17 December 2016
Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungsgericht: Mitgefangen, mitgehangen?
In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. Continue reading >>
9
31 October 2012
„Racial Profiling“ ist verfassungswidrig
Inwiefern es einen Akt „schöngeistiger Rechtspflege“ (so der Vorsitzende der […] Continue reading >>10 August 2011
London brennt. Ist das politisch? Aber hallo
Man sieht die Bilder von den in den Himmel schlagenden […] Continue reading >>01 July 2010
Von betrunkenen Autofahrern und müden Checklisten-Abhakern
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ein Landgericht daran erinnern müssen, […] Continue reading >>22 June 2010
Wenn Frauenfeinde und Fundamentalisten die Polizei rufen
Wir hatten hier eine Menge Glaubensfreiheits-Themen in letzter Zeit, dem […] Continue reading >>01 June 2010
Ist Deutschland zu nett zu Folterknechten?
Der Kindermörder Magnus Gäfgen wird von der deutschen Justiz unmenschlich […] Continue reading >>14 January 2010
Moscheen filzen in Niedersachsen
Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte Praxis, […] Continue reading >>
0
02 December 2009
BVerfG ruft Justiz in punkto Versammlungsrecht zur Ordnung
Das Bundesverfassungsgericht hält in punkto Versammlungsfreiheit gegenüber den kampferprobten Richtern […] Continue reading >>
0