15 June 2021
Ende der Krise ohne Ende des Krisenrechts?
Die Pandemie geht, das Lernen geht weiter – oder genauer sagt: beginnt erst richtig. Ausnahmesituationen weisen drei riskante Zonen auf: Den Übergang in das Sonderrecht, die Begrenzung des Sonderrechts und den Ausstieg aus dem Sonder- in den Normalfall. Sie alle haben sich in der Bundesrepublik nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu vollziehen. Denn Pandemie und Katstrophen sind Ausnahmesituationen im Recht, nicht vom Recht; nach der Verfassung, nicht von der Verfassung. Continue reading >>
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07 April 2021
Geht’s raus und spielt’s Fußball!
Der Topos der herbeigeschriebenen Verfassungskrise ist ein Pappkamerad, der den Blick auf die eigentlich wichtigen Debatten im Spannungsfeld von Politik und Wissenschaft verstellt. Man steht gemütlich an der Seitenlinie, reibt sich an Einzelformulierungen auf und drückt sich um die Sachdebatte herum, um die sich andere bemühen. Daher sollten wir nicht zu viel Aufwand darauf verwenden, Haltungsnoten zu verteilen, sondern über Haltungen zu Verfassungsnormen diskutieren. Continue reading >>03 April 2021
Der deutsche Exekutivföderalismus in der Pandemie
Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes scheint den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie nicht gewachsen. In dieser Situation kann verfassungsrechtliche Klärung durch ein genaueres Verständnis der Architektur des bundesdeutschen Exekutivföderalismus erwartet werden. Dabei ist sowohl das Verhältnis von Regeln und ihrem Vollzug als auch das Verhältnis von Bund und Ländern in den Blick zu nehmen. Dies führt zu der Erkenntnis, dass der Bund derzeit seiner Verpflichtung nicht ausreichend gerecht wird, die zur Bewältigung der epidemischen Lage erforderlichen Verhaltensregeln durch Gesetz und insbesondere durch Bundes-Rechtsverordnungen festzulegen. Continue reading >>03 April 2021
Herbeireden einer Verfassungskrise oder „Es läuft doch alles prima“?
Aufgabe der Verfassungsrechtswissenschaft ist nicht oder jedenfalls nicht primär, zur Beruhigung der Lage oder auch der Bevölkerung beizutragen, sondern zu versuchen, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bindungen gerade in dieser Lage zur Geltung zu bringen. Das ist und war nicht leicht, und es erfordert auch Zuspitzungen und Dramatisierungen, die sich in anderen Zeiten verbieten. Dazu einige hier notwendig kursorische Bemerkungen. Continue reading >>02 April 2021
Ganz so einfach ist es nicht
Im politischen Berlin steigt die Unzufriedenheit über die Pandemiebekämpfung der Länder. Die Koordination zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Konsultationen ist nicht transparent und wird als zunehmend dysfunktional wahrgenommen (Stichwort verlängerte Osterruhe). Eine einfache Lösung scheint nun auf der Hand zu liegen: Pandemiebekämpfung durch den Bund, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung. Ein Blick in die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen zeigt: ohne Zusammenwirken von Bundestag, Bundesregierung und Landesregierungen wird es auch in Zukunft nicht gehen. Continue reading >>29 March 2021
Corona-Recht wird Dauerrecht
Das ursprünglich auf den 31. März 2021 befristete „Eigentlich-nur-Corona-Recht“ wird durch das geplante Gesetz zur Fortgeltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLage-FortgeltungsG) zu einem Pandemiebewältigungs-Dauerrecht. Das seit einem Jahr durch einen einfachen Bundestagsbeschluss auslösbare „exekutive […] Durchentscheiden“ ist also entfristet – und damit auch der Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, den Parlamentsvorbehalt beziehungsweise die Wesentlichkeitstheorie, das Transparenzgebot und das Demokratieprinzip. Continue reading >>18 March 2021
Schutzverpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz
Trotz steigender Inzidenzen wollen Bund und Länder in der Hoffnung auf Schnelltests und Impfstoffe die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung weiter schrittweise lockern. Ob dies nachhaltig einen Weg in die Normalität weist, ist ungewiss. Die wissenschaftliche Politikberatung hält auch andere Konzepte bereit. In der politischen Debatte diskutiert man die die unterschiedlichsten 7-Tages-Inzidenzwerte – 50, 100 und sogar 200 – die dem Infektionsschutzgesetz so nicht zu entnehmen sind. Vielmehr nennt § 28a III IfSchG die Schwellenwerte 50 und 35. Bei genauerem Hinsehen spricht viel dafür, dass diese Norm die zuständigen Behörden sogar dazu verpflichtet, Maßnahmen der Pandemiebekämpfung zu treffen und zu verschärfen, wenn diese Schwellenwerte überschritten sind. Continue reading >>09 February 2021
Verbessern statt verlängern
Die gesetzlichen Grundlagen zur Bewältigung der Corona-Pandemie fallen zum 1. April 2021 weg. Will der Gesetzgeber an seiner bisherigen Strategie der Pandemiebekämpfung festhalten, muss er also tätig werden. Doch statt die bisherigen Regelungen einfach zu verlängern, sollte er die notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine verfassungskonforme Pandemie-Bewältigungsgesetzgebung zu schaffen. Continue reading >>15 December 2020
Im Auftrag des Bundes
Über den Föderalismus wird dieser Tage viel diskutiert. Wie das deutsche Modell der föderalen Aufteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern eingeschätzt wird, scheint dabei stark von der jeweiligen Wahrnehmung des Erfolgs der Pandemiebekämpfung abzuhängen. Über eine relativ einfache Möglichkeit, die Zuständigkeit zur Pandemiebekämpfung stärker auf Bundesebene zu konzentrieren, ist bisher, soweit ersichtlich, jedenfalls nicht umfangreich diskutiert worden: die Einstufung des Gesundheitsschutzes als Gegenstand der von den Ländern im Auftrag des Bundes auszuführenden Gesetze. Continue reading >>
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20 November 2020