Sprengelpflicht für Grundschüler: Keine Hilfe aus Karlsruhe
In welcher Grundschule ein Kind eingeschult wird, kann man sich bekanntlich nicht aussuchen, sondern hängt vom Wohnort der Eltern ab: In der Regel kommt das Kind (wenn die Eltern sich keine Privatschule leisten) in die so genannte Sprengelschule. Wenn die nichts taugt, dann ist das schlecht für das Kind, und in solchen Situationen sind Eltern zu jeder Kraftanstrengung bereit – bis hin zum (Schein-)Umzug.
Vom Bundesverfassungsgericht ist jedenfalls keine Hilfe zu erwarten: Karlsruhe hat heute in einer Kammerentscheidung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die Eltern wollten bilingualen Unterricht und einen Musikschwerpunkt, und beides gab es auf der Sprengelschule nicht, aber das Argument zog vor Gericht nicht. Zur Entscheidung hier.
Helfen Sie, die Verfassung zu schützen!
Die Verfassung gerät immer mehr unter Druck. Um sie schützen zu können, brauchen wir Wissen. Dieses Wissen machen wir zugänglich. Open Access.
Wir veröffentlichen aktuelle Analysen und Kommentare. Wir stoßen Debatten an. Wir klären auf über Gefahren für die Verfassung und wie sie abgewehrt werden können. In Thüringen. Im Bund. In Europa. In der Welt.
Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!