07 May 2019
„Prüffall“ revisited?
Anfang dieses Jahres hatte die AfD eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland erstritten, in der dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt wurde, die AfD öffentlich als "Prüffall" zu bezeichnen. Nach aktuellen Presseberichten zieht die AfD nun wieder vor Gericht, denn u.a. der Staatssekretär im Bundesinnenministerium soll in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einem "Prüffall" gesprochen haben. Die fraglichen Äußerungen unterfallen allerdings weder der gerichtlichen Anordnung noch sind sie aus materiellem Recht unzulässig. Continue reading >>
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