24 October 2017
Plädoyer für eine soziale Grundsicherung in Europa
Das europäische Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, ein System zur Existenzsicherung zu schaffen. Die Spanne zwischen den Existenzsicherungsstandards in den Mitgliedstaaten könnte dementsprechend kaum größer sein. Die Mitgliedstaaten können sich nur gemeinsam zur Existenzsicherung verpflichten. Es wäre effektiv, wenn sie dazu eine entsprechende ausdrückliche Kompetenz auf die Union übertragen würden. Deutsches Verfassungsrecht stünde dem nicht entgegen. Continue reading >>
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