09 August 2016
Das BVerfG verpasst der “Facebook-Zensur” aber so was von überhaupt nicht einen Dämpfer
Hat das Bundesverfassungsgericht auf seinem Sommerfeldzug für die Meinungsfreiheit Position gegen die Regulierung von Hate Speech im Internet bezogen? Jawohl, behauptet die Publizistin Bettina Röhl und vereinnahmt eine der Entscheidungen, mit denen die 3. Kammer des Ersten Senats in den letzten Tagen den Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz verteidigt, als Kassation jenes "allgemeinen Zensurungeist(s) der politischen Korrektheit", gegen den die Neue Rechte seit langem zu den Waffen ruft. Ich glaube, da hat Frau Röhl was missverstanden. Continue reading >>
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