05 September 2019
Verfassungsunmittelbare Diskriminierungsverbote im Privatrecht? – Vorerst nicht!
Im Verfassungsrecht gibt es Fälle, die ihre Bedeutung gerade dadurch erhalten, dass nicht über sie entschieden wurde. Einen solchen Beschluss hat vor kurzem die 3. Kammer des Ersten Senats vorgelegt: Sie nahm die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmerin nicht zur Entscheidung an, die wegen Überschreitens der Altershöchstgrenze nicht in die betriebliche Altersversorgung aufgenommen wurde. Continue reading >>
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04 June 2018
Grundrechte gegen jedermann: Direktwirkung von Unionsgrundrechten zwischen Privaten
Grundrechte bereiten deutschen Zivilrechtlern regelmäßig Probleme. Schon der Umgang mit Grundrechten des Grundgesetzes ist im Zivilrecht mühsam – der Umgang mit Unionsgrundrechten gleicht dem Umgang mit den Restprodukten ziviler Atomkraftnutzung: Man lässt am liebsten die Finger davon, muss aber dennoch darauf achtgeben, denn die Ausstrahlung ist durchdringend und kann weitreichende Folgen haben. Deshalb muss auch ein Zivilrechtler wissen, wie Unionsgrundrechte funktionieren, und ist es lobenswert, dass sich der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gewandt hat. Dessen Entscheidung hat nun ein Generalanwalt mit Schlussanträgen vorbereitet. Anlass ist einmal mehr das Urlaubsgrundrecht – ja, das gibt es wirklich. Continue reading >>21 May 2018
Kundin oder Kunde – Geschlechtergerechte Sprache revisited
Vor gut zwei Monaten hat der Bundesgerichtshof sein Urteil zur geschlechtergerechten Sprache in Bankformularen gefällt und damit eine Menge Aufregung erzeugt. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Obwohl schon viel Sinnvolles zu diesem Urteil geschrieben wurde, lohnt dennoch ein erneuter Blick aus sprachwissenschaftlicher Sicht auf die Argumente, mit denen das oberste deutsche Zivilgericht der 80-jährigen Klägerin das Recht darauf verneint, als „Kundin“ angesprochen zu werden und nicht als „Kunde“. Continue reading >>01 May 2018
Warum der Stadionverbots-Beschluss weit mehr ist als nur Common Sense
Mit Beschluss v. 11. April 2018 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein bundesweit gültiges Stadionverbot eine spezifische Konstellation ist, in der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG gleichheitsrechtliche Anforderungen für das Verhältnis zwischen Privaten ergeben. Die Ausstrahlungswirkung des Gleichbehandlungsgebots auf privatrechtliche Rechtsbeziehungen begründet zwei Pflichten privater Akteure. Ist der Beschluss, wie Matthias Ruffert schreibt, lediglich eine zutreffende Einzelfallentscheidung? Warum aber hat der Senat darüber entschieden? Und warum hat er sich dafür mehr als acht Jahre lang Zeit genommen? Diese Faktoren passen nicht so recht zur These einer common sense-Entscheidung. Ich plädiere mit vier Argumenten dafür, der Entscheidung eine größere Bedeutung zuzuschreiben. Continue reading >>30 April 2018