24 February 2019
Selbstbestimmung schließt Vertretung nicht aus: Die Mär von der demokratienotwendigen Höchstpersönlichkeit der Wahl
Gerade hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Ausschluss vollbetreuter Menschen vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung ist richtig, und sie war überfällig. Denn das Wahlrecht ist das bedeutendste Recht der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Staat. Dass es aber, wie die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss ebenfalls anmerken, von Verfassungs wegen zwingend ein höchstpersönliches Recht ist, gehört zu den Leerformeln des deutschen Staatsrechts, die nicht richtiger werden, je häufiger man sie wiederholt. Continue reading >>
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