Autorität, man könnte es auch subjekttheoretisch beschreiben, aber auch systemtheoretisch. Es ist eine komplexe Angelegenheit, in der, nicht erst seit Luhmann und nicht erst seit Hegel, nicht nur das Eigene, sondern auch das Andere und Fremde vorkommen soll. Nicht erst seit Hegel gibt es dann aber neben Hegel auch Hölderlin, dem so ein Selbst abhanden kam, vielleicht nicht zuletzt deswegen, weil ihn Hegel zu sehr unter Druck setzte. Ladeurs Kommentar ist schwierig, begnügen wir uns mit der Feststellung, dass er liberal sei.
Fazit: Das positive Recht schützt die Kunst auf unterschiedliche Art und Weise. Manche machen das schöpferischer, aber auch homogener. Andere machen es liberaler, aber auch geheimnisvoller. Wozu schützt das Recht also die Kunst? Zu mehr Schöpfung, mehr Homogenität, mehr Freiheit und mehr Geheimnissen.
III. Warum lässt sich die Kunst nicht schützen?
Wenn es kein positives Recht gäbe, dann müsste man es erfinden. Soll man dann auch die Kunstfreiheit miterfinden? Die einfache Antwort aus dem ersten Teil zur ersten Frage wird schwierig, wenn man sich in die Rolle des Verfassungsgebers selbst versetzt. Schon die Weimarer Verfassung hätte man anders schreiben können. Das Grundgesetz hätte man anders schreiben können. Art. 5 Abs. III lässt sich mit genug Mehrheiten abschaffen. Verteidigen dann Einige einen Rest dieses Artikel über die Ewigkeitsklausel, dann lässt sich dieser Rest auch beseitigen, zur Not ohne Recht und in der nackten Gewalt.
Warum sollte man als Verfassungsgeber auf die Idee kommen, die Kunst zu schützen? Ich denke, dass es, zugespitzt, zwei unterschiedliche Antworten darauf gibt: Erstens kann man sagen, dass das Recht die Kunst schütze, weil die Kunst das Andere des Rechts sei. Während das Recht zuletzt immer in der Objektivität und im Allgemeinen lande, lande die Kunst zuletzt immer im Subjektiven und Besonderen. Während das Recht zuletzt in der Rationalität lande, lande die Kunst zuletzt in der Irrationalität. Recht sei Vernunft, Kunst sei Gefühl. Und die Gesellschaft, die brauche eben beides. Neben dem Gesetz, um es mit Kant zu sagen, brauche die Gesellschaft auch Triebfedern. Neben der praktischen Vernunft brauche sie auch Urteilskraft. Sie müsse eben bereit sein, sich immer wieder sowohl als Allgemeines als auch als Besonderes denken zu können, auch wenn man dafür manchmal viele Prozesse vor vielen Instanzen mit vielen enttäuschten Parteien und hohen Anwaltskosten braucht. Allein was das Bundesverfassungsgericht den Steuerzahler kostet. Ganz schön viel. Was soll es, Augen zu und durch.
Die andere Antwort lautet anders. Sie lautet, dass das Recht die Kunst schütze, weil es selber eine Kunst sei, und weil das Recht nur dasjenige schützen könne, was es selbst auch sei. Das Andere erreiche es gar nicht.
Diese zweite Antwort kann sich immerhin schon auf das römisch Recht stützen. Wenn wir in die Zeit vor den Verfassungen zurück gehen und nicht nur germanistisch denken wollen, können wir aber noch römisch denken. Vor den Verfassungen liegt nicht gleich das Nichts, erstmal kommt Rom als nächste Station. In Rom wird das Recht auch als Kunst bezeichnet. Seien wir genau. Es wird als ars bezeichnet, ars wiederum kann man als Kunst übersetzen, aber sicher nicht nur als Kunst. Auch als Technik, sogar als Ratio. Das alles sind vertrackte Verhältnisse, die auf Sätzen aufruhen, die eher närrisch klingen. Kunst ist das gleiche wie Recht, nur anders.
Auch im Recht gibt es Subjektivität, auch Gefühle. Alles das, was es im Recht gibt, gibt es auch in der Kunst. Die Kunst ist zweideutig? Das Recht auch. Was Kunst ist, ist offen? Ist beim Recht auch so. Die Kunst ist schöpferisch? Das Recht auch. Die Kunst muss ausgedrückt werden? Muss das Recht auch. Die Kunst hat Gattungen? Hat das Recht auch. Alles das, was es im Recht gibt, gibt es in der Kunst auch, nur anders. Der Unterschied zwischen Recht und Kunst scheint selbstverständlich, je länger man darüber nachdenkt, desto weniger verständlich wird er. Der Unterschied ist vor allem nicht selbstgenügsam. Der hat auch so sein Gesetz und er treibt auch so durch die Welt, wie alle Gesetze und alle Triebfedern.
Ich tendiere dazu, auf die zweite Frage mit der zweiten Möglichkeit zu antworten. Das Recht soll die die Kunst schützen, weil es sich selbst schützen soll. Diese zweite Antwort steht nicht unbedingt im Gegensatz zur ersten Antwort. Man kann sie in einen Gegensatz bringen. Man kann die beiden Antworten auch paaren, etwa in dem man vom Anderen in sich spricht, so wie mache Philosophen machen. Der Vorteil darin, die zweite Antwort in den Vordergrund zu rücken (und von da aus die erste Antwort von der zweiten Antwort schlucken und im Hintergrund wirksam bleiben zu lassen) liegt vielleicht nur darin, dass man weniger enttäuscht ist, wenn man sich Prozesse um die Kunstfreiheit anschaut. So geht es in diesen Prozessen zuletzt doch rechtlich zu, nicht künstlerisch. Am Ende steht eben ein solches Urteil, das zur Not vollstreckbar ist. Die Kunst trifft Urteile, die eventuell vernichtender sind. Das Recht aber solche, die vollstreckbarer sind – und das auch nur in einem unmetaphorischen Sinne.
Das alles bedeutet auch, dass sich nur das Recht schützen lässt, nicht aber die Kunst.
IV. Warum wird man auch eine schutzlose Kunst nicht los?
Maxim Biller gehört zu den Künstlern, die geschützt werden, aber nicht ganz. Er ist auch schutzlos. An Esra konnte man das gut beobachten. Biller sucht dafür Gründe, nicht unbedingt juristisch Gründe, aber er sucht auch Gründe. Auch Biller rechtfertigt sich, nicht nur die Juristen machen das. Seine Poetikvorlesung ist, und das meine ich ohne Ironie, eine kunstvolle Rechtfertigung, für die ich ihn bewundere.
Zu den Gründen seines Status, zu dem Umstand, dass er nicht wirklich zur Gesellschaft gehört (nicht ganz, muss man ergänzen, denn ein Teil seines Werkes wird ja geschützt), zählt er das Judentum. Ich bin katholisch getauft, und solchen Momenten habe ich früher der Versuchung erlegen, zu schlucken. Was will der da sagen? Dass er besser sei? Dass er tiefere Erfahrung habe, tiefere Wunden als ich? Machen von ihnen werden das kennen, den Schwanzvergleich. Wenn ich seinen Text als Schwanzvergleich verstehe und den Schwanzvergleich perfide mitspiele, dann sage ich dem Biller:
Pech gehabt, Biller, du bist Jude, aber nur Jude. Ich aber bin Katholik. Das heißt, dass der Jude zwar in mir steckt, ich aber einen Schritt weitergegangen bin, zum Katholiken hin. Und nochmal Pech gehabt: Ich bin noch weiter gegangen, zu Nietzsche hin, also mit der Religion aus der Religion ausgetreten. Du bist Jude, und ich bin und bleibe Übermensch. Wenn der Biller mir danach nicht in die Fresse haut, dann kann er sagen: Pech gehabt, Fabian, du machst solche bekloppten Winkelzüge und Umwege, und landest dann doch immer nur da, wo ich schön längst bin. Nämlich auf der Flucht. Exodus und Diaspora. Du bist der Hase, ich bin der Igel.
Das kann der Biller sagen. Muss er aber nicht.
Eine schutzlose Kunst wird man nicht los. Und manche behaupten mit guten Gründen, dass man gerade eine schutzlose Kunst nicht los wird. Billers Poetikvorlesung hat mich erwischt, weil Biller seine Wunde zeigt. Erkenne Dich selbst, aber sprich auch darüber.
Anders als Christian Kracht hat Biller seine Wunde so gezeigt, dass mit klar wurde, dass seine Wunde etwas ist, was ich teile, ohne es mir aneignen zu können. Warum? Während Kracht als Opfer spricht, spricht Biller auch als Täter. Das teilt er mit Leuten wie Schlingensief. Nicht nur Biller ist in diesem Bereich schutzlos, denn Esra ist besonders in diesem Teil vom Recht nicht geschützt worden. Und gerade in diesem Teil bin ich Biller ausgeliefert. Was für ein Pech.
Aber das Pech, das ist so schwarz wie die Tinte und der Toner und alles das, was einen schreiben lässt. Und das ist Pech, aber nicht nur Pech, es ist auch Glück. Soll ich Maxim Biller danken? Vergiss es. Dafür vergesse ich Dich nicht. Das vergesse ich Dir nie, Maxim Biller.
Bitte noch mal etwas weiter verdeutlichen: es folge, dass das Recht nur sich selbst nicht die Kunst schützen können. Schützen wovor und gegen wen?
Sehr geehrter Peter Camenzind,
im Kontext von Grundrechten kann man von Schutzfunktionen sprechen. Wovor und wogegen schützen Grundrechte? Unter anderem vor dem Staat, aber nicht nur vor dem Staat. Auch im Verhältnis zu Privaten können Grundrechte eine Schutzfunktion entfalten, ein weites Feld,
mit besten Grüßen FS
Grundrechte sollen zwischen Privaten eher nur soweit gelten, dass diese staatlich für das Recht zwischen Privaten mit zu berücksichtigen sind. Voraussetzung kann Geltung von Recht sein. Unklar kann sein, wie Recht da nur sich selbst und nicht die Kunst schützen können soll? Indem (geltendem) Recht Geltung vorausgeht, wie kann es sich selbst als geltend schützen?
Wenn Recht (etwa iSv. Gerechtigkeit) und Kunstfreiheit in einem ein rein ideellen Sinn gemeint wären, kann fraglich sein, inwieweit rein Ideeles (durch sich selbst) geschützt sein kann. Selbst rein ideell kann Kunstfreiheit u.U. nur Teil von Recht (iSv. Gerechtigkeit o.ä) sein.
Gemeint sein kann, dass Recht, indem es Kunst schützt, seine eigene Geltung ideell schützt. Ähnlich vielleicht der Vorstellung, dass der Mond, indem er nachts leuchtet, seine Anbetung und damit sich selbst ideell schützt o.ä.