09 August 2012

Rumäniens Verfassungsrichter fürchten um ihr Leben

Vor einigen Monaten hatten wir hier auf dem Blog eine sehr spannende und vielschichtige Diskussion darüber, wie die EU reagieren kann und soll, wenn in einem Mitgliedsstaat Demokratie, Grundrechte und Verfassungsstaatlichkeit vor die Hunde gehen. Anlass dieser Diskussion war der Fall Ungarn.

Der ist unschön genug – Kim Lane Scheppele wird dazu hier heute noch was posten. Aber ich frage mich, ob nicht der eigentliche Fall, in dem es für die EU zum Schwur kommen könnte, weiter östlich spielt – in Rumänien.

Gestern wurde ein Hilferuf des rumänischen Verfassungsgerichts an die EU-Kommission, den Europarat und andere europäische Institutionen bekannt. Das Verfassungsgericht hatte Ende Juni das von der Regierung initiierte Amtsenthebungs-Referendum gegen Staatspräsident Basescu für ungültig erklärt, wegen mangelnder Wahlbeteiligung. Daraufhin hatten führende Politiker der Regierungsparteien angekündigt, das Urteil nicht respektieren und Richter des Verfassungsgerichts ihres Amtes entheben zu wollen.

Damit aber nicht genug. Aus dem Schreiben von Gerichtspräsident Augustin Zegrean geht hervor, dass Richter Angst haben, an der Urteilsfindung teilzunehmen, weil sie um ihre und ihrer Familien Sicherheit fürchten. Die Richterin Aspazia Cojocaru hatte zu Protokoll gegeben, Todesdrohungen erhalten zu haben.

Mehr zum Hintergrund in diesem Blogpost der unermüdlichen Kim Lane Scheppele, aus dem auch der Link auf das Dokument stammt.

Foto: pshegubj, Flickr Creative Commons


2 Comments

  1. RP Thu 9 Aug 2012 at 12:21 - Reply

    Todesdrohungen sind nicht tolerabel, egal von wem sie kommen. Selbst falls “nur” irgend ein Bürger ohne Amt damit drohte, ist das ein erschreckendes Zeichen.

    Wer zählt alles zu den Akteuren, welche die politischen Spannungen weiter aufheizen? Das scheinen zum einen beide politischen Lager zu sein. Aber wie steht es um das Verfassungsgericht? Wie wurde die Entscheidung, dass “half plus one of those who are voting on the referendum day” verfassungswidrig seien, begründet? Mit Blick allein auf den Verfassungstext erschließt sich mir das nicht (ich habe das Urteil nicht online gefunden). Das “half plus one of all voters registered” verfassungskonform sein sollen, erschließt sich mir noch weniger, denn bei diesem Beteiligungsquorum hätten zusätzliche Stimmen GEGEN die Abwahl von Basescu zur Abwahl von Basescu geführt. Das BVerfG hätte da – Stichwort negatives Stimmgewicht – wohl ganz anders geurteilt. Daher werde ich den Eindruck nicht los, dass auch das rumänische Verfassungsgericht unsauber arbeitet. Was die Lage noch deprimierender aussehen lässt.

  2. […] Motoc, were threatened with dismissal, attacked in USL-friendly media and even had their lives threatened. As Motoc later explained, such attacks against constitutional judges are without precedent in […]

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