Recht jenseits von Schrift
Ralf Zosel von Beck Online hat mich zum Verfassungsblog interviewt und das Ergebnis als Podcast online gestellt.
Wir hatten uns auf der 2. Münchner Tagung zu Rechtsvisualisierung und multisensorischem Recht kennengelernt – eine sehr spannende Veranstaltung: Im Mittelpunkt stand die Beobachtung, dass sich Recht nicht länger allein schriftlich-textuell verstehen lässt, sondern sich zunehmend in Bild, Ton etc. verkörpert. Ein Beispiel, das mir besonders einprägsam erschien: Im IT-Recht werden Powerpoint-Slides mit Grafiken zu Vertragsbestandteilen gemacht.
Initiatorin Colette Brunschwig von der Universität Zürich hat dafür den Begriff multisensorisches Recht geprägt. Ich bin nicht sicher, ob das die Sache trifft. Das Kennzeichnende ist doch nicht so sehr, über welche Sinnesorgane man dem Recht begegnet, sondern dass die Vorstellung, dem Recht sei Schriftlichkeit immanent, an Evidenz verliert.
Mich interessiert das Thema nicht nur rechtstheoretisch, sondern auch wegen des Politikatlas. Die meisten Vorträge drehten sich um die Vermittlung und Anwendung von Recht, die Entstehung von Recht und die Rolle von Bildern dabei kam kaum zur Sprache. Das sollte nachgeholt werden, wenn es hoffentlich nächstes Jahr eine 3. Münchner Tagung geben und das Projekt Politikatlas präsentable Formen angenommen haben wird!
Bebauungspläne sind auch Grafiken und Rechtsnormen, mit in der Planzeichenverordnung festgelegter Semantik. Und B-Pläne gibt es nun schon eine ganze Weile … Im Vergleich dazu finde ich das Beispiel mit den Powerpoint-Folien mit (nicht näher spezifizierten) Grafiken doch recht esoterisch …