10 August 2021
Eine Collage der Selbstreferenzialität
Am 5. August hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen schon am 20. Juli gefassten Beschluss veröffentlicht, mit dem er die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, der Rundfunkbeitragserhöhung für die Beitragsperiode 2021-2024 zuzustimmen, für verfassungswidrig erklärt. Im System der vom BVerfG aufgestellten Grundsätze ist dieses Ergebnis zwingend. Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Rundfunkrechts, insbesondere hinsichtlich der Rolle und Gestaltungsmacht des Gesetzgebers im Verhältnis zu seinen Anstalten, zeigt das Gericht dabei aber nicht auf. Continue reading >>
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