08 October 2020
Goodbye Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist standhaft geblieben: Eine anlasslose Massenüberwachung der EU-Bürgerinnen und Bürger kann es nicht geben. Zum bereits dritten Mal haben die Luxemburger Richter klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) aller Kommunikationsdaten der EU-Bürgerinnen und Bürger mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Sie erklärten einige nationale Regelungen vor allem in Frankreich und Großbritannien für unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta und der E-Privacy-Richtlinie. Continue reading >>
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