05 November 2015
Staatliche Gewährleistung der Informationsfreiheit zwischen #netneutrality und #notneutrality
Das Internet der Gleichheit, in dem alle Daten unter den genau gleichen Bedingungen befördert werden, wird es in Europa langfristig so nicht mehr geben. Diese Entwicklung hat das Europäische Parlament mit dem Erlass der Verordnung zum Telekommunikationsmarkt angestoßen. Daten sollen danach im Grundsatz zwar weiterhin unter gleichen Bedingungen befördert werden. „Spezialdienste“ können davon aber ausgenommen werden. Im Zentrum der öffentlichen Debatte steht daher die Ungleichbehandlung unterschiedlich zahlungsstarker Dienste und Nutzer. Verfassungsrechtlich stellt sich zudem aber die Frage, wie weit die Pflicht des Staates allgemein reicht, Informationsfreiheit zu gewährleisten. Dann wird das Bild komplexer, weil ein Netzmanagement den Zugang zu Daten einerseits reglementiert, die enormen digitalen Datenströme dadurch unter Umständen aber auch gemäß ihren Anforderungen zielführend geordnet werden könnten. Continue reading >>
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