05 February 2021

Streng vertraulich

Ich vertraue dir. Ich teile etwas mit dir, und ich gehe ein Risiko damit ein. Ich kann ja nicht kontrollieren, was du machst mit dem, was ich mit dir teile. Ich weiß das nicht und will es gar nicht wissen. Ich brauche es gar nicht zu wissen. Wir haben ein Verhältnis zueinander, das es möglich macht, das Nichtwissen auszuhalten. Ein Verhältnis des Vertrauens. Ich vertraue dir.

Um Vertrauensverhältnisse und was passiert, wenn es mehrere davon gibt und sie in Konflikt miteinander geraten, ging es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der diese Woche veröffentlicht wurde. Geklagt hatten drei Oppositionsfraktionen im Bundestag sowie mehrere Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur so genannten Amri-Affäre: Anas Amri war der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt 2016, und der Ausschuss soll klären, was die Verfassungsschutzbehörden über ihn und seine Anschlagpläne wussten, hätten wissen können oder hätten wissen müssen. Als in der Presse zu lesen war, dass in Amris Umfeld mindestens ein V-Mann des Verfassungsschutzes unterwegs war, verlangte der Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung Auskunft, wer beim Verfassungsschutz diese V-Leute führt, um diese Person(en) als Zeugen vor den Ausschuss laden zu können.

Das verweigerte die Regierung, und das BVerfG gab ihr darin Recht: Unter Islamisten sei die “interne Kommunikation ist durch ein hohes Maß an Misstrauen geprägt”, jeder wittere überall Verräter, und wer das Vertrauen der Gruppe verliere, werde damit zum Ungläubigen, zum Feind, und riskiere Leib, Leben und Freiheit. Wer mit dem Verfassungsschutz Informationen teile, habe daher ein “Bedürfnis nach uneingeschränkter Vertraulichkeit”. Wenn der Verfassungsschutz aber als Zeuge in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussage, und sei es unter noch so strikter Geheimhaltung, dann sei es “plausibel”, dass die vermeintlichen Vertrauensleute dem ganzen Laden nicht mehr trauen. Dass nicht nur die konkrete Quelle, sondern auch andere potenzielle Zuträger den Behörden das Vertrauen kündigen. Und das, so die Senatsmehrheit, dürfe nicht passieren: Der “Gewährleistung uneingeschränkter Vertraulichkeit” komme “ein besonders hoher Stellenwert zu”, hinter dem das “parlamentarische Aufklärungsinteresse” zurückstehen müsse.

Wie sich die Entscheidung in die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe einfügt und was an ihr zu kritisieren ist, hat BENJAMIN RUSTEBERG sehr schön und ausführlich  analysiert und dabei auch den Finger auf den Punkt gelegt, der auch bei mir nicht aufhören will zu jucken: Wer vertraut hier eigentlich wem, und warum?

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Call for tenders: Consultancy in the area of justice reform in Eastern Europe

Within the framework of the projects implemented by the Division for Legal Co-operation, the Council of Europe is looking for providers of international consultancy services in the area of justice reform. For more details, please consult the Terms of Reference and the Act of Engagement.

All applications must be sent to cdm@coe.int with the subject line “2020AO68_Consultancy services_justice reform”. Tenders submitted or copied to another e-mail account will be excluded from the procedure.

Questions should be sent one week before the deadline, and exclusively to the following address: DGI.Justice.Reform.Unit1@coe.int.

Deadline for submission of applications: 7 February 2021.

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Vertrauen ist bekanntlich auch das, was in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie zwischen Regierung und Parlamentsmehrheit existieren sollte. Die Regierung genießt das Vertrauen des Parlaments, was bedeutet, dass das Parlament gerade nicht alles wissen und kontrollieren muss, was sie macht. Sie muss ich nicht mikromanagen lassen von den Kontrolleuren im Bundestag. Ihr “Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung”, wie man in Karlsruhe sagt, hat frei zu bleiben von der Wissbegier der Parlamentarier. Es ist wie in einer guten Ehe: Die erkennt man daran, dass die einander Angetrauten es sich leisten können, eben nicht immer alles von- und  übereinander zu wissen.

Das gilt aber nur, solange keiner dem anderen Gründe liefert, misstrauisch zu werden. Wer Liebesbriefe herumliegen lässt, braucht sich nicht zu beschweren, wenn der andere dann doch mal etwas dringlicher nachfragt, warum er gestern Abend so spät nach Hause gekommen ist. An solchen Gründen herrscht, was den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes betrifft, wahrhaftig kein Mangel: Im NSU-Prozess, im NPD-Parteiverbotsverfahren, wo immer in den letzten Jahren die verfassungsschützerischen Bodenplatten mal ein bisschen angehoben wurden, kam ein Gewimmel und Geringel ans Tageslicht, dass es auch der robustesten Sicherheitspolitiker_in flau um den Magen werden musste. Und auch im konkreten Fall Amri die Nachfrage des Untersuchungsausschusses der Bundesregierung wahrhaftig keinen Anlass, hier den gekränkten Ehrenmann zu spielen. Hier geht es immerhin um nichts Geringeres als den Verdacht, dass “mit Rücksicht (auf die Gefährdung von Informationsquellen) durch Behörden insbesondere des Bundes von Maßnahmen gegen mutmaßliche Beteiligte des Attentats abgesehen wurde” (BT-Drucks. 19/943, II.6).

Nun ist es aber nicht der aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung resultierende Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der hier nach Ansicht der Karlsruher Senatsmehrheit das parlamentarische Aufklärungsinteresse zurückdrängt, sondern das “Staatswohl”. Das verlange, dass geheim bleibt, was geheim bleiben soll, und ist nach Meinung der Senatsmehrheit die Wand, an der die parlamentarische Aufklärung hier zum Stehen kommt. Das zu verstehen fällt schon deswegen nicht ganz leicht, weil die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ja gar nicht verlangen, dass der Staat irgendwelche Geheimnisse für alle Welt offenlegt – nur ihnen gegenüber, die sie als Parlamentarier für das Staatswohl schließlich kein bisschen weniger Verantwortung tragen als die nächstbeste exekutive Sicherheitsbeamt_in. Zumal sie ja noch nicht mal wissen wollen, wie der V-Mann heißt und wo er wohnt, sondern lediglich von seinem Führungsoffizier unter höchster Geheimhaltung erklärt bekommen, was da eigentlich los war.

Dies irritiert aber bemerkenswerterweise im Senat allein den einzigen Richter mit langjähriger exekutiver Regierungserfahrung, nämlich Ex-Ministerpräsident Peter Müller von der CDU, dessen Sondervotum das Argument der Senatsmehrheit sehr effektiv zerpflückt: Da behaupten die Sicherheitsbehörden also ohne weiteren Beleg, gegenüber ihren Quellen mit einer “umfassenden Vertraulichkeitszusage” in der Pflicht zu stehen? Und das soll als zwingendes Erfordernis des Staatswohls ausreichen, um einen parlamentarisch aufzuklärenden potenziellen Geheimdienstskandal ins Dunkel des Staatsarkanums zu tauchen? Das ist also per se wichtiger als dass sich das Parlament eine informierte Meinung über den schrecklichen Verdacht bilden kann, dass sich die vom ihm zu kontrollierende Exekutive vor lauter Vertraulichkeit mit ihren Terroristenspitzeln womöglich dadurch um das Staatswohl verdient gemacht hat, dass sie einen der schrecklichsten Terroranschläge seit Jahrzehnten in Deutschland nicht zu verhindern wusste?

Das ist alles nicht sehr überzeugend. Und so werden wir wohl erst mal weiter damit leben müssen, dass die Regierung sich ganz und gar ihren Vertrauenspersonen anvertraut und umgekehrt und dies alles natürlich ganz strikt vertraulich.

Offener Zugang zu Öffentlichem Recht

Bevor ich auf die zurückliegende Woche komme, eine Neuigkeit in eigener Sache:

Wir haben im letzten Herbst beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Antrag gestellt für ein Projekt unter dem Titel “Offener Zugang zum Öffentlichen Recht” (OZOR). Es geht dabei um Open Access in der Rechtswissenschaft und den Beitrag, den qualitätsgesicherte Multi-Author-Blogs wie wir dazu leisten können, in der bislang so notorisch OA-skeptischen Juristerei den Zugang zu rechtswissenschaftlicher Forschung und Expertise weiter zu öffnen.

Jetzt haben wir den Zuwendungsbescheid bekommen. Am 1. März geht’s los.

Was haben wir vor?

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Call for Papers: The Dust of Time? Towards a 21st Century Constitutionalism
European University Institute, Florence
7 and 8 October 2021

Does constitutionalism need to be revamped for the 21st century? The Constitutionalism and Politics Working Group at the EUI invites scholars from Europe and beyond to engage in a thinking process about how constitutions and constitutional lawyers should address today’s and tomorrow’s most pressing challenges. The call for papers is available here. Please send an abstract of your paper by 31 March 2021 to constpol@eui.eu.

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Zum einen wird es darum gehen, erst einmal mehr Wissen darüber zu generieren, warum Open Access in den Rechtswissenschaften in Deutschland so schwer vom Fleck kommt. Dazu wollen wir ein Online-Symposium veranstalten und, ggf. in Kooperation mit anderen, eine explorative Interviewstudie durchführen.

Zum anderen wollen wir herausfinden, wie wir als Verfassungsblog uns aufstellen müssen, damit wir an der Finanzierung von Open-Access-Publikationen teilhaben können. Dazu wollen wir das Gespräch mit Wissenschaftsinstitutionen suchen, deren Mitglieder bei uns publizieren. Wir wollen ein nachhaltiges und transparentes Finanzierungsmodell für unabhängige qualitätsgesicherte Multi-Author-Blogs wie uns errichten.

Auf dieser Basis wollen wir anschließend testen, ob und wie wir uns durch die Entwicklung weiterer Publikationsformate (Overlay Journal, Sammelbände) besser in die bestehende OA-Landschaft einfügen können.

Um diese Aufgaben zu bewältigen, können wir mit den vom BMBF bewilligten Mitteln ab 1. März zwei Stellen besetzen. Details dazu hier.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Wie kann es sein, dass trotz aller erdrückenden Beweise das Spektakel der Gewalt an den EU-Außengrenzen immer weitergeht? Diese Frage stellt SABINE HESS und sieht die Grenze “nicht nur als Neuziehung des postkolonialen Europas, sondern ganz grundlegend als Grenze der Demokratie”.

Die kontinuierlichen Angriffe auf die Justiz in Polen haben gezeigt, dass gesetzliche Schutzmechanismen nur einen illusionären Schutz bieten. Warum ist es für Regierungen relativ einfach, die Justiz zu stürzen? Ihre grundlegende Schwäche ist ihre fehlende Verbindung zur Gesellschaft. FRANS VAN DIJK und KEES STERK stellen eine Studie zu dieser These vor.

Der polnische Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniev Ziobro kündigt unterdessen an, beim PiS-hörigen Verfassungsgericht zu beantragen, den EU-Rechtsstaatsmechanismus für unvereinbar mit der polnischen Verfassung zu erklären. Warum dies weder europa- noch verfassungsrechtlich viel Sinn ergibt, zeigt MACIEJ TABOROWSKI.

Der Druck auf die akademische Freiheit in Ungarn nimmt zu. Mit einem 2019 eingeleiteten Reformprogramm hat die Regierung begonnen, Universitäten von einem staatlich- zu einem privat-finanzierten Modell umzustrukturieren. TÍMEA DRINÓCZI erklärt, dass zwar die Universitäten ihre Privatisierung selbst beantragen müssen, das Ziel der Reform aber dennoch klar ist: die Unabhängigkeit der ungarischen Universitäten weiter einzuschränken.

Anfang Januar hat eine der lettischen Regierungsparteien vorgeschlagen, die Definition von „Familie“ in der Verfassung zu ändern. Damit möchte sie ein Urteil des Verfassungsgerichts „korrigieren“, das auch gleichgeschlechtliche Paare unter den Schutz der Verfassung gestellt hatte. KALVIS ENGĪZERS und MADARA MEĻŅIKA meinen, der Vorschlag und die ihn begleitende Kampagne könnten weitreichende Konsequenzen haben.

Am 25. Januar hat zum ersten Mal ein „Panel of Experts“ über die Verletzung von Arbeits- und Sozialstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen EU und Südkorea entschieden. Mechanismen zur Durchsetzung gibt es zwar nicht, aber DUSTIN HESSE und ROMY KLIMKE sehen in der Entscheidung trotzdem einen kleinen Meilenstein.

Im Januar 2021 veröffentlichte der französische Conseil constitutionnel eine wichtige Entscheidung zum Schutz des Rechts auf Freiheit während des sanitären Ausnahmezustands. CATHERINE HAGUENAU-MOIZARD begrüßt die Entscheidung des Verfassungsrates, dass die Verlängerung der Dauer der Untersuchungshaft ohne richterliche Entscheidung gegen Artikel 66 der Verfassung verstößt.

In Brasilien war die Wahl von Kassio Nunes Marques zum Richter am Obersten Gerichtshof im September 2020 zunächst von vielen begrüßt worden, da er keine bekannten Verbindungen zur Regierung besaß. Seitdem bewies Marques aber große Treue zu Bolsonaro. Das könnte eine wichtige Rolle für die Zukunft Brasiliens spielen, da der Richter die wahrscheinlich entscheidende Stimme in einem Fall zur Verurteilung des ehemaligen Präsidenten Lula da Silva hat, berichtet CAMPBELL MACGILLIVRAY.

Seit Monaten demonstrieren in Indien Bauern gegen eine Reform des Landwirtschaftsrechts. Auch der Supreme Court musste sich schon mit der Sache befassen. LALIT CHENNAMANENI erläutert, wieso das Gericht – wieder einmal – dabei versagt, als effektives Gegengewicht zur Regierung aufzutreten.

Die ersten fünf Entscheidungen des Facebook Oversight Boards sind öffentlich. ORESTE POLLICINO und GIOVANNI DE GREGORIO setzen sich aus verfassungstheoretischer Sicht mit dem Board und seinen Entscheidungen auseinander und untersuchen die Rolle, die das Board in der Marginalisierung öffentlicher Institutionen und öffentlicher Kontrolle spielt.

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Ihre Forschung sichtbar machen – hier könnte Ihre ANZEIGE stehen

Wenn Sie auf eine Konferenz aufmerksam machen möchten, Stellen zu besetzen haben oder für Veröffentlichungen werben möchten, können Sie das beim Verfassungsblog tun. Unser Editorial, das als Newsletter weltweit verschickt wird, erreicht über 9.000 Verfassungsrechtler_innen.

Zögern Sie nicht sich bei uns zu melden (advertise@verfassungsblog.de).

Beste Grüße
Ihr Verfassungsblog-Team

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In Deutschland ist die Corona-Impfung angelaufen, aber nicht jeder kriegt sie so schnell, wie man sie gerne hätte. Die Impfverordnung soll die Priorisierungsfragen klären, aber ihr fehlt nach Ansicht von ANDREA KIESSLING, THORSTEN KINGREEN und ANNA LEISNER-EGENSPERGER die gesetzliche Grundlage. Und das, obwohl es an warnenden Stimmen in der Rechtswissenschaft nicht gefehlt hat.

Um die Impfstoffe von AstraZeneca ist unterdessen ein Streit mit der EU-Kommission entbrannt, in dem sich die Pandemie und die Brexit-Auswirkungen auf das Giftigste miteinander mischen. Warum ein nationalistischer Wettstreit zwischen EU und UK das Schlechteste wäre, was beiden passieren kann, erläutern ARMIN VON BOGDANDY und PEDRO VILLARREAL und beklagten die verpasste Chance, die Impfstoffbestellung multinational abzuwickeln.

Wer über Freiheitsentzug spricht oder entscheidet, kann über die Menschenwürde nicht schweigen, meint CENGIZ BARSKANMAZ. Zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts legen allerdings nahe, dass so manche deutsche Fachgerichte nicht immer sorgfältig mit der Menschenwürde von Gefangenen umgehen.

In Dänemark muss sich eine Ex-Ministerin in einem Amtsvergehensverfahren verantworten, weil sie Ehen von Flüchtlingen, die noch minderjährig waren, pauschal für nichtig erklärte und damit ein enormes Maß an Leid verschuldete. In Deutschland geschieht dies nominell seit 2017 per Gesetz, und ob dieses Verbot der Kinderehe als solches verfassungsmäßig ist, ist in Karlsruhe anhängig. RALF MICHAELS ist sich ziemlich sicher, dass dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetz keinen Bestand haben wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. August 2020 die Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung nach § 15 II 1 AGG bestätigt. Das Land Berlin hatte sich geweigert, eine Kopftuch tragende Lehrerin einzustellen. Seit Jahren missachtet die Bildungsverwaltung Berlins damit die Rechtsprechung des BVerfG. Ihre Argumente sind rechtlich in keiner Weise tragfähig findet WOLFGANG HECKER.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem es eigentlich nicht darum ging, ob Paritätsregelungen verfassungsgemäß sind. Dennoch hat der Zweite Senat einige erhellende Ausführungen dazu gemacht, die sich beinahe wie ein „How to“ lesen, meint DANA-SOPHIA VALENTINER.

Wird die AfD bald als Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ beobachtet? Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag der AfD gegen den Verfassungsschutz vorläufig abgelehnt. KLAUS FERDINAND GÄRDITZ erklärt die materiellen Rechtsfragen.

Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. TRISTAN LEMKE zeigt, dass sie mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe einführt.

Soweit zu dieser erneut außerordentlich ereignisreichen Woche.

Wie immer noch der Hinweis auf die Möglichkeit, zum Erhalt des Verfassungsblogs Ihren finanziellen Beitrag zu leisten: dauerhaft hier und einmalig hier.

Dafür und für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis


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