Nicaragua: Amtszeitbegrenzung für Präsident verfassungswidrig
Es gibt eine Menge Argumente, warum Amtszeitbegrenzungen gut für die Demokratie sind: Der Machthaber steht unter beständigem Druck, seine Anhänger zu bereichern; die Aussicht auf einen möglichen Machtverlust bedeutet für ihn und für seine Anhänger nicht nur das graue Los der Opposition, sondern juristische Verfolgung und Exil (je krimineller, desto mehr). Als Amtsinhaber hat er genügend Mittel in der Hand, Wahlen zu seinen Gunsten zu entscheiden. Nichts muss er mehr fürchten als in der Verfassung verankerte Amtszeitbegrenzungen. Im Niger kann man derzeit einen Präsidenten dabei beobachten, wie er im Ringen um eine dritte Amtszeit sein Land unverhohlen in eine Diktatur verwandelt.
Um so sonderbarer ist daher das Urteil der Verfassungsgerichtskammer des nicaraguanischen Obersten Gerichtshofs, von dem der Comparative-Constitutions-Blog berichtet: Danach verletzen Amtszeitbegrenzungen die verfassungsmäßigen Rechte des Präsidenten Daniel Ortega.
Ortegas linkspopulistische Amtskollegen Chavez (Venezuela), Morales (Bolivien) und Correa (Ecuador) haben ihre jeweiligen Amtszeitbegrenzungen per Referendum aus der Welt geschafft. Okay – aber verfassungswidriges Verfassungsrecht? Das ist doch ziemlich irre…
Mehr Hintergrund zum offenbar seinen Namen nicht wirklich verdienenden nicaraguanischen Verfassungsgericht in der aus zeitgeschichtlichen Gründen besonders interessierten taz sowie im Jurist-Blog.