14 March 2018
Beck to History
Der C.H.Beck-Verlag will den nach einem NS-Juristen benannten BGB-Kurzkommentar "Palandt" nicht umbenennen, weil so "die Geschichte der Entstehung des Werks präsent bleibt und auch in Zukunft Anlass zur Reflexion bietet“. Auf Täter verweisende Stolpersteine pervertieren die Idee des Opfergedenkens durch Stolpersteine. Sie sind historische Fußnoten im bleiernen Getriebe des Weiter-so. In der Beibehaltung der Namensgebung des Kurzkommentars kommt eine Traditionslinie der deutschen Rechtswissenschaft zum Ausdruck, die nahtlos an den Nationalsozialismus anknüpft. Erst eine Tilgung des Namens Palandt macht mit dieser Politik des zustimmenden Schweigens Schluss. Continue reading >>
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