15 January 2021
Die geringste Abweichung
Am 11. Januar 2021 hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen die Sitzverteilung im Hessischen Landtag bestätigt. Wäre die unter anderem von der AFD-Fraktion erhobene Klage gegen die Berechnung der Sitze erfolgreich gewesen, hätte die Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen ihre Mehrheit von einem Mandat verloren. Was dem Landeswahlleiter nur zufällig gelungen war, hat das Gericht nun mit seinem Urteil klargestellt: Gesetzlich vorgegebenes Ziel beim Umgang mit Ausgleichsmandaten ist die geringste Abweichung von der idealen proportionalen Sitzverteilung. Continue reading >>
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