15 April 2021
Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Berliner Mietendeckel gesprochen, und zwar in Gestalt des Zweiten Senats, dessen Zuständigkeit wohl durch das Überwiegen der kompetenzrechtlichen Frage gegeben war. Berichterstatter war der frühere CDU-Minister Peter Huber; es handelte sich vorwiegend um eine abstrakte Normenkontrolle, die die Fraktionen der Union und FDP angestrengt hatten. Die Entscheidung ist überraschend klar und eindeutig ausgefallen (7:1 in der Begründung, einstimmig im Ergebnis). Darin liegt ein Problem. Abermals fällt ein tiefer Schatten auf die Judikatur des Zweiten Senats, der sich in immer deutlicherer Weise als politökonomisch uninformiert und naiv erweist, in juristischer Hinsicht als handwerklich schwach. Continue reading >>
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10 February 2021
Befangen?
Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Astrid Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit vom PSPP-Verfahren auszuschließen, wirft Fragen auf – an die Maßstäbe, die die Senatsmitglieder auch an sich selbst anlegen, an die Transparenz der Mehrheitsverhältnisse im Senat, an die Interpretation der Äußerungen der neuen Kollegin durch die Senatsmehrheit und an deren Verständnis der Bindungswirkung ihrer Urteile und Urteilsgründe. Continue reading >>21 May 2020
Verfassungsrichter in der Defensive
Huber, Voßkuhle, Lenaerts – drei Richter des BVerfG bzw. EuGH haben sich in der Presse zu Wort gemeldet, um ihre jeweiligen Urteile im Streit um die Ultra-Vires-Entscheidung zu verteidigen. Diese Reaktionen sind nicht nur rechtlich problematisch, sie drohen auch genau das zu verspielen, was die Richter zu bewahren suchen: das öffentliche Vertrauen und ihre Autorität. Continue reading >>17 February 2016