20 July 2010

NJW ehrt den Verfassungsblog

Dafür unterbreche ich meine Urlaubs-Blogpause gerne mal. Die NJW hat den Verfassungsblog als “Link der Woche” gewürdigt:

„Die Verfassung ist doch kein Abreißkalender, mit dem man einfach so umgeht, wie es einem gerade gefällt.“
Dieses Zitat stammt vom Landesvorsitzenden der SPD in Schleswig-Holstein Ralf Stegner. Auch wer ausschließlich über verfassungsrechtliche Themen schreibt, sollte im Umgang mit dem Grundgesetz geübt sein – so wie Max Steinbeis in seinem Verfassungsblog. Der Jurist und langjährige Rechtsredakteur des Handelsblatts
schreibt seit 15 Jahren über verfassungsrechtliche Themen. Diese Erfahrungen qualifizieren ihn in besonderem Maße dazu, in seinem blog kenntnis- und geistreich aktuelle Themen rund um das höchste Gut unserer Demokratie zu behandeln.


7 Comments

  1. Dietrich Herrmann Wed 21 Jul 2010 at 08:49 - Reply

    Was Sie vielleicht nicht mitbekommen haben im Urlaub, ist eine weitere lobende Erwähnung im Feuilleton der FAZ:
    Verfassungsdebatte: So wahr mir Blog helfe (von Katja Gelinsky)
    http://www.faz.net/-01DLXA

    Auf dass die Debatten weiter gehen und die Zugriffszahlen steigen …

  2. Matthias Koetter Thu 22 Jul 2010 at 16:08 - Reply

    Der Erfolg des Verfassungsblogs überwindet sogar disziplinäre Grenzen: http://www.theorieblog.de/index.php/2010/07/herzlichen-gluckwunsch-verfassungsblog/

  3. Zara Mon 26 Jul 2010 at 11:57 - Reply

    Glückwunsch!

  4. Stefan Lindow Wed 28 Jul 2010 at 21:48 - Reply

    Rss feeds machen einen Blog schnell lesbar! Ich würde mich also freuen!

    lg

  5. RAinJuharos Tue 10 Aug 2010 at 20:55 - Reply

    Kann man nur gratulieren! Ich gehöre auch zu Ihren Fans:-)

  6. Jürgen Fri 13 Aug 2010 at 09:18 - Reply

    Ein Grund mehr, noch öfter reinzuschauen!

    Glückwunsch!!!

  7. Max Steinbeis Sun 15 Aug 2010 at 10:07 - Reply

    Vielen Dank! Freut mich sehr.

    @Stefan Lindow: Wieso, gibt es ein Problem mit dem RSS-Feed? Das wäre natürlich blöd.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland