09 November 2020

Pars pro Toto

Das „Leipziger Fiasko“ als Bankrott unserer freiheitlichen Gesellschaft

Vorab: Dieser Beitrag wurde am 09. November verfasst, am „Schicksalstag“ der deutschen Geschichte. Auch wenn die Ereignisse in Leipzig zwei Tage zuvor sicherlich (oder hoffentlich) kein Schicksalstag waren, so machen sie an diesem Tag besonders betroffen. Sie erinnern nämlich daran, dass Deutschland derzeit möglicherweise dabei ist, sein Gleichgewicht zu verlieren, und zwar nicht nur das politische Gleichgewicht, sondern auch das genauso wichtige Gleichgewicht zwischen Legislative, Exekutive und Judikatur.

Nicht wenige Kommentatoren wie etwa Jan Sternberg sind der Auffassung, dass Leipzig ein Fiasko „mit Ansage“ war, ein erneutes „Lehrstück dafür, wie sich Behörden und Polizei vorführen lassen von Netzwerken, die für nichts Verantwortung übernehmen“.

Stimmt das? Die Ereignisse in Leipzig werfen mindestens drei Fragen auf:

1. Wieso hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Demonstration erlaubt, obwohl der dafür vorgesehene Ort (Augustusplatz) in Leipzig ganz offensichtlich nicht für die zugelassenen 16.000 Personen geeignet war?

Tatsächlich war von Anfang an klar, dass die Einhaltung (und Kontrolle) von Infektionsschutzauflagen bei einer Veranstaltung in dieser Größe unmöglich ist. Entsprechend wurde auch der Mindestabstand ständig unterlaufen, absichtlich, aber auch, weil der Ort keinen entsprechenden Abstand zuließ. Hinzu kam, dass die vom OVG erlaubte Zahl von 16.000 Teilnehmern wohl kräftig überschritten wurde. Die Leipziger Forschungsgruppe „Durchgezählt” der Universität sprach am Abend von 45.000 Demonstranten auf dem Augustusplatz und seinem unmittelbaren Umfeld wie dem Ring und der Goethestraße. Und selbst wenn es nur 20.000 Teilnehmer (oder „eher mehr“, so die Polizei) waren: Der Platz war absolut ungeeignet, um die rechtlichen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung bei dieser Veranstaltung durchzusetzen.

Hat das OVG das nicht gesehen oder nicht sehen wollen? War man so blauäugig, dass man davon ausging, der sechzehntausend und erste Teilnehmer würde zuhause bleiben? Glaubte man allen Ernstes, dass die Teilnehmer die Infektionsschutzauflagen einhalten würden? Die gerade einmal zwei Sätze umfassende Entscheidung lässt dies nicht erkennen: Neben der Begrenzung der Teilnehmerzahl widmet sich das Gericht vor allem dem Lärmschutz, in dem es den maximalen „Beurteilungspegel“ an der Probsteikirche auf 55 dB festlegt. Welcher „Beurteilungspegel“ bei der Entscheidung des OVG ansonsten angelegt wurde, bleibt mehr als unklar – ebenso wie die Tatsache, dass die Festlegung des Streitwertes auf 5.000,- Euro doch eher lächerlich ist. Allein die Polizeikosten für den Einsatz dürften sich auf mehrere 100.000,- Euro summieren, von den weiteren Folgeschäden ganz abgesehen.

Dem OVG dürfte, ja muss nach den Erfahrungen von Dresden und vor allem Berlin bekannt gewesen sein, dass die sog. „Querdenker“-Bewegung mehr als 16.000 Menschen mobilisieren würde, zumal an einem derart symbolträchtigen Ort wie Leipzig, wo sie sich in der Tradition der 1989/90er Friedensgebete und Demos sehen. Hatte man den (Beinhahe-)Sturm des Bundestages am 30.08.2020 schon vergessen und war die Tatsache, dass hierzu Ermittlungsverfahren wegen fast 500 Straftaten, u.a. schwerem Landfriedensbruch laufen, nicht bekannt? Schwer vorstellbar, ebenso wie die Annahme, dass man in Bautzen nicht über die für eine solche Entscheidung unbedingt notwendigen Ortskenntnisse verfügt – oder sich diese verschaffen konnte, wenn man wollte.

Sicherlich, das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut und muss besonders in „Corona-Zeiten“ geschützt werden. Aber was ist mit dem Prinzip der Abwägung der Rechtsgüter? Wiegt das Recht der freien Meinungsäußerung mehr als das Recht auf Gesundheit? Dabei muss diese Frage gar nicht beantwortet werden, denn man hätte die Veranstaltung einfach nur außerhalb der Innenstadt stattfinden lassen müssen, wo mehr Platz gewesen wäre – und wo auch keine Unbeteiligten gefährdet worden wären, die sich zu dem Zeitpunkt aus anderen Gründen in der Innenstadt aufhielten. Es ist (juristisch) richtig, dass Demonstrationen dort stattfinden müssen, wo sie Aufmerksamkeit bekommen – und das ist meistens in den Innenstädten. Aber in Zeiten der Dominanz sozialer Medien macht es letztlich keinen wirklichen Unterschied, ob die Demonstration auf einem Innenstadtplatz stattfindet, oder im Außenbereich. Teilnehmer und Journalisten sorgen dafür (so sie denn können, s.u.), dass die Anliegen der Demonstranten in die Öffentlichkeit transportiert werden. Möglicherweise ist das Denken der Bautzener Richter immer noch aus der Vor-Corona-Zeit geprägt, wo man (meist zu Recht) davon überzeugt war, auch Demonstrationen zuzulassen, die von extrem rechten Spektrum angemeldet worden waren, weil hier meist „nur“ politisch motivierte Delikte zu erwarten waren. Die Gefahr, die von den zu erwartenden mehr als 20.000 Personen, davon 90% ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Mindestabstand, für Dritte (auch Polizeibeamt*innen) ausging, war hier eindeutig größer als die Einbuße an Öffentlichkeitswirksamkeit der Demonstration.

2. Wieso konnten die „Demonstranten“ nach der Auflösung der Versammlung durch die Straßen von Leipzig ziehen, obwohl dies ausdrücklich verboten war? Hat die Polizei hier versagt?

Zehntausende Demonstranten haben sich der Auflösung der Demonstration widersetzt, Polizeisperren durchbrochen und marschierten auf dem Innenstadtring und durch die Innenstadt – unter Polizeibegleitung. Im Bereich des Hauptbahnhofes sei eine Sperre geöffnet worden, teilte die Polizei auf Twitter mit. An Absperrungen sei es zu „zahlreichen Übergriffen“ auf Polizisten gekommen. Begründet wurde diese Zurückhaltung der Polizei damit, dass man, so der Leipziger Polizeipräsident, eine Pandemie nicht mit polizeilichen Mitteln, sondern mit der „Vernunft der Menschen“ bekämpfe. Damit hat er aber seine Kolleg*innen im ganzen Bundesgebiet vorgeführt, die tagtäglich versuchen, die Corona-Schutzverordnungen durchzusetzen – eben weil es notwendig ist, dass Gesetze und Verordnungen durchgesetzt werden, was ein Polizeipräsident eigentlich wissen sollte. Bei allem Verständnis und Unterstützung für deeskalierende Ansätze: Auf die „Vernunft“ der Menschen zu vertrauen ist für einen Polizeipräsidenten entweder weltvergessen oder blauäugig.

Den Berichten zufolge waren zahlreiche (bekannte und gewaltbereite) Rechtsextremisten bei der Demonstration, so z.B. der Dortmunder Rechtsextremist und frühere Jura-Student Michael Brück und andere, die auf den Bildern im Thread von Henrik Merker auf Twitter (@J_MkHk) und recherche-nord deutlich zu erkennen sind und die den Demonstranten den Weg durch eine Polizeikette bahnten. Hier liegt polizeiliches Versagen vor. Man hat offensichtlich nicht oder nicht genügend Aufklärung im Vorfeld betrieben. Es ist auch der Polizei bekannt, dass solche Veranstaltungen von Anhängern gewaltbereiter rechter Gruppen genutzt werden, um auf sich aufmerksam zu machen und die Auseinandersetzung mit der Polizei zu suchen, was ihnen in Leipzig wohl auch bestens gelungen ist, wenn man sich die „Selbstbezichtigungen“ entsprechender Gruppierungen in Twitter ansieht (s. die Nachweise bei Henrik Merker). Auch bei einem vergleichbaren Ereignis am Kölner Hauptbahnhof im Jahre 2014 (HoGeSa), bei dem der damalige Innenminister Jäger im Nachhinein „Fehler“ einräumte, zeigte sich die Polizei nicht vorbereitet, obwohl vor allem rechte Hooligans aus dem Fußballbereich anreisten, die ansonsten bei jedem Bundesligaspiel mit Argusaugen beobachtet werden. Auch in Leipzig hätte man die Polizeibehörden in einschlägigen Städten anfragen können, ob dort entsprechende Reisepläne von Rechtsextremisten bekannt sind – und dies als Argument bei der Versagung der Demo in der Innenstadt anführen können. Und man hätte auch auf eine Strategie zurückgreifen können, die bei unliebsamen Ultras im Fußballbereich gerne genutzt wird: Anlassunabhängige Kontrollen auf Parkplätzen oder Bahnhöfen, um die Anreise zu erschweren, oder entsprechende Kontrollen am Leipziger Hauptbahnhof – zumal die Neonazis leicht erkennbar sind. All dies wurde nicht gemacht, zumindest ist es nicht beobachtet oder kommuniziert worden.

Wenn Sternberg erklärt, dass die „Querdenker“ „eine Bewegung der Verantwortungslosigkeit“ seien, die „viele Anwälte und wenig Skrupel“ haben, so wird man ihm durchaus zustimmen können, was Erstes und Letzteres betrifft (Verantwortungslosigkeit und wenig Skrupel); die Schelte der Anwälte hätte er sich aber sparen können, denn Entscheidungen werden von Gerichten getroffen, die sich Argumente ansehen. Und wenn (was ich bezweifle) die Argumente der Anwälte der „Querdenker“ die besseren gewesen sein sollten, dann sollte man nicht auf die Anwälte einprügeln (die wie die Journalisten nur ihren Job machen), sondern sich fragen, warum die Gegenseite (Stadt Leipzig und Polizei) hier möglicherweise dabei versagt, schlagkräftige Argumente bereitzustellen.

Ebenso unverständlich und rechtlich fragwürdig ist die Tatsache, dass die Polizei vor Ort nicht eingeschritten ist, als Journalisten bedroht oder verletzt wurden. Auch diese Aggression gegen Medienvertreter sollte der Polizei inzwischen bekannt sein, und anstatt den (rechtswidrigen) Aufzug durch die Stadt wohlwollend zu begleiten, hätte man spätestens hier einschreiten müssen. Das Legalitätsprinzip lässt hier keinen Spielraum. Ein Video in sozialen Netzwerken zeigt einen Polizeibeamten, der Demonstranten mit einem hochgestreckten Daumen Zustimmung signalisiert – ob zu den politischen Inhalten der Demo oder zu der Tatsache, dass man die Polizeisperren überwunden hat, bleibt offen. Ohne Verschwörungstheorien huldigen zu wollen: Die Annahme von Journalisten, dass die Leipziger Polizei zumindest in Teilen eine gewisse Sympathie für die Demonstranten erkennen ließ, ist wohl nicht von der Hand zu weisen.

Die Aussage des Leipziger Polizeipräsidenten, wonach man drei Ziele gehabt habe – einen friedlichen Verlauf gewährleisten, mögliche Gewalttaten verhindern und den Infektionsschutzes durchsetzen – und die ersten beiden Ziele „weitgehend erreicht worden“ seien, kann man nur als zynisch bewerten. Der Verlauf war spätestens beim Überwinden der Polizeisperren nicht mehr friedlich, und Gewalttaten (gegen Journalisten) wurden eben nicht verhindert. Für die DJU-Vorsitzende Tina Groll war das eine völlig neue Dimension von Gewalt. Die Strategie der Polizei habe „in Passivität“ bestanden, die Beamten seien ihrer Aufgabe, die Pressefreiheit durchzusetzen und Journalisten zu schützen, nicht nachgekommen und hätten diese zum Teil selbst an ihrer Arbeit gehindert. Beides (mangelnder Schutz und eigenes Verhindern von Berichterstattung) ist nicht neu und muss über das konkrete Ereignis in Leipzig hinaus auch politisch aufgearbeitet werden. Bei allem Verständnis gegenüber der Polizei, die das Gefühl hat, zunehmend mit dem Rücken zur Wand zu stehen: Die Pressefreiheit ist ein für unsere Demokratie derart wichtiges und hochwertiges Gut, dass sie unter allen Umständen und in allen Situationen geschützt und gewährleistet werden muss. Wenn dies nicht geschieht, ist das eine gefährliche Entwicklung für die Demokratie und ein Alarmsignal.

3. Wieso können die „Querdenker“ die Polizei und Behörden „vorführen“?

Um noch einmal Jan Sternberg zu zitieren: „Ein Volksfest voller Aggression in einer Zeit der harten Kontaktbeschränkungen, eine handlungsunfähige oder handlungsunwillige Polizei. … Der Tag war ein Bankrott für Sachsen und ein Bankrott für die Vernunft“. Und er war (leider) auch ein Bankrott unserer freiheitlichen Gesellschaft. Wenn Demonstranten das politische Klima heute mit dem DDR-Regime vergleichen und die Coronapandemie als Erfindung der Eliten sehen, läuft etwas gehörig schief in unserer Gesellschaft. Nicht, weil es Andersdenkende gibt; die gab es schon immer. Hier entwickelt sich aber ein „verschwörungsideologisches Narrativ“, wie Sarah Ulrich dies in der taz vom 09.11.2020 nennt, das viele übernehmen. Und genau hier muss unsere Frage ansetzen: Warum ist dies möglich, dass (durchaus ähnlich wie in den USA) Lügen und „Fake News“ auf derart breite Zustimmung stoßen, und zwar durch (fast) alle Gesellschaftsschichten hinweg. So zitiert Ulrich in ihrem Beitrag Lehrer aus Freiburg, die behaupten, Menschen würden nicht am Corona-Virus, sondern an „der Grippeimpfung und 5G-Strahlung“ sterben oder eine 30-jährige „mit Dreadlocks und Piercings im Gesicht“ und einem Button mit dem Gesicht der Widerstandskämpferin Sophie Scholl am Pullover. Und Christoph Wonneberger, der früher die Friedensgebete in der Nikolaikirche koordinierte, spricht von einer „Kapitalismusinsolvenzverschleppung“. Die Masse jubelt, als Wonneberger ausruft: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer.“

Diese „Katastrophe mit Ansage“, wie der Soziologe David Begrich das Ereignis in Leipzig kommentierte, war absehbar, und es liegt an der Zivilgesellschaft, sich dem entgegenzustellen – aber auch an der Politik, die aus ihrer „Blase“ herauskommen muss.


3 Comments

  1. Bernadette Mon 9 Nov 2020 at 18:44 - Reply

    Polizeiliche „Kontrollen am Leipziger Hauptbahnhof“ gab es wohl – jedoch von Journalisten https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1325056055898988550

  2. Barbara Salesch Sat 14 Nov 2020 at 16:58 - Reply

    M.E. nicht überzeugend und zu polemisch. Es dürfte kein Geheimnis sein, dass es bei allzuvielen Versammlungen politische Extremisten (egal welcher Richtung) gibt, die gewalttätig werden. M. E. war das auch hier eine klare Minderheit der Teilnehmer, die indes sehr viel Aufmerksamkeit erfahren hat. Es sei nur an die Ausschreitung bei den G20 Kundgebungen vor einigen Jahren in Hamburg erinnert, bei denen ein nicht kleiner gewaltbereiter Teil den viel größeren friedlichen Teil erheblich in Verruf und um die erhoffte Aufmerksamkeit gebracht hat. Dass sich “Verschwörungstheoretiker” und andere Menschen mit schwer nachvollziehbaren Standpunkten unter die Teilnehmer gemischt haben, mag durchaus der Fall gewesen sein. Ich würde mich aber davor hüten, derart polemisch die 45.000 (?) Teilnehmer, unter denen offenbar Leuter aller gesellschaftlichen Gruppen waren, derart abzumeiern (wie man in Bayern sagt). Wenn man bedenkt, dass die “Corona-Maßnahmen” mit die schärfsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik bewirkt haben, die allzuviele Menschen beruflich, persönlich und psychisch schwer getroffen haben, nimmt es keine Wunder, dass sich Widerstand regt und Leute nicht immer rational handeln. Damit sollen die ggf. begangenen Straftaten explizit NICHT kleingeredet oder verharmlost werden.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
"Querdenken", Corona, Gerichte, Polizei


Other posts about this region:
Deutschland