13 July 2018
Zugang für die Erben gesichert, aber viele Fragen offen: Das BGH-Urteil zu digitalen Hinterlassenschaften
Der Bundesgerichtshof eröffnet den Erben den Zugang zum Nutzerkonto der Social-Media-Accounts eines Verstorbenen. Die Entscheidung verhindert, dass die Betreiber sozialer Netzwerke zu einer Art Gralshüter über das Konto auch in Fällen werden, in denen nicht dessen Löschung, sondern nur ein Gedenkzustand beantragt wurde. Die Vorstellung, dass ausgerechnet Facebook in der Lage sein sollte, nach dem Tod des Betroffenen dessen höchstpersönliche Kommunikationen allein zu sichten, wäre denn auch sehr seltsam gewesen. Die mit dem Fall verbundenen Fragen löst der BGH indes geradezu hemdsärmelig. Continue reading >>
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17 August 2010