14 September 2021
Dürfen Briefwähler von Umfrageinstituten berücksichtigt werden?
Das Umfrageinstitut "Forsa" ist gegen den Bundeswahlleiter vor Gericht gezogen. Kern des Streits ist die Frage, ob Menschen, die ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben, in Umfragen berücksichtigt werden dürfen. Tatsächlich lässt sich die von den Umfrageinstituten gelebte Veröffentlichungspraxis nicht mit der ratio legis des § 32 Abs. 2 BWG und letztlich dem fundamentalen Wert freier Wahlen in Einklang bringen. Continue reading >>
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